B -etr.: Tie Wahlen zum Kreistag.
An den Oberbürgermeister zu Mieden und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezug auf meine Verfügung vom 12. Juni ^A.-V.-Blatt Nr. 44) und vom 23. Juni .(A.-V.-Bl. Nr. 50) weisei ch darauf hin, daß tne für die Stadtverordneten- und Gemeinderatstvahlen benutzten Wählerlisten auch für die Kreistagswahlen anzuwenden find, rind das; Aenderungen dieser Listen durch Aufnahme oder Streichung von Wählern untersagt sind. Bei Schaffung des Platzes für Eintrag des Abstimmungsvermerks ist zu beachten, daß auch nach Platz für Eintrag des Abstimmungsvermerks zur Provinzialtagswahl vorzusehen ist.
Ferner bemerke ich:
1. In der Wählerliste ist nach der Benutzung für die Kreistags- wahl am Schluffe oder auf einem angehefteten Bogen folgender Vermerk handschriftlich aufzuschreibcn:
„Tie vorstehende Wählerliste wurde bei der Wahlhandlung zum Kreistag am 17. August 1919 benützt und dem Wahlprolokoll beigefügt.
......... den.....19 . .
Ter- Wahlvorstand (— des Abstimmungsbezirkes . . .)
Folgen die Unterschriften.
2. Während die Wahlvorsteher und Stellvertreter vom Bürgermeister ans Beschluß des .Gemeindcrals oder der Stadtverordnetenversammlung bestimmt werden, werden die Beisitzer und Schriftführer vom Wahlvorsteher ernannt.
Ein Formular zur Beurkundung wird ihnen zugehen; es ist für jeden Abstimmungsbezirk ein besonderes Formular zu verwenden. Tie ausgesüllten Formulare find zu den Wahlakten «zu nehmen.
3. Ebenso ist das Formular für Berufung der Wähler zur Wahl, das Ihnen zugehen tvird, nach entsprechender Ausfüllung, den Wahlakten beizufügen. Ich verweise auf meine Verfügung, vom 26. Juni (A.-V.-Bl. Nr. 50).
4. Formulare für Wahl Protokoll und Gegenliste werden Sie erhalten.
5. Bei der Einsendung der Wahlakten ist zu beachten:
A) Jeder Wahlvorsteher muß alsbald nach Schluß der Wahl ferne gesamten Wahlakten:
a) Wählerliste,
b) Wahl Protokoll (ausgefülltes Formular), cj Gegenliste (ansgefülltes Formular), d) Stimmzettel und Umschläge
den, Bürgermeister in versiegelten, Paket abliefccn.
E. Der Bürgermeister hat den ihn, so eingclieferten Wahlakten, ohne das Paket zu offnen, beizusügen:
a) Beurkundung über erfolgte Bestellung des Wahlvorstandes - wo mehrere Abstimmungsbezirke gebildet worden sind, der Wahlvorstände (Formular),
b) Beurkundung über rechtzeitige Berufung der Wähler zur Wähl (Formular)
und dieses gesamte Aktenmaterial in einem gleichfalls versiegelten; Paket so umgehend wie möglich an das Kreisamt Gießen abzusenoen, damit die Sendung der gesetzlichen Vorschrift entsprechend noch im Laufe des 20. August 1919, das ist der 3. Tag nach dem Wahltag, den Kreiswahlkommissar erreicht.
Mit Kosten, die der Kreisverwaltung durch telephonische oder telegraphische Nachforschung bei den in Betracht kommenden Bürgermeistern nach dein Verbleib der bis zum 20. August nicht eingegangenen Sendungen entstehen sollten, wird die Gemeindekasse belastet.
Gießen, den 4. Juli 1919.
Der Kreiswahlkommissar.
Welaer.
Betr.: Tie Strafregister; hier: die Nachweisungen der in der Zeit vom 1. Juli 1918 bis 30. Juni 1919 verstorbenen bestraften Personen.
An sämtliche Ortspolizeibehörden des Kreises.
Sie wollen die obenerwähnten Nachweisungen oder Fehlanzeigen bis zum 1. September 1919, ohne das; eine Erinnerung nötig wird, ojn1 den Herrn Oberstaatsanwalt einsenden.
In den Nachweisungen sind die genauen Personalien (Vorname, Familienname Geburtstag, Geburtsort) sowie die Nanten der Eltern anzugeben.
Gießen, den 4. Juli 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Weicker.
Bekanntmachung.
Betr.: Beginn einüs «neuen Kurses bei der Hnfbefchlagfchule zu Gießen.
Im Juli 1919 beginnt wieder ein neuer Kurs der Hufbeschlag- schule zu Gießen.
Ter Kurs dient der Vorbereitung für die Prüfung zur. Er langnng des Ausweises zur selbständigen Ausübung des Gewerbes als Hufschmied. Anmeldungen zur Teilnahme sind baldmöglichst au Herrn Professor Dr. Knell, Gießen, den Vorstand der Husbeschlag- schule — der auch zur Abgabe von Auskünften bereit ist -- zu richten.
Gießen, den 4. Juli 1919.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Berghein,; hier: Drainagen.
Tas Projekt über Drainierung von Grundstücken in Flur III nebst Kostenanschlag von, 16. Juni lfd. Js., sowie der Kominissions beschluß Ziffer 2 und 3 vom 26. Juni lfd. Js. über die Ausführung der Arbeiten und die Aufbringung der Kosten liegen in der Zeit vom 7. bis einschließlich 21. Juli lfd. Js. offen, und z:var vom 7. bis einschließlich 11. Juli aus Bürgermeisterei Holzheim, vom 12. bis einschließlich 16. Juli auf Bürgermeisterei Grüningcn, vom 17. bis einschließlich 21. Jul, auf Bürgermeisterei Dorf-Güll.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses schriftlich und mit Gründen versehen bei einer der obengenannten, Bürgermeistereien einzureichen.
Friedberg, den 26. Juni 1919.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Dr. Jan n, Negiernngsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen.
Tagsahrt zur Entgegennahme von Wünschen, die die Beteiligten für die Bildung der neuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollen, findet Sa m st agdenl 9.Iuli 1 9 19, vormittags von 1 0*/4 b i s 1 V/a U h r, auf der Bürgermeisterei Ober Bessin den statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt roerden sollen und bei welcher alten Parzelle die, Zusammenlegung erfolgen soll. Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch aus Berücksichtigung.
Friedberg, den 25. Juni 1919.
Ter Hessische FeldbercinignngSkoinmissär.
Dr. I a n n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
B e t r.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse.
Unter Bezugnahme auf § 4 der Polizei-Verordnung über den Betrieb und die Benutzung der für den Kreis Gießen errichteten! Kreisabdeckerei vom 20. Juli 1911 machen wir erneut darauf aufmerksam, daß die Eigentümer gefallenen oder getöteten Viehes bei Meldung der in Artikel 299 ff. Pol.-Straf-Ges. angedrohten Strafe ohne jeden «Verzug «nach dein Vjerensden oder Mch vollzogener Tötung oder Ausschlachtung bei der unterzeichneten Behörde entsprechende Anzeige zu machen haben.
Gießen, den 3. Juli 1919.
Polizeiamt Gießen.
L au te schlä g er.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15. bis 30. Jüni l. Js. ivurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Gesangbuch, 3 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Medaillon, 1 silbernes Herzchen, 1 Sonnenschirm n. Papiergeld; verloren: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 goldener Zwicker, 1 schwarzer Damenregenschirm, 1 grüne Tuchmappe mit Pa pier-geld, 1 goldener Ring mit Diamant. 1 schwarzes Damen Handtäschchen mit Geld, Paßkarte und Notizbuch, 1 grün- ledernes Geldtäschchen mit Inhalt und 1 grünlichbrauner Tamengürtel.
Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre -Ansprüche alsbald bei uns gellend zu machen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags -bei unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 2. Juli 1919.
Polizeiamt Gießen.
• Laute schlä ger.
Druck der Brühl'sche» Universitäts-Buch- und 5teindruckerei. R. Lange, (stießen


