Ausgabe 
7.9.1920
 
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dm bis auf weiteres mit Wirkung vom 1. September 19 2 0 a b für die Leichenbesichtigungen -am Wohnort des Ue- sckauers auf 3 Mark erhöht und der Zuschlag (Weggebühr) bei Leicheubesichtigungen, die außerhalb des Wohnortes, aber inner­halb des Tienstbezirks des Leichenbeschauers vvrgeiwmmen wer­den, bei einer Entfernung bis zu 3'Kilometer aus 2 Mark, bei einer weiteren Entfernung auf 3 Mark festgesetzt.

T arm stad t, dm 31. August 1920.

Hessisches Ministerium des Innern. I. V.: gej. Hölziuger.

Vetr.: Wie vbm.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tie in Ihrer Gemeinde ansässigen Nichtärztlichen Leichen- beschaner sind auf vorstehende Bekanntmachung besonders hiuzu- weisen.

Gießen, den 6. September 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Betr.: Ammhme von Zinsscheinen an Zahlungsstatt.

An die Herren Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.

In Anbetracht der schwierigen und verwickelten Gesetzesbe­stimmungen über die Maßnahmen gegen die Kapitalflucht imb über die Kapital er tragsst en er hat das Ministerium des Innern verfügt, daß es nichts dagegen einzuwenden findet, wenn die Ge- meinbekassen in Zukunft Zinsscheine an Zahlungsstatt nicht mehr annehtnen. " r

Gießen, den 2. September 1920.

Kreisamt Gießen. I. .V.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

B e t r.: Wirtschaftliche Beihilfe für heimgekehrte Kriegsgefangene.

Anträge auf Gewährung einer wirtschaftlichen Beihilfe von bereits Heimgekehrten sind unbedingt bis zum 1. Oktober 1920 der zuständigen Kriegsgefangenen-Heimkehrsteile einznrcichen.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt iverdm.

Anträge der jetzt noch aus der Gefangenschaft heimke'hrenden ehemaligen Kriegsteilnehmer müssen spätestens drei Monate nach Entlassung aus dem Heeresdienste der zuständigen Stelle einge­reicht werden.

Tie Bürgermeistereien der Landgemeinden tverden angewiesen, dies ortsüblich bekanntmachen zu lassen.

Gießen, den 2. September 1920.

Kreisamt Gießen. Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegs­beschädigte nnü Kriegshinterbliebene. I. V.: Dr. Heß.

Tem Zentralberband Deutscher Kriegsbeschä­digter und Kriegshinterbliebener in Berlin NW. 6, Lniscnstraße 31 b, wurde auf Grund der Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1917 zunächst bis Zum 31. Dezember 1921 die Erlaubnis zur öffentlichen Werbung von Mitgliedern im Freistaat Hessen erteilt.

Dicnstnachrichte» des Kreisamtes.

In den Gemeinden Appenrod und Dannenrod, Kreis, Alsfeld, ist der Ausbruch der Marck- und Klauenseuche nmtticl) festgestellt worden. Tie Orte und Gemarkungen Lehrbach und Erbenhausen würben zum Beobachtungsgebiet erklärt.

In Ober-Wöllstadt und Ost heim ist bie Maul- und Klauenseuche amtlich f e st g e st e 111 worben. Tie genannten Ge- meinben und Gemarkungen werben zum Sperrgebiet erklärt. Ins Beobachtungsgebiet fallen bie Gemarkungen Butzbach, Hoch-Weisel, Fauerbach v. d. H. / -

In den Gemeinden Wenings, Grün dsch Wal he im, Nied er-Mvckstadt, Dauernheim, Dauernheimer- Hof, Un t erschmi t t e n, Aulendicbach unb auf dein H o f Tiergarten ist die Maul- unb Klauenseuche ausgebro ch e n. Tie erforberlichen Sperrm,aßnahnien sind angeordnet.

In der Gemeinde Atz b uch ist bie Maul- unb Klauenseuche amtlich f e ft g e ft eil t worben. Tie erforderlichen Schutzmaßregeln sind angevrbnet.

In der Gemeinde Aßlar ist die Maul- und Klauenseuche amt­lich f e st g e st e l l t worden. Tie Fabrikanlage der Firma Berken- Hoff und Trcbes daselbst ist als Sperrbezirk und der übrige Teil des Ortes und die Feldmark Aßlar sind als Beobachtungsbezirk bestimmt worden.

August Wagner von Lollar wurde zum Erheber der Viehbestände für bie Gemeinden Lollar, Taubringen, Rutters­hausen unb Staufenberg eidlich verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Felbbereinigung Hausen bei Gießen; hier: bie Arbeiten des III. Abschnittes.

In ber Zeit vom 18. September bis 2. Oktober 1920 liegen auf dem Rathaus zu Hausen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zu- teilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 1. Der Meliorationsplan nebst Protokoll über die Veränderun­gen am Weguetz bei ber Zuteilung.

2. Acht Zuteilungskarten.

3. Ein Band Znteilungs'verzeichnis.

4. Zwei Wurde Gütergeschosse.

5. Ein Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse.

6. Zwei Bände Gütergeschosse mit Zuteilungsplan.

7. Ein Band ObstbauiNverzeichnis.

8. Ein Band Obstbaumge'chvsse.

9. Abschriften der Kvmmissionsbeschlüsse vom 27. März und 4. August 1920 über Zuschläge zum Gelbausgleich

Tagfahrt zur Entgegennähme tion Einwendungen hiergegen findet statt aNl Montag, b en 4. Oktober 192 0, vormittags 1011 Uhr, auf dem Rathaus zu Hausen, 'Wozu ich bie Beteiligten mit ber Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sollen schrift­lich und mit Gründen versehen eingereicht werden.

Tie Vorzeigung der neuen Grundstücke findet statt: an Ort unb Stelle am Mittwoch, ben 29. September 1920.

Zusammenkunft um 9 Uhr vormittags am Mthaus zu Hansen. Friedberg, ben 27. August 1920.

Der Hessische FeldbereinigungsWmmissär.

I. V.: Dr. Koch, Regierungs-Assessor.

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der Brs.hl'schen und Ststnoru^rei. N.