Ausgabe 
19.4.1848
 
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Der deutsche Michel.

(Bei bat t.)

Mr. 82.

Mittwoch den 19. April

1848.

Dieses Blatt erscheint so oft Stoff dazu vorhanden ist, als Beiblatt zum hiesigen Anzeigeblatt, gratis. Inseratgebühren werden die

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An die Oberhessen.

Herr Professor Dr. C. Vogt hat in einer Ver⸗ öffentlichung:An die Oberhessen, seine politischen Grundsätze dargelegt und zugleich den Wunsch aus⸗ gesprochen, man möge ihn als Abgeordneten nach Frankfurt zur constituirenden Versammlung senden.

Gewiß ist dieses offene Darlegen der Grund⸗ sätze, welche derselbe zu vertreten gedenkt, sehr ehren⸗ werth und es ist zu wuͤnschen, daß alle diejenigen, welche als Candidaten fuͤr die Wahl zur constitui⸗ renden Versammlung auftreten, offen und deutlich ihre politischen Ansichten aussprechen möchten, damit man sicher weiß, was man von ihnen, als Ver⸗ tretern des deutschen Volkes zu erwarten hat, und damit Jeglicher im Stande sey, ihre Ansichten zu prüfen.

Eine solche Prüfung wollen wir nun hier mit den von Herrn Prof. Vogt ausgesprochenen Grund⸗ sätzen vornehmen.

Zunächst gibt Herr Prof. Vogt die Forderun⸗ gen an, welche Herr v. Gagern(in dem Pro⸗ gramme der Siebenercommisston) als die seinigen aufgestellt hat, und erklärt sich mit denselben ein⸗ verstanden. Alsdann geht derselbe zu Bemerkungen uber die Einrichtung der Centralbehörde für Deutsch land über, indem er sagt: 5

Ein Volkshaus wollen Alle d. h. eine Ständekammer, ein Parlament für ganz Deutsch land, hervorgegangen aus der freien Wahl des Volkes, bekleidet mit den weitesten Rechten, die einem Volkshause zukommen können.

Die Commission der Sieben will einen Senat der Einzelstaaten. Es hat ihr offenbar die nordamerikanische Einrichtung als Vorbild vorge⸗ schwebt, wo durch Abgesandte der Regierungen ein Senat gebildet wird. Ich gestehe offen, daß ich mir über diese Frage noch keine bestimmte Ansicht habe bilden können. Einerseits ist ein solches Haus wünschbar, um eine Ueberrumpelung des Volkshau⸗ ses durch ein ausgezeichnetes Talent ober eine augenblickliche Stimmung zu verhüten, andrerseits würde eine Vertretung der Einzelstaaten die Folge haben, daß alle die einzelnen Zwetschenländchen, wie Reuß-Greitz u. s. w. einen ewigen Bestand

hätten. Welches dieser Uebel das größte sey, darüber erwarte ich Belehrung.

Daß Herr Prof. Vogt hierüber noch keine be⸗ stimmte Ansicht hat, ist sehr schlimm, denn gerade dieses ist die Hauptsache, gerade dieses ist der erste und wichtigste Punkt, worüber ein Abgeordneter zur constituirenden Versammlung mit sich im Klaren seyn muß.

Die Sache ist sehr einfach, es handelt sich näm⸗ lich um ein Ein⸗Kammer⸗System oder um ein Zwei⸗ Kammer⸗System.

Ein System mit einem einzigen Volks- haus für ganz Deutschland auf rein dem o⸗ kratischer Grundlage, ist nichts anders als eine Republik.

Ein System mit einem Ober⸗ und Unter⸗ haus, wie in England, ist eine constitutionelle Verfassung.

Für eine von beiden Verfassungsarten muß man entschieden seyn, wenn man Abgeordneter zur con⸗ stituirenden Versammlung in Frankfurt seyn will.

Nach seinen vorerwähnten Worten scheint Herr Prof. Vogt hierüber wirklich im Zweifel zu seyn, nicht aber nach den folgenden, denn er sagt weiter unten:

Eine republikanische Verfassung, ähnlich der amerikanischen, betrachte ich als das Ideal einer Staatsverfassung.

Ist das wirklich die Ansicht des Herrn Prof. Vogt, so muß er als Abgeordneter die Republik, und nur diese verfechten. Stimmt dann die Mehr⸗ heit der Versammlung gegen eine Republik, so ist er überstimmt und muß sich dieses gefallen lassen, er mag wollen oder nicht. Wozu also das Ge⸗ rede vomnicht Anschließen an den Terrorismus der Parteien c.? Das wollen wir hoffen, daß Herr Prof. Vogt es nicht machen werde wie Hecker und Struve.

Warum sagt Herr Prof. Vogt nicht lieber be stimmt und klar: ich werde fuͤr eine republikanische Verfassung stimmen? Wir wollen ja Jedem seine Ansicht ungeschmälert gelten lassen, und wer dann ebenfalls fuͤr die Republik ist, der gebe Herrn Prof. Vogt seine Stimme, wir werden ihn darum nicht minder ehren. Aber klar muß man mit sich