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und Zuschauern hinzielt.
Dienstag, den 5. Juli 1932.
zur Belehrung! Ein Appell an die Sthiedsrichter
Von W. Henkel, Wetzlar. (Schluß.)
In dem eingangs erwähnten Schiedsrichter-Kursus wurden nun einige Punkte besonders hervorgehoben, welche gewöhnlich zu strittigen Auslegungen und differierenden Entscheidungen führen; für sie soll in dieser Hinsicht endlich eine Einheitlichkeit geschaffen werden, die nicht zuletzt auch der Hebung und Stär⸗ kung der schiedsrichterlichen Autorität zugute kommt und dadurch rückwirkend auf eine bessere sportliche Einstellung von Spielern Die Punkte betreffen
1. Abseits(Regel 6).
Die Abseitsregel enthält die schwierigsten Probleme im gan⸗ zen Regelheft, und es bedarf für einen Schiedsrichter nicht nur einer ganz genauen theoretischen Beherrschung derselben, son⸗ dern vor allen Dingen einer stark ausgeprägten Fähigkeit zur schnellen Erfassung jeder kritischen Situation, damit er ebenso schnell die richtige Entscheidung trifft. Die meisten Fehler der Spielleiter und die größte Unkentnis der Spieler und Zuschauer in bezug auf„Abseits“ treten zutage bei der Ausführung eines Eckstoßes oder eines Einwurfs, bei der Stellung eines Spielers an der Seitenlinie, wenn der Angriff nur in der Mitte vorge— tragen wird, sowie bei der Annahme des Balles, der einem Spieler durch einen anderen Spieler seiner Partei zugespielt wird.
2. Handspiel(Regel 9).
„Handspiel ist das absichtliche Spielen des Balles mit der Hand oder dem Arm“. Die Regel setzt also für ein Eingreifen des Schiedsrichters in allen Fällen die„Absicht“ des Spielens mit der Hand oder dem Arm voraus. Eine solche Absicht liegt ohne weiteres vor, wenn der Spieler mit der Hand oder dem Arm nach dem Vall schlägt oder stößt, um ihn zu stoppen oder ihm eine andere Richtung zu geben. Bei absichtlichem Hand⸗ spiel gibt es Freistoß bzw. Strafstoß; außerdem„ist der Spieler zu verwarnen und im Wiederholungsfalle vom Platze zu weisen“. Kein Anlaß zum Einschreiten liegt vor, wenn ein Spieler„an⸗ geschossen“ wird und dabei Hand oder Arm nicht zum Zwecke des Spielens bewegt. Es gibt sogar einen Fall, in welchem er auch Hand oder Arm zur Abwehr bewegen kann, nämlich dann, wenn die Abwehr zum Schutze empfindlicher Körperteile (Gesicht und Unterleib) gegen einen unverhofften scharfen Schuß (besonders aus großer Nähe) geschieht; in diesem Falle darf der Schiedsrichter nicht strafend eingreifen. Zu unterscheiden ist auch, ob die Bewegung von Hand oder Arm willkürlich(ab— sichtlich) oder unwillkürlich(als Reflexbewegung infolge des Anschusses) ausgeführt wird.
3. Erlaubte und unerlaubte Spielweise(Regel 9).
Gerade die Regel 9, welche über Beinstellen und Durchtreten, über Unterlaufen, Sperren, Rempeln. Anspringen eines Geg— ners, sowie über Treten, Stoßen und Schlagen nach einem Geg— ner handelt und die einzelnen Fälle genau in ihren Ausmaßen festlegt bzw. in ihrer Ausführung mit Strafe bedroht, ist viel⸗ fach Gegenstand verschiedenartiger Beurteilung durch die Schieds⸗ richter und damit auch der Anlaß zu Protestkundgebungen, Oppo⸗ sitionsgebahren, ja sogar zu Ausschreitungen der Zuschauerpar⸗ teien; auch unter die Spieler wird durch die falsche Beurteilung und Stellungnahme des Schiedsrichters oft Unruhe und Nervo— sität gebracht. Daher ist es unbedingt erforderlich, daß die Schiedsrichter stets nach genau begrenzten Richtlinien handeln, die einheitlich gefaßt sein müssen, damit Spieler und Zuschauer nicht zweierlei Maß vorgesetzt bekommen. Der Fall, daß ein Schiedsrichter von einem angebrachten Spielabbruch absehen soll, wenn durch einen solchen eine Gefährdung seiner Person heraufbeschwören würde, bedarf einer besonderen Beachtung.
4. Der Torwächter(Regel 8).
Dem Torwächter werden im allgemeinen von den Schieds- richtern mehr Rechte eingeräumt, als ihm zustehen; manchmal wird er sogar beim Mißbrauch seiner Vorrechte von dem Spiel- leiter gegenüber berechtigtem Vorgehen der Feldspieler in Schutz genommen. Das führt leicht zu einer falschen Auffas⸗ sung seines Amtes durch den Torwächter selbst aber auch zu einer Irreführung des Publikums, die sich gelegentlich unheilvoll aus⸗ wirkt. Die Regel 8 schreibt genau alle Rechte und Pflichten des Torwächters vor und ist der einzige Maßstab für das Ein⸗ schreiten der Schiedsrichter.
Die bisher erwähnten Punkte(bzw. Regeln) sind also beson⸗ ders zur Belehrung heranzuziehen und als Vortragsstoff geeig⸗ net, damit die Mängel und falschen Ansichten beseitigt werden. Dann aber wurden in dem Kursus auch noch folgende Momente besprochen und der allgemeinen Beachtung empfohlen:
5. Die Schiedsrichter(Regel 13).
Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß die Schiedsrichter immer noch mehr Gewicht als bisher auf die gymnastische Durchbildung ihres Körpers legen müssen, damit
Allgemeine Hessische Sport⸗Zeitung
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sie den Anforderungen, die eine einwandfreie Durchführung des Spieles stellt, gerecht werden können; namentlich in bezug auf Schnelligkeit und Wendigkeit ist stellenweise noch viel nachzu⸗ holen. Auch die Geisteskräfte sind besser zu schulen, um eine starke ausgeprägte Urteilskraft, große Geistesgegenwart und Ent⸗ schlußfähigkeit zu erlangen. Das macht sich dann auch bei Ab⸗ fassung der Spielberichte bemerkbar, die bekanntlich oft den Fußball⸗Sachbearbeitern oder Behörden als wichtige Unterlage für ihre Entscheidungen dienen müssen. Es ist ja manchmal nicht leicht. alle Vorgänge auf dem Spielfeld genau zu beobach⸗ ten; das kommt auf die jeweilige Stellung des Schiedsrichters an. Bisher bewegten sich diese entweder an den Seitenlinien entlang oder auf dem Spielfelde in Nähe des Balles. Als Neuerung soll nun eingeführt werden, daß die Bewegung stets nur in diagonaler Richtung erfolgen soll, derart, daß die ge⸗ dachten Diagonalen(0) ihre Endpunkte bei den vier Straf⸗ raumecken haben, welche ins Spielfeld hineinragen; der Schnitt⸗ punkt der Diagonalen liegt also im Mittelpunkte des Spielfel⸗ des. Auf diese Weise wird erreicht, daß der Schiedsrichter im⸗ mer leicht auf Ballhöhe bleiben und dabei doch alles übersehen kann(selbst wenn der Ball schnell die Seiten wechselt), ohne daß er den Spielern im Wege ist. Als wichtig wurde auch betont, daß der Schiedsrichter sich während des Spieles Notizen macht (wie es Regel 13 schon verlangt) und daß er die neue Bestim⸗ mung, nach Schluß des Spieles das Ergebnis bekannt zu machen und zusammen mit den Spielern beider Parteien das Spielfeld zu verlassen, genau befolgt.
6. Die Linienrichter(Regel 14).
Nach Regel 14„müssen die Linienrichter in internationalen Spielen als offizielle Schiedsrichter anerkannt sein“. Neuer⸗ dings bürgert sich auch im DB immer mehr der Brauch ein, bei wichtigen oder entscheidenden Spielen, sogar auch schon bei den Meisterschaftsspielen der höheren Klassen den Posten der Linienrichter mit bestätigten Schiedsrichtern oder mindestens Anwärtern zu besetzen. Daher müssen sich diese alle mit den Rechten und Pflichten eines Linienrichter(Regel 14) gut ver⸗ traut machen, damit sie jederzeit einspringen können und zu praktischer Zusammenarbeit mit dem als Spielleiter amtieren— den Kollegen gerüstet sind. Auf Regelwidrigkeiten und Un⸗ sportlichkeiten, die dem Schiedsrichter entgehen, muß dieser be— sonders aufmerksam gemacht werden. Ein abseitsstehender Spie⸗ ler soll unter ständiger Beobachtung bleiben, ohne daß dadurch das Spiel selbst aus dem Auge gelassen wird. Bei Einwurf und Eckball sind Fehler in der Ausführung anzuzeigen, jedoch kann und soll der Linienrichter den ausführenden Spieler auf Fehler, die er zu begehen im Begriffe ist, ausmerksam machen; das dient zur Belehrung. Schiedsrichter und Linienrichter müssen dauernd in geistigem Konnex bleiben und durch schnellen unauffälligen Austausch von Blicken, Gesten und Zeichen sich jederzeit über eine Sachlage sofort klar sein. Meinungsdiffe⸗ renzen zwischen ihnen wirken nur abschreckend auf Spieler und Zuschauer und entwurzeln das Vertrauen zu ihrem Wissen und Können, müssen also auf alle Fälle vermieden werden.
Eingehendere Betrachtungen und Aufklärungen über die Materie, die hier nur kurz gestreift werden konnte, bleiben den Gruppenleitern bei den mündlichen Aussprachen und in ihren gelegentlichen Vorträgen überlassen und sollen sobald als mög⸗ lich geschehen, damit bei Beginn der neuen Spielserie überall eine gleichmäßige Amtsführung der Kollegen möglich ist und auch tatsächlich eintritt, im Interesse unserer Schiedsrichterbewe— gung und zu Nutz und Frommen des ganzen Spielbetriebes. In diesem Sinne:„Auf zur Tat!“
Neue Regelbestimmung im Fußball
Der Verbands-Fußballausschuß des Westdeutschen Spiel⸗ verbandes hat eine für die Fußballsport treibenden Vereine wichtige Regelbestimmung über das Gewicht und die Größe des zu benutzenden Balles getroffen.
Der Fußball muß laut Regel einen Umfang von 68,5 bis 71 Zentimeter haben und ein Gewicht von 370 bis 425 Gramm.
Die Schiedsrichter haben sich vor dem Spiele zu über⸗ zeugen, daß die Bälle in Ordnung sind. Für die ersten Mannschaften der Sonderklasse und der 1. Bezirksklasse sind die Spiele der Platzvereine verloren, falls zur Zeit des An⸗ stoßes nicht ein Ball zur Stelle ist, der den obengenannten Vorschriften entspricht.
Den Vereinen der anderen Klassen und den unteren Mannschaften aller Klassen geben wir Zeit, die alten Bälle aufzubrauchen, bis zum 31. Dezember dieses Jahres, alsdann müssen wir dort auch mit schärferen Maßnahmen vorgehen.
In der Begründung heißt es:„Durch die Benutzung von Bällen falscher Größe und falschen Gewichtes gewöhnen sich die Spieler an solche und sind nicht in der Lage, mit den richtigen Bällen fertig zu werden, wenn plötzlich diese Anforderung an sie gestellt wird.“
Radsport
Die täglichen fünf Minuten
Das Radfahren als Leibesübung.
Die Begeisterung für den Sport als Ertüchtigungsmittel für die Jugend hat den Glauben erweckt, als sei der Sport nur etwas für junge Leute. Man identifizierte den sportlichen Wettkampf mit der Leibesübung und glaubt, dem Sport als Arzt am Krankenlager des Volkes dadurch gerecht zu werden, daß man zur Bezahlung seiner Liquidation sein Scherflein bei— trägt. Vor dem Kriege herrschte die Ansicht, der Militärdienst reiche zur körperlichen Ertüchtigung aus, und der später erschei— nende Schmerbauch sei ein unabwendbares Naturereignis. Aber seitdem wir gesehen haben, daß sportlich tüchtige Völker in über— raschend kurzer Zeit zu kriegstüchtigen Völkern herangebildet werden können, ist dieser Glaube an die alleinseligmachende mi— litärische Körperausbildung erschüttert worden.
Die meisten Menschen schmachten in den Fesseln eines sie
zum Verweilen auf einem Fleck verurteilenden Berufes. So⸗ weit die Ausübung des Berufes eine körperliche Bewegung mit sich bringt, könnte man in ihr einen Ersatz für die„täglichen fünf Minuten“ erblicken, aber die wenigsten berufstätigen Men⸗ schen erfreuen sich einer körperlichen Bewegung bei Ausübung ihres Berufes. Alle Kopfarbeiter und die Mehrzahl der Hand⸗ arbeiter sind zum Sitzen verurteilt, und diese Gefesselten müssen durch eine Leibesübung befreit werden, sollen sie nicht verküm⸗ mern, altern und als brauchbares Mitglied der Nation nicht verloren gehen.
Gegen die Forderung, vor Aufnahme der Berufsarbeit einige Minuten der Leibesübung zu widmen, wird in den mei— sten Fällen ein Mangel an Zeit ins Treffen geführt. Es soll zugegeben werden, daß es für einen Großstadtmenschen nicht leicht ist, vor Antritt seines Weges zur Arbeitsstätte eine Reihe von Uebungen zu machen, alsdann in eine überfüllte Straßen⸗ bahn zu steigen und hangend und bangend in schwebender Pein der Arbeitsstätte zuzustreben.
Sich regen bringt Segen, heißt es in einem Sprichwort und wenn dieses Sichregen nicht als Leibesübung, sondern als Fleiß
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aufgefaßt werden soll, so kann man das Sprichwort ebenso gut auf das anwenden, was als Arznei dem deutschen Volke gereicht werden soll, auf die Leibesübung. Wohl haben wir nach dem Kriege unserer Jugend mehr freie Zeit zu Spiel und Sport ge— lassen als vor dem Kriege, aber die Berufstätigen können von dem Segen der Bewegung im Freien nach der Arbeitszeit nur dann vollen Gebrauch machen, wenn sie während des Tages nicht völlig aus der Bewegung kommen. Das nächstliegende wäre der Marsch zur Arbeitsstätte am Morgen, und es soll nicht bestritten werden, daß ein Marsch durch die frische Morgenluft dem Körper ebenso dienlich ist, wie ein Bad. Aber die Entfernungen sind in vielen Fällen so groß, daß die meisten Berufsmenschen die Zeit für diesen Uebungsmarsch vom Heim zur Arbeit nicht aufbrin⸗ gen können. Sie würden ermüdet zur Arbeit erscheinen und abends froh sein, wenn sie nach Hause fahren und ausruhen können, anstatt Leibesübungen zu betreiben.
Das Zusammenziehen der Entfernungen ist die erste Bedin⸗ gung zur Schonung der Kräfte, und man hat in dieser Bezie⸗ hung vieles erprobt. Man wäre vielleicht wieder auf die Be⸗ nutzung der Massenverkehrsmittel gekommen, wenn nicht in einer Leibesübung die Ueberwindung von Zeit und Raum sich zusam⸗ menfassen ließe, im Radfahren. An allen Sportstätten hat man dem Radfahren die Rolle des körperbildenden Zeitsparers zu⸗ geteilt, und auch im Erwerbsleben hat man die Doppelrolle des Fahrrades erkannt. Der Bürobeamte, der weit im Vorort zu wohnen verurteilt ist, weil sein Einkommen für eine Wohnung im Stadtinnern nicht ausreicht, würde der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Zeit, Geld und Gesundheit opfern müssen, käme ihm nicht das Fahrrad zu Hilfe. Das Fahrrad zwingt ihm auf dem Wege zur Arbeitsstätte die„täglichen fünf Minuten“ ab und setzt ihn in den Stand, die Arbeitsstätte im Vollbesitz seiner Kräfte zu erreichen. Es ermöglicht ihm ein Aufsuchen seines Heims in kurz bemessener Mittagszeit, und es trägt ihn in wenigen Minuten zum Sportplatz, den der Nicht⸗ radfahrer verärgert durch die überfüllten Verkehrsmittel und abgehetzt in der dreifachen Zeit nicht zu erreichen vermag.
Die Erkenntnis vom Wert des Fahrrades als Zeitsparer und Helfer bei den„täglichen fünf Minuten“ ist in Sportskreisen allgemein bekannt, aber in Laienkreisen sucht man die Lösung dieses„Verkehrsproblems“ noch immer in einer Erweiterung des Verkehrsnetzes und einer Vermehrung der Massenbeförderungs⸗ mittel. Die Wichtigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel soll nicht bestritten werden, aber der moderne Mensch muß zur Selb⸗ ständigkeit erzogen werden, um auch dann nicht in Verlegenheit zu kommen, wenn alles versagt, was ihm an zeit- und kraft⸗ sparenden Verkehrsmitteln zur Verfügung steht.
Neue Bücher.
Die Hochstraßen der Alpen. Von Kurt Mair. Band J: Die Hochstraßen Oesterreichs und Italiens. 410 Seiten, 213 Abbil⸗ dungen, 50 Streckenkarten und zwei Uebersichtskarten. Band II: Die Hochstraßen der Schweiz und Frankreichs. 306 Seiten, 206 Abbildungen, 32 Streckenkarten und zwei Uebersichtskarten. Ver⸗ lag Richard Carl Schmidt u. Co., Berlin W' 62, Lutherstraße 14. Preis: Band! in Leinen gebunden 10,80 RM., Band II in Lei⸗ nen gebunden 9,.— RM.
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