Ausgabe 
8.6.1920
 
Einzelbild herunterladen

2

lediglich die so ausgefertigteir Scheine durch seine Unterf&rnt vollziehen. ' * 1 2 3 * * * *

Nachdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dasj. den Jmps- und NachschautermrnM nach § 4 der Instruktion voin 30 Adln 1875 (Reg.-Bl. M. 25 von 1875) ein Vertreter des Ortsvorstandes und auch der Piolizerdiener beizuwo'tznen haben

Gießen, den 5. Juni 1920.'

_________Kreisamt Gießen. I. B.i Welcker. _______ Betr.: Gewährung einer einmaligen Beihilfe an ehemalige

Krregsteilne'hmer von 1870/71.

A« öic Herren Gcmeiuderechncr des Kreises.

diejenigen von Ihnen, denen die übergedruckte Verfügung vom 14. Mm ds. Js. Mgegangen ist nnd die mit deren Erle­digung noch rm Rückstände sind, werden hieran mit Frist von o Sagen erinnert.

Gießen, den 5. Juni 1920. .

_____________Kreisamt Gießen. I. V.; Dr. H. __________ Bctr.: Abrechnung über die in 1919/20 gezahlten Familien-

Unterstützungen.

Air die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

soweit noch nicht geschehen, ersuchen wir um nunmehrige Erledigung unserer Verfügung vom 10. 5. 20 (A.-V.-Bl Nr. 65 v. 17. 5. 20) mit einer Frist von 8 Tagen.

Gießen, den 2. Juni 1920.

______________Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß. ________

~ Dieustnach richten des KrersarnteS.

Ter Landesgool-oge Bergrat Tr. Schlottler von der Geo­logischen Landesanstalt in Darmstadt ist zur Zeit mit geologischen und bodenkundlichen Arbeiten im Kreise beschäftigt. Er ist auch sonst, in jeder Hinsicht zu unterstützen, da seine Arbeiten für die Landeskultur von großer Wichtigkeit sind.

DaS Ministerium des Innern hat dem Vorstand des Dhüringer Museums in Eisenach die Erlaubnis erteilt, von der nm zwei wettere Gruppen zu je fünf Reihen verlängerten Geldlotterie zum Besten des Thüringer Museums in Eisenach 25 000 Lose der am 7. und 8. Oktober 1920 zur Ziehung gelangenden 1. Reihe der 1. Gruppe innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach rem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 120 000 Lose zu je 1,20 Mark ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungs- stempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie »t .Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.______________________________________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigniig Heuchelheim; hier: Durchstich des Kvop- und Bieberbachs.

In der Zeit vom 10. bis einschließlich 25. Juni lfd. Js. liegen auf der Bürgermeisterei Heuchelheim während der Ge- schäftsstunöen zur Einsicht der Beteiligten

die Entwürfe über den Durchstich des Bieberbachs unterhalb Heuchelheim sowie den Durchstich des Kvopbach in. Flur II und III nebst zugehörigen Beschlüssen der Vollzngskom- mission uiid des Gemeinderats voni 28. Februar 1920 offen.

.. . Tagfahrt zur Entgegennähme von Einwendungen Hiergegen findet aus dem Rathaus zu Heuchelheim am

Samstag den 26. Juni 1920, vorm. 9 10 U 1)1 r fett, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlabe, daß die Richter scheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Tie Einwendungen sind schriftlich einzureichen.

Am gleichen Tage findet daselbst vormittags 1011 Uhr Termin zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten für cne Bildung der neuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollen, statt.

.ue Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, svslche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Griind- stucke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Friedbergs den 30. Mai 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

_____________Schnittspa h n, Rcgierrmgsrat._____________

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15.31. Mai 1920 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Ledermäppchen mit Inhalt, 10 Gummiverdich- tungen, 1 Korbdeckchen, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Kinder­handbeutel mit Inhalt, 1 Tamenhandbentel, 1 Herrenuhr, 2 P. Handschuhe, 1 Schleier und 1 Regenschirm;

verloren: 1 braune Brieftasche mit 600 Mk. und Soldbuch pp. Inhalt, 1 Geldbriestasche mit 350400 Mk. und Papieren Inhalt, 1 Geldbrieftasche mit 400 Mk. und Legitimationspapie- ren.Jn'Halt, 1 Haarspange mit Turchsteckpfeil und Verzierung V-j* schwarzer Tamesthut mit dunkelblauem Band, 1 Ichwarzer TamenfstrolHut, 1 silberne Herrenuhr mit lieber» arm band, 1 schwarzer Damenregenschirm mit Futteral, 1 fit»

' Dimk ber Brüyt'schen Universitäis.Buch.

berne Herrensthr mit Goldrand und Toublö-Kette, 1 Porte­monnaie mit 20 Alk., Bleistift pp. Inhalt, 1 goldener Man- schettenknops mit 2 kleinen blauen Steinchen, 1 schwarzes Mäpp­chen mit 50 Mk. sowie Lebensmittelmarken Inhalt, 1 Porte­monnaie mit 30 Mk. Inhalt und 1 goldene Tamennhr.

Tie Empfangsberechtigten der geiuijtzeneu Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefunbenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmittags bei der uiiterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, ben 1.'Juni 1920.

_____________Pülizeianit Gießen. L a n t e j ch lager._____________ Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur össent- lichen Kenntnis.

Gießen, beit 3. Juni 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschlüger.

Bekanntmachurlg

betressend Außerkraftsetzung der zur Wiederherstellung der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung auf Grand des Artikels 48 Abs. 2 ber Reichsverfassung erlassenen Vorschriften vorn 11. April 1920 (Reichsgesetzbl. S. 479) für nachstehend aufgeführten Bezirke.

Vom 28. Mai 1920. 1

Für Groß-Berlin, für die preußischen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hannover, Hesfcn- Nassau, Rheinpmvinz außer dem Regierungsbezirk Düsseldorf, für die Restkreise der Provinzen Westpreußen und Posen, ferner für die Länder H e s s e n, Mecklenburg-Schwerin, M eckten burg- Strelitz, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, Waldeck, Lippe-Tet- mold, Schaumburg-Lippe sowie für die freien Hansestädte Hamburg, Bremen unb. Lübeck werden die auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsversassung zur Wiederherstellung der össentlicheu Sicher­heit und Ordnung von mir erlassenen Vorschriften vorn 11. April 1920 (Reichsgesetzblatt S. 479) hiermit außer Kraft gesetzt.

. § 2-

Atefe Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Mai 1920.

Ter Reichspräsident, gez. Ebert.

___________Ter Reichstninister des Innern, gez. Koch.___________

Bekauntmachttitg.

Da in letzter Zeit Klagen über Belästigung des Publikums durch Fußball-,, Schlagball- und andere Spiele auf der Straße laut geworden sind, sieht sich das Polizeiamt Gießen veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach Art. 292 des Polizeistrasgesetzes und 8 366 Ziffer 7 des Reichsstrafgesetzbuches derjenige mit Geld­strafe bis zu 60 Mk. oder mit H a ft bis z u ü 4 Tagen bestraft wird, der auf Straßen ober öffentlichen PI.atzen mit Sternen oder anderen Gegenständen wirft, wodurch Menschen beschädigt ober verun­reinig t werden können.

oft die mit Strafe bedrohte Handlung von Kindern begangen worden, so werden nach Art. 44 des Polizeistrafgesetzes die Eltern oder andere anssichtspslichtige Personen, die es an der er for­derlichen Aufsicht Haben fehlen lassen, beim ersten Fall poli- zellich verwarnt, im Wiederholungsfälle mit Geldstrafe bis zu einem Drittel der auf die llebertretung selbst a»gedrohten Strafe belegt.

cintretenden Körperverletzungen können außerdem -nach S§ .0,7/0., 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches für ben Täter und auqjtspflicotrge dritte Personen (Eltern usw.) weitgehende zivft- rechtliche Schadenersatzperpflichtungen entstellen.

Gießen, den 4. Juni 1920.

Polizeiamt Gießen. L a u t e schlü g e r.

Bekanntmachung.

Be tr.: Vermeidung von Staubentwicklung bei Bauten.

. ,7rlr erneut darauf hin, daß nach den bestehenden gesetzlichen Bestlmmimgen (§ 366 Ziffer 8 des Reichsstrasgesen- buches, Artikel 112 unb 292 des-, Polizeistrafgesetzes) diejenigen Bestrafung zu gewärtigen haben, welche es unterlassen, bei Bauten namentlich beim Abbruch von Gebäuden unb bei der Erneuerung des Verputzes, alle Vorkehrangen zu treffen welche geeignet sind. Gefahren für Vor­über g e h e n d e u n d e i u e b e l ä st i g e n d e S t a u b e n t w i ek - lang zu verhindern. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, daß ö 8

1. der V er p u tz und das Ak alterniert vor dem Abschlagen unb wahrend dieser Arbeiten ausreichend benäßt wird

2. Bauschutt mcht auf die Erde ab geworfen, sondern' abgetragen ober in Gefäßen abgelassen und hierbei ebenso wie beim Ausladen auf Wagen nnd Abfahren ausreichend ben aßt wird, daß

3. derartige Bauarbeiten, bei welchen eine Staubentwicklung nicht ganz zu vermeiden ist, nur i n de n s r ü h c n M o r-

^gem Vf-U en vorgenvmmen w erden dürfe n

Die Polizeibeaniten sind mit Ueberwachung beauftragt

Gießen, den 19. Mai 1920. 10

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

und Steutbrudwrei. N. Lange, Gletzen.