Ausgabe 
1.7.1919
 
Einzelbild herunterladen

AinkverlimdigungMatt

für die Provinzialbirektion Oberheffen und für bas Kreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr.

Nr. 50 1. Juli 1919

Znhaltr-lleberficht: Verordnung über Sämereien. - Beseitigung von Plakaten. - Lehrerversammlungen. - Wahlen zum Kreistag. Be­stellung von Nährmitteln. - Feldbereinigung Nieder-Bessingen. - Bemeindeviehwage Burkhardsfelden.

Verordnung

zur Abänderung der Verordnung über Sämereien. Vom 11. Juni 1919.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Siche­rung der Volksernährung trom 22. Mai 1916 (R.G.Bl. S. 401) bzw. 18. August 1917 (R.G.Bl. S. 823) wird verordnet:

§ 1. Im L 1 der Verordnung über Sämereien vom 19. No­vember 1917 iR.G.Bl. S. 1057) sind die Worte , Samen von Serradella und von sonstigen Futterkräutern" durch die Worte sowie Samen von Futterkräutern mit Ausnahme von Serradella und Spörgel" zu ersehen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 11. Juni 1919.

Ter Reichsernährungsminister.

In Vertretung: v on B r au n.________________

Bekanntmachung.

Neuerdings mehren sich die Fälle, daß Plakate, insbesondere militärischen Inhalts vow Unbefugten beseitigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, daß wir Strafantrag erwirken und die Straf­verfolgung veranlassen werden.

Gießen, den 26. Juni 1919.

Kreisamt Gießen. '

Dr. Usin ger.______________________

Betr.: Lehrerversammlungen.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

In nächster Woche sollen in den Bezirken Lich-Hungen, Gießen-Land und Grünberg amtliche Lehrerversammlungen Mit folgender Tagesordnung sta tt finden:

1. Lehrprobe;

2. Schulverwaltungssragen:

3. Verschiedenes.

Tie Versammlungen werden abgehalten:

1. Montag den 7. Juli vormittags 9,30 Uhr in Trais-Horloff (Schulhaus), , ,

2. Mittwoch den 9. Julr vormittags 9 Uhr in Gienen («chnl- haus Schillerstraße),

3. Donnerstag den 10. Juli vormittags 9,15 Uhr in Grünberg (Schul Haus).

Wir cmpfehleir Jlmen, die Lehrer und Lehrerinnen hiervon u ni g e h e n d zu ben.adjridjitigen.

Gießen, den 29. Juni 1919.

Kreisschulbnnmission.

Dr. Usinger. _______________________

Betr.: Wahlen zum Kreistag.

An hen Oberbürgermeister zu Gießen und hie Bürger­meistereien her Lanhgemeinhen des Kreises.

Spätestens am 1. August ist ortsüblich bekanntzumack, m, daß die Wahl am 17. August 1919 von 10 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags stattfindet.

Tabei sind Wahlräume und Namen der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter bekanntzugeben.

Gießen, den 28. Juni 1919.

Ter Kreisdirektor des Kreises' Gießen. I. B.: W e l ck e r.

Bekanntmachung.

Betr.: Kreistagswahlen. ,

Zur Vermeidung von Mißverständnissen weisen wir nochmals daraus hin, daß gemäß unserer Wekanntmachustg 'vom 12. Juni 1919 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 44 vom 16. ßiini) die für die Stadtverordneten- und Gemeinderatswahlen benutzten Listen auch für die Kreistagswahlen zu benutzen sind.

Gießen, den 23. Juni 1919.

_______________Kreisamt Gießen. 1 I. V.: W e l ck e r._______________

Bekanntmachung.

Für die am 17. August 1919 stattfindenben Wahlen zum Kreistag fordere ich hiermit die Stimmberechtigten auf, bis spä­testens am 31. Juli 1919 Wahlvorschläge bei mir schriftlich ein­zureichen.

Es sind 30 Kreistagsmitglieder zu wählen.

In einem Wahlvorschlag dürfen nicht mehr als die doppelte Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder vorgeschlagen werden.

Tie Vorgeschlagenen sind in erkennbarer Reihenfolge auf^u- führen und unter Vor- und, Aunamen, Beizeichen, Stand oder Beruf und Wohnort, bei verheirateten -Frauen auch unter Ge- burtsnainen zu bezeichnen. Bewerber dürfen in mehr als einem Wahlvorschlag nicht ausgenommen sein. Dem Wahlvorschlage ist die schriftliche Erklärung eines jeden BorgeMagenen beizufügen, daß er der Aufnahme in Iden Wahlvorschlag zustimme. Jeder Wahi- vorsckstag soll mit einem Kennwort versehen sein, das ihn von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet. Tas Kennwort darf weder gegen die strasgesetzlichen Bestimmungen noch gegen die guten Sitten verstoßen.

In dem Wahlvorschlag soll ein Vertrauensmann benannt sein, der für Verhandlungen mit dem Kreiswahlkommissar und der Kreis- Wahlkommission und zur Rücknahme von Wahlvorschlägen sowie zur Abgabe und Rücknahme von Verbindungserklärungen bevoll­mächtigt ist. In gleicher Weise soll ein Stellvertreter des Ver­trauensmannes benannt iverden.

Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens 25 in der Wähler­liste eingetragenen Personen unterzeichnet sein. Tie Unterzeichner sollen ihren Unterschriften die Angabe ihres Standes oder Berufs ihres Wohnorts sowie ihrer Wohnung (Straße und Hausnummer- beifügen. Jeder Wähler darf nur «einen Wahlvorschlag untere schreiben. Eine amtliche (stempel- und gebührenfreie) Bescheinigung des Bürgermeisters, daß die Unterzeichneten in der Wählerliste eingetragen sind, ist anzuschließen.

Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können in der Weise mit­einander verbunden werden, daß sie anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein einziger Wahlvorschlag! anzusehen sind. Jeder Wahlvorschlag darf nur enter Gruppe von verbundenen Wahlvor- schlägen angehören. Verbundene Wahlvorschläge können nur ge­meinschaftlich zurückgenommen werden. Das Gleiche gilt von den Verbindnngserklärungen.

Tie Erklärungen über die .Verbindung von Wahlvorschlägen müssen bis spätestens 5. August 1919 bei mir von den Unterzeich­nern der betreffenden Wahlvorschläge oder den Vertrauensmännern^ übereinstimmend schriftlich eingeveicht werden. Tie Beseitigung der in den Wahlvorschlägen oder Verbindungserklärungen enthal­tenen Mängel ist nur bis zum 7. August 1919 zulässig.

Wahlvorschläge oder Erklärungen üt>er die Verbindung von solchen, die verspätet eingereicht sind oder den gesetzlichen Erforder­nissen nicht entsprechen, werden nicht zugelassen.

Es wird noch darauf hingewiesen, daß nur für unveränderte Wahlvorschläge gestimmt werden darf.

Gießen, den 28. Juni 1919.

Ter Wahlkommissar: Welcker, Oberregierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Verbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel: hier: Bestellung von Nähr­mitteln.

Ter in der Bekamttmachnng vom 18. Juni lfd. Js. (Amts­verkündigungsblatt Nr. 46) angesetzte Preis zum Bezüge von Reis wird infolge Herabsetzung des Einkaufspreises von 1,75 Mark auf ungefähr 1,30 Mark für 250 Gramm ermäßigt.

Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden wird empfohlen, vorstehende Bekaimtmachung sofort -ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 27. Juni 1919.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen.

Tagfahri zur Entgegennahme von Wünschen, die die Beteiligten für divBilduno der neuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollen, sendet

Samstag den 12. Juli 1919, vormittags 1011 Uhr, auf der Bürgermeisterei Nieder-Bessingen statt.

Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flnr und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusanimenlegung erfolgen soll. Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch aus Berücksichtigung.

Friedberg, den 19. Juni 1919.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. 3 an it, Regierungsrat.

«im

zta illi

an -2,

2

ab im S im

9J 17 k. c

<D'. fcl 15

na Gr 'im 3et £i ug. sta (au icn

oi igt (au oto tf I 3lc -rs- ns 5tc llhi t r Sei luf

st ufe ü-

zu jer< l-h re der

:s . n ' sm ke . b nn am it «ich Oll: leit ng ng :ta iag 'ibt :ta an :ta »er ist n u toi erl lick :la re :ta dr

ifle in n t. (jo Aii br. W n ( Lr m_ m