Ausgabe 
31.3.1919
 
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AmtrverlimdigungMatt

für die provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Gietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Fre tag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährl. Postzeitungsliste Nr.

1919

31. März

Nr. 6

Inhalts - Ueberflcht : Unterbringung städtischer Schulkinder auf dem Lande. Höchstpreise für Weiden, Weidenstöcke, Weidenspitzen, Weiden­strauch, Weidenabfall und Kopfweiden. - Lage des hessischen Arbeitsmarktes, hier: Trwerbslosenunterstützung. - Feldgeschworene. - Wahl des Arbeiterausschusses für die Kreisstraßenverwaltung des Kreises Gießen. - Sonntagsruhe im stehenden Haudelsgewerbe der Stadt Gietzen.

B e t r.: Die Unterbringung städtischer Schulkinder auf dem Knnbe. Nn die Ortsausschüsse sür Notes Kreuz und Kriegshilfe und an die Herren Mehrer dcS Krc ses.

In der Beilage zu Nr. 63 der Darmstädter Sei» tun« vom 15. März 1 91 9 ist ein gemeinsames Ausschreiben des Landesernährungsamts und des Landesamts für das Bil- dungswcsen in obigem Betreff crschier'.en. Ta dessen Abdruck im Amisverlündigungsblatt der Raumnot wegen nicht möglich alt, tnarffcn wir aus diesem Wege daraus aufmerksam, indem wir zu­gleich nochmals aus das überdruckte Ausschreiben der Kreisschul- tommilfion vom 14. März 1919 in gleicher Sache Hinweisen. Es wird driiagend gebeten, dem vaterländischen Werke auch an diesem Jahre Ihre freundliche Unterstützung zu widmen.

Gietzen, den 27. März 1919. '

Krcisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r.

sagt werden.

8 1.

weiden.

8 2.

Bon der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachamg werden betrohen: Werden aus dem Stock und gesckMitten, Weidenstöcke auf dem L-tock und ge­schnitten, Weidenspitzen, Weidenstrauch, Weadenabfall und Kopf-

Kriegs-Rohstoff-Abteilung.

Bekanntmachung Nr. F. R. 160/2.19. K. N. A., betreffend Höchstpreise für weiden, weidenftöcke. weidtnspitzen, Veidenftrauch, weidenabfall und Kopfweiden.

Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobil- nrackaung und aus Grund des Gesetzes, betreffend Döchüvrerse, vom 4 August 1914 (Reichs-Gesekbl. S. 339) in der Fassung dom 17 Tezember 1914 (Reick>s-Gesetzbl. S. 516), in Vertundmrg mit den Belanntmackumgen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21 Januar 1915, 23. März 1916, 22 März 1917 und A. Maa 1918 (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 25, 1916 S. 183, 1917 S.'253 imb 1918 S. 395) wird folgendes mit dem Bemerken ungeordnet, daß Zuwiderhandlungen g.nnätz der Bekanntmachung gegen Preis­treiberei vom 8. Mai 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 395) bestraft werden, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt^sindnu Betrieb des .Handelsgewerbes gemätz der Be- fanntmackumg zur Fernh-altung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reachs-Gesetzbl. <d. 603) unter»

Höchstpreis e.

Uw die im 8 1 bezeichneten Gegenstände werden Höchstpreise fesig^etzt.^n Preistafel des § 3 festgesetzten Grmckprcise sind die Höchstpreise für den Pflanzer (Wcidenzllchter). Pflanzer am Sinne die'er Bestimmung ist derjenige, der Weiden auf eigene Kosten als Eigentümer, Nietzbranckjer olxr Pachters Gri^ und Bodens erntet. Für denienagnr der nicht Pfla^ernst, setzen sich die Höchstpreise aus den Grundpreaien zuzuglach eaues Ans­chlags zusammen, ^r nicht mehr betrag darf als

15 v. H. bei Grundpreis bis zu 15 Mk. für 50 kg,

10 v H. bei Grundpreis über 15 Mk. für 50 kg.

quer nicht Pflanzer ist, ist berechtigt, die nachweislich von ahm verauslagten Kosten sür Fracht, An- und Wfuhr

Verladestation des Pflanzers bas zu seinem &tgtr sieben dem aus Grundpreis und Auffchlag sich ergebenden Höchstpreis m Rechnung

^äBcibc« -ms dem £to<t unb Weidmstöcken aus dem Stock, die vom Pflanzer nicht geschnitten werden, ermäßigen sich dae am 8 3 festgesetzten Grundpreise, mck zwar:

bei Flechtweiden der Klasse I um 60 v. H.

bei Flechtweiden der Klasse II um <0 b. &.__

bei Flechtweiden der Kasse III vmd Weadenshöcken um 75 v.H.

3. Gekocht« Weiden.

Weiden stücke dürfen

§ 3. Preistafel. Der Grundpreis darf höchstens betragen: I. Für Flechtweiden

IL Weidenstöcke.

1. Ungeschälte feuchte Weidenstöcke*),

uitt jE DU Kg

a) abgewipfelt, bis 27 ww cP (20 em über dem Stammende geniessen) . 4'bU

b) nicht abgewipfelt, auch unsortaert und über

27 mm <t> . M S»

c) unsortiert, abgewipfelt 3,75 Jet.

Tie Preise verstehen sich für Ware, welche 6irt «bündelt, frei von Streu, Winde mid Erde geliefert wird.

*) Ta die Preistafel Preise nur für feuchte und trockene ASan vorsievt mutz es der Vereinbarung im Eanzelsalle überlassen bleiben, inne wlb der Preisspannung zwischen feuchter und tro^nec Ware den Preis entsprechend dem Feuchtigkeitsgehalt der fest-ufetzeNt

Für künstlich angetriebene oder »ckockste ..

5 00 Mk. zu den für aeschälte iveatze Weiden festgesetzten Preisen (I, 2) für je 50 kg zugeschlagon ioerden. Auf diesen AuMag dürfen Aufsckstäge (§ 2 Ws. 2 Satz 3) Nickst jn Rechnung gestellt werden.

Klasse 1 Einjährige, olatte, schlanke, gesunde Kuliurschälweiden

Klasse II Geringere einjährige Meiden, einschließlich ö. wvdgewachsc- nen, sowie zweijährige schlanke, gesunde Schälweiden

Klasse III Deringer« zwei- und mehr­jährige Meiden, die sich zum Aorbslechien eignen, ausschl.

der St6*e

1. Ungeschälte Weiden, wie sie der Stock liefert, unsortiert*):

a) frisch geschnittene aus schwächeren und mittelstarken Kulturen bis zu 180 cm Länge..........

desgl. aus starken Pflanzungen über 180 cm Länge.......

b) trockene (dürre) aus schwächeren und mittelstarken Pflanzungen bis 180 cm Länge........

desgl aus starken Pflanzungen über 180 cm Länge.......

c) schwache grüne Weiden bis 100cm Länge (Weinbergweiden) f. 50 kg 12,- JL

Die Preise verstehen sich für Ware, welche gut gebündelt, frei von Streu, Winde und (Erbe geliefert wird.

2. Geschälte weitze Weiden:

A. unsortiert:

a) 40-160 cm.......

b) üb. 160 ........

B. sortiert:

a) 40 - 60 cm........

b) 60- 80 .........

c) 80-100........

d) 100-130........

e) 130-160 .........

f) 160-200........

g) über 200 ........

Für 50 kg

7,00

6,50

14,00

12,00

44,00 32,00

85,00 73,00

61,00

51,00

44,00

37,50

32,50

Ji

Für 50 kg

4,75

4,00

9,50

8,00

33,50 24,00

56,00

51,00

44,50

37,50

33,50 27,00

24,00

Für 50 kg

3,00

3,00

5,00

5,00

16,00 (Aus­schuß)