Ausgabe 
5.8.1906
 
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Seite 6.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 31.

Antrãge zur Hessischen Landes⸗Konferenz.

Zum Bericht des Landeskomitees wird beantragt, zu beschließen: f

Die Landeskonferenz billigt die Verhand⸗ lungen des Landeskomitees zur Regelung der Preßverhältnisse des Landes und erwartet eine glückliche Lösung derselben in der Richtung der Absichten des Landeskomitees.

Genosse Orb⸗Offenbach beantragt:

1. Dem Absatz 1 des§ 5 des Landesor⸗ ganisationsstatuts diese Fassung zu geben:

Der Parteibeitrag beträgt monatlich 15 Pfg. Davon sind 3 Pfg.(20 Prozent) für den Vor⸗ stand der Gesamtpartei bestimmt und 4 Pfg. für das Landeskomitee. Zur Bestreitung der lokalen Agitation ist ein Mindestzuschlag von 5 Pfg. zu erheben. Dieser Zuschlag wird mit dem Parteibeitrag durch Marke erhoben. Zu diesem Zweck wird eine einheitliche Landes⸗ marke von 10 Pfg. pro Stück herausgegeben. Diese 10 Pfg.⸗Marken sind vom Landeskomitee pro Marke zu Pfg. zu beziehen und pränumerando zu bezahlen. Die Mitglieder der einzelnen Organisattonen haben pro Monat zwei Marken zu je 10 Pfg. zu lösen. Das Landeskomitee führt pro Mitglied und Monat aus seinen Einnahmen 3 Pfg. an die Gesamt⸗ parteikasse ab, sodaß es selbst pro Mitglied und Monat 4 Pfg. zur Bestreitung der Landesbe⸗ dürfnisse hat.

2. Dem Landesorganisationsstatut eine Ab⸗ schnitt über die rechtliche Stellung der Mit⸗ glieder zur Organisation anzufügen und im§ 12 (neu) folgendes festzulegen:

Das Landeskomttee, die Kreisvorstände und die Lokalveceinsvorstäude verfügen nach eigenem Ermessen über die vorhandenen Gelder. Sie können durch keinerlei Rechtsgeschäfte die einzelnen Mitglieder, die Partei oder die Organisationen verbindlich machen. Auch erwirbt kein Mitglied oder ein anderer durch Beiträge mit dem Landes⸗ komitee, den Kreisvorständen oder den Lokal⸗ vereinsvorständen ein klagbares Recht gegen diese oder ihre Mitglieder. Kein Mitglied hat ohne ausdrücklichen Beschluß der Landeskonferenz, der Kreiskonferenz oder der Generalversamm⸗ lung seines Lokalvereins ein klagbares Recht, die Geschäftsbücher oder Papiere des Landes⸗ komitees, des Kreisvorstandes oder des Lokal⸗ vereinsvorstandes einzusehen oder sich aus ihnen Abschriften oder Auszüge anzufertigen oder eine Auskunft oder Ueberstcht über den Stand des Parteivermögens zu erlangen. Hierdurch wird das Recht der Delegierten oder der Mitglieder während der Tagung der Landeskonferenz, der Kreiskonferenz oder der Generalversammlung eines Lokalvereins, Einsicht in die Bücher zu nehmen, nicht berührt.

3. Die Parteiorganisation Bensheim stellt den Antrag: Die Organisations⸗Vorsitzenden sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß von den organisirten Genossen mindestens 2 Marken pro Monat geklebt werden.(Zu§ 5 der Landes⸗ organisation als Schluß satz des ersten Ab⸗ satzes. L.⸗K.)

4. Zu 8 4 des Statuts beantragt Bensheim: Der Kretsvorstand wird von derjenigen Organi⸗ sation gewählt, in welcher derselbe seinen Sitz hat, welcher durch die Kreiskonferenz bestimmt wird.(Dieser Antrag kann nur als Zwischen⸗ satz im zweiten Absatz des§ 1 der Landesor⸗ ganisation eingeschlossen werden; im§ 4 hat er keinen Platz L.⸗K.)

Allgemeine Anträge:

1. Die Mitgliedschaft Worms beantragt, die Landeskonferenz wolle beschlteßen: Auf die Tages⸗ ordnung der Landeskonferenz 1907Jugend⸗ organtsation zu setzen.

2, Die Parteiorganisation Bensheim stellt den Antrag, dem Statut im Mitgliedsbuch die Geschäftsordnung beizufügen.

Von Nah und Fern.

Leidensgeschichte eines ländlichen Dienstboten.

Die Dienstboten gehören zu den geplagtesten Geschöpfen des Gegenwartsstaates. Lassen schon

Arbeitszeit und Entlohnung viel zu wünschen übrig, so noch mehr die Behandlung. Was einzelne Diensthoten alles über sich ergehen lassen müssen, ist geradezu haarsträubend. Zu der Mißachtung, den Scheltworten, gesellt sich häufig die Bestialität. Ein geradezu tragi⸗ scher Fall dieser Art, der an das Martyrium erinnert, das in einem Oberförsterhause in der Nähe von Nordhausen im Anfange der neunziger Jahre ein jugendlicher Dienstbote erduldete, beschäftigte vorige Woche erneut die Straf⸗ kammer zu Hildesheim. Am 20. Oktober vorigen Jahres starb in Gr.⸗Himstedt bei Hohen⸗ eggelsen die noch nicht 15 Jahre alte Friederike Schotte aus Wackersleben(Braunschweig). Das arme Geschöpf war am 2. Juni vorigen Jahres gesund und munter in den Dienst des Landwirts Hoppe daselbst getreten. Weil sich an der Leiche Narben und Wunden zeigten und weiter festgestellt wurde, daß das Kind an Entkräf⸗ tung gestorben war, wurde gegen das Ehe⸗ paar Hoppe sowie einen bei diesen bediensteten Knecht ein Strafverfahren eingeleitet, das haar⸗ sträubende Tatsachen zu tage förderte und das im Februar d. Is. mit der Verurteilung des Hoppe zu 6, des Knechtes zu 5 Monaten Ge⸗ fängnis und der Ehefrau Hoppe zu 60 Mk. Geldstrafe endete. Die ganze Bestialität der Hoppe'schen Eheleute kam aber erst jetzt ans Tageslicht, als einige weitere Fälle von Miß⸗ handlung des verstorbenen Kindes, die wegen Fehlens eines Zeugens damals ausgesetzt worden, Gegenstand erneuter Gerichtsverhandlung waren. Wiederholt wurde die Schotte, die von früh bis spät schwer arbeiten mußte, von den drei Angeklagten verprügelt. Das arme Kind ist noch wenige Tage vor seinem Tode in un⸗ menschlicher Weise mißhandelt worden. Am 12. Oktober trat der Zeuge Knackstedt bei dem Hoppe in Arbeit. Gleich am ersten Tage sah er, daß sein sauberer Patron mit einem Forkenstiele auf das Kind, das fortan fast täg⸗ lick mit einem blutigen Kopfe herumlief, ein⸗ schlug. Von diesem Tage an hat nach der Aussage des Zeugen das mißhandelte Geschöpf nur einmal eine Nacht auf Stroh zugebracht und zwar im Kuhstalle. An den übrigen Tagen ist es abends infolge Ermüdung bezw. Entkräftung bei der Arbeit in der Küche umgesunken und die ganze Nacht hindurch auf dem harten Steinboden der Küche liegen geblieben, wo es dann anderen Morgens in der rohesten Weise aufgescheucht wurde. Den Gipfel der Bestialität erklomm das saubere Ehepaar am 12. Oktober, als das bedauerns⸗ werte Kind infolge zunehmender Schwäche beim Erscheinen derGnädigen nicht mehr vom Boden sich erheben konnte. Anstatt nun endlich zu einem Arzt zu schicken, ergriff sie den Besen⸗ stiel und schlug unbekümmert darum, wohin ste traf, auf das am Fußboden bereits mit dem Tode kämpfende Kind ein. Der würdige Ehemann schleifte hierauf die Halb⸗ tote wie einen Viehkadaver aus der Küche auf die Diele und warf sie dort wie einen Klotz unter den Waschzuber. Bald erlöste der Tod das arme Mädchen von seinem Jammerdasein. Mit Recht bemerkte der Vorsitzende des Gerichts in der Verhandlung, Prügel wären das tägliche Brot der Aermsten gewesen. Hoppe wurde zu insgesamt 1 Jahr 9 Monaten, seine bessere Ehehälfte zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Wie diese Verhandlung die Roheit des sonst gewiß frommgläubigen Bauernehepaares grell beleuchtet, weist ste auf die unbedingt notwendige Beseitigung der Gemeindeordnung hin.

Szenen aus der russischen Revolution

schildert Gabriel Bertrand in derPetite Repu⸗ blique. Thypisch ist die Schilderung einer mili⸗ tärischen Meuterei:Um sechs Uhr morgens versammeln sich die Artilleriegarden von Tiflis, die in großen Gebäuden kaserniert sind, im mittleren Hof vor dem Pavillon der Offtziere und beschließen, sofort zu streiken. Ein durch den Lärm aus dem Schlaf geweckter Leutnant legt rasch seine Uniform an und will wissen, was der Skandal zu bedeuten hat. An der Schwelle des Pavillons halten ihn die Soldaten

zurück:Sie dürfen nicht weiter, Leutnant!7/ Seid Ihr verrückt?! Erkennt Ihr mich nicht? Ja. Sie sind unser Leutnant!Dann be⸗ nehmt Euch, wie es stch geziemt!Leut⸗ nant, wir schuldeten Ihnen Respekt und Ge⸗ horsam, weil Sie unser Vorgesetzter waren, aber seit heute früh streiken wir, und wir haben keinen Vorgesetzten mehr.Ihr proklamiert also die Empörung?Ja, Leutnant, aber keine politischen Revolte. Mehr können wir darüber nicht sagen.Laßt mich heraus. Nein, Leutnant.Schön, ich habe also keine Autorttät mehr bei Euch, aber ich bin ein Bürger, der von anderen Bürgern die Freiheit verlangt, sich zu seiner Mutter 9. zu dürfen. Als Bürger können Sie gehen, wohin Sie wollen. Aber wir werden Sie zu bestrafen wissen, wenn Sie uns verraten.Und die anderen Offiziere?Die anderen Offiziere sind hier Gefangene.Und wenn ste wie ich als Bürger das Recht verlangen, in Tiflis frei um⸗herzugehen?Kameraden müßten

dann für sie bürgen, wie wir für Sie bürgen.

In diesem Augenblick erscheint ein Oberst, das Gesicht purpurrot vor Zorn, die Uniform aufgeknöpft. Die Soldaten umringen ihn: Nicht weiter, Oberst!Was! Eine Re⸗ bellton! Man schieße auf die Kerle! In Reihe und Glied oder ich kommandiere Feuer auf die Meuterer! Keiner rührt sich, aber die Soldaten nehmen eine drohende Haltung an.Herr Oberst, ich bitte Sie, mischt sich der Leutnant ein,beruhigen Sie sich. Bedenken Sie, daß Sie für alles verantwortlich sind. Es ist gegen⸗ wärtig hier kein Mann, der Ihren Befehlen ge⸗ horchen würde. Und wenn geschossen wird, werden wir das Ziel sein. Man muß mit den Soldaten ruhig sprechen, man muß unter⸗ handeln. Der Zorn des Obersten legt sich bald. Drei oder bier andere Offiziere kommen dazu. Man beschließt rasch, daß der Leutnant sich mit einer Abordnung des Regiments in Verbindung setzen soll.

Also, Bürger, sagt der Leutnant zu etwa hundert Soldaten, die sich um ihn scharen,wo⸗ rüber habt Ihr zu klagen? Warum diese Re⸗ volte?Die polttische Revolte ist noch nicht beschlossen, Leutnant. Wir wollen nur unseren Dienst nicht weiter tun. Wir streiken. Gut, aber warum denn eigentlich? Ein Soldat tritt vor und spricht:Leutnant, wir haben Recht auf Decken. Der Zar hat sie bezahlt. Sie sind geliefert worden, aber Oberst.. hat ste vor dret Wochen verkauft. Wir kennen den Käufer und wissen was er bezahlt hat. Wir haben Recht auf Kohle, und man gibt uns zum Heizen nur schlechten Kohlenstaub. Unsere Kohle ist von dem Major X.. verkauft worden. Wir haben Recht auf Zucker. Er ist von dem General X... unterschlagen worden. Wir können für alles Beweise bringen. Früher ließ man alles hingehen. Jetzt fordern wir die Gerechtigkeit ebenso wie die Bürger.... Gut! Gut! Und wenn man Euch Eure Decken, Eure Kohle, Euren Zucker gibt, hört Ihr dann auf zu streiken?Wir hören daun zu streiken auf, wenn man uns aber wieder bestiehlt, fangen wir den politischen Streik an.Was ist denn das: politischer Streik?Der Streik durch die Revo⸗

lution!

altungs- Ceil.

Charakterkonig.

Ihr Jungen, sprach der heitre Alte, Er war ergraut im Kampf der Seit, Hört mich bevor ich noch erkalte, Ich bin vom Grabe nicht mehr weit. Wie fie auch spöttelt, wie sie hechelt Die Welt in Seide und im Frack, Und wie sie überlegen lächelt

Aufs Volk, das freiheitsdurstig Pack: