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Nr. 26.
Mitteldentsche Sountags⸗Zeitung.
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Seite 3.
v. Zan der und dessen Frau sind des Betrugs
in etwa 70 Fällen, Meineids, einfachen und betrügerischen Bankerotts, Major v. Zander außerdem der Unterschlagun
und Untreue beschuldigt. Als dritter unf Rittergutsbesitzer Luettig wegen Beihilfe zum betrügerischen Bankerott auf der Anklagebank Platz nehmen. Hunderte von Zeugen sind zu dernehmen. Das Zandersche Ehepaar soll weit über seine Verhältnisse gelebt und, da die Mittel nicht ausreichten, Waren aller Art in großen Mengen in den verschiedensten Städten Deutsch⸗ lands unter falschen Vorspiegelungen auf Borg entnommen. Für Beschaffung des erblichen Adelstitels an einen Amtsrat erhielt
v. Zander 300 000 Mk. und kaufte sich dafür
das Rittergut Schmoegerle. Da die Gläubiger drängten und Pfändung beantragten, soll er das Rittergut zum Schein an den Ritterguts⸗ besitzer Luettig mit dem Recht des Vorzugs⸗ Rückkaufs verkauft haben. In diesem Verkauf erblickt die Staatsanwaltschaft den betrügerischen Bankerott. v. Zander hat beschworen, daß der Kaufvertrag kein Scheinvertrag war; dadurch und bei Leistung mehrerer Offenbarungseide soll er und seine Gattin sich des wissentlichen Meineids schuldig gemacht haben.
Nach seinem Austritt aus dem Heere war v. Zander Aufsichtsratsmitglied in mehreren Industrie-Gesellschaften und soll sich in dieser Eigenschaft mehrfach der Untreue und Unter⸗ schlagung schuldig gemacht haben. Außerdem haben beide Eheleute mehrfach Falsches unter Eid bekundet. v. Zander ist Ritter hoher Orden. — In den Verhandlungen kam manches In⸗ teressante vor. Unter anderem wurde der Frau vorgehalten, daß sie riesige Einkäufe machte, obwohl sie wußte, daß sie kein Geld zum Be⸗ zahlen hatte. Zum Beispiel ließ ste bei ihrem ersten Kinde für 3200 Mk. Erstlingswäsche kommen, ein andermal für 258 Mk. Briefbogen c. Außerdem zeigte sich bei diesem Prozesse, welche ungeheuere Summen die Industrieritter und die Agrarter im Handumdrehen„verdienen“.
Pfäffischer Sittlichkeitskoller.
Der 26 Jahre alte katholische Priester Felix Mießkies aus Willna hatte gelegentlich seiner Durchreise nach Rom im Albertinum zu Dresden, der königlichen Skulpturensammlung, sich van dalisch vergangen. Im Sittlichkeitskoller hat er von den Statuen des Merkur, Alexanders und des sterbenden Fechters(letzteres eines der bedeutendsten Bildwerke des klassischen Altertums) die Geschlechtsteile abgeschlagen. Das Gericht verurteilte den perversen Menschen zu nur 200 Mark Geldstrafe. Wir meinen, das ist nichts als pfäffische Heuchelei. Würde der Mensch an sich selbst diese Operation vornehmen?
Die Dreyfuß Affaire
beschäftigt aufs neue die Oeffentlichkeit. Vor dem Kassationshofe in Paris wird über die Reviston des Dreyfußprozesses verhandelt und man ist allgemein zu der Ueberzeugung gekommen, daß Dreyfuß unschuldig ist. Der Generalstaats⸗ anwalt erklärte, die Verurteilung Dreyfuß sei damals nur mittels ausgesprochener Verbrechen durchgesetzt worden.
Kleine politische Nachrichten.
Die Ersatzwahl in Altena⸗Iserlohn(an Stelle des verstorbenen freis. Abg. Lenzmann) fand am Mittwoch statt. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor. Unser Kandidat Haberland, für den 9934 Stimmen gezählt wurden, kommt voraussichtlich mit dem Frei⸗ sinnigen in Stichwahl. 1903 erhielt unser Kandidat 10141 Stimmen.
Revolution in Nustland.
In der Duma hat sich nunmehr eine soztaldemokratische Fraktion ge⸗ bildet, der 35 Abgeordnete beigetreten sind. Bemerkenswert ist, daß sich die Abgeordneten aus dem Kaukasus an ihre Spitze gestellt haben. — Ein schon vor mehreren Wochen von den Arbeiterabgeordneten erlassener Aufruf fordert die Arbeiter zur Organisation auf, damit es möglich werde, eine wirkliche und machtvolle
Volksvertretung zu schaffen.— Am Montag verhandelte die Duma über die Interpellation wegen der Hungersnot. Der Minister des Innern führte dazu aus, die Regierung werde einen Gesetzentwurf betr. Unterstützung der Be⸗ völkerung vorlegen, ste habe für diesen Zweck bereits über 80 Millionen Rubel verausgabt. Mehrere Reduer griffen die Regterung heftig an. Aladjin führte aus, die Minister seien jetzt in der Duma erschienen, weil die Hungers⸗ not einen Geldaufwand erfordere, das Geld werde aber in den Taschen der Beamten bleiben. Minister Stolypin bemerkte darauf, er wolle auf die Reden der Linken nicht ant⸗ worten. Diese Bemerkung entfesselt ungeheuren Lärm. Man ruft:„Gehen Sie hinaus, wagen Sie nicht, die Duma zu beleidigen!“ Der Minister verläßt hierauf die Tribüne und den Saal.
Militär⸗Revolten find in den letzten Tagen eine ganze Anzahl ausgebrochen und ste liefern den Beweis, daß die Gärung im Heere wieder einen hohen Grad erreicht hat und die Soldaten sich gegen die Willkürherrschaft auf⸗ zubäumen gewillt sind. In Sebastopol sollte eine Kompagnie der Festungsartillerte eine Menschenansammlung zerstreuen. Die übrigen Kompagnien des 1. Bataillons ver⸗ hinderten jedoch gewaltsam die Entsendung ihrer Kameraden und veranstalteten ein Protest⸗ meeting. Nachts, als die Artilleristen in den Lagerzelten schliefen, wurden ste vom Brestschen Infanterie⸗ Regiment mit Maschinengewehren umzingelt und entwaffnet, worauf das ganze 1. Bataillon verhaftet und nach der Michallow⸗ Batterie abgeführt wurde. Hier schlossen sich den meuternden Truppen mehrere Kompagnien des 2. Bataillons an, erbrachen die Pul⸗ verkammern, bemächtigten sich der Geschütze, luden drei Kanonen und richteten sie auf die Stadt. Die Meuternden wurden schließlich abermals vom Brestschen Regiment umzingelt und zur Erge⸗ bung gezwungen.— Aus Warschau wurde über eine am Samstag im 10. Sappeurbataillon im Powonsky⸗Lager ausgebrochene Meuterei berichtet. Zwischen zwei Infanterie Offizieren und zwei Sappeur⸗Unteroffizieren war es zu einem Zwischenfall gekommen. Die Sappeure verweigerten die Ausfolgung der meu⸗ ternden Genossen dem Kommandeur gegenüber. Dem Obersten wurde ein Ziegelstein an den Kopf geworfen, wodurch er zu Fall kam. Der Brigadekommandeur forderte nun abermals die Ausfolgung der Schuldigen. Die Sappeure lehnten dies Verlangen erneut ab, und als die Militärbehͤrde nun zur Entwaffnung schreiten wollte, stellten sie Wachen aus und ließen nie⸗ mand in das Lager hinein.
Neue Judenhetzen werden in Odessa erwartet. Die Polizei bewaffnet den niedrigsten Pöbel, damit er an den Judenausschreitungen teilnehmen könne. Tausende von Flugblättern fordern die Hooligans auf, Mittwoch um Mitter⸗ nacht über die Juden herzufallen und sie für ihren Ungehorsam gegen den Zaren an Leben und Eigentum zu strafen. In einzelnen dieser Flugblätter wird dem Pöbel versprochen, daß Polizei und Militär nichts gegen sein dem Zaren wohlgefälliges Tun unternehmen wird. Selbstverständlich hat sich der Judenschaft eine große Aufregung bemächtigt.
Hingerichtete Polizisten. In Kertsch(Taurien) wurde der Gendarmerke⸗ offizier Scheremetow, der von der Be⸗ völkerung beschuldigt worden war, die Juden. hetze im Oktober 1905 geleitet zu haben, vor seiner Haustüre erschossen. In Petrikau wurden außer dem Polizeimeister noch ein höherer Polizeibeamter ünd ein bertttener Polizist auf der Straße durch Revolverschüsse getötet.— In einer Vorstadt War⸗ schaus wurden drei als Spitzel bekannte Männer erschossen. Als die Leichen nach dem jüdischen Hospital gebracht werden sollten, wurden auf den Transport aus den Fenstern Revolbverschüsse abgegeben. Infanterie beschoß die Häuser, wobei sechs Personen getötet wurden.
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Wertzuwachssteuer.
I,
Neben der Steuer nach dem gemeinen Wert ist in den Städten die Umsatzsteuer ausgebildet worden, mit der wir gleichfalls die Wertsteiger⸗ ungen des Grund und Bodens zu er fassen suchen. In der Tat kann der Wertzuwachs am einfachsten und sichersten dann einer Steuer unterworfen werden, wenn er aus dem Zu⸗ stande der Latenz(des Verstecktseins), in dem er sich bei bebauten Grundstücken nur in den gesteigerten Erträgnissen zeigt, bet unbebauten Grundstücken aber überhaupt nicht faßbar ist, an die Oeffentlichkeit tritt. Das ist bei Besitz⸗ wechsel der Fall. Die kommunale Umsatz⸗ steuer will also nicht den Besitzwechsel als solchen, wie die staatliche Stempelsteuer, zum Steuerobjekt machen, sondern der Besitzwechsel gibt nur den Anlaß, die Besteuerung des unverdienten Wertzuwachses nunmehr eintreten zu lassen, weil er am leichtesten und erfolg⸗ n in diesem Stadium gefaßt werden ann.
Allgemein wird die kommunale Umsatzsteuer mit einem einheitlichen Prozentsatze von dem gesamten Verkaufswerte eines Grundstückes er⸗ hoben. Es wird nur zwischen bebautem und unbebautem Boden unterschieden und der letztere mit einer höheren Umsatzsteuer be⸗ legt. Die Sätze der Umsatzsteuer sind im allgemeinen nicht sehr hoch. Sie gingen an⸗ fangs selten über ein Prozent hinaus; erst in den letzten Jahren finden auch höhere Sätze die Zustimmung der staatlichen Aufsichtsbehörden. Die kommunale Umsatzsteuer ist ferner, wie der staatliche Stempel, auf oneröse“) Geschäfte be⸗ schränkt; bei Besitzanteil durch Erbgang tritt die Steuerfreiheit ein.
In dieser rohen Form hat die Umsatzsteuer nur die allgemeine Verbindung mit dem Wert⸗ zuwachs, die wir oben angeführt haben. Die Einheitlichkeit des zur Erhebung kommenden Satzes, der nur bebauten und unbebauten Boden unterscheidet, hat weiter die Folge, die Steuer⸗ abwälzung auf die Mieten zu erleichtern. Die Steuer kann leichter abgewälzt werden, wenn der gesamte Grundbesitz bei Besitzwechsel mit der gleichen prozentuellen Belastung rechnen kann. Bei einer rationellen Gestaltung der Umsatzsteuer käme es also darauf an, die Ver⸗ bindung mit der Tatsache der unverdienten Wertsteigerung möglichst eng zu gestalten, und zweitens die Abwälzung der Steuer möglichst zu verhindern. Beide Ziele werden dadurch erreicht, daß man die Umsatzsteuer nicht in Prozenten des Verkaufswertes, sondern in Pro⸗ zenten des Wertzuwachses erhebt, der dem Grund⸗ stück seit dem letzten Besitzwechsel hinzugewachsen ist, und daß man den Prozentsatz mit der Größe des Verhältnisses vom Wertzuwachs zum früheren Verkaufswert wachsen läßt.
Bei dieser Anordnung ist also die Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer nicht dem Verkaufs⸗ wert proportional, also auch nicht bei gleichen Verkaufswerten gleich. Sie ist für die einzelnen Grundstücke selbst bei gleichen Verkaufswerten verschieden groß, und in dieser Verschiedenheit liegt der beste Schutz gegen eine Abwälzung. Denn der Preis eines Grundstückes in bestimmter Lage ist zu bestimmter Zeit etwas Gegebenes, und läßt sich nicht nach Willkür um den Betrag der Umsatzsteuer hinaufsetzen, sofern diese ein⸗ heitlich nach dem Verkaufswerte, sondern in progressiv steigenden Sätzen nach der Höhe des Wertzuwachses erhoben wird. Zwecks Verhütung der Abwälzung muß also das einzelne zu be⸗ steuernde Grundstück isoliert, von der Masse der übrigen Grundstücke getrennt werden.
Unter Berücksichtigung dieser Sätze wären also für eine Wertzuwachssteuer die folgenden Bestimmungen zu treffen: Die Steuer wird von allem Grund und Boden erhoben. Ein Unterschied zwischen bebauten und unbebauten Boden darf nicht gemacht werden, da ja nur der Wertzuwachs besteuert werden soll, Wert⸗ steigerungen aber bei beiden Arten von Boden unterschiedslos stattfinden. Eine geringere Be⸗ lastung des bebauten Bodens, wie ste sich in
) Mit Abgaben belastete.
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