Ausgabe 
14.5.1920
 
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AlNtsverkiindiglMgMatt

für die Provinzialdireitisn Gberhessen und für das Kreisamt Gießen.

(Erjd)eint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mli. 2.50 vierteljährlich.

jjf* * * § * * * *64 L4. Mai 19gQ

__________^nhaltL-Uebersicht: Reichstagswähl. - Rückführung von Kriegsgefangenen. t- Maul- und Klauenseuche i» Holzheim.

d) Geschäftsreisende,

ej Wahlhelfer;

2. wenn er. am Wahltag zu Kur- oder Erholungszwecken außer- halbi seines Wohnorts sich aufhält;

3. wenn er infolge eines körperlichen Leidens oder Gebrechens rn seiner Bewegungsfatzigkeit behindert ist.

Betr.: Reichstagswahl 1920.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürqer- melstercren der Landgemeinden des Kreises.

. Nachdem die Reichs-Wahlordnung vom 1. Mai 1920 sich nun in ^hren Händen befindet, verweisen wir hiermit auf deren Inhalt.

Bezüglich der Wählerliste bemerken wir:

Tie beiden gleichmäßig berichtigten Stücke der Wählerliste NNd am 31. Mai d s. Js. von dem Gemeindevorstand abzu- schlicpeu. Hierbei hat der Gemeindevorstand zu bescheinigen das; und wie lange die Wählerliste ausgelegen hat, »wie daß eine Bekanntmachung hierüber und die in § 41 der Reichswahlordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Wahl erfolgt sind Aush,-- dem ist ans dem zweiten Stück der Wählerliste amtlich zu bc- scheungen, da,; es mit dem Hauptslück völlig übereinstimmt, und es ist am Schlüsse derselben weiter handschriftlich beizufügen: vS!t die Wählerliste sind .... Wähler eingetragen (siehe An­lage 1 zur Reichswahlordnung).

Ter Gemeindiworstand hat das Hauptstück der Wählerliste nebst den Belegen sorgfältig aufzubetvahren, das zweite Stück dagegen dem Wahlvorsteher zu übersenden.

In den Vordrucken für die Wählerlisten sind für den Vermerk über die erfolgten Stimmabgaben vier Spalten vorgesehen, womit chst'ii etwa vorkommenden Bedürfnissen Rechnung getragen werden toll, pür welche Stimmabgabe int einzelnen Falle eine Spalte Verwendung findet, ist vorher von Fall zu Fall am Kopfe der Spalte einzutragen. Für die b e vo r ste h e n d e Reichstag s-

l ist zunächst Spalte 7 bestimmt. Wird später eine Stichwahl oder eine Wiederholungswahl erforderlich, so kommt hierfür Spalte 8 in Frage.

.. Die für die Wahlhandlung benötigten Wähl Protokolle und die Wahlzettelumschläge werden Ihnen in Kürze zugehen..

Gießen, den 10. Mai 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Sctr.: Reichstagswahl 1920; hier: Die Wahlscheine.

An den Obcrbürgcrineistcr zu Gießen und die Vürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

-- -Bezugnehmend auf unser Ausschreiben vom 9. d. Mts. Amtsverknndignngsblatt Nr. 62 vom 10. Mai machen wir, nachdem die N'eichswahlordnnng in ihrem endgültigen Text jetzt vorliegt. Sie auf, die unten abgedruckten §§57 der Reichswahl- orbnung aufmerksam, mit der Empfehlung, diesen Bestimmungen gemäß genau zu Verfahren.

Die beiden Ihnen mit vorerwähntem Ausschreiben bekannt- gegebenen Vordrucke fallen fort. An ihre Stelle tritt ein neuer Vordruck, von welchem Ihnen ein Stück mit der Post unter der Empfehlung zugeht, den Mehrbedarf an Vordrucken von der herbertsthen Hosbuchdruckerei in Darmstadt in einem dem mutmaß- m ,/'öjbiii'fnis entsprechenden Umfang zu beziehm. Nur im Notfall ,ollen die Wahlscheine handschriftlich hergestellt werden, lieber Beschwerden (Einsprüche) gegen die Versagung eines Wahl- lcheines entscheidet gemäß § 87 der Wahlordnung, der Kreisausschuß.

Gießen, den 10. Mai 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Wahlscheine.

§ 5.

Ein Wähler, der in der Wählerliste (oder Wahlkartei) eingetra­gen ist, ist auf Antrag mit einem Wahlschein zu versehen,

1. wenn er in Ausübung des Berufs oder zur Erledigung per­sönlicher oder öffentlicher (Wahl-) Angelegenheiten am S8al)(= tag außerhalb seines Wohnorts sich aufhält oder ihn so frühzeitig verlassen muß oder an ihn so spät zurückkehrt, daß er innerhalb der Mahlzeit dort nicht mehr wählen kamt. Hierzu gehören namentlich

a) Schiffer und Schiffsleute auf See- und Binnenschiffen einschließlich der niitfahrenden Angehörigen ihres Haus­standes,

b) Floßführer und Floßleute,

. c) Bahn- und Postbedienstete,

. ^erM ein Wähler nach Ablauf der Frist zur Auslegung der Wählerliste (oder Wahlkartei) seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk, so i)t er berechtigt, sich einen Wahlschein ausstellen zu lassen. i

§ 7.

Zuständig zur Ausstellung des Wahlscheins nach dem Vordruck in Anlage 2 ist die Gemeindebehörde des bisherigen Wohnorts.

L.>er Grund zur Ausstellung eines Wahlscheins ist auf Er­fordern glaubhaft zu machen.

Haben Wähler einen Wahlschein erhalten, so ist in der Spalte

>eniertiingcn" der Wählerliste oder Wahlkartei in auffälliger Weise etiiäiitragenGestrichen, Wahlschein".

Bekanntmachung.

Innerhalb eines Wahlkreisverbandes können mehrere Kreis­wahlvorschläge miteinander verbunden werden. Die Verbindung ist gedoch nur dann wirksam, wenn diese Kreiswahlvorschläge der­selben Reichswahlliste (Reichswahlvorschlag) angeschlossen sind. Ser Unterzeichnete fordert hiermit zur Einreichung von Erklär'nn- gen über die Verbindung von Kreisivahlvorschlägen innerhalb des Wahlkreisverbandes Nr. XI Hessen auf. Die Verbindung muß von oeu auf den Kreisivahlvorschlägen bezeichneten Bertrauenspersoneir oder bereit Stellvertretern übereinstimmend, spätestens am 23. Mai 1920, bent unterzeichneten Leiter des Wahlkreisverbandes Nr. XI Hessen schriftlich erklärt werden.

. Eine telegraphische Erklärung gilt als schriftliche Erklär'-ng im Sinne der vorstehenden Aufforderung, wenn sie durch eine spätestens am zweiten Tage nach Ablauf der Frist eingegangene schristliche Erklärung bestätigt wird.

Darmstadt, bett 11. Mai 1920.

Der Verbandswahlleiter des Wahlkreisverbandes Nr. XI Hessen L o r b a ch e r, Staatsrat.

Betr.: Rückführung von Kriegsgefangenen.

All den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

, Sie wollen dafür Sorge tragen, daß sofort sämtliche Ge­lang en e lettischer und estnischer Staatsangehörigkeit aus Ge­bieten Kurland, Livland, Estland, beit Inseln Oesel, Dago u a sofort in Begleitung ihres Arbeitgebers ober dessen Beauftragten M«ks Abtransport in ihre Heimat dem Gefangenenlager Kasfel- Niederzwehren überbracht werden, auch wenn sich die Gefangenen unrechtmäßig bei denselben befinden.

Wir empfehlen Ihnen Beschleunigung, sowohl als auch genaue Durchführung der Angelegenheit Wenn sich später Herausstellen sollte, daß Arbeitgeber entgegen dreier Bekanntmachung Gefangene genannter Staatsangehörigkeit gar wider den Willen letzterer znrückbehielten, so wird die Tlrek- tiou des Lagers Kassel die Arbeitgeber Persönlich dafür verant­wortlich inachen und ein .Strafverfahren gegen dieselben cinteiten lasten. _ Nach erfolgtem Abtransport ist uns zu berichten ?.

Gießen, den 10. Mai 1920.

_____________Kreisamt Gießen. , I. V.; Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in h o 1 z h e i m

! SSL***» - **** «***| f Es wird gebildet 1. ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde-.

2<v® <1 n^,Cr?&are/U!?6% umfassend die Gemeinden Grünin- gen, ^,ort-Gull, Eb -stadt, Ober-Horgern, Lang-Göns mib Leih-

A. ! "errbczirk gelten folgende An­ordnungen:

-"zirkes sind r.ck .....s -