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Nr. 53.

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Mitteldentsche Sounags⸗Zeitung

Seite 3.

Soziales.

Schwelgerei der Millionäre. Ueber die ungeheuerliche Verschwendung, die von den Geldprotzen getrieben wird, macht ein Brief aus Newyork Mitteilung, den ein römisches Blatt veröffentlichte und von dem derVorwärts einige Einzelheiten wiedergibt. Es heißt da:

Newyork ist die einzige Stadt der Welt, wo Diners gegeben wurden, bei denen jeder Gang 25 000 Mk. kostete, wo Gäste den be⸗ dienenden Kellnern 400 Mk. Trinkgeld gaben, wo man für eine einzige Nelke 1000 Mark gezahlt hat; die einzige Stadt der Welt, wo ein Hotel ein Bett haben kann, das 40 000 Mk. kostet. Es gibt eine Anzahl Speisewirtschaften und Hotels, in denen während der Saison Platten vom Pretse von 200 bis 400 Mark serviert werden. Eine gewisse Berühmtheit erlangte das Ballfest, das im verflossenen Winter Jimmy Hyde, der berühmte Vizepräsident der nicht minder berühmten Equitable⸗Gesellschaft, veranstaltete: das Essen allein kostete 60000 Mark, und dabei war der Speisezettel weder übermäzig lang noch übermäßig originell. Die fabelhafte Verschwenduugssucht kommt auch den Hündchen der vornehmen Damen zugute; elne dieser Damen ließ sich jüngst für ihren Schoßhund ein Halsband kommen, das 800 Mk. kostete. Eine andere Dame ließ für ihr Liebliugs⸗ tierchen ein besonderes Haus bauen, eine genaue Nachbildung des berühmten Parkhäuschens der Königin Anna, mit Tapeten, Teppichen, Fenster⸗ vorhängen usw., jeden Tag begibt sich eine eigens zu diesem Zwecke engagierteGouvernante in die vornehme Hundehütte, um dem Hunde das Bad zu bereiten, ihn zu kämmen, zu fristeren, zu parfümieren und spazieren zu führen. Das Tier darf nur aus silbernen Gefäßen essen und trinken!

Nach genau aufgestellten Berechnungen gibt es in Newyork fast 6000 Damen, die jährlich je 25000 Mk. für Toiletten ausgeben. Böse Zungen behaupten, daß trotz dieser Toiletten⸗ pracht der größte Teil der Sechstausend mit hölzernen Schneiderpuppen zu vergleichen sei. Es ist der größte Schmerz dieser Damen, daß sie 20 Kleider besitzen und nicht mehr als eins auf einmal anziehen können. Und bei alledem sind sie nur die Plebejertnnen der vornehmen Mode. Das wird man sofort begreifen, wenn man hört, daß im vorigen Jahre Frau Lars Anderson aus Boston sich in London bei Hof in einem Kleide vorstellte, das nur zwei Mil⸗ lionen Mark gekostet hatte!

Diese Verschwendungssucht erinnert ganz an die Zeiten des Niederganges des römischen Kalserreichs. Auch die gegenwärtige Gesellschafts⸗ periode trägt den Keim des Untergangs in sich, und eine neue, deren Träger das aufstrebende Proletariat ist, ringt sich empor.

Die Berggewerbegerichtswahlen, die vorige Woche im Ruhrgebiet stattfanden, haben für den alten freien Bergarbeiterverband mit einem vollen Stege geendet. Im Ganzen haben 28 432 Bergleute gewählt. Davon haben er⸗ halten die Kandidaten desalten Verbandes 17174 Stimmen und 66 Beisitzer, die des christ⸗ lichen Gewerkvereins 9489 Stimmen und 15 Beisitzer, die Polen 1116 und 2 Beisitzer, die Zerzplktert fi 524 Stimmen und 2 Beisttzer.

ersplittert sind 129 Sttnmen.

Bei der Gewerbegerichtswahl in München wurden 13531 Stimmen abgegeben, davon fielen auf die Liste der freien Gewerk⸗ schaften 11004, auf die Christlichen 2415 und

auf die Hirsch⸗Dunkerschen 107 Stimmen. Von

den 60 Beisitzern erhalten die freien Gewerk⸗ schaften 50, die Christlichen 10 und die Hirsche keinen. Es versteht sich, daß die christ⸗ lichen Herrsc aften den Kampf wieder in be⸗ kannter Weise führten, das heißt, weniger sachlich als vielmehr die Gegner beschimpften und ver⸗ dächtigten. In Zweibrücken erhielten die Kandidaten der freien Gewerkschaften 473 Stim⸗ men, die vereinigten Gegner(evang. Arbeiter. verein, kath. Gesellenverein und Hirsch⸗Dunckersche) nur 59. Sämtliche sechs Sitze fielen infolge⸗ dessen den freien Gewerkschaften zu.

Revolution in Rußland.

Während der Feiertage haben sich in Ruß⸗ land und besonders in Moskan schwere und blutige Kämpfe abgespielt, die nach den vor⸗ liegenden Nachrichten zum größten Teile un⸗ günstig für die Revolution verlaufen sind. Der Generalstreik wurde in Petersburg pro⸗ klamiert, doch scheint er nicht recht in Schwung gekommen zu sein. In Moskau wurde tagelang auf den Barrika den gekämpft. Doch es scheint den regierungsfrommen Truppen noch einmal wieder gelungen zu sein, die tapfere Erhebung der Revolutionäre in Blut zu er⸗ sticken. Freilich muß man die Meldungen mit großer Vorsicht aufnehmen, da sie zumeist aus den lügenhaften offtiziösen Quellen stammen. Auch besagt die etwaige nochmalige Niederlage der Revolutionäre nichts. Auch aus derartigen Niederlagen zieht die Revolution selbst nur immer neue Kräfte.

Aus Moskau wurde vom 25. Dezember gemeldet:Die Artillerie feuerte gegen die Barrikaden. Feuerwehrleute setzten die Barri⸗ kaden in Brand. Die Aufständigen verwundeten 20 Gendarmen. Nach neueren Zählungen gab es gestern 500 Verwundete, heute noch viel mehr. Die Bahnhöfe sind von Truppen besetzt. Der Verband der Verbände beschloß, den allgemeinen Ausstand aufrecht zu erhalten, sich aber nicht an dem Aufstand mit Waffen zu beteiligen. Aus Kiew wurde am 27. Dez. berichtet: Der Generalstreik ist zum Teil ge⸗ lungen. Die Banken, Fabriken, Schulen, Pferdebahnen und Eisenbahn verwaltung streiken. Auch die Zeitungen fehlen. Während der drei letzteu Nächte drang die Gendarmerie in die Wohnungen der angesehensten Fami en und führte Haussuchungen durch. Die Massenverhaftungen wurden fortgesetzt. Die Aufregung darüber ist so groß, daß das Pub- likum auf offener Straße zwei Spione tötete. Das Militär hält auf allen Straßen Wache. DieSchwarze Horde ist in Bereit- schaft gehalten. Zwei Juden sind von ihr schon hingeschlachtet worden. Die Revolutionäre sind bereit, bewaffneten Widerstand zu leisten. Am Bahahof erfolgte ein blutiger Zusammen⸗ stoß zwischen Revolutionären, Streikbrechern und dem Militär. Am 26. war aller Eisen. bahn⸗, Post⸗ und Telegraphenverkehr mit Petersburg abgeschnitten.

Anträge der Sozialdemokraten im hessischen Landtage.

Sofort bei der Eröffnung des Landtages haben unsere Parteigenossen etwa 25 Anträge eingebracht, die wir im Folgenden anführen. Die Anträge sind sämtlich in der Form eines Ersuchens an die Kammer gehalten.

Wahlrecht und Verfassung.

I. Die Regierung soll ersucht werden, als⸗ bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Wahlen zum Landtag auf Grund des all⸗ meinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl⸗ rechts mit Proportionalwahlsystem stattzufinden haben, und zwar unter Berückstcheigung folgen⸗ der Besonderer Bestimmungen:

1. Wahlberechtigt ist jeder rechtsmündige, in Hessen ansässige Reichsaugehörige.

2. Die Gesamtzahl der Abgeordneten ist dem Bevölkerungszuwachs derart anzupassen, daß auf je 20000 Seelen ein Abgeordneter zu rechnen ist.

3. Die Wahlen sind an Sonntagen vorzu⸗ nehmen. Die Wahlstunden sind von mittags 12 bis abends 8 Uhr festzusetzen.

4. Die Wählerlisten sind ständig auf dem Laufenden zu halten und bei Ankündigung des Wahltermins durch den Druck zu veröffentlichen.

5. Das Wahlgeheimnis ist durch Einführung amtlicher Stimmzettelkouverts und Errichtung von Isolierräumen sicher zu stellen.

II Ferner Vorlegung eines Entwurfs, der die Einführung des Einkommenssystems und der direkten Gesetzgebung durch das Volk mittelst des Vorschlags⸗ und Verwerfungsrechts

B und Referendum nach Schweizer uster) vorsieht.

III. Durch Gesetz sollen aufgehoben werden alle polizeilichen Bestimmungen und Ver⸗ waltungsverordnungen, die geeignet find, die verfassungsmäßige volle Vereins- und Ver⸗ sammlungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Steuerwesen.

I. 1. Die Progresston der Einkommensteuer für die Einkommen soll von 6000 Mk. ab er⸗ höht, 2. die Vermögenssteuer soll progressiv gestaltet werden.

II. Die Reviston des Stempeltarif⸗ gesetzes soll in die Wege geleitet werden zwecks Beseitigung aller derjenigen Stempel und Gebühren, die eine drückende Belastung der minder bemittelten Bevölkerung darstellen.

Rechtspflege 8

1. Die Regierung soll im Bundesrat auf eine Revision des Gesetzes, betr. Ent⸗ schädigung für unschuldig erlittene Straf haft und des Gesetzes, betr. Ent⸗ schädigung für unschuldig erlittene Unter⸗ suchungshaft in dem Sinne hinwirken, daß in jedem Falle unschuldig erlittener Haft eine ausreichende Entschädigung gewährt werde.

2. Es soll für unschuldig erlittene Unter⸗ suchungshaft auch denjenigen Personen, die nicht durch eine Entscheidung des Gerichts, sondern durch eine Verfügung der Staats⸗ anwaltschaft aus dem Strafverfahren entlassen werden, eine Entschädigung aus der Staats⸗ kasse gewährt werden.

3. Die Regierung soll Sorge tragen, 1. daß zu Schöffen und Geschworenen, auch Männer aus der lohn arbeitenden Be⸗ völkerung bestellt werden; 2. daß reichs⸗ gesetzlich bestimmt werde, insbesondere anläßlich der bevorstehenden Reviston der Strafprozeß⸗ ordnung, daß die Schöffen und Geschworenen außer Vergütung der Reisekosten entsprechende Tagegelder erhalten; 3. daß den Schöffen und Geschworenen schon jetzt Vergütung ihrer Unkosten und Auslagen aus Landesmitteln gewährt werde.

Schulwesen und Kirche.

1. Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die Uebernahme sämtlicher Volksschullasten auf den Staat vorsieht.

2. Artikel 86 des Volksschulgesezes von 1874 betr. Erhebung von Schulgeld soll dahin⸗ gehend abgeändert werden, daß Schulgeld für den Besuch der allgemeinen Vollsschule nicht mehr i werden darf.

3. Eine Vorlage, wonach den Schülern der Volksschule alle erforderlichen Lehrmittel unentgeltlich geliefert werden. Die entstehenden Kosten übernimmt die Staatskasse.

4. Aufnahme eines Ausgabepostens von 50 000 Mark im Budget, der dazu bestimmt ist, befähigten Kindern unbemittelter Eltern die kostenfrete Ausbildung und Unterhaltung auf den höheren Schulen und der Universttät zu ermöglichen. 5

5. Die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, in der Neichsschulkommission Schritte zu tun, zur Herbeiführung einer Reform des gesamten höheren Schulwesens im Sinne einer nationalen Ei nheitsschule, die auf der Grundlage der allgemeinen(obli⸗ gatorischen) Volksschule aufgebaut ist.

6. Eine Vorlage, die eine Reform des Schulwesens dahingehend anbahnt, daß 1. sämtliche Vorschulen aufgehoben werden; 2. der fremdsprachliche Unterricht in den höheren Schulen bis zum Beginn des vierten Schuljahres hinausgeschoben wird; 3. der Lehr⸗ plan der drei untersten Klassen der höheren Schulen mit dem 4., 5. und 6. der allgemeinen Volksschule in Uebereinstimmung gebracht wird, sodaß der Uebertritt aus dieser in eine höhere Schule noch nach Abschluß des sechsten Schul⸗ jahrs ohne Schwierigkeit geschehen kann; 4. die Zahl der Schüler auch in den Volksschulklassen in der Regel 40 nicht übersteigt.

7. Einen Gesetzentwurf vorzulegen der die Ausbildung der Volksschullehrer einer Neuregelung unterzieht.

8. Eine Vorlage, welche die vollkommene Trennung von Schule und Kirche vorsteht. Dabei sind folgende Punkte zu be⸗ rücksichtigen: Der Religionsunterricht

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