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Bekanntmachung
über Zahlung von Ablicferuugsprämien' für Brotgetreide uno Gerste. Hom 20. Dezember 1919.
Auf Grund der Verordnung über, Zahlung von Abliefe- rungsprärnien für Brotgetreide, Gerste und Kartoffeln vom 18. Dezember 1919 (Reichs-Gesetzbl. ©*. 1990) wird bestimmt:
§ JL . Als MiuoestablieferungSschuldigkeit für Brotgetreide und Gerste (§ 1 der Verordnung) gilt die nach Maßgabe der Bestimmungen der Reichsgetreidestelle festgesetzte Mindest abliescrungsschuldigkeit der Erzeuger.
§ 2. Tie Zahlung der Prämien durch den Kominunalvcr- band hat für das bis zum 1. Januar 1920 abgelieferte Getreide bis zum 15. Januar 1920, für das später abgelieserte Getreide binnen zwei, Wochen nach Ablieferung zu erfolgen.
§ 3. Für die Erstattung der Prämien an die Kommunal--' verbände (§ 1, Abs 3 der Verordnung) sind die Mindestabliefe- -ruugsschuldigkeiten der Erzeuger und die vorn Kommunalvcr- band oder den Kommissionären der Reichsgetreidestelle halbmonatlich einzureichenden Nachweisungen der eingekauften Mengen (Auszüge aus den Wareneingangsbüchern) maßgebend. Die Reichsgetreidestelle hat den Kommunalverbänden zinslose Vorschüsse auf die von ihnen zu zahlenden Prämien in Höhe des "jeweiligen Bedarfs zu gewähren.
Die endgültige Verrechnung der Prämien zwischen denKorn- munalverbänden und der Reicl-sgetreidestelle erfolgt nach Abschluß des Wirtschaftsjahres. Zu diesem Zweck haben die Kommunal- verbände der Reichsgetreidestelle bis zum 15. Oktober 1920 eine Aufstellung nach einem von der Reichsgetreidestelle näher zu bestimmenden Vordruck eiuzuseudcn. Soweit die Vorschüsse der Reichsgetreidestelle nach der Abrechnung die von den Kommunalverbänden gezahlten Prämien übersteigen, sind sie vom 15. Df--* tober 1920 ab zu verzinsen.
§ 4. Der nach. § 2 der Verordnung von den selbstwirt- schäftenden Kommunalverbänden an' die Reichsgetreidestellezu zahlende Betrag von 28 Mark auf den Doppelzentner ist für das von ihnen in der Zeit vorn 1. Januar bis zum 15. August 1920 für den Selbstwirtschastsbedarf tatsächlich verbrauchte Getreide, sowie für die von den Kommunalverbänden erworbenen und mit Beginn des 16. August 1920 noch nicht verbrauchten Vorräte zu zahlen; er ist jedoch mindestens für diejenigen Mengen zu zahlen, für di« die Reichsgetreidestelle ihnen die Aus- mahlungscrlaubnis für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. August 1920 erteilt hat. Der Betrag ist nicht zu zahlen, soweit die Deckung deS Bedarfs durch Mehllieferungen der Reichsgetreidestelle erfolgt ist.
§ 5. Streitigkeiten zwischen .Kommunalverbänden und Erzeugern über die Zahlung der Prämien entscheidet die für den Lieserungskommunalverband zuständige Höhere Verwaltungsbehörde unter Ausschluß des Rechtsweges endgültig. Sie ist dabei an die Festsetzung der Miudestablieferungsschuldigkeit (§ P gebunden.
§ 6. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 20. Dezember 1919.
Der Reichswirtschaftsminister.
I. V.: Dr. Peters.
Bekanntmachung
über die Außerkraftsetzung der Bekanntmachung über die gewerbliche Verarbeitung von Reichsmünzen voni 10. Mai 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 406). Vom 9. Dezember 1919.
Auf Grund des. § 3 der Bekanntmachung über gewerbliche Verarbeitung von Reichsmünzen und den Verkehr mit Silber und Silberwaren vom 10. Mai 1917 (Reichs-,Gesetzbl. S. 406) wird bestimmt:
Tie Bekanntmachung über geiverblichc Verarbeitung von Reichsmünzen und den Verkehr mit Silber und Silberwaren vorn 10. Mai 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 406) tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Berlin, den 9. Dezember 1919.
Ter Reichswirtschaftsminister. In Vertretung: Dr. Hirsch.
Betr.: Statistik des Wein- und Obstertmgs im Jähre 1919.__
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vorn 28. Juli 1919 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 67 vom 1. August 1919), soweit noch nicht geschehen.
Gießen, den 6. Januar 1920.
'• Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Betr.: Stundenpläne für den Fortbildungsschulunterricht.
An die Schulvorstände des Kreises.
Soweit Sic noch mit der Einsendung der obigen Pläne rückständig sind, werden Sie an die sofortige Erledigung dringlich erinnert. Ta eine Ausfertigung bei unseren Akten zu ver
bleiben shat, sind die Pläne in doppelter Ausfertigung vorzulcgen. Ticjenigen von Ihnen, die ihre Pläne nur in einer Aussertigung- eingereicht 'haben, werden ersucht, alsbald ein zweites Exemplar «inzuschicken.
Gießen, den 7. Januar 1920.
' Kreisschulkommisswn Gießen.
. I. V.: Welcker.
Betr.: Regelung des Mieyvcsens; hier: Wohnungen für Staatsbeamte.
An die Schulvorstände des Kreises.
Die Ihnen mit nächster Post zugehende Verfügung des Staats- ministcriums in obigem Betreff ist alsbald zur Kenntnisnahme au sämtliche Lehrkräfte des Ortes wciterzügeben.
Gießen, den 8. Januar 1920.
- Kreisschulkomrnisswn. I. V.: Welcker.
Betr.: Tie Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taub- stummen-Anstalten des Landes.
An die Schulvorstände des Kreises.
Soweit "unserer Verfügung vom! 18. Dezember v. I. (Aints- verkündigungSblatt Nr. 118) noch nicht entsprochen wurde, empfehlen wir, daß dies bis zum 15. ds. Mts. geschieht.
Gießen, den 8. Januar 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Betr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse; hier: jür den Monat Dezember 1919.
All die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, die mit der Einsendung der Kreis- abdeckereiverzeichnisse für den Monat Dezember 1919 noch im Rückstände sind, werden Hiermit aufgesordert, dieselben innerhalb 8 Tagen an uns einzusenden.
Gießen, den 8. Januar 1920.
__________Kreisamt Gießen. I, B.: L a n g e r m a n n.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15.—31. Dez. 1919 wurden in hiesiger Stadt gesunden: drei Portemonnaies mit Inhalt, vier Stück einzelne .Handschuhe, ein Umhang, eine 'Knabenmütze, ein Herrenüberzieher, ein Halskettchen, fünf Papiergeldscheine, eine Kuchen- sorm, ein Pelzkragen, ein Teil eines Zwickers, ein Kinderschnürstiefel, eine Brille;
verloren: ein seidener Beutel, schwarz geblümt, mit Inhalt, ein goldenes Uhrarmband, ein schwarzer weicher Muff und Taschentuch, gez. L. S., ein schwarzer Pelzkragen, eine schwarze Brieftasche mit 30—40 Mk. und Freifahrtschein, ein brauner Otiermnsj mit braunem Sammet futter, ein ledernes Geldmäpp- chen mit ungefähr 120 Mk. Inhalt, ein 20-Mark-Schein, ein goldener Trauring, gez. M. S. 1. 10. 19, ein dunkelbrauner Skunks-Pelzkragen, achthundert Mark in Fünfzigmarkscheinen.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter. Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 6. Januar 1920.
Polizeiamt Gießen. Lau t «schlüge r.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbercnrigung in der Gemarkung Allendorf an der Lahn, Kreis Gießen.
Von 247 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 198,3263 Hektar Fläche besitzen, ist unterschristlich die Einleitung des Feldbercinigungsverfährens und die Anlage von Wegen in den Obstbanmstücken der Gemarkung Meßdorf a. d. Lahn beantragt worden.
Ta an dem Unternehmen im ganzen 514 Grundeigentümer mit 361,3256 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zustandekommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr wie ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor.
Der Antrag mit den'Zustimmungscrklärungen nebst Ergebnis und Zusammenstellung liegt vom 17. bis einschließlich 24. Januar 1920 auf der Hess. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn zur Einsicht offen.
Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des FeldbereinigungsgesetzeS bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen, von der Vcrösscntlichuug im Kreisblatt an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde beim Hess. Landcsernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, in Darmstadt geltend zu machen.
Friedberg, den 5. Januar 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskornmissär.
. S ch n i 11 s p a h n, Regierungsrat.
Druck üer L ruh Ische» Universitäts.Vuch« und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


