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8.7.1906
 
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Nr. 27.

Mitteldentsche Sonntags⸗Zeitung.

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Seite 3.

nutzt werden können. Ueber die Stimmung

im Heere bemerkte die konservativeNowoje Wremja, die stets eifrig die Interessen der Armee vertreten hat, in einem ihrer Leitartikel: Ein höherer Militär sagt uns, daß wir in ein oder zwei Monaten die Revolution unserer Armee erleben werden. Das ist bei der immer weiter um sich greifenden Gärung in der Armee kein Wunder, denn nur ein Schwachsinniger kann in Abrede stellen, daß in unserer Armee etwas vor sich geht. Ganz Rußland ist revolutionär, warum sollte es nicht die Armee sein, die aus dem russischen Volk gebildet wird. Auch das Offizierkorps ist teilweise revolutionär.

Nikolaus hat Angst. In Peterhof herrscht, wie Eingeweihte versichern, vollständige Panik. Die Revolte im Preobraschenski⸗Garde⸗ regiment hat den Zaren, als er davon erfuhr, in einen Zustand maßloser Erregung ver⸗ setzt, so daß er einen Ohnmachtsanfall erlitt, aus dem er erst nach langer Zeit wieder erwachte. Sodann durchschüttelte ihn ein Wein⸗ krampf. Die Furcht vor einem Anschlag gegen sein Leben beherrscht sein ganzes Tun und Denken. General Trepow mußte auf Befehl des Zaren die Wachen um das kaiserliche Schloß verdoppeln, doch werden nur ganz zuberlässige Leute zum Wachdienst herangezogen.

Rosa Luxemburg ist gegen eine Kaution von 3000 Rubeln auf freien Fuß gesetzt worden. Sie befand stch fast 4 Monate in Untersuchungs⸗ haft. Das Gericht hat die Erhebung einer An⸗ klage abgelehnt, weil keinerlei belastendes Ma⸗ terial gegen die Genossin Luxemburg vorlag. Die Entlassung verzögerte sich um einige Tage, weil die Polizeibehörde den Nachweis ihrer preußischen Staatsangehörigkeit forderte. Ohne eine solche wäre jedenfalls das sogenannte ad⸗ ministrative Verfahren eingeleitet worden. Die L. hat im Gefängnis schwer leiden müssen.

Marie Spiridonowa, die von den Zarenschergen fürchterlich mißhandelte und in bestialischer Weise zugerichtete revolutionäre Heldin befindet sich, wie berichtet wird, in einem bejammernswerten Zustande. Ihre Krankheit 99 sich verschlimmert und die Kranke fühlt starken Kräfteverfall und Appetitmangel. Kopf⸗ schmerzen quälen besonders des Nachts das unglückliche Mädchen in heftigster Weise. Ein Opfer der blutigen Zarenwirtschaft!

Wertzuwachssteuer.

III.

Wie hoch sind nun die Sätze der Wertzu⸗ wachssteuer zu bestimmen? Die englischen Better⸗ mentklauseln nehmen die Hälfte des Wertzuwachses für die Gemeinschaft in Anspruch. Das wäre das Minimum, das auch hier zu fordern wäre. Außerdem hätten bestimmte Zuschläge zur Er⸗ hebung zu kommen, falls der Wertzuwachs einen gegebenen Prozentsatz des früheren Er⸗ werbspreises überschreitet. Mit diesen Zuschlägen wäre also ein weiterer Teil des Werlzuwachses abzufangen. Bei der Feststellung dieser Zu⸗ schläge brauchte man nicht ängstlich zu sein. Denn in den Fällen, in denen der Wertzuwachs ein Vielfaches des ursprünglichen Erwerbspreises beträgt, ist das Anwachsen entweder eine Folge davon, daß das Grundstück viele Jahre lang in der gleichen starken Hand gelegen hat, die dann auch den Ertrag in gesteigerten Mieten ebenso lange genossen hat, oder es ist durch Revo⸗ lutionterungen der Anbauverhältnisse, Straßen⸗ durchbrüche, Bahnhofsanlagen usw. veranlaßt, durch die die Tätigkeit der Gemeinde bezw. des Staates besonders wertschaffend geworden

ist.

5 Selbstverständlich hat ja keine Umsatzsteuer⸗ ordnung(Fraukfurt a. M., Köln) so hohe Steuersätze aufgenommen. Die Frankfurter Währschaftsgeldordnung erhebt als Maximum 20 Prozent des Zuwachses, wozu dann ferner die Maximalumsatzsteuerzuschläge von 2 Prozent bei bebauten und 6 Prozent bei unbebauten Grundstücken, die letzteren vom Verkaufspreise berechnet, hinzukommen. Nach der Frankfurter Steuer⸗ Ordnung bleiben die bebauten Grund⸗ stücke von der Wertzuwachssteuer befreit, wenn

Bodenspekulation,

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ein Etgentumswechsel weniger als fünf Jahre bei bebauten Grundstücken und weniger als zehn Jahre bei unbebauten Grundstücken zurück⸗ ltegt, sonst werden Zuschläge proportional der Wertsteigerung erhoben. Sie betragen 5 Prozent der Wertsteigerung, wenn sich dieselbe auf 3049 Prozent des früheren Erwerbspreises, zehn Prozent, wenn sie sich auf 5074 Prozent und zwanzig Prozent, wenn ste sich auf 75 Prozent und mehr beläuft.

Hier ist also und zwar durchaus unberech⸗ tigterweise das Moment der Zeit hineingebracht worden. Noch stärker ist das zum Beispiel in dem Berliner Wertzuwachssteuerentwurf der Fall. Danach werden die vollen Steuersätze, die mit den Prozenten seit des Wertzuwachses ansteigen, nur dann erhoben, wenn der seit dem letzten Eigentumswechsel verflossene Zeitraum weniger als fünf Jahre beträgt. Beträgt er über fünf und höchstens zehn Jahre, so werden zwei Drittel, beträgt er mehr als zehn Jahre, so wird nur ein Drittel der alten Sätze erhoben. Diese Berücksichtigung der Zeit, die seit dem letzten Eigentumswechsel abgelaufen, ist aus dem Gedanken entstanden, die Mobilisterung des Bodens einzuschränken und dadurch die der man die Hauptschuld an dem Steigen der Bodenpreise bemißt, ein⸗ zudämmen. Aber wie solche Bestimmungen der Steuerordnung ein ganz untaugliches Mittel zu dem angestrebten Zwecke sind, ist die Mobi⸗ listerung des Bodens eige wirtschaftliche Not⸗ wendigkeit unserer Produktionsordnung, die zu behindern die Sozialdemokratie auch nicht das geringste Interesse hat. Können wir der Wert⸗ zuwachssteuer diese Aufgabe nicht zuschreiben, so läßt sich für die Einführung des Momentes der Zeit, nach deren Ablauf die Wertsteigerung wiederum offenbar geworden ist, kein Grund anführen. Sie würde übrigens noch eine Prämi⸗ terung der starken Hand bedeuten, die kapital⸗ kräftig genug ist, ihre Grundstücke zu halten und wirtschaftlich auszunützen.

Auch vor der Ueberschätzung des sozial⸗ politischen Wertes der Wertzuwachssteuer muß man sich hüten. Die Städteverwaltungen verfolgen mit ihr ausschließlich fiskalische Zwecke, wenn man ihr auch gern das sozialpolttische Mäntelchen umhängt. Deshalb werden die Sätze auch so niedrig gegriffen, daß sie der großen Spekulation nicht hinderlich sind. Erst dann könnten die Sätze eine wirklich einschneidende Wirkung auf den Grundstücksmarkt ausüben, wenn sie prohibitiv hoch wären. Eine derartige Fixierung ließe sich aber nur rechtfertigen, wenn die Erträge der Steuer von den Gemeinden zu einer konstruktiven, von sozialpolitischen Grund⸗ sätzen geleiteten Grund⸗ und Boden und Bau⸗ politik verwendet würden. Denn nichts wäre unsinniger, als wirtschaftliche Faktoren auszu⸗ schalten, ohne Ersatz für ste zu besorgen.

Pon Nah und Lern. Hessisches.

Zu demFall Korell.

Zu der Maßregelung des freisinnigen Pastors und Reichstagskandidaten Korell aus König⸗ stedten durch das hessische Oberkonsistorium, die noch immer lebhaft die Oeffentlichkeit beschäftigt, schreibt uns ein Genosse:

Den ganzen Reichtum seiner geschichtlichen und philosophischen Bildung beweist das Gießener Amtsblatt wieder einmal im Fall Korell. Daß ein ernst sozial empfindender Mann sich nicht für den Mischmaschkandidaten aller reaktionären Parteien entscheiden kann, selbst dann nicht, wenn er dadurch in die Verlegenheit kommt, überhaupt nicht mehr mit wählen zu können, das sind seelische Feinheiten, die weit über den Horizont dieses biederen Spießbürgerblattes hinausliegen. Seine Weisheit ist die: Erst müssen sich alle Bürgerlichen, also Konservative, Ultramontane, Agrarier, Antisemiten, National⸗ liberale und die Hand voll Freisinnige zusam⸗ menschließen und die böse Sozialdemokratie an die Wand drücken. Dann hernach wird das also geeinte Bürgertum dieberechtigten Wünsche der Arbeiterschaft erfüllen.

Liebes Amtsblatt! Das hast du dir ja sehr, wirklich sehr klug ausgedacht. Unser liebens⸗ würdiger Reichskanzler in höchst eigener Person könnte es nicht viel besser machen. Nur in ein paar Kleinigkeiten stimmt leider das Rezept nicht so ganz. Wir erlauben uns deshalb aus unserer Hausapotheke noch ein paar Tropfen hinzuzufügen, die freilich ein bischen bitter schmecken mögen, für eine etwas verweichlickte Philisterzunge wenigstens, die aber von durch⸗ schlagender Heilkraft sind.

Der erste Tropfen ist der: Etwas mehr Respekt vor der menschlichen Persön⸗ lichkeit, die im Arbeiterkittel steckt und die am Ende soviel Menschenrechte wie der Bauer und der Handwerker, wie Bierpatrioten und Judenfresser, auch noch wird beanspruchen können. Weshalb soll diese ganze Sippschaft, unter der doch wahrlich auch das blödeste Auge recht zweifelhafte Gesellschafter erkennen muß, ihr Schicksal selbst bestimmen, und nur der Arbeiter soll die Erfüllung seinerberechtigten Wünsche als Almosen von Bürgertums Gnaden erwarten?

Der zweite Tropfen ist der: Aufklärung über das, wasberechtigte Wünsche der Arbeiterschaft sind. Das kluge Amtsblatt wird sich selbst nicht verhehlen, daß in dem köstlichen Parteiengebräu, dem es die Zukunft des deutschen Volkes anvertrauen will, die Meinungen über diesberechtigt etwas gar weit auseinandergehen. Da das Amtsblatt nun doch wohl auf den Titelliberal nicht gern verzichten wird, andererseits aber wohl auch zugeben muß, daß im lieblichen Gewebe der genannten Parteien derantiliberale ur⸗ reaktionäre Einschlag(Zentrum! Agrarier! Nationalliberale à la Heyl!) numerisch bei weitem überwiegt, so wird es daraus als seine Hauptaufgabe folgern müssen, innerhalb dieser Kreise erst einmal das aller notwendigste Ver⸗ ständnis fürberechtigte Forderungen der Arbeiterschaft zu wecken.

Der dritte Tropfen ist eine kurze Erinne⸗ rung. Das Amtsblatt selbst pflegt sich ja vor nichts mehr zu fürchten, als vorzu weit⸗ gehendem Idealismus. Da wird es uns Dank wissen, wenn wir es selbst vor dieser Gefahr durch die Vorlegung einiger Gewissensfragen zu behüten suchen.

1. Wo war das Bürgertum, derchristliche Staat und diechristliche Kirche als die An⸗ fänge des Industrialismus die Arbeiterschaft schutz⸗ und wehrlos der grenzenlosen Ausbeutung preisgaben?

2. Was hätten wir ansozialer Gesetz⸗ gebung, deren wir uns jetzt sochristlich be⸗ scheiden bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit rühmen, wenn nicht die Angst vor derbösen Sozialdemokratie dasgute Ge⸗ i Spießbürgers ein wenig aufgerüttelt

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0 3. Wo war das Bürgertum, als beim Zoll⸗ tarif, bet dieser Lebensfrage unseres Volkes im wahrsten Sinne des Wortes, verlangt wurde, daß das Volk in einer Neuwahl Stellung dazu nehmen müsse, daß man eine so wichtige Sache nicht vor Toresschluß des alten Reichstags über's Knie brechen dürfe?

4. Wo war das Bürgertum, als diechrist⸗ liche Arbeiterschaft in Frankfurt a. M. die berechtigten Mindestforderungen eines deutschen Arbeiters formulierte und dann mit einem liebenswürdigen Lächeln und ein paar nichtssagenden Redensarten vom Reichskanzler heimgeschickt wurde?

5. Wo war das Bürgertum, als die Re⸗ gierung ihre Versprechungen beim Bergarbeiter⸗ streik aber genug! Wir haben nicht Raum genug, um alles aufzuzählen, was wir gegen die engherzige und kurzsichtige Philisterei unserer Zeit alles auf dem Herzen haben. Die paar Proben werden für jeden nachdenkenden Menschen auch schon durchaus genügen, um ihm unser allergrößtes Mißtrauen gegenüber dem sozialen Mischmasch des anzeigerlichen Parteienkonglomerats begreiflich zu machen.

Was aber muß wohl das Urteil des denkenden Arbeiters über den Fall Korell sein? Da ist wohl nur dies eine möglich: Der Fall beweist einmal