Ausgabe 
22.1.1905
 
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Mitte ldeutsche Sountags⸗Keitung.

tausende in Hunger und Schmutz verkommen, indes die Herren des Bergbaus dem Arbeiter ebenso wie allen Konsumenten willkürlich ihre Bedingungen diktieren und Gold zum Golde, Millionen zu Milliarden häufen. 5 Sammelt, gebt, unterstützt die streikenden Bergleute, die nicht nur ums tägliche Brot, sondern die in einem Kulturkampf für die Menschenrechte aller Arbeiter kämpfen. Parteigenossen, unverzüglich ans Werk!

A. Gerisch, Berlin SW. 68, Lindenstraße 69,

Aus dem Reichstag.

Am Donnerstag, bei der Weiterberatung des Reichs justizetats, stand der Fall Ruhstrat im Mittelpunkt des Interesses. Neben diesem fanden noch verschiedene andere Seiten der Klassenjustiz gebührende Beleuchtung. Zunächst sprachen nacheinander zwei Redner der Frei⸗ finnigen. Der erste, Abg. Ablaß nahm die Schwur gerichte gegen verschiedene, in letzter Zeit von Berufsrichtern erhobene Angriffe in Schutz. Allerdings, über den Klassencharakter, der auch den Schwurgerichten innewohnt, äußerte er sich nicht.

Unser Genosse Stadthagen förderte in einer längeren Rede ein riesiges Material für den Klassencharakter unsrer Justiz zutage. Das verflossene Jahr hat wieder eine Reihe höchst bemerkenswerter Erscheinungen auf diesem Gebiete aufzuweisen. Die milde Bestrafung, wie sie Ausschreitungen der Angehörigen der herrschenden Klassen zuteil wird, hebt sich grell ab von der drakonischen Härte der Strafurteile in den Prozessen gegen die ringende Arbeiter⸗ schaft. Mit kleinen Geldsummen werden grobe Mißhandlungen wehrloser Knaben und Mädchen durch brutale Arbeitgeber geahndet, während Gefängnisstrafen von unheimlicher Länge auf Arbeiter herabregnen, denen im Lohnkampf vielleicht ein unbedachtes Wort entschlüpft ist. Der Krebsschaden, an dem unsre Justiz leidet, ist die drückende Uebermacht der Staatsanwalt⸗ schaft. Die Monstreprozesse des verflossenen

Jahres, der Königsberger utcht nur, sondern

auch die Saarbrücker und Oldenburger Prozesse haben wunde Stellen unsrer Rechtspflege vor den Augen der Welt enthüllt. Ausführlich ging Stadthagen auf alle die Vorgänge ein, die sich an den Namen Ruhstrat knüpfen. Auch hier die für unsre deutsche Justiz so sehr be⸗ zeichnende Erscheinung: uabeträchtliche Geld⸗ strafen für einen Minister, der einer wehrlosen Frau gegenüber einen gefangenen Redakteur einen Lumpen schilt, und Jahre Gefängnis für oppositionelle Redakteure!

DerFall Ruhstrat beherrschte auch den Rest der Sitzung. Zwar Herr Nieberding, der in untergeordneten Fragen mehrere Male das Wort ergriff, schwieg sich aus; aber ein Oldenburger Geheimrat, ein Herr Buchholtz, fühlte sich verpflichtet, Herrn Ruhstrat zu ver⸗ teidigen. Daß gefangene Redakteure mit elf⸗ stündiger Zwangsarbeit und knapper Kost heim⸗ gesucht werden, sieht dieser Herr als ein not⸗ wendiges Stück unserer göttlichen Weltordnung an, wobei er sich in voller Uebereinstimmung mit dem Oldenburger Richter Burlage, dem Vertreter derchristlichen Zentrumspartei, befindet. Die Kapuzinade des letztgenannten Herrn entfesselte w hre Stürme von Heiterkeit auf der linken Seite.

Am Freitag wurde die Beratung des Justizetats fortgesetzt, die Debatte hob sich jedoch nicht auf die Höhe großer Prinzipien.

Nach einem belanglosen Wortwechsel zwischen dem langweiligen Konservativen Himburg und dem Staatssekretär Nieberding über die Frage der Kosten bei Privatklagen erhob sich der in der letzten Zeit nach langem Schweigen plötzlich wieder sehr redelustig gewordene Herr Len z⸗ mann. Der westfälische Advokat war einst⸗

mals ein wütender Demokrat, der am Grabe eines Parteifreundes schwor, der Fahne der Volksfreiheit zu folgen und wenn es durch Ströme von Blut ginge: inzwischen ist er ziemlich zahm geworden, weun er auch bisweilen recht gute Stunden hat.

Er behandelte die

Fälle Hüssener und Pückler nicht ohne Humor,

schwächte aber den Eindruck seiner Rede durch

eine vom Zaune gebrochene Polemik mit der

Sozialdemokratie ab; in der Beurteilung des Oldenburger Falles suchte er eine Art mittlere Linie innezuhalten. Die Antwort Nieberdings war so schwach wie möglich; den lieblichen Jüngling Hüssener schob er dem Kriegsminister be Die letzte, aber auch die radikalste Rede es Tages hielt Herr v. Gerlach. Als ein⸗ ziger bürgerlicher Redner beleuchtete er den Klassencharakter der Schwurgerichte; auch den Oldenburger Fall beurteilte er weit schärfer als Abg. Lenzmann; als er in einer beiläufigen Aeußerung denSimplicissimus lobend er⸗ wähnte, brach die Junkerschaft auf der Rechten und die Pfaffenschaft der Mitte in jenes von den Tarifkämpfen her bekannte Geheul aus, ohne den Redner aus der Fassung bringen zu können.

Die soztaldemokratische Interpel⸗ lation wegen des Streiks im Ruhr⸗ kohlenrevier sollte am Samstag zur Verhandlung kommen. Das geschah aber nicht. Auf die Frage des Präsidenten, ob und wann der Reichskanzler die Interpellation beantworten werde, erklärte Staatssekretär Posadowsky, der Kanzler sei zur Beant⸗ wortung der Interp[lation bereit, soweit es sich um die Anwendung von Reichsgesetzen handle, und habe den Handelsminister Möller mit dieser Aufgabe betraut. Dieser set aber für die Samstagssitzung unabkömmlich, weil er im preußischen Abgeord⸗ netenhause beschäftigt sei. Natürlich, das Dreiklassenhaus geht vor! Die Interpel⸗ lation wurde demgemäß verschoben, bis der lange Möller Zeit und die Regierung ihre Befehle von den rheinischen Industriellen er⸗ halten haben wird. Das Haus fuhr dann fort, sich mit dem Reichs justizetat zu be⸗ schäftigen. Man war immer noch beim Titel Staatssekretär und erledigte ihn auch in dieser Sitzung noch nicht. Wieder nahm derFall Ruhstrat einen breiten Raum in den Ver⸗ handlungen ein. Genosse Stadthagen, der auch den Pückler⸗Humbug gebührend geißelte, ließ demNiedersachsen Burlage eine gründ⸗ liche Abfuhr zuteil werden, jenem oldenburgischen Zentrumsabgeordneten, der zur Verteidigung des Justizministers Ruhstrat sich bewogen ge⸗ fühlt hatte.

Am Montag wurde die zweite Lesung des Reichsjusttzetats beendet. Die Debatte drehte sich hauptsächlich um das Hüssenerbild, den Antisemiten⸗Propheten Pückler und den Gotteslästerungs⸗Paragraph. Unsere Genossen Stadthagen, Ledebour und Kunert gerieten mit dem Freisinnigen Lenzmann hart aneinander. Dieser brachte es fertig, be⸗ züglich des Hüssenerbildes der Sozialdemokratie Fälschung oder zum mindesten Leichtgläubigkeit vorzuwerfen. Er behauptete die Weglassung der vierten Person, die noch auf der Original⸗ photographie sich befinde, sei auf Verlangen des Einsenders geschehen, der mit dieser vierten Person identisch sei was nicht der Fall ist; und die Weinflaschen auf dem Bilde hätten auf der Originalphotographie gefehlt was gleichfalls nicht stimmt. An sich unbedeutende Kleinigkeiten: aber Herr Leuzmann hatte es fertiggebracht, an die angeblichen Fälschungen eine bom Zaune gebrochene Philippika gegen die Sozialdemokratie anzuknüpfen und ihr Uebertreibung und der Himmel weiß was sonst noch vorzuwerfen. Und dann ergab sich, daß Herr Lenzmann, der sich selbst als sorgfältigen Prüfer hingestellt hatte, in der leichtfertig⸗ sten Weise nicht zutreffende Dinge behauptet hatte! Lenzmann wußte sich nicht recht heraus⸗ zureden. Er kam außerdem in einen recht an⸗ mutigen Wortwechsel mit den Antisemiten Bruhn und Werner, die ihn durchaus zum Judenfeind stempeln wollten. Staatsbürger Bruhn, ein ausgeprägter Typus der Ge⸗ schäftsantisemiten, legte übrigens das interessante Geständnis ab, daß er sich von Pückler ab⸗ gewandt habe, als der Dreschgraf anfing nach oben anzüglich werden. Man kennt ja den widerlichen Byzantismus der antisemitischen

Phrasenhelden. Zum Schluß wurde eine

Resolution von Müller⸗Meiningen über das Fremdenrecht und eine solche Erzberger betr. Statistik der Gefangenenarbeit angenommen. Dienstag setzte das Haus des Etats des Reichsschatzamtes fort und be⸗ endete sie. Zu bemerkenswerten Debatten kam es dabei nicht, auch nicht am Mittwoch, wo der Etat des Reicheisenbahnamts be⸗

raten wurde.

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Politische Rundschau.

Gießen, den 19. Januar 1905.

Das Dessauer Zuchthaus⸗Urteil

ist am Samstag von dem Oberkriegsgericht in Magdeburg aufgehoben worden. Die beiden Angeklagten Günther und Vogt wurden wegen tätlichen Angriffs eines Vorgesetzten zu je eineinhalb Jahren Gefängnis ver⸗ urteilt. Beiden wurden je dret Monate auf die Untersuchungshaft angerechnet. Der mit⸗ angeklagte Unteroffizier Heine wird zusätzlich zu den bereits erhaltenen drei Monaten Ge⸗ fängnis wegen widerrechtlichen Gebrauchs der

Waffe mit Degradation bestraft. Das

Gericht nahm den Tatbestand desAufruhrs

nicht als erwiesen an, weil eine Verabredung

nicht stattgefunden habe. Immerhin ist auch die jetz, verhängte Strafe vlel zu hoch, da sich die Soldaten in Notwehr befanden.

Aus der Ferienkolonie.

Anbetung des Unteroffizters. Nicht bloß als Stellvertreter Gottes dünkte sich der Unteroffizier Rehbock vom 106. säch⸗ sischen Infanterieregiment in Leipzig, sondern als Herrgott selbst, denn er ließ eines Tages im Spätjahr die Rekruten, nachdem er sie ordentlich gezwiebelt hatte, im Kreise um sich herum niederknieen, wobei ste ihn mit gefal⸗ teten Händen an beten mußten. Auf den Rekruten Naumann II. hatte er es besonders abgesehen, diesen traktierte er mit dem Gewehr⸗ kolben, Faustschlägen und Fußtritten so, daß er mehrere Tage dienstunfähig war. Aber auch andere Rekruten seiner Korporalschaft wurden unter kaum wiederzugebenden Redensarten und Handgreiflichkeiten zu Vaterlandsverteidigern erzogen, die eine besondere Ehre darein zu setzen hätten, daß sie des Königs Rock tragen durften. Das Leipziger Kriegsgericht verurteilte den eingebildeten Heiligen zu fünf Monaten Gefängnis und Degradation. Gegen das Urteil legte Rehbock hauptsächlich der Degradation wegen Berufung ein, aber das Oberkriegsgericht verwarf diese nicht nur, sondern attestierte ihm noch ausdrücklich, daß er ein tatsächlicher Leuteschinder mit niederer Ge⸗ sinnung sei.

Scheußlich maltraitiert hat auch der Unteroffizier Jul. Krause vom Feldartillerie⸗ Regiment in Pirna den Rekruten Hübner. Dieser Schinder, der sich wegen seiner Untaten vor dem Kriegsgericht in Dresden zu ver⸗ antworten hatte, schimpfte und schlug den Soldaten sehr oft, stieß ihn mehrere Male mit der Fußspitze gegen das Schienbein und rieb ihm die angeblich nicht ordentlich geputzte Trense unter die Nase. Weil sich Hübner keine Hufschmiere besorgt hatte, mußte dieser auf Befehl seines Berittführers drei bis vier Minuten lang Kniebeugen und Arme vorwärts⸗ strecken, sodaß er völlig erschöpft war und am ganzen Körper zitterte. Dabei bemerkte der Angeklagte:Ich strieze Sie so lange, bis Sie Hund verrecken! offtzier verteidigte seine Roheiten damit, daß er erklärte, die Autorität der Unteroffiziere würde vom Hauptmann gegenüber den Mannschaften nicht gewahrt, sodaß sie sich selbst helfen müßten. Diese Vorwürfe wurden vom Batteriechef aber energisch zurückgewiesen. Krause fand milde Richter; er kam mit 18 Tagen mittleren Arrest davon. Das Gericht hatte das Knie⸗ beugen nicht als Mißhandlung, sondern als unbefugte Anmaßung einer Befehlsgewalt an⸗ gesehen! Bezeichnend war eine Bemerkung des Verteidigers, wonach der Hauptmann erklärt

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Der Unter⸗