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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 38.
übrigen Waren erlitten Preissteigerungen, meist ganz beträchtliche. Dabei stand das Jahr 1905 schon unter dem Zeichen der Teuerung! Speziell das Fleisch war keuer, über Fleischnot klagte alle Welt, mit Ausnahme der Agrarier. Diese freilich höhnten über Fleischnotrummel und ihr Vertrauensmann in ber Regierung, der dicke Minister Pod, der als großer Vieh⸗ züchter durch die Fleischteuerung und als Mann seiner Frau durch Kolontallieferungen sich selbst die Taschen füllte, redete gelassen davon, daß in vier Wochen die ganze Not vorbei sein werde. Wie die Tatsachen beweisen, ist's jedoch statt besser schlimmer geworden.
Das Volk wird systematisch aus gehungert und ausgebeutet! Eine schändliche Wirtschafts⸗ politik schmälert dem Arbetter die Bissen und drückt seine Lebenshaltung auf das Hunger⸗ niveau herab. Die Frauen zumal mögen an den obigen Zahlen erkennen, wie schwer auf ihnen die von Nationalliberalen, Konservativen und Zentrum gestützte und geförderte Politik der Zöllnerei, indirekten Steuern und des Lebens⸗ mittelwuchers lastet. Keine andere Hilfe da⸗ gegen, als die Arbeiterklasse zur politischen Macht bringen. Frauen, treibt Euere denkfaulen Männer voran, bringt ste zum Anschluß an die Sozialdemokratte!
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Politische Rundschau.
Gießen, den 20. September 1906.
Mit dem Ausdruck„Fleischnotrummel“
verhöhnten die Agrarier im vorigen Jahre die Klagen des Volkes über den Fleischwucher. Herr v. Podbielski hat ihnen im vorigen Jahre die„Richtigkeit“ dieses frivolen Schlag⸗ wortes bestätigt, indem er seiner Zubersicht Ausdruck gab, daß nach einigen Wochen ein Umschwung eintreten und Fleisch in Hülle und Fülle da sein werde. Aber dicser Umschwung kam nicht. Die Fleischnot und die Fleischteurung hielten an und wurden immer schlimmer. Pod⸗ bielski und seine Schützlinge verstanden sich aber auf den Rummel. Noch in letzter Zeit hat man in Agrarierversammlungen behauptet, daß eine Fleischnot nie existiert habe, höchstens eine vorübergehende, für die Konsumenten ungünstige Konjunktur, die längst überwunden sei.
Die Tatsachen haben jedoch inj Wahrheit gerade das Gegenteil bewiesen. Gegenüber dem elenden Schwindel der Agrarter, auch fetzt noch von einem„Fleischnotrummel“ zu reden, konstatiert fast die gesamte nicht agrarische Presse, daß die Teuerung noch immer im Zunehmen begriffen seti. Das sagte sogar kürzlich die Rhein.⸗Westf.⸗Ztg., die gewiß keine freihändle⸗ rischen Neigungen hat.
Folgen der Zigarettensteuer.
Wie die neugeschaffene Zigarettensteuer— eine der„schönsten“ Blumen im Steuerstrauße— auf Arbeiter und Industrie wirkt, dar⸗ über macht unser Dresdener Parteiorgan einige Mitteilungen. Dresden ist bekanntlich der Mittelpunkt der deutschen Zigarettenindustrie. In manchen Straßen und Vierteln, die vor⸗ wiegend von Arbeitern dieser Industrie bewohnt werden, macht sich nach diesen Mitteilungen der wirtschaftliche Rückschlag sehr empfindlich be⸗ merkbar. Es ist das ganz natürlich, denn, wenn die Arbeiter nichts verdienen, haben auch die von den Arbeitern lebenden Geschäftsleute schlechte Zett. Die Zigarettenfabrikation stockt gegenwärtig; zahlreiche Arbeiterinnen sind entlassen, andere werden ganz unregel⸗ mäßig, manche täglich nur wenige Stunden beschäftigt. Diese schlecht beschäftigten Mädchen und Frauen verdienen jetzt nur etwa 50 bis 80 Pfennige den Tag. Viele suchen andere Arbeit zu erlangen, aber das ist bei dem auch heute starken Andrang schwer. Das Blatt deutet an, daß die bittere Not manche dieser Arbeiterinnen zum Kellnerinnenberuf und noch zu einem ge⸗ wissen anderen Broterwerb getrieben hat. Früher bekamen die Arbeiter für ihren Bedarf wöchentlich einige Päckchen Ausschuß⸗Zigaretten; das hat aufgehört. Auch das Ausschußmaterial wird jetzt mitverbraucht. Vielfach ist die Qualität
der Zigaretten verschlechtert, oft ist auch die Quantität durch eine Verkürzung der Ziga⸗ rette geringer geworden. Mauche Sorten, die früher in ansehnlichen Kartons zum Verkauf Nenn en werden jetzt ganz einfach verpackt in en Handel gebracht. Den Schaden hat die Kartonnageindustrie. Wieder find's die Arbeiter, die alle Schäden ausbaden müssen!
Die Volksvertreter ⸗Immunität
scheinen die Gerichte nicht sehr zu respektieren. Verschiedene bürgerliche Reichstags⸗Abgeordnete sind in Berlin in der Strafsache gegen die Kolonialbeamten Götz und Genossen zeugen⸗ eidlich vernommen worden und ste haben sich dazu herbeigelassen, obwohl ste als Abgeordnete verpflichtet gewesen wären ihre verfassungs⸗ mäßigen Rechte zu wahren und das Zeugnis über Dinge, die ihnen als Abgeordnete anver⸗ traut wurden zu verweigern. Am Montag war auch Genosse Ledebour vor den Unter⸗ suchungs richter als Zeuge in derselben Sache geladen. Der Untersuchungsrichter teilte Lede⸗ bour mit, daß er als Zeuge darüber vernommen werden sollte, was ihm von einigen Angeklagten mitgeteilt worden sei. Er wolle ihn als Zeuge zunächst vereidigen. Ledebour erwiderte, er könne sich auf eine Vereidigung unmöglich einlassen, da er jede Auskunft über den Inhalt der Verhandlungen, die er mit einigen Herren in seiner Eigenschaft als Abge⸗ ordneter gepflogen habe, ablehnen müsse. Der Untersuchungsrichter hielt diese Weigerung nicht für berechtigt. Selbst wenn ein Vertrauens- bruch des Abgeordneten vorliege, gebe ihm das jedoch kein Recht zur Zeugnis verweigerung. Den Hinweis des Abgeordneten auf den Artikel 30 der Reichsverfassung beantwortete der Unter⸗ suchungsrichter mit der Androhung der gesetz⸗ lichen Zwangsmittel für den Fall des Beharrens bei der Zeugnis verweigerung. Also einfach ins Loch mit dem Volksvertreter, wenn er nicht so ehrlos ist, Vertrauensbruch zu begehen. Bei unsern Genossen werden die Zwangsmittel nicht fruchten.
Erfolglose Hetze.
Genosse Dr. Herzfeld, der Abgeordnete für den Reichstagswahlkreis Rostock, hatte bei der Reichstagswahl 1903 seinen Wohnsitz in Rostock und in Berlin und war in beiden Städten ordnungsmäßig in die Wählerliste eingetragen. Er wählte bei der Hauptwahl in Rostock und bei der Stichwahl in Berlin. Wegen dieser Wahlausübung wurde er, wie erinnerlich, im Dezember 1903 von der Opper⸗ mannschen Strafkammer in Berlin zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Das Reichsgericht be⸗ stätigte dies Urteil am 7. Februar 1905. Die lediglich durch politische Gründe erklärliche strafgerichtliche Verurteilung des Genossen Dr. Herzfeld benutzten von der politischen Polizei bediente Blätter, in erster Linie die„Post“, zu einer Hetze auf Eröffnung des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Genossen Dr. Herzfeld. Und in der Tat beantragte der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht die Eröffnung des ehren⸗ gerichtlichen Verfahrens! Das Ehrengericht der Anwalskammer zu Berlin lehnte die Er⸗ öffnung des ehrengerichtlichen Verfahrens ab, weil die als Straftat erachtete Handlung des Dr. Herzfeld nach keiner Richtung den Verdacht rechtfertige, daß er die ihm als Anwalt ob⸗ liegenden Pflichten verletzt habe. Der General⸗ staatsanwalt legte Beschwerde ein— und das von dem charakterfesten Kammergerichtsrat Havenstein befreite Gericht ordnete die Eröff⸗ nung des Verfahrens an. Der weitere Verlauf der Angelegenheit führte zu einer glänzenden Rechtfertigung unseres Genossen. Das Ehren⸗ gericht sprach ihn aber von der Beschuldigung, durch sein Verhalten außerhalb des Berufs sich der Achtung nicht würdig gezeigt zu haben, die sein Beruf erfordert oder die ihm als Anwalt obliegenden Pflichten verletzt zu haben, frei.
Majestätsbeleidigungen.
Ueber dieses Thema schreibt der„Thürmer“ — eine konservaltve Zeitschrift— im Oktober⸗ heft folgendes: Gerade in jüngster Zeit wieder
ist die„beleidigte“ Majestät öfter mit Strafen gerochen“ worden, wie ste wegen Roheits⸗ und Sittlichkeitsverbrechen nur selten verhängt wer⸗ den. Ja, es ist Tatsache: im modernen Deutsch⸗ land kann der Wüstling, der sich an einem Kinde vergreift, der Zuhälter, der einem harm⸗ losen Passanten das Messer in die Seite stößt, der Unmensch, der einem alten, kranken Pferde nach unsäglichen Martern auch noch die Zunge aus dem Halse reißt, vor Gericht glimpflicher davonkommen als einer, dem im Rausch eine alberne Bemerkung über die„Majestät“ ent⸗ schlüpft. Ist es nicht im Gruyde ein rechtlicher und moralischer Nonsens, von einer„Beleidigung“ zu sprechen, wo der angeblich„Beleidigte“ von dem„Crimen“ überhaupt keine Kenntnis erhält, also gar nicht in die Lage kommt, sich beleidigt zu fühlen? Wenn die Majestätsbeleidi⸗ gung, wie jede andere, nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt würde, so wäre wohl mit Sicherheit anzunehmen, daß der Kaiser sehr bald sich die Vorlage derartiger Quisquilien verbitten würde. Es sei denn, daß er von Zeit u Zeit eine Blütenlese der erheiterndsten Fälle sich 11 ließe, um sich an dem unfreiwilligen Humor, den ste des öfteren zeitigen, als guter Europäer zu erlustieren.
Sollte nicht das Bestehen des Majestäts⸗ beleidigungsparagraphen eine der ergiebigsten Quellen der— Majestätsbeleidigung sein? Würde das Verbotene mit der Aufhebung des Verbots nicht auch seinen bekannten Reiz ver⸗ lieren? Und vollends wären die Fälle ausge⸗ schlossen, wo verzweifelte arme Teufel, um ein Unterkommen im Gefängnis zu finden, zum nächsten besten Schutzmann pilgern und den völlig Ahnungslosen durch ein Sortiment von Injurien nötigen, Arm in Arm mit ihm— das Jahrhundert der Majestätsbeleidigungs⸗ prozesse in die Schranken zu fordern.
Alles das ist sehr richtig und schon oft genug
von sozialdemokratischen Blättern gesagt worden. Unsere Fraktion im Reichstage hat auch schon öfters Anträge auf Beseitigung des Paragraphen 95 2c. gestellt, die natürlich abgelehnt wurden. Und bei der Byzantinerei und Fürstenanbeteret, die weite Kreise des Bürgertums ergriffen hat, ist auch kaum Aussicht vorhanden, daß in dieser Beziehung sich eine Wendung zum Bessern voll⸗ zieht. Nur mit Abschaffung der Monarchien selbst wären auch die„Majestätsvergehen“ aus der Welt geschafft.
Kosakisches aus Nürnberg.
Als neulich bei dem Streik in der Nürn⸗ berger Automobil⸗Fabrik„Union“ der Genosse Fleischmann von einem Streikbrecher erschossen wurde und infolgedessen Menschenansammlungen vor jener Fabrtk stattfanden, schlug die Poltzet wie besessen mit den Säbeln auf die wehrlose Menge ein und verletzte viele bei der Sache ganz Unbeteiligte. Trotzdem lobte die bürger⸗ liche Presse das Vorgehen der Polizei als „maßvoll und tadellos“. Doch eine am Freitag dort durchgeführte Gerichts verhandlung zeigte die Schutzmannschaft in einem andern Lichte. Der streikende Maurer Karl war beschuldigt, sich tätlich an Schutzleuten vergriffen und sie auch verletzt zu haben. Karl wollte sich am 3. August per Rad in seine Wohnung begeben; unterwegs kam er an einem Bau vorbei, vor dem ein kleiner Auflauf war. Er stieg ab und schob das Fahrrad, da die Straße versperrt war. Die Schutzleute Reichel und Meier wollten ihn nicht passieren lassen. Karl erhob dagegen Vorstellungen, da er in seine in der Nähe befindliche Wohnung müsse. Plötzlich wurde er von dem eigen Schutzmann ergriffen und über das Rad hinweg zu Boden ge⸗ schleudert. Während er sich erheben wollte, zog der andere Schutzmann den Säbel und hieb auf ihn ein. Nachdem ste ihr Mütchen an ihm gekühlt, zeigten ihn die Schutz⸗ leute auch noch wegen Widerstand und Körper⸗ verletzung an. Vor Gericht wendete sich aber das Blatt. Eine ganze Anzahl von Nichtschutz⸗ leuten konnte bekunden, daß Karl sich völlig passiv verhalten hatte und daß die Schutzleute ihn ohne jeden Grund schwer mißhandelt hatten. Interessant war das Anftreten der beiden als Kronzeugen erschienenen
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