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Nonnenroth: Wahlvorsteher: Bürgermeister Hoppe; Stellvertreter: Lehrer Welter.
Obbornhofen: Wahlvorsteher: Ferdinand Philippi; Stellvertreter: Richard Reitz.
Ober-Bessingen: Wahlvorsteher: Beigeordneter Dahm er; Stellvertreter: Rechner Rühl.
Ober-Hörgern: Wahlvorsteher: Bürgermeister Holler; Stellvertreter: Wilhelm Alles I.
Odenhausen mit Appenborn: Wahlvorsteher: Bürgermeister Nachtigall; Stellvertreter: Beigeordrreter Werner.
Oppenrod: Wahlvorsteher: Bürgermeister Balser; Stellvertreter: Beigeordneter Weller.
Quellborn: Wahlvorsteher: Bürgern!eister Schmidt; Stellvertreter: Beigeordneter Aff.
Rabertshausen mit Ringelshausen: Wahlvorsteher: Bürgermeister Reichardt; Stellvertreter: Beigeordneter Ludwig.
Reinhardshain: Wahlvorsteher: Bürgermeister Graulich; Stellvertreter: Beigeordneter Gieß,
Reiskirchen: Wahlvorsteher: Philipp Launspach II.; Stellvertreter : Beigeordneter Philipp Stumpf V.
Rod heim mit Hof Graß: Wahlvorsteher: Bürgermeister Kröll; Stellvertreter: Beigeordneter Reichardt.
Rödgen: Wahlvorsteher: Bürgermeister Kraushaar; Stellvertreter: Beigeordneter Heinrich Wagner III.
Röthges: Wahlvorsteher: Philipp Möll; Stellvertreter: Wilhelm Nau.
Rüddingshausen: Wahlvorsteher: Gemeinderatsmitglied Johannes Tietzler; Stellvertreter: Gemeinderatsmitglied Wilhelm Wißner.
Ruttershausen mit Kirchberg: Wahlvorsteher: Bürgerineister Klinket; Stellvertreter: Beigeordneter Karber.
Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg: Wahlvorsteher: Lehrer Herber; Stellvertreter: Bürgermeister-Stellvertr. Münch.
Stangenrod: Wahlvorsteher: Bürgermeister Knauß; Stellvertreter: Hemrich Feuerstein.
Staufenberg Mit Friedelhausen: Wahlvorsteher: Louis Geißler; Stellvertreter: Wilhelm Heibertshausen.
Steinbach: Wahlvorsteher: Bürgermeister Krämer; Stellvertreter: Ernst Nieolaus.
Steinheim: Wahlvorsteher: .Bürgermeister Nicklas; Stellvertreter: Ludwig Hofmann II.
Stockhauien: Wahlvorsteher: Bürgermeister Jochim; Stellvertreter: Beigeordneter Carle.
Trais-Horloff: Wahlvorsteher: Bürgermeister Bornmann; Stellvertreter: Beigeordneter Hublitz.
Treis a. d. Lda.: Wahlvorsteher: Bürgernieister Benner; Stellvertreter: Heinrich Will VIII.
Trohe: Wahlvorsteher: Bürgermeister Schmitt; Stellvertreter: Beigeordneter Schwarz.
Utphe mit Feldheim: Wahlvorsteher: Bürgermeister Schneider; Stellvertreter: Beigeordneter Beltzer.
Villingen: Wahlvorsteher: Bürgermeister Rühl; Stellvertreter: Gemeinderatsmitglied Georg Leidner II.
Watzenborn mit Steinberg: Wahlvorsteher: Karl Schäfer III.; Stellvertreter: Johannes Hirz IX.
Weickartshain: Wahlvorsteher: Bürgermeister Knöß; Stellvertreter: Beigeordneter Hock.
Weitershain: Wahlvorsteher: Bürgermeister Reichert; Stellvertreter: Beigeordneter Roller.
Wieseck: I. Bezirk: Wahlvorsteher: Beigeordneter Karl Schäfer III.; Stellvertreter : Ludwig Deibel IV. — II. Bezirk: Wahlvorsteher : Bürgermeister Schomber; Stellvertreter: Heinrich Becker II.
Auszug
aus den Bestimmungen über das Schlagen von Oelfrüchten.
1. Oelfrüchte dürfen in den Mühlen nur geschlagen werden, wenn sie mit einem vom Kommunal verband Gießen auf betreffende Mühlen ausgestellten Schlagschein belegt sind. Der Schlagscheiu muß enthalten:
1. Name und Wohnort des Anlieferers,
2. Menge und Art der Oelfrucht,
3. Ort und Datum der Ausstellung,
4. Kontrollnummer, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde.
2. Oelfrüchte, welche nicht gemäß Nr. 1 mit einem Schlagschein belegt sind, oder in die Mühle ohne einen solchen angeliefert werden, verfallen der Beschlagnahme. Tie Beschlagnahme bleibt auch dann bestehen, wenn der Schlagschein nachträglich ausgestellt oder beigebracht wird. Werden die Oelfrüchte aus einen Schlagschein angeliefert, der nicht auf die Mühle lautet, dürfen dieselben, von dem Müller nicht zur Verarbeitung angenommen iverden. Tie angelieferten Oclfruchtmengen dürfen das in dem Schlagschein vermerkte Gewicht nicht überschreiten. Das Mehrgewicht ist von dem Oelmüllcr zurückzuweisen.
3. Inhaltliche Abänderungen des Schlagscheins dürfen nur von der ausstellendcn Behörde vorgenommen werden.
4. Tas Schlagen von Oelfrüchten darf nur gegen Barentschädigung erfolgen.
5. Dem Anlieferer fiiib Oel und Knchen restlos auszuliefern.
6. Ist der Betrieb einer Oelmühle so umfangreich, daß diese nicht in der Lage ist, dem Anlieferer gerade die aus seinen Oelfrüchten gewonnene Menge an Oel und Kuchen auszu händigen, so ist sie verpflichtet, demselben mindestens eine Menge Oel abzugeben, die
1. bei Raps, Rübsen und Mohn Vs,
2. bei Leinsaat, Senf und Dotter Vb
3. bei Hanf und Sonnenblumen Ve
der Gewichtsmenge der angelieferten Oelfrüchte entspricht, und die entsprechende Menge Kuchen.
7. Dem Oelmüllcr ist es verboten, irgendwelchen Handel mit Oelfrüchten oder deren Erzeugnissen zu treiben.
8. Andere Oelfrüchte als Raps, Rübsen, Möhn, Lernsrat, Leindotter, Sonnenblumen Senf und Hanf, dürfen — von den Mühlen auch aus Schlagschein hin — nicht zur Verarbeitung angenommen werden.
Berlin, den 20. Juli 1919.
Reichsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H., Berlin NW 7, Unter den Linden 68 a.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist wiederholt in ortsüblicher Weise bckanntzumachen. Auch wird empfohlen, einen Abdruck an geeigneter Stelle zum Aushang zu bringen.
An das Polizeiamt Gießen mib die Gendarmeriestationen des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Durchführung vorstehender Bekanntmachung in den Oelmühlen zu überwachen.
Gießen, den 28. Juli 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Tr. Siegert.
Bekanntmachung.
Betr.: Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel; hier: des Metzgers Gustav Müller zu Gießen.
Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Juli 1919 wird der Metzger G u st a v Mülle r, Gießen, als unzuverlässige Person vom Handel mit Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen.
Gießen, den 21. Juli 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Welcker.
Bekanntmachnng.
Betr.: Einführung von Viehtätastern.
Gemäß Verfügung des Hessischen LandesernährungHamtes zu Nr. L. E. A. 8153 vom 22. Juli ds. Js., wird in Ergänzung der Bekanntmachung vom 18. März 1919, betreffend: die Einführung von Viehkatastern (Amtsverkündigungsblatt Nr. 3) bestimmt:
„Als längste Frist für die nach § 2 Abs. 1 vom Viehbesitzer unverzüglich an den Katasterführer zu erstattende Veränderungsanzeige sind 2mal 24 Stunden zugelassen."
Gießen, den 28. Juli 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr.Siegert.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger* meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu veröffentlichen. Gießen, den 28. Juli 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: vr. Siegert.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweincrotlauf zu Londorf; hier: unter dem Schweinebestand des Ba'lthaser Schneller daselbst.
In dem Gehöfte des Balthascr Schneller in Londorf ist Schweiuerotlauf festgestellt worden. Tie Sperrmaßregeln sind angeordnet worden.
Gießen, den 25. Juli 1919.
.Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Erlöschen der Räude bei einem Pferde des Markds W e tz - [teilt in Treis an der Lumda.
Tie in dem Gehöfte des Markus Wetzstein in Treis an der Lumda ausgebrochene Räude ist erloschen. Tie angeordneten Sperrinaßregcln sind hiermit aufgehoben.
Gießen, den 26. Juli 1919.
Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Karl Mandler dahier, Steinstraße Nr. 61, hat die Konzession als Tienstmann mit der Nr. 15 erhalten.
Gießen, den 28. Juli 1919.
Polizeiamt Gießen.
__I. A.: Pfeffer.___________________
Druck der Vrühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


