AllltZverkim-igungMatt
für die VkWmzialdirektion Cberheßen und für das Kreisamt Gießen.
<fa^etnt na(^ Sebatf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 90
1. Juli
1920
!.'• ^s-roernade. - 0nnst„achr,chton. - Bekanntmachung der neuen Fassung der Reichsgetreideorünung (Fortsetzung). '
Bekanntmachrrrrg
betreffend EinschrLnkung des i'lutonrobilverkehrs an Tonn- und . Feiertagen und zur Machtzeit.
. Ta zur Zert mir Mangel an 'Betriebis'stoffcu nicht besteht, werden die Beichranknngen, denen der Verkehr mit Kraftfahrzeugen an «onn- und Feiertagen fatote zur Nachtzeit zufolge der Bekanntmachung tiom ul. Oktober 1919 unterliegt, >mit. sofortiger Wirkung aufgehoben.
Darm st a d t, den 24. Juni 1920. 1
Der Staats ko in m ifsar für die wirtschaftliche Demobilmachung m Hessen. I. !V.: (Dr. Wern h e i m. Betr.: .Lehrerversammlung.
An die SchulvorstiinDe Des Kreises.
Mittwoch, den 7. Juli 1920, vormittags 8V2 Uhr, s?U rm Groszen Hörsaal der Universität eine Konferenz sämtlicher .Lehrer und Lehrerinnen des Kreises mit folgender Tagesordnung stattsinden:
1. .Vortrag des Herrn Prof. Tr. Harrassowitz-Gießen über „stue geologische Geschichte des Kreises Gießen";
-■ Vortrag des Herrn.Lehrers Wolf-Offenbach über „41/2 Jahre U.s/skchr Gefangenschaft und die Wirkung der großen politischen Ereignisse in Rußland auf die seelische Verfassung der Kriegsgefangenen";
3. Vereidigung auf die Reichs- und Landesverfassung;
4. Mitteilungen.
Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer und Lehrerinnen hiervon umgehend zu benachrichtigen.
Gießen, den 29. Juni 1920.
Kreissckulkommission Gießen.
___Dr. Usinger._______________________
V e t r.: Ausländische landwirtschaftliche Wanderarbeiter.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
.Uns dem häufigen Stellenwechsel der ausländischen landwirt- schastlichen Wanderarbeiter, der in vielen Fällen den planmäßigen Fortgang der landwirtschaftlichen Arbeiten in empfindlichster Weise stört und so die Landwirtschaft schwer schädigt, entgegeuzutrct.eu, hat der Herr Präsident des Reichsamts für Arbeitsvermittlung nach einem Anträge der Reichsarbeitsgenicinschast land- und forst- wirtschaftlicher Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen die im Amtsverkündigungsblatt Nr. 79 vom 11. Juni 1920 abgcdruckte Verordnung vom 26. Mai 1920, betreffend die Einschränkung 00s Stellenwechsels ausländischer Wanderarbeiter, erlassen.
Wir weisen Sie auf diese Verordnung hin und empfehlen Ihnen, gegen jede Jhiren bckanutwerdende Zuwiderhandlung vor- zugrhen.
Gießen, den 28. Juni 1920. ,
____________ Kreisamt Gießen. I. V.; Weicker._____________ Ve t r.: Erwerbslosenfürsvrge; hier: für den Monat Juni 1920. An Die Bürgermeistereien Der Landgemeinden des Kreises.
Tie Nachweisungen für den Monat Juni sind uns umgehend vorzulegen. (Bergt. Amtsblatt Nr. 3 und 4.)
Tas geänderte Formular „Nachweisung" der Ausgaben usw>. (Muster 1) .ist für die Nachweisung für den Monat Juni 1920 ju verwenden. Sofern dasselbe Ihnen inzwischen nicht zugegangen fern sollte, ist' es umgehend durch uns zu beziehen.
Gießen, den 20. Juni 1920.
____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß._____________
Bekaritttmachrmg.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß in der Ortsdurchfahrt Heuchelheim vom 1.—12. Juli und auf der Kreisstraße „Gießen — Heuchelheim" vom 13. bis 20. Juli d. Js. Walzarbeiten ausgeführt werden.
Die Bürgermeistereien der umliegenden Orte wollen dies ortsüblich bekannt machen. >
Gießen, den 28. Juni 1920.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________
Bekanntmachurig.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bellersheim.
In Bellersheim ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgcstcllt worden.
Es wird gebildet:
1. eilt Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Bellersheim,
welche hiermit aus dem anläßlich des Ausbruchs der Manl- und Klauenseuche in Obbornhofen gebildeten Beobachtungs- gebiet ausscheidet,
2^ ein Beobachtuitgrgebiet, bestehend aus der Gemeinde lsungen. ,, ./~ie bisher gebildeten Sperrbezirke und Beobachtungsgebicte bleiben bestehen.
Unsere Bekanntmachungen vom 12. Mai im Aintsverknndi- gungsbtatt 9ir. 64, vom 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in! o \ .C0SJ 29. Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, vom I.xSunt m Nr. 78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. Juni in Nr. 88 res Amtsverkündigungsblattes finden entsprechende Anwendung. . Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit hohen Strafen geahndet, wenn sie ioissentlich begangen sind, auf Grund des § 238 des Reichs-Strafgesetzbuches sogar mit Ge- fangnisstrase.
Gießen, den 29; Juni 1920.
m Kreisamt Gießen. I. B.: v. Gemmingen.
Betr.: Wie oben. ----------
An Die Bürgermeistereien Bellersheim und Huiigeu.
Wir machen Sie auf vorstehende Bekanntmachung "ganz be- londers aufmerksam. Sie ivollen die erlassenen Anordnungen ortsüblich bekannt machen und außerdem Viehhändler und Metzger, die in den Gemeinden wohnen, schriftlich oder zu Protokoll noch bei anders auf diese Vorschriften Hinweisen
Gießen, den 29. Juni 1920.
Kreisamt Gießen. I, V.:.v. Gemmingen.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinerotlauf in dem Gehöfte dcs Karl S ch m i d t II. zu Lauter.
m In dem Gstzöfte des Karl Schmidt II. zu Lauter ist die Rotlaufseuche festgestellt worden. Tie Sperrmaßrcgeln sind von uns angeordnet lvorden. 1
Gieß e n, den 23. Juni 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: v, Ge mm in gen.
Bekanntmachung.
Vetr.: Erlöschen der Räude bei einem Pferde des Adolf Walther zu Langd.
wie in deni Gehöfte des Adolf Walther in Langd ausgebrochene ytaubc, ist erloschen.
Tie angeordneten Sperrmaßregeln sind hiermit aufgehoben. Gieß eil, den 26. Juni 1920.
________Kreisamt Gießen. I. V.; v. Gemmingen.________
~ Dicnstnachrichtcn des Kreisamtes.
In. der Genieinde Groß-Altenstädten ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgeftcllt worden.
*
Assistenz-Veterinärarzt Karl Blume zu Grünberg ist mit Wirkung vom 1. Juli 1920 zum Kreisveterinärarzt unter vorläufiger Belastung in seiner jetzigen Dienststellung ernannt worden
^r As; -Betern,ärarzt Dr. Ignaz Engel m n 11 n zu Nidda ist mit Wirkung vom 1. Juli 1920 zum Kreisveterinärarzt unter vorläufiger Belassung in seiner jetzigen Dienststellung ernannt worden.
Bekanntmachung
der neuen Fassung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 Boni 21. Mai 1920.
(Fortsetzung aus Nr. 89 des Amtsverkündigungsblattes.)
§ 26 Der Kommunalverband hat eine kaufmännisch eingerichtete Geschäftsstelle zu unterhalten. Er hat für jeden landwirtschast- lichen Betrieb seines Bezirks eine Wirtschaftskarte nach dem von der Rcichsgetreidestelle fcstgestellten Vordruck fortlaufend zu führen und der Reichsgetreidestelle und deren Beauftragten auf Verlangen die Einjicht in die Wirtschastskartcn und die dazu gehörenden Aufzeichnungen zu gestatten.
Der Kommunalverband kann, unbeschadet seiner Berpflichtuiiq Zur.Führung von Wirtschaftskarten, seinen Genieinden für ihren Bezirk die gleiche Verpflichtung auferlegcn.
Der Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes ist verpflichtet, auf Erfordern des Kommunalverbandcs oder der Gemeinde / Zur Anlegung unb (vortfüljrung ber SBirtfcbiiityfarte crfoi"bei> lrcheu Auskünfte zu erteilen.
8 27. Der Kommunalverband hat, unbeschadet des 8 67, Abs. 1 und des § <3, Abs. 2, auf Erfordern der Reichsgetreidestelle Aus-


