Ausgabe 
27.5.1906
 
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Seite 4.

Mittelbeutsche Sountags⸗Zeiiung.

mr. 21.

resultat, 205 ungültige Stimmzettel für Stein verzeichnete. Als nun aber von Seiten unserer Genossen verlangt wurde, daß ein solcher ge⸗ fälschter Zettel vorgezeigt werde, konnte kein einziger, Theobald ⸗Zettel aufgetrieben werden! Und als das Großgerauer Kreisblatt festgestellt wissen wollte, wieviel Stimmen dem Dr. Stein durch die gefälschten Wahlzettel verloren ge⸗ gangen wären, erklärte das Bürgermeister⸗ amt Großgerau:

daß hier eine Abgabe von Stimmzetteln auf den Namen Theobald statt Theodor Stein überhaupt nicht stattgefunden hat.

Und auch der Wahlkommissär Regierungsrat v. Stark erklärte, daß sich unter den ungültigen Zetteln nicht ein einziger Theobald⸗Zettel befinde! Also die ganze Geschichte stellte sich als plumpe Lüge, als elende Verleum⸗ dung heraus! Man wollte durch dieses er⸗ bärmliche Schwindelmanöver die Wähler gegen die Sozialdemokratie aufhetzen und so ihre Niederlage herbeiführen, was allerdings nicht gelungen ist. Nach die Probe kann man sich für die nächste Reichstagswahl auf allerhand Leistungen der Beckergarde und des Sozialisten⸗ vernichtungsverbandes, zu dessen Hauptleuten der Sprendlinger Becker gehört, gefaßt machen!

Wo aber die Wahlfälscher und Stimmen⸗ käufer sitzen, das zeigte eine Gerichtsverhand⸗ lung, die am 7. Mat vor der Darmstädter Strafkammer stattfand. Dort wurde der Stadtrat Dehant wegen Stimmenkaufs zu 1 Monat und der Landwirt Peter Seeger zu 3 Monaten Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust verurteilt. Bei der Bürgermeisterwahl in Lämmerspiel hatte Dehant dem Seeger 30 Mark dafür ge⸗ geben, daß er seine Stimme für den national⸗ liberalen Kandidaten abgab! Und da haben die Ordnungsleate den traurigen Mut, die Sozialdemokratie des Wahlschwindels zu be⸗ schuldigen!

Polizei⸗Schnüffelei. Vorige Woche rügte unser Genosse Adelung in der Mainzer Stadtverordneten⸗Versammlung, daß die städti⸗ sche Polizei bei Wirten eine Untersuchung an⸗ stelle, ob dieselben Abonnenten sozialdemokrati⸗ scher Blätter, besonders derVolkszeitung seien. Der Vorsitzende erwiderte, daß die Bürgermeisterei einen solchen Auftrag nicht erteilt habe, wohl sei ihm bekannt geworden, daß infolge eines anonymen Schreibens an das Gouverne⸗ ment der Territorialkommissar ersucht worden sei, nachzuforschen, ob ein hiestger Wirt die Volkszeitung offen auslege. Daraufhin habe das Kreisamt das Polizeiamt ersucht, dieserhalb eine Nachforschung zu halten. Stadtverordneter Adelung bezweifelte, daß das Kreisamt ein Recht habe, die Schutzleute für solche Dienste zu mißbrauchen. Ob die Schutzleute weiter keinen Zeitvertreib haben?

Gießener Angelegenheiten.

Für die Erhöhung der Brau- steuer hat Herr Heyligenstaedt nicht gestimmt, wie in unserer letzten Nummer irr⸗ tümlich behauptet wurde. Wohl aber ein großer Teil der Nationalliberalen. Die Folgen werden sich natürlich sehr bald in Form einer Preis⸗ steigerung des Bieres zeigen und der arme Teufel, der sich soust gar keinen Genuß als ein Gläschen Bier leisten kann, muß sich auch nach dieser Richtung hin einsch änken. Es wird nur noch einen Fingerhut voll für 10 Pfg. geben! Will der Arbeiter aber einen Pfennig mehr Lohn haben, so ist erbegehrlich und genuß⸗ süchtig.

t. Eine Brauereiarbeiter⸗Versamm⸗ lung am Montag befaßte sich u. a. mit den Verhältnissen in der Brauerei Denninghoff, die einer scharfen, aber sehr berechtigten Kritik unterzogen wurden. Von verschiedenen Seiten wurden eine Menge Klagen vorgebracht über die unwürdige Behandlung der Arbeiter durch Herrn Denninghoff und seinen Braumeister. Vor Kurzem wurde mitgeteilt, daß sich Unter⸗ nehmer und Arbeiter im hiesigen Brauerei⸗ gewerbe auf einen neuen Tarif geeinigt hätten, dem die Arbeiter zustimmten, wenn auch nur ein Teil ihrer Wünsche darin erfüllt war und sie gaben damit einen Beweis ihrer Friedens⸗ liebe. Was vereinbart war, wurde auch in

allen Brauereien gehalten, nur bei Herrn Denning⸗ hoff nicht, der wiederholt an die Abmachungen erinnert werden mußte. Aber trotzdem er mehreremal die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen versprach, geschah dies doch nicht, namentlich nicht den Heizern und Maschinisten, sowie den Fahrburschen gegenüber. Einen Maschinisten, der schon 15 Jahre im Geschäfte treu und redlich gearbeitet hat, griff er sogar tätlich an, drohte ihn mit Erwürgen und traktierte ihn mit den gröbsten Schimpfworten, nannte ihn Spitzbub und anderes. Und das alles wegen einer Bagatelle, die nicht der Rede wert ist. Man muß sich wirklich wundern, daß der Mann nicht in der gleichen Weise antwortete. Mit solch' feinen und gebildeten Ausdrücken ist Herr D. überhaupt nicht sparsam. Worte wie: dummer Kerl, Wullewatz, altes Schwein, Lump ꝛc. bekommen die Arbeiter öfters zu hören. Die Affaire mit dem Maschinisten wollte Herr D. jedenfalls nur zum Vorwand für die Nichteinhaltung der tariflichen Abmach⸗ ungen benutzen. Es war ihm unangenehm, daß die Maschinisten sich nicht mit Versprech⸗ ungen abspeisen ließen, sondern ihren ehrlich verdienten Lohn haben wollten. Der Brauer⸗ verband wird aber dafür sorgen, daß die Ar⸗ beiter zu ihrem Rechte kommen. Die Ver⸗ sammlung beschloß einstimmig eine Resolution, in welcher das Verhalten des Herrn Denninghoff auf's schärfste verurteilt, den Arbeitern dagegen Sympathie ausgesprochen wurde. Mit Vor⸗ stehendem sind die Beschwerden noch lange nicht erschöpft; gelegentlich wird noch weiteres Mate⸗ rial der Oeffentlichkeit übergeben werden.

Heilmittelschwindel. Das Poltzei⸗ amt warnt vor Ankauf eines Bruchgürtels, den eine Firma Dr. W. S. Rice in London anbietet. Die saubere Firma sucht durch An⸗ erbieten einesGratisversuchs ihreswunder⸗ baren Verfahrens Dumme zu finden, denen sie einen Bruchgürtel für 60 Mk. aufhängen kann. Leider gibt es noch Seichtgläubige, die auf solchen plumpen Schwindel hineinfallen und ihr Geld für wertloses Zeug hinauswerfen. Man beachte daher die amtliche Warnung! Vor Kurzem wurde auch in verschiedenen Zei⸗ tungen wieder das berüchtigteCosza⸗Pulver (angebliches Mittel gegen Trunksucht) empfohlen. Auch hier handelt es sich um groben Schwindel! Traurig genug, daß die Zeitungen sogar Amtsblätter! derartige Schwindelinserate aufnehmen. Uns wurde dasselbe ebenfalls zu⸗ geschickt, es wanderte natürlich in den Papierkorb.

Die aus dem gewerblichen Arbeits⸗ vertrag resultierenden Pflichten und Rechte sind in Arbeiterkreisen noch immer viel zu wenig bekannt, wie die tägliche Erfahrung lehrt. Der Arbeiter gerät dadurch oft genug in Nachteil. Wie soll er sich aber diese Kenntnis verschaffen? Größere Werke sind zu teuer; und schafft er sich die Gewerbeordnung an, die ja im Reklam'schen Verlage für 40 oder 60 Pfg. zu haben ist, so wird er Mühe haben, sich durch die Para⸗ graphen hindurchzuarbeiten und zu finden, was er am nötigsten braucht. Darum ist es zu begrüßen, wenn erneut der Versuch gemacht wird, die Vertiefung der Rechtskenntnis zu fördern. Diesem Zwecke dient das vom Genossen Lipinski vollständig neu bearbeitete Heftchen: Merkbüchlein über das Recht im ge⸗ werblichen Arbeits verhältnis, das zu dem billigen Preise von 10 Pfennig in den Parteibuch⸗ handlungen zu haben ist. In dem Heftchen wird in knappen aber erschöpfenden Sätzen das Arbeiterrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und den Nebengesetzen dargelegt, sowie das Klageverfahren vor den Gewerbegerichten erläutert. Die Anschaffung sei darum allen Arbeitern angelegentlichst empfohlen, namentlich seien die Gewerkschaften besonders darauf aufmerksam gemacht. Wegen seines niedrigen Partie⸗ bezugspreises eignet sich das Werkchen vorzüglich zur Gratisverteilung an die Mitglieder. Der Partie⸗ preis außer Porto beträgt bei 100 Exemplare 5 Mark. In Partien und auch einzeln zu beziehen bei R. Lipin ski, Leipzig, Reudnitzerstraße 11.

Aus dem Nreise gießen.

In Rödgen war die Festlichkeit des Wahlvereins am Himmelfahrtstage sehr gut besucht und nahm den besten Verlauf.

Landtagsabgeordneter Köhler-Langs⸗ dorf hatte gegen das Urteil der Gießener Strafkammer, durch welches er wegen Beleidigung verschiedener Gießener Justiz⸗ und Medizinalbeamten, begangen durch Veröffent⸗

lichung seiner Interpellation wegen des Cberstädter Kindesmordes, zu drei Monaten Gefängnis verurteilt

wurde, Revision eingelegt. Diese wurde jedoch vom Reichsgericht verworfen. 15

Aus dem Rreise griedberg⸗Büdingen.

* Der Polizeiwachtmeister in Bad Nau⸗ heim, Möller, hatte sich am Freitag vor der Gießener Strafkammer zu verantworten. Er war angeklagt, gegen einen Lehrling Zwangsmittel zur Erpressung eines Ge ständnisses angewendet und außerdem Urkunden⸗ fälschung begangen zu haben. Möller war früher Weißbinder und Metzger, wurde später Polizist in Nau⸗ heim und avanzierte zum Polizeiwachtmeister und Kriminal⸗ schutzmann. Es stellte sich bei der Verhandlung heraus, daß der Wachtmeister nicht nur keine Ahnung von den Pflichten und Befugnissen eines Polizeibeamten hatte, sondern daß es auch mit seinen allgemeinen Kenntnissen höchst windig aussah. Er glaubte einfach das Recht zu haben, den Lehrjungen, der eine Sachbeschädigung be⸗ gangen haben sollte, so lange ins Gefängnis stecken zu dürfen, bis er die Tat eingestehe, dies drohte er dem Sünder auch an. In einem anderen Falle hatte er die Unterschrift eines Zeugen unter einem polizeilichen Proto⸗ koll gefälscht, dies allerdings ohne eine strafbare Neben⸗ absicht. Er fand milde Richter. Wegen der Geständnis⸗

Erpressung erzielte er Freisprechung; für die Urkunden⸗ fälschung erhielt er ganze zwei Tage Gefängnis.

Aus dem Rreise Wetzlar.

i Dem Schulwesen der Stadt Wetzlar ift auf der diesjährigen Lehrer⸗Konferenz des Schulauf⸗ sichtsbezirks Wetzlar eine berechtigte abfällige Beurteilung zuteil geworden. Nach dem Bericht des Kreisschul⸗ inspektors, Herrn Pfarrer Geibel⸗Dutenhofen, entfallen auf je eine Lehrkraft des Aufsichtsbezirks 65 Schüler und nur in der Stadt Wetzlar selbst herrschen Verhält⸗ nisse, die als nicht normal bezeichnet werden müssen. Wenn man bedenkt, daß der Kreisschulinspektor der orthodox⸗konservativen Schulrichtung angehört, die eben bei der Arbeit ist, um die freie Entwicklung des Volks⸗ schulwesens durch ein hinterhältiges sog. Schulunter⸗ haltungsgesetz zu unterbinden, so braucht sich dieauf⸗ geklärte scheinliberale Stadtverwaltung von Wetzlar auf ihr Schulwesen um so weniger einzubilden. Hier ist das alte geflügelte Wort am Platze:Zeige mir das Schulwesen einer Gemeinde, und ich sage Dir, was ihre Verwaltung wert ist. Die Volksschule zu Wetzlar befindet sich heute wie zu Großvaters Zeiten in der Rolle des armen Lazarus. Sie muß sich mit dem begnügen, was von der Reichen Tisch fällt. In der Volksschule zu Wetzlar fehlt es so ziemlich an Allem. Die Unterhaltung der Schulräume, der Zustand der Lehrmittel, die vorsintflutlichen Schulbänke, bilden neben dem fortgesetzten Mangel an durchschnittlich 2 bis 3 Lehrkrätten, den Gegenstand der Klagen seitens der Lehrerschaft wie von Seiten der Eltern. Die äußeren Mängel der sechsklassigen Volksschule finden in der Hauptsache schon darin ihre Bestätigung, daß die Eltern schulpflichtiger Kinder die Seminar⸗Uebungsschule förmlich mit Meldungen überlaufen, obwohl dort nur ein vier⸗ klassiges Schulsystem neben der Verpflichtung zum Besuch eines einklassigen Schulsystems besteht. Wie wenig die Stadtverwaltung für die Volksschule übrig hat, geht noch besonders daraus hervor, daß sie die gleichen Grund⸗ gehälter bezahlt, wie ste in mehr als 80 Prozent der Dörfer des Kreises Wetzlar bereits bezahlt werden. Nirgends kommen die Klassengegensätze mehr zum Aus⸗ druck, als wenn man die Aufwendungen der Stadt für die Volksschule mit denen für diehöhere Stadt⸗ schule vergleicht. Für die Volksschüler werden ganze 34,50 Mark aufgewendet, während bei der höheren Mädchenschule zu einem Schulgeld von durchschnittlich 72 Mark pro Jahr noch 67 Mark zugelegt werden müssen. Bei der höheren Mädchenschule kommen auf je eine Lehrkraft etwa 22 Schüler, bei den Volksschulen eine Schülerzahl von mehr als dreifacher Höhe im Verhältnis zu den vorhandenen Lehrkräften. Daß es sich bei den Aufwendungen für die höhere Stadtschule nur um solche zur Befriedigung des Kasten⸗ und Patri⸗ ziergeistes handelt, geht schon aus der Zahl der Schüle⸗ rinnen hervor, die das Lehrziel dieser Schule überhaup erreichen. Diese Zahl betrug im Jahre 5

1901 7 Schülerinnen,

1902 4 5

1903 5 15

1904 6 5

1905 5 5 Wenn die Stadtverwaltung den Vorwurf, dem Kasten⸗ und Patriziergeiste zu dienen, von sich fern halten wollte, dann müßte sie mindestens von dem Zeitpunkte an, wo der Unterricht in den fremden Sprachen beglunt, Dutzend Freiplätze zur Verfügung stellen, durch welche den fähigsten Volksschülerinnen Gelegenheit gegeben wäre, in eine Schule mit höherem Lehrziel überzutreten, dies andere Städte teilweise auch tun. Wenn in vielen

Städten das Bürgertum berechtigt ist, auf eine Leitungen 2

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