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Seite 2.
Mitteldentsche Sonntags⸗ Zeitung.
Nr. 36.
Vaterlandsfreunde noch vor zwei Menschenaltern von deutschen Staaten grimmiger verfolgt worden sind, als heutzutage die„vaterlandslosen Sozial- demokraten“ von ihnen verfolgt werden.
Nun könnte man auch sagen: Vaterland sei nicht der Staat schlechthin, sondern der Staat in seinem Verhältnis zu den anderen Staaten. Der Patriotismus bestehe demnach in der freien Bereitwilligkeit, die Interessen des Vaterlandes gegen die fremden Staaten wahrzunehmen. Damit ist aber erst recht nicht geholfen. Denn solange der Begriff des Vater⸗ landes im Dunkeln schwebt, ist es durchaus nicht gewiß, daß die Interessen, die der Diplo⸗ mat X. und der Feldherr Y. wahrnehmen, auch die wirklichen Interessen des Vaterlandes, und nicht etwa ihre eigenen Interessen oder die ihrer nächsten Freunde und Auftraggeber sind. Der landläufige dogmatische Patriotismus setzt das, was in jedem Falle besonders zu unter⸗ suchen wäre, im allgemeinen als selbstverständlich voraus. Er bedient sich nebelhafter Begriffe, um ein Verhältnis der Abhängigkeit, Unselb⸗ ständigkeit und Gehorsamspflicht mit einem ge⸗ wissen Scheine von Freiwilligkeit zu umkleiden.
Nicht mindere Schwierigkeiten bereitet die Umschreibung des Begriffs der Nation. Hier laufen zwei Definitionen nebeneinander her. Die eine betrachtet jede durch Sprachgemein⸗ schaft verbundene Volksmasse als Natton, während die andere nur ein politisch zusammengehöriges, staatsbildendes Volk als Nation anerkennt. Nach dieser zweiten Definition kann weder ein auf verschiedene Staatsgebiete verteilter unselbständiger Volks⸗ stamm(„Nationalttät“), noch eine bloße Unter⸗ tanenschaft als Nation betrachtet werden. Nach der ersten Definition besteht die deutsche Nation aus allen Deutschen der Welt, also nicht nur den Deutschen des Reichs, sondern auch Amerikas, Oesterreichs und der Schweiz. Nach der zweiten gehören die amerikanischen Staatsbürger deut⸗ scher Zunge der amerikanischen, die schweizerischen der Schweizer Nation an, während es fraglich erscheinen muß, ob von einer deutschen oder gar österreichischen Nation gesprochen werden kann, oder ob man utcht vielleicht besser bloß von reichsdeutschen und österreichischen Unter- tanenschaften redet. Nimmt man aber an, daß die Bevölkerung des deutschen Reiches in der Selbstregierung schon weit genug vorgeschritten sei, um als eine Natlon bezeichnet werden zu können, so ist es klar, daß dieser Nation auch die Polen, Dänen und Franzosen zugehören, die im Reiche Bürgerrecht besitzen. Die erste kann man als die ethnographische, die zweite als die politische Definition des Begriffes der Nation bezeichnen. Beide Definitionen laufen aber unaufhörlich ineinander, wo von„natio⸗ naler Gesinnung“ gesprochen wird.
Nationale Gesinnung kann sich in dem Be⸗ streben betätigen, den Volksstamm, dem man zugehört, zu einer Nation in politischem Sinne, zu einer sich selbst regierenden Gemeinschaft werden zu lassen. Sie kann aber auch darauf gerichtet sein, im Interesse der eigenen Nation resp. der in ihr herrschenden Klassen fremde Nationen zu benachteiligen oder zu unterdrücken. Daraus ergibt sich, daß sich die Sozialdemokratie ihrem Programm ent⸗ sprechend den verschiedenen Arten des„Natio⸗ nalismus“ gegenüber verschteden zu verhalten hat.
Sofern national sein heißt, das Recht jeder Nation anerkennen, frei nach innen und außen zu sein, so ist die internationale Politik der Sozialdemokratie die einzige wirklich nationale Politik, die sich über⸗ haupt denken läßt. Dagegen ist die Sozial⸗ demokratie die Todfeindin eines jeden Nationa⸗ lismus, der sich, wie der Patriotismus, im bloßen Klang eines Wortes berauscht, und herrschenden Klassen als Vorwand dient, in angeblich nationalem Interesse das eigene Volk und fremde Nationen zu unterdrücken.
Politische Rundschau.
Aus dem Kolonialsumpf.
Der bisherige Leiter des Kolontalamts, Prinz von Hohenlohe⸗Langenburg hat seinen
Posten aufgegeben und an seine Stelle soll der Direktor der Darmstädter Bank, Bernhardt Dernburg treten. Der Erbprinz flieht also aus dem Sumpfe, den trocken zu legen er sich unfähig fühlt. Sein Nachfolger Bankdirektor Dernburg müßte aber nicht nur ein aus⸗ gezeichneter Kaufmann und universelles Gente, sondern auch ein neuer Herkules sein, wollte er daran gehen, den kolontalen Augiassstall auszumisten. Immerhin zeigt seine Bereit⸗ willigkeit, das Amt anzunehmen, einen bedeu⸗ tenden Mut. Denn in dem Milieu und mit dem Menschenmaterial arbeiten zu wollen, das verlangt viel— Selbstverleugnung und Opfer⸗ willigkeit.
Podbielskt dagegen bleibt vergnüglich weiter Minister. Es wird nur mitgeteilt, daß er seine Frau veranlaßt habe, ihre Anteile aus der feinen Firma Tippelskirch zurückzu⸗ ziehen. Es ist auch damit kein Geschäft mehr zu machen und deshalb hat eine solche Ver⸗ bindung keinen Wert mehr.
Der Legationsrat Seitz ist als Nachfolger des famosen Jesko v. Puttkamer zum Gouverneur von Kamerun ernannt worden. Diese Ernennung wird in der Presse als ein schwerer Mißgriff bezeichnet; für Seitz hegen die Kameruner nicht die geringsten Sympathien.
Notleidende Millionäre.
Unter dieser Spitzmarke schrieb unser Zentral⸗ organ:„Die„Freisiunige Zeitung“ gräbt aus der Statistik der Einkommensteuerveranlagung für 1905 allerhand interessante Einzelheiten aus. Die Zahl der Personen mit einem Einkommen von mindestens 100000 Mk. jährlich beträgt danach 2859. Ein preußischer Staatsbürger hat ein Einkommen von 11 bis 12 Millionen Mark. Ihm folgen drei andere mit einem Einkommen von 5 Millionen, 6 und 7 Millionen. Zur Ergänzungssteuer waren im Jahre 1905 23 Personen mit einem Vermögen von mehr als 30 Millionen Mark veranlagt, 5 mehr als im Vorjahre. Ueber ein Vermögen von mehr als 100 Millionen verfügten 3 Personen, unter denen einer ein Vermögen von 213 Millionen Mark versteuerte.
Sehr originell ist es, daß 117 Personen bei einem Vermögen von mehr als einer halben Million Mark zur Einkommensteuer nur mit einem Einkommen von nicht mehr als 3000 Mk. herangezogen sind. Darunter be⸗ finden sich 86 Personen mit einem Vermögen bon mehr als einer Million Mark. Eine dieser Personen besitzt sogar ein Vermögen von 25 Millionen Mark, dem als ein Ein⸗ kommen von einer Million Mark entsprechen würde, die aber trotzdem nicht mehr als 3000 Mk. Einkommen verstenern. Das Gleiche ist der Fall bei einem Zensiten mit einem Ver⸗ mögen von 20 Milltonen Mark. Ferner gibt es in Preußen noch 6 Leute mit einem Ver⸗ mögen von mehr als zwei Millionen, die ein Einkommen von nicht mehr als 3000 Mk. versteuern! Weiter ergibt sich aus der Er- gänzungssteuerstatistik, daß nicht weniger als 2972 Besttzer eines Vermögens von 100 000 bis 150000 Mk. nicht mehr als 3000 Mk. als Einkommen versteuerten. Und daß sogar 1266 Besitzer eines Vermögens von mehr als 150000 Mark mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 3000 Mk. zur Einkommensteuer ver⸗ anlagt waren!“
Wir empfehlen unsern Lesern sich diese Zahlen genau einzuprägen und darüber nach⸗ zudenken. Sie werden dann mit uns zu dem Ergebnis kommen, daß diese reichen und jeden⸗ falls auch patriotisch gestnnten Leute es ausge⸗ zeichnet verstehen müssen, bei der Steuerveran⸗ lagung gut wegzukommen. Denn das glaubt doch kein Mensch, daß diese großen Kapstalien so ungünstig angelegt wären, daß ste nicht mehr Einkommen abwürfen. Es ist immer die alte Geschichte: Die Reichen drücken sich von der Steuer; und den Armen werden alle Lasten aufgehalst!
Der Handabhacker in Breslau
ist trotz aller Bemühungen noch nicht ausfindig gemacht worden und ebensowenig hat er sich selber gemeldet. Jetzt wird er nun aber doch
im Gerichtssaal erscheinen müssen, wenn auch nur als— Kläger, nicht als Angeklagter! Weil nämlich Genosse Albert in einer Ver⸗ sammlung am 7. August gesagt hatte: „.... Das Wesen dieser preußischen Polizeiwirtschaft trägt auch die Schuld daran, daß der feige Halunke, der am 19. April dem Biewald die Hand abgehackt hat, immer noch straffret herumläuft.“ erhielt er eine Anklage wegen— Beleidigung der Breslauer Polizei! Der Breslauer Polizeiprästdent hat selbst Strafantrag gestellt.
Wir glauben es unseren Lesern recht gern, bemerkt dazu unser Breslauer Parteiblatt, daß ste diese Nachricht für einen schlechten Scherz halten werden. Und doch liegt uns nichts ferner als zu scherzen! Die Sache verhält sich tat⸗ sächlich so. Und es ist vielleicht gut so. Da unser Genosse ausdrücklich von„dem“ feigen Halunken gesprochen hat, kann selbstverständlich nur der Handabhacker, nicht die gesamte Poltzei beleidigt sein. Sollte sich also wirklich ein Breslauer Gericht finden, das dieser Klage stattgibt, dann werden wir endlich erfahren, wer der Beleidigte ist, wie er heißt, und wes⸗ halb er sich bisher feige verkrochen hat.
Gerechtigkeit.
Wegen zehn Pfennigen drei Monate Gefängnis erhielt der 15 jährige Lehrling Kohlmann von der Erfurter Strafkammer aufdiktiert. Er war bereits wegen Diebstahls mit Gefängnis vorbestraft und hatte sich wieder wegen eines solchen Deliktes zu verantworten. Er hatte am 2. Juli in einem Restaurant, während die Wirtin sich entfernt hatte, aus einem Schränkchen ein Zehnpfennigstück gestohlen. Das war der Tatbestand, der der Anklage zugrunde lag. Das Urteil lautete auf drei Monate Gefängnis. In der Begründung hob der Vorsitzende hervor, daß der Knabe mit einer schlimmen Veranlagung behaftet sei, die ihn der Versuchung nicht widerstehen lasse. Wenn er auf diesem Wege weitermache, werde er noch im Zuchthaus enden.— Das wird aber nach unserer Meinung noch viel eher der Fall sein, wenn der Junge in die„Erziehung“ des Gefängnisses kommt, die jedenfalls höchst un⸗ günstig auf seine Moral einwirkt.— Die Fürstin Wrede, die mit der schlimmen Veranlagung behaftet ist, zu stehlen wie eine Elster, aber nicht Zehnpfennigstücke, sondern Silber⸗ geschirr, bringt man in einem Sanato⸗ rium unter und läßt ste dann nach Paris
reisen. Den Proletarierjungen schickt man ins Gefängnis. Es geht nichts über die Ge⸗ rechtigkeit!
Preußische Gnade.
Vor Kurzem ist eine sogenannte Amnestte in Preußen anläßlich der Taufe des Kindes des Kronprinzen erlassen worden, derzufolge allen wegen Beleidigung des Kaisers oder dessen Familienangehörigen bestraften Personen die Strafe erlassen wird, wenn das Urteil am 24. August rechtskräftig war. Wie berichtet wurde, sind in ganz Preußen 16 Personen dieser „Gnade“ teilhaftig geworden.— Einer wurde aber ein Opfer der Amnestie— die ausge⸗ blieben war. In Hanno ver wurde nämlich der Invalide Gielewsky, der anläßlich des Nichterscheinens einer Amnestie zur silbernen Hochzeit Wilhelms II. beleidigende Aeußerungen über Kaiser Wilhelm geführt hatte, zu neun Monaten Gefängnis verurteilt!!!“
Christliche Verleumder.
Die Haupttätigkeit vieler Agitatoren der christlichen Gewerkschaften besteht in Verdächti⸗ gung und Verleumdung der leitenden Personen in der sozialdemokratischen Partei und den freien Gewerkschaften. Mit Schauermärchen aller Art suchen sie die noch indifferente Arbeiter⸗ schaft vor der Partei graulich zu machen und vom Beitritt zu dieser und den 9 abzuhalten. Neulich wurde aber in Meißen (Sachsen) einer dieser verleumderischen Subjekte erwischt. Dort wurden nämlich seit einiger Zeit von den„Christlichen“ schamlose Verleum⸗ dungen über den Vertrauensmann des Fabrik⸗ arbeiterverbandes, Genossen Schneider, kol⸗


