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Mitteldentsche Sonntags- Getun8.
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rollte die ganze Geschichte seines Chinaprozesses auf, der ihm 3 Monate Gefängnis eingetragen hat. Er kennzeichnete das in mehr als einer Beziehung eigenartige Verfahren, der Verun⸗ glimpfung und Beschimpfung seiner Person, nicht allein während der Verhandlung, sondern auch sogar noch in der Urteilsbegründung, mit durchaus gerechter Entrüstung, wobei ihm zwei Ordnungsrufe zu teil wurden, die aber der Wahrheit und Richtigkeit der von ihm gebrauchten Ausdrücke nicht den geringsten Abbruch tun.— Der Freisinnige Ablaß begründete hierauf eine von seiner Fraktton gestellte Resolution, die dahingeht, die Kompetenz der Schwurgerichte im ganzen Deutschen Reiche auf Preßver⸗ gehen auszudehnen. Mit Bezugnahme auf die Angriffe Bassermanns gegen die Schwur⸗ gerichte suchte Ablaß den Nachweis zu führen, daß die Schwurgerichte trotz aller Mängel, die ihnen anhaften, immer noch viel geeigneter seien, über Preßdelikte zu urteilen, als die gelehrten Richter in den Strafkammern. Auch den skanda⸗ lösen Zeugniszwang nicht nur gegen Redak⸗ teure, sondern auch Setzer ꝛc. unterzog er einer scharfen Kritik und bezeichnete es als schmach⸗ voll, anständige Menschen wegen ihrer anstän⸗ digen und ehrenhaften Gesinnung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestrafen zu können.
Die heutige Klasser justiz beleuchtete am Samstag Genosse Stadt⸗ hagen in gebührender Weise. Die Justiz hat die Aufgabe, führte er aue, Ruhe und Ordnung innerhalb der bestehenden Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Sie kann diese Aufgabe unmöglich erfüllen, wenn die herrschenden Klassen in der bisherigen Weise fortfahren, sie gegen die Be⸗ strebung der anderen, der unterdrückten Klassen zu mißbrauchen. Bei allen Versuchen, die Justiz zur Waffe im Kampf gegen eine bestimmte Klasse zu verwenden, muß die persönliche Frei⸗ heit, die Ehre, das Eigentum des einzelnen mit untergraben werden, müssen sich die Folgen des Mißbrauchs gegen die Klasse selbst richten, die ihn treiben. Ueber der Jagd nach kleinen Leuten ist es der Justiz unmöglich geworden, Schwindler, Diebe und Betrüger zu fassen. Und die neue Strafprozeßreform soll die letzten Garantien einer einigermaßen unparteiischen Rechtspflege nehmen und ste ganz zum Instru⸗ ment der herrschenden Klassen umgestalten. Ueber die Klassenjustiz kann kein Zweifel mehr sein, seit der preußische Justizminister im Ab⸗ geordnetenhause die Zumutung, auf die Richter einzuwirken, gegen eine bestimmte Klasse vorzu⸗ gehen, nicht mit Entrüstung zurückgewiesen hat, sondern versprochen hat, daß gegen die Sozial⸗ demokraten als Sozialdemokraten besonders scharf vorgegangen werden sollte. Nie in der schlimmsten Reaktionsperiode sind die Richter so tief herabgesetzt worden. Schon der vorige Justizminister Schönstebdt hatte mit dem Grund⸗ satz:„Wenn zwet dasselbe tun, so ist das nicht dasselbe!“ die Ungerechtigkeit zum obersten Prinzip der heutigen Justiz erhoben. Seitdem hat es eine Reihe von Urteilen klipp und klar ausgesprochen, daß sich die Justiz nicht mehr als Richterin, sondern als Rächerin fühlt, und bamit ist sie schlimmer geworden, als der Henker, der Scharfrichter.
Da darf es uns nicht wundern, daß gegen alle Bestrebungen zu Gunsten der Arbetterklasse und des Fortschrittes die Justiz mobil gemacht wird. Die Justtz hätte die Aufgabe, das Koa⸗ litionsrecht zu schützen. Sie hat es beinahe vernichtet. Das gesetzlich garantierte Streik⸗ postenstehen hat sie unmöglich gemacht. Das höchste preußische Gericht, das Kammergericht, hat sich dem Schutzmann als höchste Autorität untergeordnet. Nur er ist befugt, darüber zu entscheiden, ob die Ruhe und Ordnung gestört worden ist, die öffentliche Sicherheit gefährdet war. Verneint aber ein Schutzmann einmal diese Frage vor Gericht, wie jüngst, so fährt ihn der Vorsitzende in dem bekannten liebens⸗ würdigen Tone an:„Wieso beurteilen Sie das so ganz anders als Ihr Vorgesetzter?“ Vielfach haben vor Gericht Hauptleute, Leutnants und Schutzleute ausgesagt, daß stets jeder wegge⸗ wiesen werden sollte, der von dem gesetzlich garantierten Rechte des Streikpostenstehens
Gebrauch macht. Aber anstatt die Staats- beamten und Richter wegen Rechtsbruches an⸗ zuklagen, hat man über die für Freiheit, Gleich ⸗ heit und Wahrheit kämpfenden Arbeiter die höchsten Strafen verhängt, einfach weil sie Arbeiter und nicht wohlhabend sind. Ein ideologischer bürgerlicher Redakteur ging ja ein⸗ mal während eines Streiks in der Kochstraße ruhig auf und ab. Er wurde fortgewiesen und bestraft. Es ist ja auch unerhört, wenn sich ein gebildeter Mann überzeugen will, daß un⸗ gesetzlich gegen Arbeiter vorgegangen wird. Wenn die Arbeiter, um das ihnen aus einem Tarif⸗ vertrage zustehende Recht zu erlangen, mit dem gesetzlichen Mittel des Streiks drohen, so werden ste wegen Erpressung bestraft. So ist der Ver⸗ tragsbruch, über den Sie zetern, die Grundlage Ihrer Gesellschaft geworden. Die tendenziöse Willkür erreicht ihren höchsten Triumph in dem Ausspruch des Reichsgerichts:„das Koalitions⸗ recht ist nur ein strafrechtliches Privilegium“. — Die bestehenden Geschworenengerichte sind aus stebenmal durchgestebten Angehörigen der herrschenden Klasse gebildet, um ausschließlich deren Interessen wahrzunehmen. Da darf sich der Abgeordnete Bassermann nicht wundern, wenn in Altona vom Schwurgericht vier Ange⸗ hörige der besitzenden Klasse nicht wegen Ver⸗ gewaltigung verurteilt worden sind, weil ste ja nur eine Arbeiterin vergewaltigt hatten. Wenn aber der Abg. Bassermann über diesen Altonaer Fall so denkt, wie beurteilt er es dann, daß die Redakteure bestraft worden sind, weil stie in etwas krasserer Weise, als es der Abg. Bassermann selbst getan hat, diesen Fall zur Sprache gebracht haben. Und diese Verurteilung geschah vor einer Strafkammer, also durch ge⸗ lehrte Richter!
Kommen irgend wo Unruhen vor, so wird sofort meine politische Partei dafür verantwort⸗ lich gemacht. Es heißt einfach: Wo Tumulte sind, da ist die Sozialdemokratie! Viel rich⸗ tiger wire es, zu sagen: Wo Tumulte sind, da ist die Polizei! Oder noch besser: Wo die Polizei ist, da sind Tumulte! Auf dem ganzen Gebiet der Arbeiterrechtsprechung zeigt es sich eben, daß ein großer Teil der Richter denkt, der Kampf für die bestehende Ordnung erfordere es, die Arbeiter als Sklaven, als Tiere zu behan⸗ deln. Die Göttin der Gerechtigkeit scheint in Deutschland zwei Wagen zu handhaben, die eine, um die Rechte der Großen recht schwer zu be⸗ finden, und die andere, um die Rechte der Armen recht leicht zu erachten. In Breslau lautete das Urtell gegen meinen Freund Löbe auf 1 Jahr Gefängnis, weil er als verantwortlicher Redak⸗
teur einen Artikel verantwortlich gezeichnet hatte,
in dem in der ruhigsten Weise zum Kampfe für das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht aufgefordert wurde. In diesem Ur⸗ teil ist es direkt ausgesprochen, daß der Richter Rächer sein müsse, Rächer dafür, daß im Nach⸗ barlande Plünderungen vorgekommen sind. Im weiteren geißelte Stadthagen das gegen den Redakteur Heinig vom Leipziger Gericht gefällte Schreckensurteil und schloß diesen Teil seiner Rede mit den Worten: Aber glauben Sie nicht, mit solchen Brutalisterungen und Drangsalier⸗ ungen den Fortschritt der Sozialdemokratie auf halten zu können.“ Redner ging dann weiter auf die Verfolgungen wegen der Flugblätter ein. Aus der ganzen Art der Jagd auf die Flugblätter geht deutlich hervor, daß man nicht eigne strafbare Handlung verfolgen, sondern nach der Erklärung des preußischen Justizministers Sozialdemokraten verfolgen wolle, weil ste Sozial⸗ demokraten sind. Erst bemächtigte man sich der Flugblätter und nachher suchte man die strafbare Handlung zu konstruteren. Da wurde von dem einen Gericht Anklage erhoben wegen Aufretzung, von dem andern wegen Beleidigung, von dem dritten wegen Verächtlichmachung von Staats⸗ einrichtungen, von dem vierten wegen Aufforde⸗ rung zum Ungehorsam gegen die Gesetze, von dem fünften wegen Hochverrats, während dieses Flugblatt überall dasselbe war und sich streng im Rahmen der Gesetzlichkeit hielt. Die bürger⸗ lichen Polikiker aber glaubten wie kleine Kinder, an die Schreckgespenster, die ihnen in allerlei Ammenmärchen vorerzählt wurden. Bei dem
Prozeß, bei dem es sich um Verbreitung eines dieser sozialdemokratischen Flugblätter handelte, wurde all der Unsinn, all das Tendenztöse, das je in den Veröffentlichungen des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie gestanden hat, all das, was von Spitzeln und Dum m⸗ köpfen je geschrieben wurde, vom Staatsan⸗ walt vorgebracht, trotzdem der Anwalt mit Recht erklärte, daß nicht die Sozialdemokratie, sondern ein einzelner Men sch wegen ganz bestimmter Handlungen auf der Anklagebank sitze. Das Gericht erklärte, ein Staatsanwalt dürfe das alles. Schließlich siegte aber doch der„juristische Verstand“ der Gerichte. Der Angeklagte wurde freigesprochen, weil kein Atom der zum§ 130 gehörenden Merkmale darin zu finden war. Dasselbe Flugblatt kommt vor ein anderes Ge⸗ richt in Stargard. Hier wird vom Gericht an⸗ erkannt, daß die betreffenden Austräger des Flugblattes dieses überhaupt gar nicht gelesen haben und daß die übrigen Gerichte diesen Um⸗ stand ganz übersehen haben. Trotzdem er⸗ folgte Verurteilung. Die Verurteilung geschah eben einfach, weil man gegen die Sozialdemo⸗ kraten gerichtlich kämpfen zu müssen glaubt. Jetzt handeln die Gerichte nach dem Grundsatz: Wenn die Presse Schandtaten aufdeckt, so macht sie sich dieser Schandtaten schuldig! Als ein Blatt das Verfahren eines Gemeindevor⸗ stehers als„skandalöse Weise“ bezeichnet hatte, wurde es zunächst zwar freigesprochen, weil dem Gemeindevorsteher nachgewiesen wurde, daß er sich nicht richtig benommen hatte. Das Reichs⸗ gericht aber hob dieses Urteil auf! Das heizt doch in der Tat, den Missetäter gegen die Presse in den Schutz nehmen, das heißt doch geradezu, daß die Gerichte ihre eigene bürgerliche Gesell⸗ schaft den Missetätern ausliefern. In kurzer Zeit hintereinander sind eine Reihe von Zeugnis⸗ zwangsverfahren gegen die Presse vorgekommen. So wird also ein Zwang ausgeübt, damit je⸗ mand eine ehrloseunanständige Handlung begeht. Dabei behaupten die Herren der Rechten immer, es gebe keine Klassenjustiz. Einem Justlz⸗ kollegium, das sich dazu hergibt, zu einer rupplgen, ehrlosen, gemeinen und unanständigen Handlung zu zwingen, soll kein Klassenkolleglum sein! Von meinem Fraktlonsgenossen Hoffmann ver⸗ langt mag sogar, daß er angeben soll, wer ihm die Mitteilung gemacht hat, die er im Parlament verwandt hat. Das ist ja alles erklärlich, wenn man daran denkt, daß wir vor einiger Zeit von dem preußischen Kriegsminister das Geständnis gehört haben, daß es notwendig ist, Verbrechen, Duellmorde, zu begehen. Hier werden also Strafen verhängt, weil man keine gemeine Haud⸗ lung begeht. Redner schilderte im Weiteren den gegen die Setzer der„Märk. Volksstimme“ verhaͤngten Zeugulszwang. Dabei lachte die Rechte, was Stadthagen veranlaßte zu erklären, das Gelächter zeige, daß die Begriffe über Ehre bei den Leuten auf der Rechten abgrundtief seien, wofür ihn natürlich ein Ordnungsruf traf.
Auf die wuchtigen Angriffe Stadthagens wußte der Staatssekretär Nieberding so gut wie nichts zu antworten. Er versuchte nur zu bestreiten, daß der preußische Justtz⸗ minister einen ungesetzlichen Einfluß auf dle Richter habe ausüben wollen. 1
Der Freistinnige Müller⸗Meiningen übte ebenfalls scharfe Kritik an der heutigen Rechts⸗ pflege. Er wandte sich gegen das milde Urteil der Dresdener Richter in Sachen des russischen Fürsten Kotschubey, der bekanntlich einen Dres⸗ dener Hotelportier fast zu Tode trat und dafür nur 1000 Mk. Geldstrafe erhielt. Weiter kri⸗ tisterte er die pfäffischen und muckerischen An⸗ griffe gegen angebliche„unstttliche“ Kunstwerke. Abg. b. Gerlach bekämpfte besonders den Zeugniszwang.
Politische Rundschau.
Gießen, den 1. März 1906.
In hündischer Schweiswedelei
ergingen sich die„gutgesiunten“ Blätter in den letzten Tagen. Anläßlich der silbernen Hochzeit des Kaisers und der Hochzeit eines Prinzen waren Artikel zu lesen, die in würdeloser und


