Ausgabe 
16.4.1905
 
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Seite 2.

Mitteldeutsche Sonntaas⸗Zeitung.

9 1 Nr. 10.

§ 5. Die Wiederaufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen kann nur durch den Parteitag erfolgen. § 6. Mit dem Tode, dem Austritt oder der Ausschließung aus der Partei verliert der frühere Parteigenosse das Recht, das er etwa gegen die Partei, gegen den Parteivorstand, gegen die Kontrollkommission oder gegen einzelne arteigenossen aus seiner Parteimitgliedschaft erworben hat. Gliederung.

§ 7. Die Grundlage der Organisation bildet für jeden Reichstags wahlkreis der Sozialdemokratische Verein, dem jeder im Wahlkreise wohnende Parteigenosse, sofern ihm nicht zwingende Gründe daran hindern, als Mitglied anzugehören hat. Erstreckt sich der Wahlkreis über eine Mehrzahl von Ortschaften, so können in allen Orten, in denen Parteigenosseu vorhanden sind und die sonstigen Ver- hältnisse es zulassen, Ortsvereine des Sozialdemokratischen Vereins gebildet werden.

§ 8. Die Sozialdemokratischen Vereine schließen sich zu gezirksverbänden somie zu Tandesorganisationen zusammen, de⸗ nen die selbständige Führung der Partei- geschäfte nach eigenen Statuten obliegt; diese dem Parteivorstand mitzuteilenden Statuten dürfen mit dem Organisations⸗ statut der Gesamtpartei nicht im Wider⸗ spruch stehen. Die Vorstände haben ihre erfolgte Wahl dem Parteivorstand mit- zuteilen.

§ 9. Wo aus gesetzlichen Gründen die in den§8 7 unnd 8 gegebenen Vorschriften nicht ausführbar sind, haben sich die Parteigenossen in anderer, dem Landesrecht entsprechender Weise zu organisteren. 2

§ 10. Die Festsetzung der Mitglieder- beiträge ist den gezirksverbänden über⸗ lassen. Die Wahlkreise haben mindestens 25 Prof. ihrer aus den geiträgen und Eintrittsgeldern sich ergebenden Ein⸗ nahmen an die Zentralkasse abzuführen. Der Parteivorstand ist berechtigt, einzel nen Wahlkreisen im Bedarfsfalle einen über 75 Proz. dieser Einnahmen hinaus⸗ gehenden getrag zur Eigen verwendung zu überlassen.

Die Vertrauens personen sind berech⸗ tigt, freiwillige Beiträge entgegenzu⸗ nehmen und durch besondere Marken zu quittieren.

Vertrauens personen.

§ 11. In allen Wahlkreisen, in denen eine Parteiorganisation vorhanden ist, haben die Parteigenossen eine oder mehrere Vertrauens- personen zu wählen, deren Adresse sofort dem Parteivorstande mitzuteilen ist. Die Art der Wahl bleibt den Parteigenossen überlassen. Wählbar sind auch die Vorstandsmit⸗ 5 des Sozialdemokratischen Ver⸗ eins.

§ 12. Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt alljährlich, und zwar im Anschluß an den voraufgegangenen Parteitag. Die Ver⸗ trauenspersonen haben ihre Wahl mit Angabe ihrer genauen Adresse sofort dem Parteivor⸗ stande mitzuteilen.

Legt eine Vertrauensperson ihr Amt nieder oder tritt sonst ein Vakanz ein, so haben die Parteigenossen eine Neuwahl vorzunehmen und das Resultat dem Parteivorstand bekannt zu geben.

§ 13. Die Vertrauenspersonen der Wahlkreise haben alljährlich bis zum 15. Juli dem Parteivorstande Bericht zu erstatten. Der gericht muß enthalten Angaben über: Art und Amfang der entfalteten Agitation, die Zahl der im Wahlkreise organisierten Parteigenossen, die Höhe des von den Alitgliedern er⸗ hobenen Parteibeitrages, die Fumme der gesamten Einnahmen, die Art der Ver⸗

wendung der dem Wahlkreise verbliebe⸗ nen Gelder. i

Den gleichen alljährlichen gericht in bezug auf ihre Tätigkeit und die Ver⸗ wendung der ihnen vom Parteivorstande überwiesenen Gelder haben die Vorstände der Sezirksverbände und Landesorgani⸗ sationen bezw. die gezirks⸗ und Landes⸗ vertrauenspersonen zu erstatten.

§ 14. Die planmäßige Agitation unter dem weiblichen Proletariat wird durch weibliche Vertrauens personen betrieben, die möglichst an allen Orten im Ein⸗ vernehmen mit den Parteiinstanzen ge⸗ mählt werden.

Die weiteren Abschnitte, die vom Parteitag, Parteivorstand, Kontrollkommission ꝛc. handeln, sind mit den bisherigen Bestimmungen fast gleichlautend; nur wenige kleine Aenderungen sind vorgenommen worden. So sollen die Anträge der Parteigenossen zur Tages⸗

ordnung des Parteitags drei Wochen vor

Abhaltung desselben im Zentralorgan bekannt egeben werden, im alten Statut beträgt diese Frist nur 10 Tage. Ferner soll der Partei⸗ vorstand aus acht Personen(bisher 7) bestehen. Und weiter ist im§ 25 dieses Abschnitts folgende neue Bestimmung eingeschaltet:

Der Parteivorstand entscheidet über Differenzen, die sich bei der Aufstellung non Reichstagskandidaten zwischen den Genossen eines Wahlkreises und den Bezirks- oder den Vorständen der Tandesorganisationen ergeben.

Der Parteitag in Jena wird sich nun mit diesem Entwurf zu beschäftigen haben und wir glauben kaum, daß er nennenswerte Aender⸗ ungen daran vornehmen wird.

Politische Nundschau.

Gießen, den 13. April 1905.

Der Reichstag

beschäftigte sich in den letzten Tagen vor den Osterferien am Mittwoch, Donnerstag und Freitag voriger Woche mit kleineren Vor⸗ lagen. Unter anderem wurde der Gesetzentwurf über eine Maß⸗ und Gewichtsordnung beraten und an eine Kommission verwiesen. Für diesen Entwurf sprach sich unser Genosse Stolle aus, weil eine Vereinheitlichung und Verschärfung der Eichung unleugbar der Ar⸗ beiterschaft Vorteile bringt, wenngleich die Aus⸗ dehnung der Staats- gegenüber der Gemeinde⸗ kompetenz bei dem undemokratischen Charakter unseres Büreaukratenstandes nicht unbedenklich ist. Zu längeren Erörterungen gab eine Petition Anlaß, welche die Abänderung der Eidesformel für Dissidenten fordert. Da⸗ bei wies Genosse Hoffmann Berlin auf den Gewissenszwang hin, den die bisherige Eides⸗ formel und überhaupt das ganze gerichtliche Eidwesen für zahlreiche Disstdenten, Freigeistige, sowie Religtöse bedeutet.

Am Donnerstag und Freitag wurden die Ergänzungs- und Nachtragsetats er⸗ ledigt. Ledebour betonte bei dieser Gelegen⸗ heit wiederholt, gestützt auf das unverdächtige Zeugnis des Generals v. Frangois, daß das ewige Drängen der Kolontalinteressenten auf Entwaffnung und Wehrlosmachung der einge⸗ borenen Stämme einen großen vielleicht den größten Teil der Schuld am südwestafrika⸗ nischen Aufstande trage. Redner warnte als⸗ dann ausdrücklich vor der von den Chauvinisten geforderten Entwaffnung des Negerstammes der Ovambos. Vor Schluß der Sitzung gab es über den Termin des Wiederzusammentritts eine humorvolle Geschäftsordnungsdebatte, in der die Redner fast aller Parteien Singer, Dr. Müller⸗Sagan, namentlich aber Dr. Spahn, gegen den Prästdenten Grafen Balle⸗ strem, der am 2. Mai wieder eröffnen wollte, den 10. Mai verfochten und durchsetzten. Leider hatte die so vergnügt ausgelaufene Sitzung noch ein trauriges Nachspiel. Graf Ballestrem stellte seinen Parteifreund Dr. Spahn mit ziemlich drastischen Gebärden zur Rede; dieser antwortete scheinbar auch ziemlich erregt. Plötzlich wurde

das Gespräch durch einen Ohumachtsanfall

des Dr. Spahn unterbrochen. Der ohn Führer der mächtigen Zentrumspartei sich zwar bald wieder, doch hat der Vorfall Aufsehen erregt und peinlich berührt. Die Mehrheit wollte jedenfalls dem herrisch und anmaßend auftretenden Prästdenten, der sich wegen des Wiederzusammentritts nicht wie

üblich mit dem Senioren⸗Konvent verständigt

hatte, eine Lektion erteilen.

Opfer für Südwestafrika.

Bis Ende März 1905 betrugen die Kosten für die Ueberwindung des südwestafrikanischen Aufstandes über 108 Millionen Mark. Für das Jahr 1905 sind 121 Millionen Mark aus⸗ geworfen, sodaß der Aufstand bis Ende März 1906 dem Reiche 229331300 ¼ Mark gekostet haben wird. Da vorauszusehen ist, daß diese Summe, auch wenn der Aufstand im Laufe des Jahres sein Ende erreichen sollte, noch nicht die Schlußsumme ist, sondern auch für 1906

als Nachwehen des Aufstandes Kosten aufge⸗

tischt werden, so wird die Summe von 250 Millionen Mark, die man als Kosten des Aufstandes angesetzt hatte, noch überschritten werden..

An Toten hat der Aufstand bis jetzt, so⸗ weit die Zahlen feststehen, 918 gekostet. Die Zahl der Expeditionstruppen beträgt gegen⸗ wärtig 1400 Köpfe.

Ueber Milliarde Mark Schulden

hatte das Deutsche Reich nach dem vor⸗ liegenden Bericht der Reichsschuldenkommission am Schlusse des Rechnungsjahres 1903 erreicht, das ist gegen das Vorjahr eine Vermehrung um 480 Millionen Mark. Diese ganz gewaltige Summe ist im Laufe von weniger als 30 Jahren aufgenommen worden. Zu ihrer Verzinsung sind jährlich ca. 125 Millionen Mark nötig, die zum größten Teile von der werktätigen Bevolker⸗ ung durch Zölle und indirekte Steuern aufge⸗ bracht werden müssen. 8

Von der Militärjustiz.

Vorige Woche sind ein sehr mildes und ein. sehr hartes Urteil von zwei Kriegsgerichten gefällt worden, die besondere Erwähnung ber⸗ dienen. Der Musketier Böhle vom 98. In⸗ fanterie⸗Regiment wurde Metz wegen vorsätzlicher Tötung ohne Ueberlegung unter Mißbrauch einer Dienstwaffe und Verletzung des Wachtreglements zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden unter Zubilligung mildernder Umstände. Böhle hatte anfangs März, als er nachts auf dem Bahnhof Devant le Ponts Posten stand, den Rentner Bouginez erschossen. Dagegen verurteilte das Kriegsgericht in Kiel den. Heizer Klingenberg vom PanzerkreuzerPrinz Heinrich zu der ungeheuren Strafe von drei Jahren 7 Monaten Gefängnis, weil er sich in der Trunkenheit an einem Unter⸗ offtzier vergriffen hatte! f

Dem Zivilverstand fällt es schwer, zu be⸗ greifen, daß vorsätzliche Tötung mit acht Monaten gesühnt erscheint, während der Trunken⸗ heitsexzeß fast vier Jahre Gefängnis erfordert! Freilich handelt es sich im ersten Falle nur um die Tötung eines Zivilisten, im zweiten

um die geheiligte Person eines Unteroffiziers.

Hinzugefügt muß noch werden, daß der Soldat Böhle auch noch gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. Er wird sich an den vor Jahren in Königsberg vorgekommmenen Fall erinnert haben, wo der Soldat, der einen Zibilsten tot. geschossen hatte Lück hieß er nicht nur

keine Strafe erhielt, sondern sogar zum Gefreiten f

befördert wurde. Großherzog und Militärboykott.

In Jena hat bekanntlich die Karl Zeiß⸗

Stiftung unter Leitung des vor nicht langer

Zeit verstorbenen Prosessor Abbé ein Volkshaus 1 nebst prachtvollem Saal und Lesehalle errichtet. 4 Kürzlich kündigte der Großherzog von Sachsen⸗

Weimar der Verwaltung des Volkshauses seinen Besuch an und aus diesem Anlaß erinnert dasJenaer Volksblatt daran, daß über die

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vom Kriegsgericht

Lesehalle schon vor Jahren der Militär 1

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