Nr. 164
II. November
1920
Wuchers. -^VeÄehr des Schleichhandels und des
Betr.: Einrichtung von Fortbildnngsschi,lfpatkassen. An die Schulvorstände des Kreises.
Angesichts des bevorstehenden Beginns des Fortbilduiigsschnl- nnternchts lenken wir Ihre Ansmerkfamkeit wiederholt au die ,wrtbih,ungsichultparkcitscn. wa unter den gegenwärtigen Zeit- u in standen die jungen Leute fvrtbtlduugsschulpfltckftigen Alters qrö- steren Berbumst als wnft erzielen, liegt es im erzieherlichen und r CJ1 Lerche, baß sie zu Spareinlagen veranlaßt lueiben. Sie tverden sich hierzu um so williger entschließen Iwenn ihnen leicht zugaiigiliche Einrichtungen geboten werden Da Wo .es die Berhaltuisje irgend gestatten, wird deshalb die Einrichtung von. Fortbildungsschulsparkassen dringend empfohlen. Ueber die Einrichtung und Leitung solcher Kassen finden Sie entsprechende Auleilnng in der ihnen unter dem 6. September 1912 Übersandten Schrift „Praktische Jugendpflege von Reinirkens" ferner machen nur Sie zu dem gleichen Zweck auf die lPfennigsparkasse der Bezirkeiparkaise Gicsteu aufmerksam. w H °er
.Sie wollen uns bis 1. Dezember 1920 über das Veranlaßte vVl LU./L-vil e (
Gießen, den 5. November 1920.
Kreis-Schulkd m Mission Gießen. Dr. Usinger.
®etr.: Personenstandsaufnahme auf 15. November 1920
Au den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- mersterelen der Landgemeinden des Kreises.
Zur,Vorbereitung her Veranlagung zur Einkornmen- stener |ur die Rechnungsjahre 1920/21 hat der Reichsministcr kCme der feiten st audsau fnahme gemäß § 167 der Rercksabgabeordnung für das gesamte Reichsgebiet nach dem Stande vom 15. November 1920 an mit der Maßgabe angeordnet deren vollständiger Durchführung in einzelnen Gemeinden algelehen werden kann, trenn das int letzten Jahre aufgestellte Perwnenoerzeichnts ohne weiteres vollständig auf den neuesten Stand ergänzt werden kann oder wenn in anderer Weise eine äug’ riichen.be Feststellung der' steuerpflichtigen Personen sichergestellt s^ >wwieweit danach im einzelnen die angeorduete Semiten- unterliegt der Entscheidung des 3uslmlolgen r!andesfluanA,amtes.
Durchführung der Per w neustaudsaufnalime wurden bäLf’snr beS §-2*2 A O..die Gemeindebehörden betraut. Diese haben dajur zu sorgen, daß von jedem Wohnungsinhaber einer Gemeinde eine Wohnungsliste aufg-stellt und diese zusammen mit . den übrigen Wohnungslisten für ein Grundstück von dessen Besitzer mit einer Bescheinigung bei der Gemeindebehörde spätestens bi« ai/EÄr beitimmenden Zeitpunkt eingereicht wird. ~?'e c 1 udebehvroen haben auf Grund dieser Wohnungslisten em Personenverzeichms für ihre Gemeinde oder, 'meint die Gemeinde mehrere Steuerbezirke eingeteilt ist, für jeden Steuerbezirk aufzustellen uitb dieses nut den Wohnungslisten und den Beschft- »» der Grundstucksbefitzer spätestens bis zum 20. D^ember ferfeiVwÄ'S1W11Jt Neureichen. Im Hinblick auf V?c>. Absatz Z der Reichsverfassung kann die Anchbe des .neltgWnsbekenntntlses tn der WohNtmgsliste unter Androhung der Zwangsmittel des S 202 A. O. verlangt werden
-Zur die Wohnungslisten i,sw. sind bestimmte Muster vvrge- loirtebin, die den Gemeindebehörden mit erläuternden Vorschriften vurch die r>-tnanzamter mitgeteilt werden. Diese sind ferner an- de» Gemeindebehörden hinsichtlich der Beschaffung der Lordruckc sur die PersonenseanLsausnahme zur Seite zu stehen ' Dw Ausfüllung der Vordrucke zu tunterrichtew.
^fümg der Vordrucke hat zunächst auf Kosten der Gesichert ist" e ° 8en' beiren flbcc Ersatz durch die Reichskasse ^u- n.b^»^meindebehörden können mit der Persvnenstandsanf- tur Verwaltmigszwecke verbinden und in i'Ä “ Wohnungsliste mit Zustimmung deS Fiuanz- 1^^-' entspieck,e.nde Fragen stellen: bemerkt wird jedoch ansdrück- uw, daf! für die Beantwortung der Fragen für Verwaltnngszwecke dte Zwangsmittel § 202 A. O. nicht angedroht werden dürfen. I ,trtS die Personcnstandsaufnahme ordnungsgemäß
und rechtzeitig durchzuftihren. .
Gießen, den 8. November 1920
Kreisamt,Gießen. I. V.: Hemmerde.
er-
augenblicklich auf dem Markt durch Schleichhandel und ^.tuch.r veranlaßte Teuerung und Knappheit mancher Lebens- (I'1? ?autrternH.tte1, Gegenstände des nottoe idigen Lebeus- ^rnViär )atr. ll<Lto2l P der Bevölkerung zu einer Erschwerung MS Sl® 9Cf“6rt' bte lofortige Abhilfemaßnahmen
Bekanntmachung.
Betr.: Unterdrückung des Schleichhandels und des Wuchers sowie der Preissteigerung beim Handel mit Lebens- und Futter- mftteln und mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wwie bei der Berechnung, von ausgeführten Arbeiten, Reparaturen und Neuanfertigungen.
2btirinnig nn nlle Knuflcifte, Mewcrhctrcibcude, Handwerker und das kaufende Piibkikuni.
V F Uebelstmid mit allen zu Gebote stehenden Mitteln enchegeutreten zu. können, sind außer der Preisprüsungsstelle Ober- besfen imd der Preisprüfungsstelle der Stadt Gießen auch in jedem I^^,^,s^bri-tsprufung,sstellen und in der Stadt Bad-Nauheim f.'f dV^brufungsstclle errichtet worden. Ueber den
VmÄ’1 Stellen steht die Hess. Landes-Preisprüfungsstelle
Weiter wurde in ganz Hessen die Verpflichtung zum P eis- aushang und zur Preisauszeichnung für den V.rkanf von Lebens und Futtermitteln und für Gegenstände des täglichen Bedarfs emgefuhrt lVerorduuug über Preisauszeichnung und Preiraushan )
^^^Ast'fcntlichung der hier erwähnten Verordnung wird von verschiedenen Geschäften der Preisaushang und die Preis- auszeichnung au Waren in deutlich lesbarer Schrift (Zah'en) nicht aii'gefuhrt. Wir warnen daher bi-- in Frage kommenden Ge'chästs- .‘rnb wrdern fte auf, unverzüglich die vorge'chriebene Pv.i ausz..ichnung an den Waren vorzunehmen und auch dafür ?“ |0S!en' ba,i d»e m den Schaufenstern und Schaukasten ausgest-ll- ft.l ^aren mu Preisauszeichnungen versehen sind. Die9Aus- forH. !ift »!.M^|teR E-genständen in Schaufenstern und Schau- riii„^'Ä-dAitlei ung des Reichrw-rtschaftsministe-ii'ms find Gegen- stanr. de- täglichen Bedarfs alle Gebrauchsgegenfi ände auger Lurnvwtiren. Demnach gehören auch alle Haushaltungs- geaenstande^Kurzwaren, Papierwaren, Bücher, Manuiakturwawn usw. t azn. wie hier anfgeführteu Waren müssen also mit PreiSans- zeichimngen versehen sein. ■■ *
»h«. ?Ed,darauf aufmerksam gemacht, das; die Beseitigung oder bte Unkenntilchmachung einer Preisangabe z. B durch 11-bet“ lleb-zcttel verboten und strafbar ist. Alle Geschäftsinhaber/Ge w-rbetietbende und, Handwerker werden darauf aufme-ksam gemacht oaß sie verpftichtet Uno, über die Herkunft aller Waren und der Einkaufspreise Auskunft zu geben und mit der Sorgwlt eines ivmute " habe!, ®(Ulf"’'annä il,rcr BuchfÜhrungspslicht nachzu-
J™'5 verlangt w-rden, daß jeder Kaufmann iinb Gewwbetreibende eine genaue Kalkulation aufstellt, die umfaßt- ,, a) Gestehungspreis, b) Unkosten, y) Gewinn, b ' nachweisei^känn^ Berechtigung der von ihm geforderten P eise
Pir Waren, die zum Weiterverkauf unter Fest- .Oitug Kleiuverkaufsprmses geliefert werden, dürfen nach- l tag liehen icht erhöht werden (Schokolade, Keks, Zigaretten, Stearin- nrr 21 |ID')' Zuwiderhandlungen sind den Preisprüfnngs- stckleu baldigst zu melden und wird daun gegen die Belchnlwfttm auf Grund der Bekanntmachung über die äußere Kenn," ch iung '°;l ,W°ren vom 18. Mai 1916 (RGBl. S. 380) Strafantrag wird, besonders darauf hingewiesen, daß nur derjenige . sC,bl‘" b?Jb d^r die hierzu erforderliche Genehmigung b.fitzt (Bi.rorduuug über den Handel mit Lebens- und Fntter- mitteln vom 24. Inn, 1916. RGBl S 581)
B-i Nichtbeachtung der obenerwähnten Vorschriften kann seitens roerb»u a?t,T" U"gS lt Cn blC Schlteßng des Geschuäfts beantragt
Gewerbetreibenden und Handwerker werden darauf anf- merkiam gemacht daß die bei Aufstellung ihrer Rechnungen über ai sge nhrte Arbeiten (Reparaturen) nur die tatsäch ich e
besonders die genaue Stundenzahl für die an -- geführte .lrbeft m Ansatz bringen dürfen. Des weiteren dürfen nur


