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An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmerie des Kreises.
. T«r Staatskoinmissar für die wirtschaftliche Demobilmachuna in Seilen hat bestimmt:
„Um die im Interesse der VolkScrnährung dringend itöti.Ten Reparaturen der Dreschmaschinen /.mb- landwirtschaftlichen M-r- schmen durch Ueberarbeit zu beschleunigen, -erteile ich hiermit unter Bezug auf Ziffer VII. Absah 3 der Anordnung über die Regelung ^5 «dlrbertszert gewerblicher Arbeiter tont 3. November 1918 k» m ml1 A- 1334) in der Ergänzung vom 17. Dezember 1918 (N.G.BI. S. 143b) dre rederzeit widerrufliche Genehmigung, die nach der allgemernen Landarbeitevorduuug übliche Arbeitszeit von 11 Stunden mich auf die ländlichen handwerksmäßig betriebenen Wagnereien, Schloffercien und Schmiede bis spätestens 15 Ok- to&er 1920 - lediglich zur Reparatur land wir ts ch a st- lich er Ata sch in en — auszudehuen. Vorausgesetzt wird die Zuitrmmung der großjährigen Arbeiter. Beginn der Arbeitszeit nicht vor 6 Uhr vormittags. Ten Arbeitern ist während dieser verlängerten Arbeitszeit eine einstündige Mittagspause und je nnc halbstündige Frühstücks- und Vesperpause zil gewähren.
Tiefe Genehmigung erstreckt sich nicht auf die jugendlichen Arbeiter (unter 16 Zähren).
Eine Abschrift der Erlaubnis ist in den Betrieben auszuhängen,"
Tie in Betracht kommenden Sandwerksbetriebe Ihres Be- zirks suid von dieser Genehmigung bald in Kenntnis zu leben.
Greben, den 9. Februar 1920.
T-enwLilmachungs-Ausschuß Gießen-Land. L a n g er m a n n. Betr.: Gesuch der Feuervisitatoren um Erhöhung der Gebühren. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie Feuervisitatoren des Kreises haben eine Erhöhung ihrer Gebühren beantragt. Nach Rücksprache mit ihnen sollen die Gebühren, betragen: ,
. Für fc-ie Tätigkeit innerhalb ihres.Wohnortes 10 Mk, für eine solche außerhalb des Wohnortes einschl. aller Reisekosten unellvnstigen Auslagen für den ganzen Tag (über 4 Stunden) 16 Mk , für den Alben Tag (bis zu 4 Stunden) 8 Mk. Wir halten eiefe der Gebührenerhöhung, die .mit Wirkung vom
1. Marz 1320 eintreten loll, für angemessen und beauftragen Sie, Sem aß Vertilgung des Scff. Niinisteriums des Innern vom 9. Januar 1920 zu Nr. M. d. I. 28 214, einen zustimmenden Beschluß d-es Gemeinderats (Stadtverordnetenversammlung) in Kürze herbei-, zuführen und uns entsprechende Mitteilung zu machen.
Gießen, den 10. Februar 1920.
________Kreisamt Gießen. J.V.: Langermann.
Bekanntmachung.
Betr,: Berbranchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung! genommenen Nährmittel; hier: Preis für Marmelade.
Nachdem seitens der Rcichsstelle eine weitere Preiserhöhung
für Marmelade stjattgefunden hat, ändert sich der Klemverkaass- preis für die laut-Bekanntmachung vom 4. Februar 1920 (Amts- verkündigungsblatt Nr. 19 wm 6. Februar 1920) auf die Marke 72 der Nährmittelkarte C vorgesehene Marmeladeverteilung auf 3,70 Mark per Pfund.
Den Bürgermeistereien der Landgemeinden wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort -ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 9. Februar 1920.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieger t.
Betr.: Tie Aufstellung der Gemeindevoranschläge für 1920.
. . An die Bürgermeistereien der Landgemeinden
sowie an die^Gemarkmigs-, Mark- und Stistungsvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme aus unser Ausschreiben vom 2. Dezember v. Ks. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 132) empfehlen wir, für alsbaldige Vorlage obiger Voranschläge besorgt zu sein.
Gießen, den 9. Februar 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: S emmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereiuigimg Allendorf a. d. Lumda; hier: Gelv- ausnähme.
In der Zeit vom 16. bis einschließlich 23. Februar lfd. Js. liegt auf , dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lumda ein Beschluß der Vollzugskommission vom 2. ds. Mts. über den Ausschlag und die Erhebung von Kosten nebst dem Sebregister zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während- der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Mendorf a. d-. Lumda schriftlich und mit Gründen verfehlen einzureichen
Friedberg, den 3. Februar 1920.
Ter Sessische Feldbereimgungskommissär:
_________________Tr. Jana, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Fastnacht 1920.
Nach Verfügung des Ministeriums des Innern hat auch in diesem Jahre jedes M a s k e n t r e i be n auf öffentlichen Straßen und- Plätzen oder in öffentlichen Lokalen unbe di n gt z u u n terb' l e i b e n, da es die Gefühle weitester Volkskreise verletzt und darum der öffentlichen Ordnung widerspricht.
Es wird -erwartet, daß die Bevölkerung der Stadt dem Ernst der Zeit Rechnung trägt und dieses Verbot beachtet.
Zuwid-erhandelnde werden gemäß § 360 Ziffer 11 R.Str G B zur Anzeige gebracht werden. Musik- und sonstige Radauiustru- mente werden abgenommen. Tie Polizeibeamten haben dementsprechend Weisung erhalten.
Gieße n, den 9. Februar 1920.
Polizeiamt Gießen. La ute schlag er.
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Bietzen.


