Ausgabe 
13.12.1920
 
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AmtsverkündigulMblati

für die provmziaidireition Gberheßen und für das ttrrirami Eiehen.

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Nr. 181___________ " 13. xazember Tij^Ö

3n!}3lts,licbcrfid)t: Bekanntmachung der Abwicklungsslelle des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung. Erhebung über die in Dessen wohnenden Banden im schulpflichtigen Alter. - Verkehr mit Sprengstoffen. - Viehseuchen. - Feldbereinigung Lumda und Münster. - Dieustnachnchlen. Ladenschluß der offenen Verkaufsstellen vor Weihnachten.

Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung des .Herrn ReichöininisterS der Finanzen vom 30. Marz l.,2J Reichs­anzeiger Ar. 67 wi.d in dessen Auftrag nochmals öffentlich zur Anmeldung etwaiger Forderungen gegen dasam 1. Akai 19 19 ausg elöst e Reichs mini steriu m (früher Retchsamt) für wirtschaftliche Demobil­machung (Drmobilmachungsamt) ausgefordert mit dem aus- drücll.chen Hinwe.s darauf, daß nach be.itId. Dezemver lo20 ein­gehende Anmeldungen nicht mehr be.uckftchtigt werden können.

Berlin, den 2. Dezember 1920.

Abwirklungsstelle des RAchsministeriums für wirtschaftliche Demobnmachung. F e l d b a u s ch.

B e t r.: Erhebung über die in Hessen wohnenden Blinden im schulpflichtigen Alter.

An oie Schulvorstänoe des KrciseS.

Es ist binnen 14 Lagen zu berichten, ob und wie viele blinde oder halbblinde Kinder im schulpf.iu/tigen Alter stch in Ihrer Gemeinde befinden. Sosern Ki..der der fraglichen Art vorhanden si..d, ist deren Namen und Alter sowie der Grad der Blindheit anzugeben. Da der Kreistag beschlossen hat, die für arme Bunde in der Blindenanstalt erwachsenden Pslegecosten, soweit erforoerlich, auf die Krris.as.e zu übernehmen, tviro erwartet, da^ vou der Fürso.ge der Bl.ndenan,.alt möglichst. Ee.ruUch gemacht wird.

Zn Ihrer Berichterstattung, die innerhalb der gesehten Frist püniUich zu erledigen i(t nicht eingegangene Berichte gelten als Fehlberichte wollen Sie sich des in unserer Bekanntmachung vom 3. Januar 1911, Kreisblatt Nr. 2, gebrachten Formulars bedielten.

Gießen, den 7. Dezember 1920.

Kreis) chultommistion Gießen.

_______________________________br. U j i it a e t._______________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Verkehr mit Sprengstoffen.

ES besteht Veranlaftung, darauf hinzuweisen, daß nach den Vorschriften des § 1 des Reichsgesetzes vorn 9. Juni 1884 (Rrichs- Gesetzvlatt S. 61), des § la der Hes,scheu Verordnung vorn 5. August la04 (Reg.-Bl. S. 311) und des § 2j der Hessischen Verordnung vom 21. September 1905 (Reg.-Bl. S. 2j1) für Besitzer von Sprengstofflagent eilte Pflicht zur Buch- bzw. Re- gifterjührnng besteht.

Die Befttzer von Sprengstofflagern werden erneut auf Beach­tung dieser Be,.immungeit h ngewiesen.

Gießen, den 8. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Hem tu erde. _______

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen (westlich der Lahn).

In Gießen (westlich der Lahn) ist die Maul- und Klauen­seuche amtlich sestgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der G e- markung Gießen (westlich der Lahn).

DaS Beobachtungsgebiet bleibt unverändert.

Unsere Belanntmachuug vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Am.svertüiwigungsbla.tes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 9. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekauntmachuttg.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In G r o ß e n - B u s e ck ist die Seuche erloschen. Die @em<n> kung Großen-Buseck wird auZ dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert.

Gießen, den 4. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welckcr.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: Kostenausschlag.

In der Zeit vom 15. bis 22. Dezember 1920 liegt werktags aus dein Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Lumda zur Ein- sicht dec Beteiligten offen

der Kommis,ionsbeschluß vom 28. September 1920 Pos. 1 nebst dem Ausschlag über die vorläusig zur Erhebung kom­menden Beträge.

Einwendungen sind daselbst während der Ossenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen vorzubriugen.

Friedberg, den 6. Dezember 1920.

Der Hessische Felüvereinigungskommissär.

Dr. Satin, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Münster; hier: Versteigerung der Majsrgrundstücke.

Tie Versteigerung der Massegrundstücke findet statt an Ort utd Stelle Montag den 2 0. Dezember 19 20 und soweit erforderlich, an beit folgenden Tagen.

Zusammenkunft: Montag nt.ttag 1 Uhr vor der Gastwirtschaft Dahmer tu Münster, woselbst auch Die Verfle.gerungsbedinguugen beiaunrgegeben werden.

Friedberg, den 5. Dezember 1920.

Ter Hessische FelobeteittigutigSkommissär: Tr. Sann, Regierungsrat.

Tienftuachr-lchten des.ttreisamtes.

Das Ministerium des Innern hat der Württembergischeu Vereinigung der aus Elsaß-Lothringen Vertriebenen, E. V., zu Stuttgart, die Erlaubnis erteilt, 8000 Lose zu je 3,60 Mark ihrer am 19. Januar 1921 zur Ziehung gelangenden Geldlotterie int Volksstaat Hessen zu vertreiben. Während der Zeit des Ver- kriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutichen Staats­lotterie ist Antundigung, Ausgabe und Vertlieb,der Lose in Hessen nicht gestattet.

Bekauntmachuttg.

Betr.: Ladenschluß der offenen Verkaufsstellen vor Weihnachten.

Auf Grund des § 9 Absatz 2 der Verordnung über die Rege­lung Der Arbeitszeit der Angestellten während Der Zeit der wirt­schaftlichen Demobilmachung vom 18. März 1919 (Re chs-Eesetzbl. Nr. 61) dürfen in der Zeit vom 14. bis ein sch l. 24. De­zember ds. Js. die offenen Verkaufsstellen werktags bis 7 Uhr abends, am Samstag den 18. und Freitag den 2 4. ds. Mks. bis 8 Uhr abends für Den geschäftlichen Verkehr geöffnet fein.

Gießen, den 9. Dezember 1920.

Polizeiamt Gießen. Lautes ch lager.

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