Ausgabe 
10.6.1920
 
Einzelbild herunterladen

AmtsverkuMgmgsblatt

für die Provmzialdireition Gberhessen und für das Krcisomt Giesten.

nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di- Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich.

78 " 10. Jnni 1920

an'ehemalige vom Handel. - Statistik über Streiks. - Bewährung einer Beihilfe

9 9 9 ' ne)ma UOn ^^0/71. - Bekleidung für russische Kriegsgefangene. - Maul- und Klauenseuche: Quarantäne für ein-

_____ ___ geführtes Nutz- und Zuchtvieh. - Feldbereinigung Heuchelheim.

Bekanntmachung

betreffend Baustioffbeschalfnng.

- der 88 1, 4 und 6 der Reichsvemrdnung ovm

i. November 191b werden bis auf loeiteres für

10 ho

II. Sorte. (Bei Aufträgen unter 1000 Stück

Ziegeleierzeugwisse folgende Richtpreise für je 1000 Stück festgesetzt: Backsteine (Hinter- und Vormauersteine) . . Klinker bis zu 300 Kg. Truckfestigteit . Lehnl steine

Hohlsteine (Nornralformay ....

Hohlsteine 10/12/25

Hohlsteine 12/14/25 .........

Biberschwänze 15/31

Biberschwänze (Reichsformat) . ' . .

Biberschwänze 18/35 I. Sorte

II. Sorte

Falzziegel I. Sorte

m Zuschlag.)

.. , 8ür Mauersteine und Dachsteine, die aus Abbruch gewonnen sind, wird em Richtpreis von 6070% der vorangegebenen Breiie festgesetzt.

400

Mk.

470

Mk.

190

Alk.

480

Mk.

570

Alk.

680 Mk.

480

Mk.

,720

Mk.

780

Mk.

720

Mk.

1130

Mk.

1000 Mk.

1040 Ml.

Zement.

500 Mk.

535 Mk.

585 Mk.

680 Mk.

810 Mk.

830 Mk.

920 Alk.

_ .------------------------..... ser .

4-ramageröyren mit 50 mm Durchme'ser .

Trainageröhren mit 60 mm Durchmesser .

Trainageröhren mit 70 mm Durchme'ser .

Trainagerohren mit 72 mm Dnrchme ser .

Drainageröhren mit 80 mm Durchmesser .

Trainageröhren mit 90 mm Durchmesser

Tie übrigen Bedingungen sind entsprechend Ivie oben.

Tre Preise verstchen sichausgeladen auf Waggon oder Wagen ab Ziegelei" für unverpackte Ware. Für Verpackungsmaterial sind für 10 Tonnen 3 Mk. Preiszuschlag zulässig, ausgenommen tnr Hintermauersteme. Soweit die Veräusserung von Ziegelei- erzeugmssen ut Friedenszeiten durch den Händler üblich war, darf ein Händlerzuschlag für Backsteine von höchstens 5% und sür Dachziegel von höchstens 10% der obigen Richtpreise berechnet werden. Vermittlern und Agenten steht der Händlerzuschlag nicht zu. Verkaussvereinlgungen von Ziegeleien u. a. sind nicht berech­tigt, den Händlerzuschlag zu erheben; sie dürfen eine Bergütmrg ihrer tatsächlich entstandenen Unkosten, sofern Sondevau sw en du iige n bteie rechtfertigen können, für Backsteine bis zu 4% und sürDach- uegel bis zu 8% des Rechnungsbetrages verlangen.

Für Trainageröhren gelten für 1000 Stück folgende Richtpreise: ^rarnageröhren mit 36 mm Durchmesser ."

Trainageröhren mit 40 mm Durchweh'

Nach Mitteilung der Süddeutschen Zementverkaufsstelle Heidel­berg stellt sich ab 1. April 1920 der Zement für Händler frei -roppelwagen der entsprechenden Enipfangsstation tvie fosgt: _ 56,10 Mk. die 100 Kg. einschliesslich, Hinterlegungsgebühr

für Stvffs-äcke,

54,10 Mk. die 100 Kg. einschliesslich Papiergewebesäcke, 52,10 Mk. die 100 Kg. einschliesslich Papiersäcke.

Für Stosssäcke, welche in gutem Zustande aus Sendungen ab J-w ds. Js. zurückgeliefert werden, wird die Hinterlegungs­gebühr abzüglich Abnutzungsgebühr mit 4 Alk. pro Sack Zurück­vergütet. Papier- und Papiergewebesäcke werden nicht znrück- genoinmen. Als Händlerverdienst können obigen Einkaufs- preisen folgende Sätze zugeschlagen werden; andere Vereinbarungen sind bis jetzt behördlich nicht genehmigt:

bei Abgabe von 1 50 Sack 30%,

bei Abgabe von 51100 Sack 20%,

bej Abgabe von über 100 Sack 10%.

Kalk.

. Nach Mitteilung des Deutschen Kalkbundes Nebenstelle Diez a. d. 1,. gelten zur Zeit für Kalk pro,10 Tonnen folgende Preise:

Ab Lahnwerken

ynXx Waggon Grau- und Weist,stückkalk (10 Tonnen),

2b00 Mk. snr 1 Waggon Sackkalk Phne Säcke (10 Tannen).

-15 Rheingauwerke

qiaR 1 Waggon Grau- und Weitzstückkalk (10 Donnen), 6400 Mk. für 1 Waggon Sackkalk phne Säcke (10 Tonnen). .

Ab Kalkwerke Rheinhessens

3600 Mk. für 1 Waggon Grau- und Weissstückkalk (10 Donnen), 600 Mk. für 1 Waggon Kaltäbsälle (10 Tvirnen), nur für

^Tüngerzivecke.

Tie Säcke werden mit 4 Mk. je Sack berechnet und von den Kalkwerken nicht mehr zurückgenommen. Als Händlerzuschlag tann ent Aufschlag von 10% unter besonderer Berücksichtigung der gesamten Spesen berechnet werden.

. Ho l z. , .

- Vermittelung der zuständigen Kreisbauinspektionen oder stadt. Baupolizeiämtern kann Bauholz zu nachsolgeiiden Preisen sofort frei Waggon Versandstation bezogen werden:

Kantholz nach Listen geschnitten . . 925 Mk. je Kubikmtr. Kantholz aus Vorrat 8/815/15 cm 875 Mk. je Kubikmtr Kantholz durchschnittlich 915 Mk. je Kubikmtr. Bretter 18/24 mm stark 990 Mk je Kubikmtr. unsortierte Latten 12,75 m lang . 800 Mk. je Kubikmtr. scharfkantige Latten 34,5 m lang . 1000 Ml. je Kubikmtr.

Z u lv i d e r ha n d l u n g e n

Legen die Vorschriften der Banstosfbewirtschaftung, insbesondere Ueberschrettung obiger Preise können mit Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren und Geldstrafe bis zu 50 000 Mk. bestraft werden. Ausserdem wird das betreffende Baustoffwerk von weiterer Kohl en- zufuhr bzw. der in Betracht kommmde Händler von der weiteren Banstoffznteilung ausgeschlossen. Baukostenzuschüsse und andere Reichs- oder staatliche Beihilfen können natürlich nur für Be­schaffung von Baustoffen aus Grund obiger Preise gewährt werden uno müssen Zuwiderhandelnde gewärtig sein, daß, bei der Nach- prusung der Verwendung obiger Zuschüsse entsprechende Abzüge gemacht werden.

Darmstadt, den 22. Mai 1920

Staatskommissar für die wirtschaftliche Demobilmachung in Dessen. I. V.: Tr. B e r n h e i m

Betr.: Darlehnskassenscheine.

Air die Gemtitiderechner des Kreises Gießen.

Von verschiedenen Seiten ist darüber geklagt worden, dast die umlaufenden Darlehnskassenscheine im Werte von 1, 2 und 5 Mark stckk grotzenteils in sehr abgenutztem und Unsanbereut Zustandei befinden, so b atz schon aus hygienischen Gründen eine häufiger« tfntieuerung ber Scheine geboten sei. Die Wahrnehmung hat dem Reichsbank-Dlrektortum Anlatz zu einer Anweisung an die Rrichs- baukanstallen gegeben, in beschmutztem oder beschädigtem Zustande eingehende Darlehnskassenscheine anzuhalten und aus dem Verkehr zu zieyeit. Wie indessen das Reichsbank-Direktorium bemerkt, ge­langen die kleinen Werte der Darlehnskassenscheine int Zcihlungs- verkehr nur m geringem Umfange ait die Reichsbankanstalten zu­rück, so das; die Einziehung und Erneuerung der Scheine nicht in dem wünschenswerten Maste erfolgen kann. Der angestrebte Zweck wird weieutlich gefördert, wenn die Kassen die bei ihnen eingehen­den Zahlungsmittel der bezrichueten Art nicht mehr ausgeben sondern bei sich ansammeln und von Zeit zu Zeit der Hauptverwal­tung der Darlehnskassen in Berlin zur Erneuerung einsenden.

Hierbei ist noch auf folgendes hinzuweisen:

In neuerer Zeit wird umlaufendes Papiergeld vielfach zu Zwecken politischer Propaganda mit Aufschriften, Aufdrucken oder aufgeklebten Zetteln versehen, bereit Inhalt in weiten Bevülkernngs- kretsen Aergernts erregen must. Das Reichsbank-Direktorium hat hwrzu tu einer Veröffentlichung darauf aufmerksam gemacht, bau die ZReichsbankanstalten solche in ungehöriger Weise für den Um» laut untauglich gemachten Scheine nicht ohne weiteres einlösen Die Erstattung des Gegenwertes von Banknoten kann erst nach einer nur bet der Reichs Haupt bank in Berlin ausführbaren und daher mit erheblichem Zeitverlust verknüpften Prüfung der Echt­heit der Roten erfolgen. Für Darlehnskassenscheine lehnt die Reichs­bank lebe Vermittlung des Einzugs überhaupt ab. Derartige Scheine sind vielmehr von den Eigentümern selbst direkt an die Hauptverwaltung der Darlehnskassen in Berlin zur Prüfung und Umwechselung einzusenden.

Zur Unterstützung der Reichsbank in ihrem Vorgehen ist es geboten, daß die öffentlichen Kassen die Annahme solchen Papier'- geldes verweigern und bei Gelegenheit auch auf das Publikum dahingehend emwirken.

Gtest en, den 29. Mai 1920.

Kreisamt Giesten. I. V.: Weicker.