AmtzverkiiMgungzblatl
1920
r * « s. e. Bekanntmachung
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Verordnung
zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 Vom 26. August 1920. ,
Auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsgetreideordnung für d-re Ernte 1920 tont 21. Adar 1920 (Reichs-Gesetzbl S -10281 totrb mit Zustimmung des Reichsrcrts bestimmt: ' . '
§ 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen ,
1. ihren selb,tgebauten Laser aus der Ernte 1920 an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern,'
2. ton ihrer selbstgebauten Gerste
a) -an das im Betriebe gehaltene Bich die im § 8 Msatz 1 Nr. 1 genannten Mengen an Gerste, soweit diese zur menschlichen Ernährung nicht verwendet werden,
b) an ihre Zuchtsauen, sofern diese gedeckt sind und dies dem Kommunalverband angezeigt ist, zwei Zentner für den Wurf verfüttern.
Tie Vorschrift im Absatz 1 Nr. 1 gilt auch für selbstgebautes Gemenge ans Haler und Gerste, das nicht mehr als dreißig vom Hundert Gerste enthält.
. 3 2. Tie Verordnung tritt mit dem .Tage der Verkündung ui Kraft.
Berlin, den 26. August 1920.
Ter Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung: Dr. Heinrich
Bet r.: Wie oben. - -
o, , dtn die Schulvorstände des Kreises.
Vorstehende Verfügung der obersten Schulbehörde wird Ihnen zur Kenntuisnahuie.und Nachachtung initgctcilt. Insoweit Ihnen
,:5 Wochen Ferien zu stehen, kann deren Beginn um 8^Tagc fntOet fettgcietzt werden. Etwaige Anträge auf Aenderung der getrogenen Anordnung wollen Sie alsbald an uns gelangen lassen gfäiert if?näU9eben' °b bte Brennstoffversorgung für den Winter Gießen, den 4. September 1920.
Krpisschulkonunisston Gießen.
Dr. Usinger.
Betr.: Einsendung der Gemeinde-, Mark- und Siifiunqs-Rech- nungen für 1918.
^ic Gemeinde-, Mark- und Stifiungsrcchner des Kreises
Nach Artikel 172 LGO. sollen die Gemeinderechner späte- 13 u s b 18 SU m 3 0. Ok tv der jeden Jahres die Rechnung sur das abgelanfene Rochnungsiahr nach) torgeschriebener Form stellen und sie dem Bürgermeister übergeben. Nachdem wir unterm
VUN ds. ^s veranlaßt hatten, daß Ihnen noch etwa fehlende Belege und. Bescheinigungen zugefertigt werden (vgl. i.Amtsver- kunoignngsbtatt Nr. 104), nehmen wir an, daß inzwischen mit der -nechnnngsstellung begonnen worden ist. Wo dies noch, nicht ae- schehen fern sollte, empfehlen wir, die Arbeiten alsbald in ungrift zu nehmen und sprechen hierbei die Erwartung ans, daß, obiger Termin eingehalten wird. Nur in ganz besonders begründeten Fällen könnte von uns eine Fristerstreckung zugebilligt werden, die aber vor Ablauf obiger Frist nvchzusuchM wäre. Wir empfehlen, das hiernach Erforderliche um,gehend zu veranlassen.
Gießen, den 2. September 1920.
j Kreisamt Gießen.
___ / Dr. Usinger.
§“ur'SÄ|n>u17986- 3' September 1920.
bie Schwierigkeiten, die sich, der Kohlcn- bnff f1 entgegenstellen, bestimmen wir,
33 Äverbstfeiien vorn 10. bis znm 24. Oktober dauern. Wo ^Ä^,^'«eltiiisie (z. B. Teilnahme der Schüler an landwirl- schaftlichen Arbeitens eine Aenderung rötlich erscheinen lassen L"en Sic rechtzeitig , Antrag stellen. Dabei setz n oA voraus' feLreI„%tme5 -'ür alle Schüler desselben Ortes, wo ie seither zn gleicher Zeit waren, einheitlich geregelt bleiben.
Landesamt für das Bildungswesen, Abt. für Schulangelegenheiten. Block.
Betr.: De^^ALsthus^von Eichhörnchen, Eichelhäher und rabcn- An den Oberbürgermeister zu Gießen sowie die Bürger- mctitcrciEii und Gemarkungsvorstäilde des Kreises.
Bon dem abschriftlich nachstehenden Ausschreiben neben mir ^(mcn mit dem Empfehlen Kenntnis, im Einvernehmen mit den ^berwrsterelen die Ausdehnung der Anordnung auf Gemeinde- lagdbezirkc, insbesondere ini Hinblick auf die betorstehende Walmm- zu'veranlassen bte Aussetzung eines gleichen Schußgeldes
Gießen, den 6. September 1920.
Kreisamt Gießen.
Dr. Usin gier.
orr, Hessisches Ministerium der Finanzen. Abteilung sur Forst- und KameralvertoÄtung.
0 M cr cm rnn„ Darmstadt, den 21. August 1920. Zu Nr. F. M. T. 52972. i .
Betr.: Wie oben.
Mit veranlaßt durch die hohen Preise für Patronen wurde neuerdings der Abschuß der 56*^^
nwf)i m dem Umfang gehandhabt, wie es die Rücksichten aus För- derung der Landeskultur verlangen. Es ist daher sowohl an Waldpflanzen und Waldfäinereien als auch
landwirifchastlichen Nntzpslanzen An erhöhter Schaden bemerkbar stärkMr^Wsckust ^u, befürchten, wenn kein
x T6 der schädlichen Tiere Eintritt. Wir empfehlen c5iten daher, den Jdrstschußbeainten diesen Abschuß in Tomanial- lagden zur Pflicht zu machen und durch Benehmen mit deii Kreiuamtern sosort zu veranlassen, daß auch in den Gemeindejagden die Forstwarte und Feldschützen mit Abschußerlaubnis versehen «itb ihnen ausreichende Schußgelder gewährt werden Für die Tonianialiagden ist vorn 1. April lf. Zs. an das Schnßgeld an 3e P* dm Vorschritten über die im staatlichen Selbstbetrieb be- iQ9nÄetmf Jagden svergl. Nr. F. 'M. T. 49 174 vom 15 Zum i AS'S ■“ " »■ “i3 M,. «i, fü,
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Betr.: Nachweisung über die für Hebammen im Rj. 1919 ae- y whrten Rsthegehalte und Unterstützungen.
An die /Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. -„yc^A'^.unferer Verfügung vom 29. Juli ds. Js. noch nicht 3fspwchen ist, wird hiermit ihre Erledigung mit Frist von 5 Tagen
G i,e ß e n, den 1. September 1920.
- / Kreisamt Gießen.
'>________________Dr. Ufinger.
i Bekanntmachung.
Betr..-' Maßnahmen zur Bekämpfung der Reblaus.
„„ . GelNäß § 10 der Bekanntmachung über die Ausführung des Reichs^efetzeS vom 6. <suh 1904, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Borstebier der landwirtschaftlichen Wintcrschule zu Lich, Herr Dr. ^333ortfelbst, zum Bezirkssachverständigen für den Kreis Gießen bestellt! worden ist.
Gießen, den 4. September 1920.
/ Kreisamt Gießen.
1 - • - , Dr. Ufinger.


