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Sonnabend, den 13. Februar 1926.
um Verstöße gegen amtliche Verordnungen, so mag der Staat die Strafe mildern oder erlassen, je nach dem Interesse, das er an der Aufrechterhaltung der betreffen— den Rechtsordnung hat. Bei der Strafe der Wieder— vergeltung hat dagegen der Staat die Pflicht, sich für das Recht des Geschädigten einzusetzen.
Die brennendste Aufgabe der Kirche und der christ— lichen Gemeinde setzt aber erst dann ein, wenn das Ver⸗ brechen begangen, das Arteil gefällt ist und die Sühne begonnen hat. Während es in der Tat nicht zu den Befugnissen der Kirche gehört, sich mit den tech— nischen Einzelheiten der Strafausführung und der Ge⸗ fängnisorganisation zu befassen, möchte ich vielmehr die Forderung unterstreichen, daß den Dienern unsexer Kirche niemals und unter keinen Umständen die Ge⸗ legenheit genommen werden darf, dem Verurteilten Rat und Trost zu spenden, seine Seele— womöglich gar noch selbst auf dem Wege zum Orte der Hinrichtung— für Gefühle der Reue und des Heilsverlangens empfäng— lich zu machen und ihn als lebendiges Glied der christ⸗ lichen Gemeinde wieder aufzunehmen. Dieselbe Pflicht hat die Kirche gegenüber den Angeklagten, die ihre Ge— fängnisstrafe antreten, und vollends dann, wenn sie wieder entlassen werden und zurückkehren in ihre alte Umgebung, wo sie gewöhnlich mit Argwohn und Miß— trauen aufgenommen werden. Die Kirche und die l christ⸗ liche Gemeinde finden in der Fürsorge für diese Mit⸗ menschen ein weites Feld der Betätigung in der Nach— folge Christi.
Aber wir sollten niemals vergessen, daß jedes Ver— brechen zwei Opfer hat: den Schuldigen selbst und den, der durch dessen Tat in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bis heute haben wir uns lediglich gekümmert um den Schuldigen. Aber das zweite Opfer, seine Familie, bedarf nicht weniger der christlichen Liebe. Ganz ab— gesehen von der materiellen Not, in die die Angehörigen des Schuldigen infolge des Verbrechens oft geraten, leiden sie seelisch unter Haß- und Rachegefühlen— und zwar umso stärker und bitterer, je weniger sich die Außenwelt ihrer hilfsbereit annimmt. Ihnen wirtschaft⸗ lich und seelisch zu helfen, ist christliche Pflicht.
In einer Hinsicht sollte übrigens die christliche Kirche auch Einfluß auf die Strafordnung selbst zu»e— winnen suchen, nämlich in der Wahl des Straf-
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„Evangelische Warte“
mittels, durch das die verletzte Rechtsordnung wie⸗ der hergestellt werden soll. Die beste Wiederherstellung scheint mir die zu sein, daß der Schuldige das Unrecht, das er begangen hat, soweit wie irgend möglich wieder gutmacht. Ein menschliches Wesen, dessen Seele noch nicht ganz verdorben ist, fühlt selbst ein tiefes Verlangen nach Sühne, wenn es ein Verbrechen begangen hat: es ist sich bewußt, daß es nicht eine Kette von Umständen, sondern es selbst war, das die Tat begangen hat, und daß die Verantwortung dafür auf ihm lastet. Wie kann es von dieser Verantwortung befreit werden, solange sein Opfer leidet? Auf diese Seite des Problems legt der Staat zu wenig Gewicht. Er beschränkt sich darauf, die Bestrafung durchzuführen und überläßt das Opfer sich selböst. Statt dessen sollte der Staat vor allen Dingen dafür Sorge tragen, daß der Schuldige sein Ver⸗ brechen ernsthaft sühnt durch eine Arbeit für sein Opfer. Das geschähe am besten durch eine freiwillige Arbeits⸗ leistung, die nur nötigenfalls durch eine Leistung im „Arbeitshaus“ zu ersetzen ist. Ich bin überzeugt, daß die Kirche in solchen Bestrebungen sowohl von den Psychologen, als auch den Soziologen unterstützt werden wird. Es wird freilich nicht leicht sein, diese Idee zu verwirklichen. Wenn wir aber von ihrer inneren Wahr⸗ heit durchdrungen sind, so wird die Durchführung doch nicht unmöglich sein. Alle Dinge sind möglich dem, wel— che glaubt.
Der erste Arbeiterführer im Kirthenamt.
Dem„Evangelischen Volksboten“ entnehmen wir folgenden Bericht:
Die erste Generalsynode der preußischen Landes— kirche auf Grund der neuen kirchlichen Verfassung hat im Dezember in Berlin getagt und sich neben andern sehr wichtigen Fragen mit den sozialen Notständen unserer Zeit beschäftigt. Die Generalsynode hat einen ständigen sozialen Ausschuß eingesetzt(Vorsitzender: Pfarrer D. Mumm), dessen Aufgabe es ist, das ganze weite soziale Gebiet sorgfältig zu bearbeiten. Die Generalsynode hat einstimmig eine Resolution des sozialen Ausschusses angenommen, in welcher die Bestrebungen der Wirt⸗ schaftsverbände auf Beseitigung der Sonntagsruhe ent— schieden abgelehnt und die Heilighaltung des Sonntags gefordert wurde. Die Entschließung hat folgenden Wortlaut:
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Sammlung sein und müßte für unser unter schwerer
entartet durch Nichtachtung Nötigung zur Sonntagsarbeit, durch öffentlichen Zunahme des lu i i anderen Gruppen, des Sport- und Spielbetriebes und der öffentlichen und privaten Lustbarkeiten.
äußeren und inneren Gesundung willen:
tagsarbeit mit dem Ziel äußerster Beschränkung auf das unvermeidlichste Maß;
tatkräftigen Schutz der Sonntagsruhe durch wirk⸗ liche Anwendung der vorhandenen Schutzbestim⸗
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bau. Von großer Bedeutung war die Wahl des Kirchen⸗ senates. Der Kirchensenat ist die oberste Kirchenbehörde der preußischen Landeskirche. Auf ihn sind alle Rechte des vormaligen obersten Landesbischofs, des Königs von Preußen, übergegangen.
wig gewählt. Die Generalsynode hat Punkte eine soziale Gesinnung und einen Weitblick be⸗ wiesen, der volle Anerkennung verdient. Für die ver⸗
die evangelische Arbeitervereinsbewegung ist diese Wahl außerordentlich bedeutungsvoll. Hier eröffnen sich große Zukunftsaussichten für die Kirche und die evan⸗ gelische Arbeiterbewegung. Wir freuen uns von gan⸗ zem Herzen dieser bedeutungsvollen Wahl, die einen Mann, der 30 Jahre hindurch für die evangelische Ar- beitervereinsbewegung gekämpft, geopfert und sich rest⸗ los für sie eingesetzt hat, in die Kirchenleitung berufen hat. Der Generalsynode danken wir, daß sie durch die Wahl eines evangelischen Arbeiterführers den Gesichts⸗ punkt der Gleichberechtigung des Arbeiterstandes und den Gesichtspunkt, daß die neue Kirche eine Volkskirche sein soll, aufs neue und durch die Tat betont hat.“
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findet in Gießen im„Hindenburg“ eine
Kreisversammlung statt mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht von Schriftleiter Hamburger über den 1. Red⸗ nerkursus in Ober⸗Lais. 2. Bericht von Bürgermeister Völker über die Wahl des Provinzialausschusses. 3. Bericht von Landwirt Seum über die ungerechte Steuer- und Kreditverteilung in der Landwirtschaft. 4. Wahl des Kreisvorstandes. Verschiedenes.
Abends 8 Uhr sprechen in öffentlicher Versammlung
im„Hindenburg“ Pfarrer Ide-Höchst a. M., Schrift⸗
leiter Hamburger, Bürgermeister Völker und Reichs⸗
geschäftsführer Weidner über Wesen und Ziele der
Evangelischen Volksgemeinschaft und über den Stand der Bewegung im Reich.
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Weitere Versammlungen finden statt:
„Der Sonntag soll ein Tag der Ruhe und inneren 0 es in doppeltem Ausmaß äußerer und innerer Last da⸗ hingehendes Volk sein. Anser Sonntag aber ist weithin
0 der Feiertagsruhe und
ungenügenden Schutz der Sonntagsruhe und durch den Mangel an innerer Sammlung infolge übergebührlicher 1 0 Versammlungswesens bei politischen und
Die Generalsynode fordert deshalb von den staat⸗ lichen Behörden um unseres Volkes und seiner
1. Verbot oder mindestens eine Regelung der Sonn⸗
mungen und nötigenfalls durch ihren weiteren Aus⸗
In diese aus sieben Personen
bestehende oberste Kirchenbehörde hat die General⸗ synode den evangelischen Arbeitersekretär Emil Hart⸗ in diesem
trauensvolle Stellung der Arbeiterschaft zur Kirche, für
Am Donnerstag, den 18. Februar, nachmittags 2 Uhr, N
Sonntag, den 14. Februar, nachmittags 4 Uhr, in Lollar im„Gasthaus zur Traube“, Mittwoch, den 17. Februar, abends 89/% Uhr, 0 in Lich im Gasthaus„Holländischer Hof“.
lungen ein; wir hoffen auf sehr zahlreiches Erscheinen. Jeder werbe für die Versammlungen. 0
Wir laden unsere Mitglieder und Freunde zu diesen Versamm⸗ 5


