Ausgabe 
1.7.1919
 
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Bekanntmachung.

B etr.: Gemeindeviehivage Burkhardsfelden.

Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 5. Mai 1919 zu Nr. M. d. I. II. 8934 und unter Zustimmung des Kreis- ausschusses des Kreises Gießen wird das Statut, die Benutzung der Gemeurdeviehwage zu Burkhardsfelden betr., vom 7. 9LprU 1893 in den §§ 5 und 6 folgendermaßen gehindert:

§ 5 fällt weg, an seine Stelle tritt untenstehender Gebührentarif., § 6.

Sogleich nach statt gefundener Wiegung sind die nach dem Gcbül.rentarif fälligen Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten, Bon diesen Gebühren sind für Großvieh 15 Pf. und für Kleine vieh 5 Pf. an die Gemeindeßasse abzuführen. Ter darüber hinaus­gehende Betrag gehört dem Wiegemeister als Vergütung.

Burkhardsfelden, den 7. Juni 1919. Bürgermeisterei Burkhardsfelden. I. V.: Damm, Beigeordneter.

Gebiihrentarif.

An Gebühren werden gemäß Artikel 187 der Landgemeinde­ordnung mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 5. Mai 1919 zu Nr. M. d. I. II. 8934 erhoben:

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A. Von Ortseinwohnern:

1. Für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder usw., für jedes Stück 40 Pf. .

2. Für Kleinvieh, als Kälber, Schweine, Schafe ultu., für icdev Stück 20 Pf. . < r .

3. Für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln usw., bis 3 Zentner 10 Pf., für jeden weiteren Zentner 2 Pf.

B. Von Ortsfremden

wird das Doppelte der obenerwähnten Wiegegelder erhoben.

Tie Aenderungen treten mit Wirkung vom 1. Juli ds. Js. in Kraft.

Burkhardsfelden, den 7. Juni 1919.

Bürgermeisterei Burkhardsfelden.

I. V.: Dam m, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Unsere Bekanntmachung vom 16. Mai ds. Js. (Amtsverküir- digungsblatt Nr. 34l wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 11. Juni 1919.

Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.

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bei Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen,

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