Ausgabe 
13.4.1920
 
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AmtzverkiilldigungMatt

für die Provmzialdirektion Gberhessen und für dar Kreisamt Sichen.

Erlernt nach Bedarf: Montagi Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

48_____________________________13« April__________ ~ "1920

?raVb!e* fid)t: Dritte 2lusgabe der Deutschen Arzneitaxe. - Verkehr mit den neu besetzten Gebieten. - Ausführuna der Dolireiverordnuna über das Vertilgen der Blutlaus. - Noch nicht heimgekehrte Kriegsgefangene. - Stand der Maul- u. Klauenseuche. -Feldbereinigung Queckborn-

Betr.: Ausführung der Polizeivevordnung über das Vertilgen der Blutlaus tont 19. November 1904.

An dm Oberbürgermeister zu Giesten und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

...Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgang der Kom- ntiiitunen gemäss § 3 der obenerwähnten Potizeiverordnnug nun­mehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit wollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kom- mtsstionen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewisicnhaft ausüben.

Gießen, den 9. April 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. U f in gier.

Betr.: Noch nicht heimgekehrte Kriegsgefangene.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Kriegsgefangene, die nachweisbar in England, Frankreich Amerika, Belgien, Italien und Serbien in Kriegsgefangenschaft waren und noch nicht heimgekehrt sind, müssen uns von ihren: Angehörigen ivfvrt gemeldet werden mit folgenden Angaben- Namen, Vornamen, Truppenteil, Dienstgrad, Tag und Ort der Gefangennahme, Gefangencminmmer, letzte Kriegsgefangenenadresse und Latum der letzten Nachricht des noch nicht heimgekehrten. Keriegsgefangenen. Es dürfen nur solche Kriegsgefangene gemeldet werden, ton denen Mindestens eine eigene Nachricht aus der Krregsgcfangenschaft vorlicgt oder die durch eidesstattliche Er- llarnng eines Kameraden als bestimmt in Kriegsgefangenschaft geraten bestätigt werden können. Zn letzterem Falle ist die Adresse dieics Zeugen mitzuteilen. ES wird ausdrücklich darauf hingewtewn, daß die einzureichenden Meldungen sich vorläufig n u r auf. die in obengenannten Ländern befindlichen Krieqs- gejangenen beziehen dürfen. Für die Kriegsgefangenen in Rüß- laiid, Rumänien und Japan wird später ein gleicher Aufruf t* |iv 1.

. Wir beauftragen Sie, die in Betracht kommenden Familien hiervon in Kenntnis zu setzen.

Gießen, den 10. April 1920.

Kreisamt Gießen (Kriegsgefangenenheimkehrskelle).

I. B.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Queckborn; hier: Massegr.indstücke

11 s t agden 15. April 1920 findet an Ort und' stelle die Versteigerung zweier im zugezogenen Teil vier Ge- marlung Grimberg gelegenen Massegrundstücke statt. Zusammen- knnft hierzu vormittags 101/, llhr bei Flur XXIV Nr 9T/,n 05c-

Friedberg, den 4. April 1920.

^br Hessische Feldbereinigungskommissär:

« ch ni t t s pahn, Regierungsrat.

Dn»» d-r Brühl'schen Uwoerstwis-Buch, und Stetutrudxret N. Lang«, (F.^h

Bekanntmachung

betresfend die III. Ausgabe der Deutschen Arzneitare 1920 Vom 29. März 1920.

Aus Grund des § 80 Absatz 1 der Gewerbeordnung für das wentiche Reich be|tiintnien wir, daß die dritte Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe für das Jähr 1920 vom 1. April lf Zs. ab in Les en ui Kraft tritt. 1

Tie Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 24. De- 1919 (Reg.-Bl. Nr. 1/1920, S. 4) bleiben von dem Wort Gteichzeiiig im ersten Absatz ab in Kraft.

Die neue Ausgabe ist im Verlag der Weid mann scheu Buch­handlung, Berlin SW,- l>8; ' Zimmerstraße 94, erschienen und . kämt von deck Besitzern der zweiten Ausgabe durch die geiiannte Berlagshäudlung zum Preise von 6,40 Mark bezogen werden

T a r m st a d t, den 29. März 1920.

Ministerium des Innern.

_____________________3- V.: Hölz i n g e r.

Bekanntmachung.

Betr.: Verkehr mit den'nen' besetzten Gebieten.

Ter Delegierte der Hohen Kommission in Darmstadt hat fol­gende Bestimmungen über den Verkehr in dem neu besetzten Gebiet nnt geteilt:

,-Dede Person muß ihre Identität Nachweisen und ihre cknweieüheit m dem Gebiet des Belagerungszustandes'aus Ver­langen rechtfertigen.

.. . H- Bew'ehr innerhalb des im Belagerungszustände be- lindlichen Gebiets:

a) In dem Gebiet, das im Belagerungszustand. befindlich ist (neuer Brückenkopf von Mainz):

In diesem Gebiet ist der Verkehr frei zwischen 5 Uhr vor­mittags und 11 Uhr nachts.

b) Um sich aus diesem Gebiet nach dem unbesetzten Deutschland zu begeben, ist ein deutscher Reiseausweis (d. tz. deutscher nieisepaß oder gelber Personalausweis, beide mit Lichtbild) notig, der von der örtlichen Militärbehörde visiert ist, b. ft.: burch. das französische Verkehrsbureau in Frankfurt a M für diese Stadt und Umgebung,

durch das franz. Verkehrsbureau von Darmstadt für diese Stadt und Umgebung,

durch) die franz. Ortskommandanten oder deren Boaus- tragte für die anderen Ortschaften.

aus dem unbesetzten Deutschland in das vor­genannte Gebiet zu gelangen, ist ein Reiseausweis ld. h. deutscher Repepatz oder gelber _ Personalausweis, beide mit' Lichtbild) er« foroertich, vorzugsweise eilt Reisepaß, mit der vorgängigen Ge- nehnngung der Militärbehörde, ausgestellt durch die franz. Ver­kehrsbureaus tu Mainz, Frankfurt,a. M. und Darmstadt, wohin dn Anträge zu richten sind.

IV. Ausnahmefall, Grenzverkehrskarten.

"Glichen Militärbehörden (Ortskommandanten -oder deren Beauftragte) stellen Land- und Industriearbeitern, bereit Wohn- ttnö,Irbet(sjrt durch die neue Besetzungsgrenze getrennt werden, 4iat)terjtt)ente aus, damit bte Arbeit nicht beeinträchtigt wird Diese i erscheine smd erneuerbar und 'haben eine Däner von längstens

Bem er tun g: Tas Verkehrsbureau in Darmstadt steht unter Leitung des Eapitaine Tarride, Riedeselstraße 61 (Rote Tragoner- taierne) waselbst werden auch Nachlausweise für die Stadt Darm- ftadt erteilt. ,

Nachweise der Identität genügt bis auf weiteres jedes amtliche die Perjönlichkeit des Inhabers legitimierende Papier iRetsepaß, Personalausweis, Heimatsckiein, Steucrzettel u. dergl.). Wenn laiche nicht vorhanden, empfiehlt es sich, bei dem zuständigen Polizeirevier oder ut Landgemeinden bei der Bürgermeisterei sich einen gelben Personalausweis mit Photographie ausstellen zu lassen.

Dem Polizcigmt Gießen und den Biirgerineistereien der T-nndgemeiliden totib empfohlen, die porstehenden Bestimmungen lofort ortsüblich zu veröffeiitlichen.

Gießen, den 12. April 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. IIfingier.

- Nachweisung

über den Lckand der Maul- und Klauenseuche in Hessen vom 21. März bis 27. März 1920.

Am 21. März waren verseucht im Kreis Bensheim- Beus- heim Talhof bei, Ballhausen, Winterkasten, Lochstädten Schmal- f FMHeim. Im Kreis Dieburg: Groß- Unstadt Re in Henn - Im Kreis Erbach: Hüttenthal. - Jin Kreis Groß-Gerau: Wallerstatten. - Im Kreis Heppenheim? Neckar- t " n' Q-^.r-^audenbach, Nieder-Mumbach, Bonsweiher, Albers­bach, Unter-Hambach, Birkenau, Heppenheim, Neckarhausen Son-

Worfelden. - Im Kreis Heppenheim: Tarsberg.

(Kreis Heppm'Lm)^' if<l biC @eucI,ie in Birkenau