1500 St. p. Mon. u. Baustelle
D-u-tz brr Lrühl'ichen U»i»«fttS1»-Bi»ch. und SteinbrudurrL R. Longe, Gi-Hrn
1000 St. p. Man. u. B au stell : 50005t. p. Man. u. Baustelle
2. Tas von den Kreis bauinspektoren bzw. Stadt. Baupolizei- ämtern durch Fr ei gäbe schein freizugebende Bau- materwlrenKontingent Wird luic folgt erhöht:
a) Backsteine, Abbruchsteine, bis zu 5000 St. p. Mon. u Baustelle Biberschwänze ™ .
Falzziegel, Dachpfannen, Ze- meutziegcl
Bekanntmachung.
Betr.: Durchführung des Landgesetzes; hier: den portopflichtigen Schriftwechsel zwischen den einzelnen Behörden.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Einzelne Bürgermeistereien senden ihre Briefe usw. in Sied- lungsangelegenheiteu als portopstichtige Dienstsachen ab. Da der Schriftwechsel .zwischen Landamtmann und Bürgermeister ausschließlich rm Interesse der Gemeindeangehörigen geführt wird, so sind auch die darauf bezüglichen Postsendungen als solche in Gemeindeangelegenheiten zu betrachten und gemäß, den bestehenden Vorschriften von dem Absender, der Bürgermeisterei, frei zu machen.
Wir empfehleii Ihnen genaue Beachtung dieser Bestimmung, uwentuell müßte Ihnen das erwachsende Porto zur Last gesetzt werden.
Gießen, den 3. Juli 1920.
Kreisamt Gießen. Dr. .U s i n g e r.
Bctanutmachuug.
Tie nachstehende Beiordnung bringen wir siir allgemeinen Kenntnis. ■ ‘
Gießen, den 1. Juli 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welche r.
Berorduttng Nr. 21.
,~,ie Puter« liierte Kommission für Regierung und Bo l ks.ab stimmung erläßt gemäß. Artikel 96 und 9 V Dcj Berilliller Vertrags vom 28. Juni 1919 imb ihrer Verordnung Vom 23. April 1920 :Nr. 16, im Einvernehmen mit der Jnkcr-- a liierten Voltsabstiinmungstommissiou zu Allenstein folgoudc Verordnung:! 1 a
Für die Grenzüberschreitung bzw. den Aufenthalt von Marienwerder in das Allensteiuer Bollsabstimmungsgebiet mtb umgekehrt Ollllugt rer Sichtvermerk einer der beiden Abstiuimungsioiu- III l| I Ilv IlCll.
Erlassen zu Marienwerder, den 28. Mai 1920
~ - ?er Präsident, gez. A. Pavia.
Ler Ehef der Abteilung für innere Angelegenheiten ________________ gez. A. Assisi.
-trainageröhren v. u.
Kalk 15 000 Kilogramm oder 325 Sack p. Mon. u. Baustelle
»ur Zement ist die gleiche Erleichterung beabsichtigt.
Größere Mengen werden int gleichen Verfahren wie bis- W wu der Baustostbeschaffungsstelle für Hessen, Sitz Frankfurt (A-ain), L-benualnstraße 51, sreigegeben. Mit Rücksicht auf dctl zur Jett vorhandenen Borrat au .Baumaterialien werden bis aus weiteres Freigabescheine mich für solche Bauten ausgestellt, deren Ausführung einem wirtschaftlichen Interesse entspricht, veren Belieferung sich jedoch bisher durch die Baustoffknappheit verbot. Voraussetzung ist dabei, daß, die Erzeugnisse im Inland bleiben und keine Gefährdung der Baustpffbelieferung für den Wohnungs- und Siedlungsbau eintritt.
Darmstadt, den 29. Juni 1920.
Ter StaatsDmmissar für die wirtschaftliche Demobilmachung rn Hessen, gez.: Tr. Wagner.
Bekanntmachuttg.
Jctr.: «chweinerotlauf in Steinheim; hier: unter dem Schweinebestand des W i l he l m Belt e II
Unter dem L>chweinebestand des Wilhelm Belte II «u 1,1 die Rotlaufseuche festgestellt worden. Die'er" 3iliei920rt',t Wn MUd Hwrn.it augeordnet. UreiLamt Gießen. I. B,; v. G c m m i n g e n.
Beka»»rtmachung.
Betr.: Schweinerotlauf zu Lollar: hier: unter dem m ■ Schivetnebestand des,P h i l i p p B r u s i u s daselbst
" Bei einem veretideleti Schwante des obigen Besitzers wurde aiigeördnct^^^ lestgestellt. Tic Sperrmaßregeln wurden von uns Gießen, den 2. Juli 1920.
---------Kreisamt Gießen. I. V.: v, Ge mm in gen.
Bekanntmachung.
^n der Zeit Vom 15.—30. Juni 1920 wurden in hiesiger Stadt gesunde,,: 1 Weher- bzw Gusichlauch, e!wn 10 Meier lauy.
1Ä bä ihs$88h M!Ä BBStoi*« ** > US
verloren: 1 Nähniaschinenschiffcheu, 1 silberne Armbanduhr
1 goldene Damettuhr mit Sekt- und Weiuiiviel 1 firrwrn/ Serrenu6r init Sitckelkctte und Gehäuse, 1 ledernes schwarzes Gcldmapfuheu mit etwa 50 Mark Inhalt, 1 goldene k-rmu imt> d^'p'cl >°nd 1 Paket mit zwei ibre aÄÄS Gegenstände belieben
Uufpit chi alsbald bet uns geltend zu machen.
Wacke»tn/^'i"?s^ioÄ>U>enen Gegenstände kann an jedem 12 vormittags und 4 bis 5 Uhr uach- Il1lt ßr ?r1 vnterzeichnctcr Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen Gießen, den 2. Juli 1920.
Polizeiamk Gießen. La u t e schlä g e r.
Bekaurttmachnng.
^etr.: 4o. Ausgabe von Süßstoff (Sacharin)
Fur die Zett vom 1.—15. Juli 1920 wird gegen die Lieie- Xr't- /o?er Süßstoffkarte „H" (blau) und 1 der Süß npinhpn Sützstoffabgabestellen der Landge-
Ab u t bi r> h abgegeben. Es gelangen au? den
Ju a,iutt 1j ei n B r t e sch e n uuo aus den Abschnitt 4 eine schachtel zur Ausgabe. Mit dem 15. Juli 1920 verlieren die nhnC)liilte bzw. 4 ihre Gültigkeit. Nach diesem Zeitpuult nicht abgutufenc «ußstossmengen dürfen von den Ausmibestellen frei an die Bevölkerung verkauft werden frei
Gneßen, den 6. Juli 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Sieacrt
Ortes,, votl dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser verfaiidt ward, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein.
Für Lieferung gesackter Kartoffeln, ausschließlich Sack tm Keller ,des Bestellers, kann höchstens ein Zuschlag von 1 'fe| 3U dem Höchstpreis von 3o Mark für den Zentner gefordert wer- deu Bei Lieferung der Kartoffeln vom Lager eines Kommunal- verbandes, einer Gemeinde oder eines Händlers erhöht sich der Zuschlag von 1 Mark auf höchstens 2 Mark für den Zentner.
Bei Lieferung durch den Erzeuger innerhalb seines Wohu- ortes frei Keller oder an einen Ort im Umkreis von nicht mehr als 4 Kilometer frei Keller darf der'Aufschlag höchstens die Hälfte der im vorhergehenden Absatz genannten Sätze.betragen
Darmstadt, den 22. Juni 1920.
LandesLaAoffelstelle. I. V.: Becker.
Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Bur g er m er st er eie n per Landgemeinden des Krei°v fes wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung in o rtsüblicher Weise zu veröffentlichen
Gießen, den 5. Juli 1920.
Kreisanlt Gießm. I. V.: Tr. Siegelt.
Bekanntmachnng ~
, betreffend Baustoffbewirtschaftung.
Nachdem sich infolge besserer KBhlenbelieferung die Erzeugung von Backsteinen, Kalk und Zement günstiger gestaltet hat, bestimme ich auf Grund der Rcichsverordnuugcn vom 15. Januar 1918 und vom 24. Februar 1920, sowie vom 24. Februar 1920 und Reichsverurdnung, betreffend Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (R.-G.-Bl. S. 395):
Bis zunächst 15. August 1920 können
1. ohne Freigabe!chein die Ziegeleien bis
2000 Stück Backsteine und pro Monat und Einzelverbrauchcr,
2000 Stück Trainageröhren pro Monat und Einzelverbraucher abgeben. — Die Baumaterialienhästdler können bis
2a00 kg oder 50 Sack Kalk pro Monat und Eiuzelverbraucher liefern. .
Tie Ziegeleien und Baumaterialienhändler sind verpflichtet, m die von ihnen zu führenden ILagerbüchcr den Namen des Empfängers,1 gelieferte Materialienmenge und Abgabczeit cinzu- lvagen. .Tic Einträge sind derart zu führen, daß die Revifions- beamten jederzeit in der Lage sind, die Abgaben nachzuprüsen. 4.ie .Wiederausfüllung der Händlcrläger kann bis aus weiteres nur gegen Nachweis obiger Eintragung erfolgen.
Ter zur Zeit bestehende Mangel an Dachziegel läßt eine Ausdehnung der Erleichterung aus sie zunächst nicht zu. — Bc- öuglich der Abgabe von Zement sind ähnliche Erleichterungen beabsichtigt und erfolgt deren Bekanntmachung nach Abschluß der zur Zeit hierüber mit den Wirlschaftsverbänüen schwebenden Verhandlungen. >
Betr.: Zuckerverbrauchsregeluug.
All die Bürgermeistereien der Larldgcineinden des Kreises.
§ 2^er.Belanntmachung voin 15. Januar 1918 'lu5^ itLih' y lulri> vekaunlgegebeu, daß die für den Monat W Sl'stchende Zuckermenge in vühe von 1250 Gramm auf den Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt.
■ können auf die Zuckermarken 150, 151, 152, 153 und 154 Je 2»0, Gramm -- 12u0 Gramm bezogen werden.
151 *152 ^53UL^i BerlicTtn die Marken 150,
io2, 155 und le>4^ihre Gültigkeit.
zumacheu 6ecm,tTa8eit öie' diese Verfügung ortsüblich bekanut- Gieße n, den 5. Juli 1920.
Kreisamt Gießen. I, V.: Tr. Sieg er t


