Ausgabe 
2.9.1906
 
Einzelbild herunterladen

.

ö * 5 bel 0 10 bl. aten U

en c

N en Ah 0 bin el 0 bien rohen 1 ght ber die tags,

ffühtt, deltage gefühtt gebenen

einer Reichs. on ein Du N Bild ng in bersich sst, die u ber;

dei den selben natische wird Zgebel, e soz in den mluag Weise

indnis en ge, 15 ful f. Jeder . DM saltung cteikass die Au che Un durch

dahil shendel fügung en fol, U 1

1

Gegntt rad det sel oro.

* . .

Nr. 35.

Mitteldentsche Sonntags⸗Zeitung.

. A 2

Seite 3.

demonstrationen wird bemerkt: Soweit bei diesen Demonstrationen an Straßendemonstra⸗

tionen gedacht war, stand dieser Beschluß im Widerspruch mit den Beschlüssen des preußi⸗ schen Parteitages. Dort war beantragt, der Wahlrechts resolution folgenden Zusatz zu geben: Desgleichen fordert der Parteitag die Genossen auf, bei solchen Anlässen in allen Großstädten und Industriezentren Masseudemonstrationen größten Stils gegen die Klassenwahl und für das demokratische Wahlrecht zu veranstalten. Dieser Antrag war aber von der übergroßen Mehrheit des Parteitages abgelehnt worden. Der Parteivorstand wies in einer am 10. No⸗ vember veröffentlichten Erklärung auf diesen Umstand hin, er beschloß aber, nun eine Agi⸗ tation im Sinne der auf dem preußischen Partei⸗ tag beschlossenen Resolution einzuleiten. In Verbindung mit den Berliner Vertrauensleuten wurde beschlossen, ein Flugblatt in ganz Preußen zu verbreiten und gleichzeitig überall Versammlungen einzuberufen, in welchen gegen das bestehende Unrecht protestiert werden sollte.

Am 14. Januar wurde das Flugblatt in zirka 6 Millionen Exemplaren verbreitet. Der nächste Sonntag wurde als Tag für die Ver⸗ sammlungen bestimmt. Der Umstand, daß dieser Tag in der Geschichte der Revoluttonen von besonderer Bedeutung ist, da am 21. Januar 1793 Ludwig XVI. in Paris hingerichtet wurde, wie es auch der Jahrestag der Metzeleien in St. Petersburg war, mochte dazu beitragen, die Herrschenden besonders nervös zu machen. Ganz planlos wurden unsere Flugblätter kon⸗ fisziert. In demselben Flugblatt fanden die Staatsanwälte je nach ihrem Temperament alle erdenklichen Vergehen und Verbrechen, ob⸗ wohl es doch nur sagte, was ist.

Der 21. Januar wurde ein Triumphtag für die Sozialdemokratie. In tausenden Versamm⸗ lungen war das Volk zusammengeströmt, um seinen Forderungen Geltung zu verschaffen. Zwar hatten die Scharfmacher gehofft, daß nun ein Tag gekommen sei, an welchem ein Aderlaß am Volke vollzogen werden könne. Die Vor⸗ bereitungen dazu waren überall getroffen worden, aber diese Pläne wurden durch die Haltung der Massen durchkreuzt. Die Arbeiter zeigten dieselbe Ruhe und Entschiedenheit, mit denen sie auch das Sozialistengesetz zu Falle gebracht haben. Einmütig waren die Parteigenossen der Ausicht, daß die Vewegung fortgesetzt werden müsse. So wurden der 18. März und der 1. Mai Demonstrationstage für das allgemeine

Wahlrecht. (Fortsetzung folgt.)

Politische Rundschau. Gießen, den 30. August 1906.

Wem nützen die Kolonien?

Zu den Geschäftspraktiken Tippelskirch liefert dieLiberale Korrespondenz folgenden Beitrag: Bei der Postverwaltung erhalten alle Bewerber, die für den Tropendienst als geeignet befunden sind, zugleich mit der Einberufung ein Zirkular, worin ste darauf aufmerksam gemacht werden, daß es sich für sie empfehle, die für den Tropen⸗

dienst nötigen Requisiten sich durch die Firma

Tippelskirch zu beschaffen, die hierin besonders leistungsfähig sei. In einem uns mitgeteilten Falle hat ein Postbeamter, der zufällig die Bezugsquelle der Firma Tippelskirch in Er⸗ fahrung gebracht hatte, für dieselben Schuh⸗ waren, wofür die Firma Tippelskirch 35 Mk. forderte, bei der Lieferantin von Tippelskirch 18 Mk. bezahlt. Unter den Beamten und Offizieren herrschte vielfach Erbitterung über die unerhörten Preise, die sie bei Tippelskirch bezahlen mußten. DieFrkftr. Ztg. be⸗ rechnet, daß sich der Gewinn der Firma auf mindestens eine Million Mark jährlich beziffert.

Die Reederftrema Wörmann in Ham⸗ burg verdiente wohl noch mehr mit der famosen Kolonialpolitik als Tippelskirch. Denn Wör⸗ mann hatte das Beförderungsmonopol und seine Gesellschaft hat im vorigen Jahre über siebzig Prozent Dividende verteilt! Die Sozial⸗

demokraten haben es ja stets gesagt: die Kolo⸗ nien nützen nur einzelnen Kapitalisten, die Millionen gewinnen, die das Volk aufbringen muß. Hier ist der Beweis dafür erbracht, wenn noch einer gefehlt hätte!

Boykott ist gesetzlich zulässig.

Vor Kurzem ist ein Reichsgerichts urteil ergangen, das einiges Aufsehen erregt hat. Es erklärt den Boykott in ausgedehntem Maße für zulässig. In der Sache handelte es sich um eine Schadensersatzklage boykottterter Bäckermeister in Kiel gegen die Urheber des Boykotts, die abgewiesen wurde. Die Begrün⸗ dung des Reichsgerichtsurteils stellt folgende Grundsätze auf:

1) Boykott oder Streik im Lohnkampf sind nicht rechtswidrig. Die Unternehmer können Ersatz der Verluste, welche sie infolge derselben erlitten haben, nicht verlangen.

2) Darin, daß ein Verein von Arbeitnehmern, der in einen Lohnkampf zur Erringung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen eingetreten ist, in Gemäßheit seiner Satzungen denjenigen seiner Mitglieder, die sich am Kampfe nicht beteiligen würden, lediglich den Verlust ihrer Mit⸗ gliedschaft in Aussicht stellt, ist eine Drohung im Sinne des§ 153 der Gewerbeordnung nicht zu finden.

3) Es ist keine durch§ 153 der Gewerbe⸗ ordnung verbotene Drohung, wenn die Partei, welche durch an sich erlaubte Kampfmittel günstigere Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen zu erlangen strebt, den Gegnern die bevorstehende Anwendung dieser Kampfmittel ankündigt und dadurch auf deren Entschließung über die Streitfragen einzuwirken sucht.

4) Es verstößt nicht gegen die guten Sitten, wenn Arbeitnehmer zur Erringung günstiger Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen und zur Beseitigung von Zuständen und Einrich⸗ tungen, durch welche ste sich beschwert fühlen, die Mitwirkung weiter Kreise des Publikums durch die Presse oder durch Flugblätter anrufen.

Der hier mehrfach angezogene§ 153 der Gewerbeordnung droht dem eine Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten an, der andere durch An⸗ wendung körperlichen Zwangs, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung zu bestimmten, genauer angegebenen Handlungen oder Unterlassungen, in der Hauptsache zur Teilnahme an Lohnkämpfen oder zur Gewährung günstiger Arbeitsbedingungen zu bestimmen ver⸗ sucht. Die Frage, ob und unter welchen Vor⸗ aussetzungen der Boykott unter diesen Para⸗ graphen falle, war bisher von den Gerichten außerordentlich widerspruchsvoll entschieden worden. Es herrschte ein Zustand der Rechts⸗ losigkeit, dem die jetzige Reichsgerichtsentscheidung ein Ende macht. Natürlich paßt diese ver⸗ nünftige Entscheidung den Scharfmachern durch⸗ aus nicht und ihre Blätter eifern und wüten dagegen.

Polizeischlacht in Nürnberg.

Schlimmer als im Frühjahr bei der Bres⸗ lauer Polizei⸗Attacke ist es in der alten, ehe⸗ maligen Reichsstadt Nürnberg zugegangen. Dort streiken in der AutomobilfabrikUnion (Regensburgerstraße) die Arbeiter seit längerer Zeit. Vorige Woche schon provozierten die dort beschäftigten Arbeitswilligen einen Zusammen⸗ stoß, in dessen Verlauf der Genosse Fleisch⸗ mann von einem Streikbrecher erschossen wurde. Nicht weit von der genannten Fabrik wird dasVolksfest gefeiert, es gab infolge⸗ dessen in der Straße sehr lebhaften Verkehr von Leuten, die zum Teil angeheitert waren. Dabei mögen wohl einige höhnische Zurufe gegen die Polizei vorgekommen sein, was diese veran⸗ laßte, wie wahnstunig darauf los zu schlagen. Dabei wurde eine große Anzahl harmloser Straßenpassanten verletzt.

Während von derOrdnungspresse in unerhörter Weise gegen die Arbeiter, besonders die Streikenden, gehetzt und ihnen die Schuld an den Vorkommnissen aufgebürdet wird, steht fest, daß diese durchaus unbeteiligt sind. Die Zusammenstöße wurden vielmehr durch das riesige und überflüssige Polizeiaufgebot hervorgerufen, das halbwüchsigen Burschen zum

E-2ů

Johlen und Schreien Veranlassung gab. Die Zeitungen Nürnbergs enthalten zahlreiche Zu⸗ schriften von Augenzeugen, die sich lebhaft über die Poltzet beklagen, die blindwütig auf ahnungs⸗ lose Straßenpassanten, Wirtshausgäste, Frauen und Kinder losschlug und ein fürchterliches Blutbad anrichtete. Kurz, es ging russisch⸗ kosakisch zu! 300 Verwundete werden gezählt, neun Zehntel davon sind harmlose Passanten, die vom Volksfest oder von der Ausstellung kamen!

Dazu wird wieder eine Mordtat eines Streikbrechers aus Fürth berichtet. Ein arbeitswilliger Maurer stieß einem Streikposten nach vorausgegangenem Wortwechsel den Dolch in die Brust, glücklicherweise glitt er an einer Rippe ab und traf das Herz nicht, wie es der Schurke wollte. Solche Untaten sind nicht ver⸗ wunderlich; wenn, wie es dort tatsächlich geschah, die Streikbrecher von den Gendarmen zu Mord und Totschlag aufgefordert werden!

Revolution in Rußland.

Bombenangriff auf den Ministerpräsidenten Stolypin.

Am Samotag fand in der auf der Apotheker⸗ insel in Petersburg gelegenen Villa Stolypins eine furchtbare Bombenexplosion statt. In einem Wagen fuhren 4 Personen, zwei davon in Offiziers⸗Uniform, vor. Sie traten in die Pförtnerstube ein, wo einer der Offiziere eine Bombe in den Vorderraum des Hauses warf, der einer der Zivilisten sofort eine zweite folgen ließ. Diese richtete furchtbare Verherungen au. Die Vorderwand beider Stockwerke, der Balkon, die Terrasse und die beiden ersten Zimmer sind geradezu in Atome zerschmettert. Stolypin selbst trug leichte Verletzungen davon. Der im Nachbarzimmer befindliche, beim Minister des Innern als Beamter in besonderem Auf⸗ trage fungierende Generalmajor Samjatin wurde getötet, dem Hofmeister Woronin der Kopf abgerissen. Getötet wurden auch der Pförtner und sämtliche in der Pförtner⸗ stube befindlichen Personen, darunter alle vier Attentäter. Die 25 jährige Tochter Stoly⸗ pins, die sich im oberen Stockwerke der Villa befand, erlitt schwere Verletzungen an beiden Beinen, die amputiert werden müssen, ein kleiner Sohn des Ministers erlitt einen Beinbruch. In das Peter⸗ und Paul⸗Hospital wurden 24 Leichname und 22 Verwundete geschafft; drei von den letzteren sind beim Ver⸗ bande gestorben; außerdem sind noch drei am Spätabend gestorben. Die Gesamtzahl der durch die Exploston Getöteten beträgt mithin dreißig. Die Toten und Verwundeten sind meist Militärs und Beamte. Einige Gouver⸗ neure sind tot, ebenso Fürst Nakaschidse und verschiedene Offiziere. Weitere zwei Fürsten sind noch verwundet. Das Attentat beweist, wie die Gewalthaber trotz aller Vorsicht und aller nur denkbaren Bewachung nicht sicher und den Revolutionären gegenüber hilflos sind. Doch wird anderseits dazu noch berichtet, daß das Attentat von derschwarzen Bande aus⸗ geführt worden sei.

Weitere Opfer. Kaum war das Attentat gegen Stolypin bekannt, als schon wieder ein weiteres gemeldet wurde. Am Sonntag wurde General Min von einem jungen Mädchen erschossen. Dieser hat sich besonders bei der Unterdrückung des Moskauer Aufruhrs verhaßt gemacht durch die entsetzlichen Grausamkeiten, für die er verantwortlich ist. Ferner wurde am Montag in Warschau der Korpskomman⸗ deur General Wonliarliarski, sowie der Gouverneur Labarski durch Revolverschüsse ermordet. Die Täter entkamen.

n

Die hessische Landeskonferenz

wurde am Samstag Punkt 8 Uhr im hübsch dekorierten Saale derSchönen Aussicht in Mühlheim eröffnet. Nachdem der dortige Arbeitersängerchor die Delegierten mit zwei gut vorgetragenen Liedern begrüßt hatte, hieß Ge⸗ nosse Klug die Konferenz willkommen. Er bemerkte dabei, daß man zwar hier keine Natur⸗