Ausgabe 
9.11.1920
 
Einzelbild herunterladen

Amtrverlm-igMgchlatt

für die Provinzialdireition Gberhesien und für das Kreisamt Eiehen.

Ertöefat nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitay. Nur durch die Post zu beziehen geqen Mb. 2.50 vierteljährlich.

163 9. November 1920

Znhaltr-Ucberficht: Gesetz betr. die Verlängerung der Kändigungsbeschränkung zugunsten Schwerbeschädigter. - Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taubstummen-Anstalten des Lar.des. Viehseuchen. Dienstnachrichten. Feidbereinigung.

Gesetz

betrefleiib die Verlängerung, der KüudigimgLbeschränk'.iug zugunsten Schwerbeschädigter. Vom 22. Oktober 1920.

§ 1.

Tic im § 18 Absatz 1 des Gesetzes über die Beschäftigung, Schwerbeschädigter vom 6. April 1920 (Rcichs-Gesetzbl. S. 458) bestimmte Fritz, innerhalb deten eine Küiwiguug, nach, § 12 Abs. 1 die,es Gesetzes gegenüber einem Schwerbeschädigten nur wirksam wird, wenn die Haup.sürsorgestelle zugetzimmt hat, wird bis^zum 1. April 1821 verlängert. «

§ 2.

Der Reichsarbcitsminister ist ermächtigt, mit Zustimmung, des Rcichsrats und eines aus 28 Mitgliedern bestehenden Ausschusses des Reichstags die Frist im Bedarfsfall noch .werter zu verlängern, jedoch nicht über den 1. April 1922 hinaus.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 22. Oktober 1920 in Kraft.

Berlin, den 22. Oktober 1920.

Der Reichspräsident. Der Reichsarbeitsniinister. Ebert. Dr. Brauns.

Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die Tauv- stunimen-Anstalten des Landes.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir sehen Ihren Berichten darüber entgegen, ob in Ihren Gemeinden taubstumme Kinder vorhanden sind, weiche das zur Ausnahme in eine Taubstummcn-Anstalt erforderliche Atter er­reicht haben und welche Kinder im vergangenen Jahre in süie Taubstummen-Anstalt ausgenommen .worden sind.

Tie aufzunehmenden Kinder müssen am 1. Mai 1921 das 7. Lebensjahr vollendet, dürfen aber das 12. Lebensjahr noch Nicht zurückgelegl haben.

Die Aufnahme erfolgt stets auf die Tauer von sieben Jahren.

Sollten sich aufnahmefähige taubstumme Kinder in Ihren Ge­meinden vorfinden, dann ersuchen wir Sie, sich über die Bcrhält- nisjc der Eltern der Kinder ausführlich zu äußern und hierbei da- in: Amtsverküudignngsblatt Nr. 118 vom 10. November 1919 gebraäte Formular, dessen einzelne Rubriken sorgfältig aus- zusüllen sind, gefl. zu benutzen.

Gießen, den 5. November 1920.

Kreisamh. Gießen. I. V.: Weicker.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Harbach.

In Harbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worüen.

Ls wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Bemarkun g Harbach.

Das Beobachtungsgebiet bleibt bestehen.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Amtsverküudigungsblackes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Straien geahndet, wenn sic winemlich begangen find, sogar auf Gruitd des § 328 Les StGB, mit Gefängnis.

Siegen, den 5. November 1920.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Dienstnachrichte» des Kreisamtcs.

In Lau b ach, Wetterfeld und Gonterskirchen (Kreis Schocken) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen Tie Gemarkungen Laubach, Welterfclü und Gonterskirchen wurden zu Sperrbezirlen erklärt. Das Beobachtung-gebiet bleibt un- veräiwert.

Infolge Erlöschens der Maul- und Klauenseuche im Stadtbezirk Homberg (Kreis Alsfelo) ist Ort und Gemarkung Homberg mit Ausnahme des Gemarkungsteils Neuhaus bis zur S.raße OberstmühleNieder-Gemündcn, der bis auf weiteres Sperrbezirk bleibt, zum Beobachtungsgcbiet erklärt worden

... Unter dem Viehbestände zu Wittelsberg (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenleuche ausgebrochen.

, O t t o Zimmer wurde als Kommandant und K a r l P a u l als Stellvertreter des Kommandanten der Pslichtfeuer.vehr in Villlngen verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Jcldbereinigung Hausen.

Versteigerung der Mafscgrundstücke findet statt

am Donnerstag, den 11. November 1920, vormittags 10 Uhr, und soweit «forderlich, an den folgen­den Tagen, vormittags 9 Uhr. Zusammenkunft am Rate Haus, am 11 November um 10 Uhr.

Friedberg, den 1. November 1920.

Ter Hessische Fcldbercinigungskommissär.

Dr. Jan n, Regierungsrat.

Tirsi.k i>«r rüSiAen » Stern i>rn<Ä-rri. R. Senge,