Ausgabe 
2.5.1919
 
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Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch° und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Betr.: Persorgamg der SäWlen mit Brennstoff.

An die Bürgermeistereien -er Landgemetnden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, binnen 8 Tagen zu berichten, wieviel and welche Brennstoffe für die dortigen Schulen benötigt werden.

Ta im Vergleich zu dem Vorjahre mit einer weiteren kur zuna der Zuweisung vorn Kohlen gerechnet werden must, ersuchen wir dringend, jetzt schon auf eine Streckung der Brennstoffvorräte durch Holz bedacht zu sein.

Niesten, den 25. April 1919.

KreisschulSommissron.

Dr. Usinger.

Betr : Tie Heimreise russischer Kriegsgefangener. ..

An die Biirgermcistereicu Der Vmiößciiiciiiöcii des Kreises und das Polizeiamt Ziesten.

Aus 'Ersuchen des Generaltommandos XVIII. A.-K. in Bad Nauheim teilen mir Ihnen mit, da st nach Verfügung des Kriegs Ministeriums (UiUertunftsdepartementi vom 5 April 1919 bie Ausstellung von Ausweisen für russisch Kriegsgefangene zur Heim reise olme Genehmigung der Interalliierten Kommission für die Rückführung der ru,sisckeu Kriegsgefangenen verboien ist. .'cach der Bestimmung des Kriegsministeriums werden Kriegsgefangene, die mit nicht ordnungsmässigen Ausweisen, wie solche von K. und S.-Räten, Gemeindevorstehern und Lagerkommandanten ausgestellt ivordcn sind, aufgegriffen lverden, nicht nach Rustland weiterbe fördert, sondern fest genommen.

G testen, den 25. April 1919.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger._____________________________

Werden mehrere Personen vorgeschlagen, so sind sie unter mrt laufender Nummer, die die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrücki, aufzuführen Hinsichtlich jedes Vorgefchlagenen ist Angabe darüber zu machen, daß er mit der Annahme der Berusung einverstanden ist Vorge!chlagen lverden können Männer wie Frauen, die das 21' Lebensjahr vollendet haben: Frauen kommen besonders für die Vorschläge a,ls dem Kreise der Kriegshinterbliebenen in Be tn*ic einzureichenden Vorschlagslisten sind von deni Vorsitzenden der Wirtschaftsorganisation oder der Vereinigung unter Angabe seiner Adrcsst zu unterzeich.icn; bei Einreichung der Vorschlagslisten sind nähere Angaben über die Größe und Bedeutung der leweiligen WirtfäsiastSorganisation oder Vereinigung zu machen: namentlich ist anzugeben, wieviel im Streife Gießen wohnende Mitglieder die Organisation oder Vereinigung zählt. Von den Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen ist insbesondere noch anzugeben, wieviel Kriegsbeschädigte und wieviel Kriegs­hinterbliebene unter ihrer Mitgliederzahl vorhanden sind wobei nur solche Kriegsbeschädigte bzw. Kriegshinterbliebene mitgezahlr werden dürfen, die Militärversorgungsgebührnisse beziehen.

Ausdrücklich wird bemerkt, daß unter Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen auch solche Ver­bände zu verstehen sind, die sich Nicht nur ausschließlich aus Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zusammen,etzen, sondern daneben auch noch andere Interessentenkreise vertreten. Es fallen also darunter die Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegsteilnehmer, sowie die Kriegervereme. Vereinigungen von Kriegsbeschädigten, die gleichzeitig auch Kriegshinterbliebene, ziu ihren Mitgliedern zählen und deren Jnteressenver^etung satzungsgemäß übernommen haben, werden bei Bildung des Beirats nicht nur als Vereinigungen der Kriegsbeschädigten, sondern auch als Vertreter der Kriegshinterbliebenen behandelt.

Gießen, den 28. April 1919.

Kreissürsorgesielle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene (Giesten-Land).

Langer m a n n.__

Betr Anbau und Ernteflächecrhebnng 1919.

An die Schulvorstände des KretseS.

Tas LandesernährungSamt wünscht, daß, bei den mit ver obigen Erhebung verbundenen Arbeiten die Lehrer auch m diesem >>ahre mithelferr. Denjenigen Lelwern und Lehrerinnen, die bei der Aus^ sührung der in der Zeit vom 531. Mm ltz Js. statt findenden, Erhebung Mitwirken wollen, sind weitgehende Erleick)iterungen, ins­besondere auch Freigabe eines Tages zur Ausführung de. Zahl geschäfts zu gewähren. ,

Gießen, den 26. April 1919.

.Kreisschulkommission.

Dr. 11 sing e r. _

Bekanntmachung.

Wegen der sich wiederholenden Eisenbahnunsälle durch Heber- fahren von Fuhrwerken auf unbewachten Heberwegen weisen wir Die Fuhrwerksbesitzer darauf hin, bei Bewahren von Heberwegen die Warnungstafeln zu beachten, sowie nach rechts und links Umschau zu halten, ob kein Zug in Sielst ist.

Gießen, den 22. April 1919.

_________Kreisanlt Gießen. I. V.: Langer mann._________

B e l r.: Gefahr der Ein säst eppung> von Seuchen durch polnische

Landarbeiter. . .. ,

An die Bürgermeistereien -er Landgemeinden des Kreises.

Da es ungewiß ist, ob die aus dem Osten in Deutschland und auch in Hessen eintreffenden polnischen Landarbeiter beim Heber- schreiten der Grenze bereits ärztlich untersucht worden ,ind, ,o must mit der Gefahr der EinsMeppung ansteckender peuchen, wie r B. Pocken, Flecksieber oder schwerer Augenentzundungen durch solche Personen gerechnet werden. Tie Ortspolizeibehörden haben deshalb dem K r e i s g e s u n d h e i t s a m t sofort telep ha) n i, ch oder l c l e g r a P h i s über Ort und Per, o n e n z a h l Nachricht zu geben, sobald ein Polentransport eingctrofstn ist, damit schleu nigst eine kreisärztliche Hntersuchung der fremdländi,chen Arbeiter nebst deren Familiengliedern Vorgenommen werden .ann. Zur Unterstützung des Kreisarztes must der Ortsdiener oei öic|en Untersuchungen zugegen sein.

G i e st e n, den 23. April 1919.

Kreisamt Gießen. I. V.: Langer mann.

Bekanntmachung.

Betr.: Erlöschen der Räude bei dem Pferde des Karl Frank III. in Grüiiberg. ,

Die in dem Gehöfte des Karl Frank III. m Grunberg auSge- brvch^ne Räude ist erloschen. Tie angoordneten Sperrmaßregelu sind aufgehoben. . .

Gießen, den 19. April 1919.

________Kreisamt Gießen. I. V.: Lang er mann.________

Dienstaachrlttnen des ArrisamteS.

Betr.: Tie Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien 3am Vertrieb im Freistaat Hessen. .

Tas Ministerium des Innern l>at derDeutMands-^Pende für Säuglings- und Kleinlinderschutz" in Berlin die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose einer vom 13. bis 15. Mai ds. Js. zu Per­anstaltenden Geldlotterie (Jahresreihe 1919) innerhalb des Frei­staats Hessen zu vertreiben. ,

Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Ver- losungsplans dürfen 250 000 Lose zu je 3 Mk. ausgegeben werden.

Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessis.Mil Zu- losungsplan dürfen'250 000 Lose zu je 3 Mk. ausgegeben werden.

Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse enter Preuß. Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. _____

Hinweis

Betr.: Militärische Angelegenheiten.. I

Tic Interessenten werden daraus ausmerchain gemacht, da,; I Anfragen seitens des Publikums über Ersatztruppenteile, Temobil- I machungsorte und militärische T e m o b i l ma chu n g s a n g e le e c r. Leite n an die zuständigen GencralkommanvoS zu richten I sind, bei,' i die Erledigung obliegt. Der Sitz des für Hesieu ni vi<ec I Linie in Frage kommenden 18. Armee-Korps befindet stich in Bad Nauheim.

Gießen, den 25. April 1919.

Kreisamt Gießen. 1

__Dr. Hsinger.__

Betinntmachnnq.

B e t r.: Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte rnd Kriegshinter- | bliebcne (Gicßen-Land).

Nach der Neichsverordnung vom 8. Februar 1919 über die soziale KriegsbesckMdigteii- iuti> Kriegshinterbliebenen,ursorge(RG. Bl S 187, und der mjit dem LandeS-Arbeits- und Wlrtschafts- , amt hierzu erlassenen ^luSsühruugsbekanntmaichung vom 28. Fe­bruar 1919 (Reg.-Bl. Nr. 7 S. 99 sf.) sind .als Mitglieder des bei uns zu errichtenden Beirats inSge,aint je zwei Vertreter der Kriegsbeschädigten, der Kriegshinterbliebenen, der Hnternehmer und der Arbeitnehmer zu berufen. .

Tie zu berufenden Mitglieder sollen ui dem Kreise Gießen ihren Wohnsitz haben. Für ihre Berufung sind .die von den Wirt­schaftsorganisationen der Hnternehmer und Arbeitnehmer, sowie der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterblicbenenvere,nigungen ein- gereichten Vorschlagslisten maßgebend. Demgemäß werden die ge­nannten Wirtschaftsorganisationen, sowie die Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die ihre Wirksam' feit auf den Bereich der Hauptsürsorgestelle erstrecken und eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern haben,. hiermit von uns ausgesordert, bis zuni 10. Mai ds. Js. bei uns lKreisamt Gießen) VorsMagslisten einzureichen. Später eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Selbstverständlich haben sich die Vorschläge der Wirtschaftsorganisationen der Hnternehmer lediglich auf die Berufungen aus dem Kreise der Hnternehmer zube,chrSn- ken ebenso wie entsprechend die Vorschlagslisten der WirtschastS- organisationen der Arbeitnehmer, sowie der Kriegsbeschadigteu- und Kriegshinterbliebencnvereinigungen nur Namen aus dem Kreisen der von ihnen vertreteinen Personengruppen enthalten dürfen Zu beachten ist, daß die Vorschlag-Kisten keine für die Für­sorge pelle bei der Stadt Gießen in Aussicht genommenen Per,onen enthalten. In den Vorschslagslisten sind die Vorgeschlagenen nach Familien- und Vor-(Ruf-)li>ame, Beruf und Wohnort zu bezeichnen.