AmtzverlündigimgMatt
für die provinzialdirektion Gberheffen und für dar Ureisamt Eichen.
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Nr. 36 27. Mai 1919
Inhalt» - Ueberstcht: Bestandserhebung von Korkholz usw. - Verkehr mit Lustigkeiten. - Fastbewirtschaftung. - Erhebung von Deckgeld - Reichsreisebrotmarken. Aufstellung der Gemeindevoranschläge. Verwendung des Zentrifugenschlamms. Erwerbslosenfürsorgc. Versorgung der Schulen mit Brennstoff. -- Anstellung eines Feldschühen. - Feldbereinigung Lich.
ReichSrnlnisterium für ivirlsckaftlichc Temobilniachmtg.
Bekanntmachung
Nr. F. R. 550/4. 19. ft. R A.
Aus Grund der Verordnung des BmDesrals über die wirt» fchaftliche Tcuwbilmachung vom 7. November 1918 Reicks Gesetzbl. L. 1292 und aus (Yruud des Erlasses des Rates der Volksbeaus näsle» über die Errichtmrg des Rcrchsamts für die wirtschaftliche Temobllmachung vom 12. November 1918 (RerchS-Gesetzbl. 2. 1304/ wird folgendes ungeordnet:
Artikel I.
Zn der Bekanntmachung Nr. Q. 1/6. 17. ft. R. A. vom L'>. September 1917, betreffend Beschlagnahme und Bestands' erhebung von ftorklwlz, KorkabfLllen und den daraus hergestellten -alb und Fertigerzeugnissen, tritt in
8 3 Absatz 2,
8 4 Satz 2,
8 5 Zrffer 1,
8 6 Absatz 1, Satz 1 und 3,
8 7 _ . >
und 8 8 Absatz 1 und Msatz 2, >Latz 3 au die Stelle des Königlich Prcustischen Krieasminisleriums mit» der „ftaiegSrohsivfs-Abtcilung des ftöniglich Preußischen ftriegs- Ministeriums" das „ReichöivirtschaftSministcrium in Berlin" und in 4»
8 5 Zisscr 2, Satz 1 und 2,
8 13 Absatz 2, und 8 16 v
an die Stell« der „Kriegswirtschafts • Aktiengesellschaft (Berlin W 50," Nürnberger Platz 1)" und des „Königlich Prcustischen ftiiegsministeriums, ftriegsrohstvsf Abteilung, Sektion Q" die .,.ftorlwirlsä>aslsstellr des Reichsnnrlschastsministeriums in Berlin, Budapester Str 1".
Artikel II.
Zn der Nachtrags bckanu tmachung Nr. Q. 1/5. 18. ft. R. A. in>m 18. Mai 1918, betresfend Beschlagnahme und Bestands- erhebung von ftvrkholz, ftvrkabsallcn und den daraus hcrgestellten Halb und Fertigerzeugnissen, tritt in
Artikel I § 5 Ziffer 3, Absatz 1, Satz 1, und
Absatz 2, Satz 2 und 3
an die Stelle der „ftricgsrohstosf-Abteilnng des ftöniglich Preusti scheu zkriegsmiuisteriums" und der „ftriegsrohstvff Abteilung" das „Rcickswirtschaslsministerium in Berlin"
und in
Artikel V 8 11
au die Stelle der „ftriegstvirtschasts-Aktieugesellschast, Berlin '213 50, Nürnberger Platz 1" die „ftorktvirlsämstsstelle des Rcichs- wirtschaftsministeriums in Berlin, Budapester Str. 1".
Artikel III.
Zn der Bekanntmachung Q. 2/6. 17. ft. R. A. vom 25. September 1917, betresfend Höchstpreise snr Korkabfälle und ftvrk- erzeugnissc, tritt in
8 5 an bk Stelle des „zuständigen Militärbefehlsbabrrs" das „Reichs- stirtschaftsmiuisterium in Berlin"
und in
§ 6
an die Stelle der „z^riegsrohstosf-Abteiluiig des ftöniglich Preusti schm ftriegsministeriums, Sektion Q in Berlin SW 18, Verl Hedemannstr. 10" die „ftorkwirtschaftsstelle des Reicktswirtscha ft S - Ministeriums in Berlin, Budapester Str. 1".
Artikel IV.
Tiefe Bekanntmachung tritt am 30. April 1919 in ft'rnft.
Berlin, den 30. April 1919.
Reichsminifterium für wirtschaftliche Demobilmachung. ______________________J.A.: Wolsfhügel.______________________
Bekanntmachung
zu der Verordnung über den Verkehr mit Lustigkeiten. Vom 1. Mai 1919.
2luf Grund des 8 5 der Verordnung über den Verkehr mit Süstigkeiten vom 28. Dezember 1918 > Reichs-Gesetzbl. S. 1471 wird bestimmt.
8 1. Tie Reichszuckerstelle kann auf Antrag Süßigkeiteiibe trieben, die von der Zucker-Zuteilungsstelle stir das Dentscke Süstig keilen-Gesterbe in Würzburg mit Zucker beliefert werden, die Hei stellung und den Absatz derjenigen Arten von Süstigkeiten gestatten, für die im 8 3 Höchstpreise festgesetzt sind
8 2. Tie Hersteller von Süstigkeiten dürfen von den im 8 3 gen au ule» Arten von Süstigkeiten nickt mehr Herstellen, als sie davon in der Zeit vom 1. September 1916 bis 31. August -1917 hergestellt haben.
8 3. Beim Verlaut von Süstigkeiten in - und ausländischer Heikuust bür feil folgende Preise für 100 Kilogramm Reingewicht nicht überschritten werden:
beim Verkaufe durch den Hersteller, soweit
nicht unmiitel bar an Kleinhändler oder
Verbraucher verkauft wird
i Herstellerpreis)
./#
beim Verkaufe an den Klein.
Händler sowie beim Verkaufe durch den
Hersteller an Verbraucher
NSrosjhandels- preis)
.//
beim Verkaufe an den Der- braucher, ab- gesehen vorn
Falle bei Verkaufs durch den Hersteller (Kleinhandels- preis)
Jl
E. Lürkischer Honig:
955
1050
1320
F. Kanöiertc Agarwaren: mit Fruchtgeschmack . .
1080
1175
1440
G. weiche Lchaumzucker- waren (Batfers): mit Eiweiß und Ge- schrnackzusatz in Halbkugelform zu 50 Sluck auf 1 Kilogramm . . .
1100
1200
1500
H. harte Schaum- zuckerwaren:
Gruppe I. Einfach bemalt ohne Zierat . .
1380
1520
1900
Gruppe II. Einfach bemalt, mit Zierat ....
1500
1650
2050
Gruppe III. Bemalt mit Spritzarbeit und Zierat
1740
1900
2340
I. Badmaffe (Marzipan ersatzniaffe):
Gruppe I. Helle Backmasse
1200
1280
Gruppe II. Dunkle Back- maffe..........
1000
1080
K. Marzipanersatzwaren: in Schnitten, Broten und Blöcken zu 50 und 100 Gramm
Gruppe I. Aus heller Back- maffe..........
1250
1350
1640
Gruppe II. Aus dunkler Backmasse........
1160
1255
1520
§ 4. Tic Vorsckristen der Verordnung über den Verkehr mit
Süßigkeiten vom 28. Tezember 1918 (Reichs-Gesctzbl. L. 1471)
und der hierzu erlassenen AusftihrungSbestimmungen vom 28. Za
nuar 1919 (Teutscher Rcichsanzeig^'r
1919 Nr. 24
finden ent
sprechend*- Anwendung.
8 5. Tie in dieser Bekanntmachung festgesetzten Preise sind Höckstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpresie
Berlin, den 1. Mai 1919.
Ter Vorsitzende der Reichszuckerstelle.
Tenge, Oberregicrungsrat.
Bekanntmachung
über die Aufhebung der Reichsstelle für FastbeNnrtsckxrstung (Rcichssaststelle). Vom 11. April 1919.
Aut Grund der Verordnung des Bundesrats übenden Verkehr mit Fässern nom 6. Juni 1917 Reichs-Gcsetzblatt S. 473 wird bestimmt:
Tie Bekanntmachungen des Reichskanzlers über die Einrichtung einer Reichsstelle für Fastbewirtschaftung (Reichsfaststelle vom 28. Juni 1917 (Reichs Gcsetzbl. S. 575 , über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 577 und


