r
1 118 1 4 5
5
e —
JE ²˙ v
r
3
Seite 2.
Mitteldeutsche Sountags⸗geitung.
Gegen Heine wandte sich mit besonderer Eindringlichkeit Dr. Arons in seinem Schluß⸗ wort. Mit dem Standpunkt, die Schule solle des religiösen Stoffes nicht entbehren, sei man auf der schiefen Ebene, die zur Konfesstonsschule führe. Das habe folgerichtig und ehrlich Graf Caprivi bei der Verteidigung des Zedlitzschen Schulgesetzentwurfs ausgeführt: die Schule religionslos, mit dieser Forderung könne man eine Volksbewegung entfesseln, die über die Sozialdemokratie hinaus weite Kreise ergreifen würde, die heute, abgestoßen durch das liberale Gebaren, in der Schulfrage beiseite ständen. Das geringste Zugeständnis führe aber unter den heutigen preußischen Verhältnissen zur kon⸗ fesstonellen Schule. Dr. Arons zog aus den Verhandlut gen unter Zustimmung der Ver⸗ sammlung den Schluß, daß sich die Sozial⸗ demokratie Deutschlands und in andern Ländern mit der Frage der Schule noch recht oft werde beschäftigen müssen. Sein Referat und die Resolution seien aber lediglich berechnet und V0 flit auf die augenblicklichen politischen
erhältnisse in Preußen, die die Konfessions⸗ schule in den Vordergrund der Schulfrage stellen. Die zur Resolution gestellten Anträge über die Schulunterhaltungspflicht, über das System der Koedukation, über den Mordspatriotismus er⸗ kannte er als berechtigt an; ebenso u. a. die im Laufe der Verhandlung von dem Reichstags⸗ abgeordneten Thiele erhobene Forderung einer Reichsschulgesetzgebung, aber er bat, sie gesondert zur Abstimmung zu bringen und die rein preußi⸗ sche Resolution mit solchen Dingen nicht zu belasten. Die Uebernahme des gesamten Schul⸗ wesens auf das Reich habe nicht größere Aus⸗ sicht auf Verwirklichung als der deutsche Ein⸗ heitsstaat. Die gemeinsame Erziehung beider Geschlechter sei eine so selbstverständliche Forde⸗ rung, daß er sich, als er den Antrag zu Gesicht bekam, gewundert habe, sie nicht im Partei⸗ programm zu finden.
Bei der Abstimmung, die die Verwerfung des Heineschen Antrages mit allen gegen etwa zehn Stimmen brachte, wurden die oben er⸗ wähnten Anträge mit der vom Referenten vor⸗ geschlagenen Resolution einstimmig angenommen.
Zu dem weiteren Punkte der Tagesordnung, in dessen Beratung der Parteitag hierauf ein⸗ trat, dem gegen die Landarbeiter gerichteten
Kontrakibruchsgesetz
referierte Abg. Stadthagen. Nach dem Gesetze, das in dieser Session dem Landtage vorgelegt worden ist, soll mit Haft oder Geldstrafe bestraft werden der Arbeit⸗ geber, der kontraktbrüchige Arbeiter in Dienst nimmt, der Agent, der solchen Arbeitern einen Dienst nachweist und jeder, der einen Arbeiter zum Kontraktbruch verleitet oder zu verleiten sucht. Wie kam der Landtag dazu, eine solche Verrufserklärung schlimmster Art gegen die Landarbeiter zu fordern, obwohl sie dem Reichsgesetz zuwiderläuft? Seit dem Jahre 1894 haben die Agrarier immer unver⸗ schämter eine solche Bestimmung gefordert, die den Geist des Mittelalters in seinen schlimmsten Zeiten wieder erstehen läßt, und haben sie zunächst in den Kleinstaaten Anhalt, Reuß und Weimar erreicht. Vom Martinstage 1810 an sollte jede Erbuntertänigkejt in Preußen aufgehoben sein. Trotzdem wurde die Gesinde⸗ ordnung von 1810 eingeführt, trotzdem soll jetzt unter dem heuchlerischen Vorwand, Treu und Glauben zu verteidigen, durch das neue Gesetz die Erbuntertänigkeit, die Zwangsgesinde⸗ schaft, die Ausbeutung schlimmster Art wieder eingeführt werden. Daß dies das Ziel ist, beweisen die Reden der konservativen, freikonser⸗ vativen und zentrümlichen Junker im Lan d⸗ tage. Herr v. Mendel⸗Steinfels führte dort aus, daß die Junker die Arbeiter sich gegenüber nicht wollen gebunden sehen durch Vereinigungen, die den Frieden stören. Die Landwirte seten einmal Idealisten(Große Heiterkeit), sie wollten die alten patriarchalischen Zu⸗ stände möglichst bald wieder herstellen. Wahr⸗ scheinlich die patriarchalischen Zustände, unter denen für das untertänige Gesinde bestimmt war, daß Stockschläge dem Gesetz zu⸗ widergingen, dagegen Schläge mit der
r were
Lederpeitsche auf den Rücken über die Kleider in mäßiger Anzahl erlaubt seien. Freilich hat das Oberverwaltungsgericht für die Gegenwart ein viel weitergehendes Recht der Züchtigung den Herrschaften zuerkannt als die Erbuntertänigkeit. Deyn es hat in einem Falle entschieden, daß Schläge mit einer Lederpeitsche in das Gesicht eines Knechtes keine übermäßig harte Züchtigung darstelle. In derselben Beratung, in der Herr Mendel⸗Steinfels sich die durch das Oberber⸗ waltungs gericht schon übertroffene Leibeigen⸗ schaft zurückwünschte, erklärte ein Herr Brämer, die Entziehung des Eigentums durch Diebstahl sei viel weniger schlimm, als wenn ein anderer die Arbeitskraft, die er gemietet habe, mit Freude an sich nehme. Der Arbeiter soll also wie eine Ware behandelt, schlimmer wie sie mißhandelt werden. Das neue Gesetz, das dieses Ziel verwirklichen soll, ist dem Landtage vorgelegt worden, weil niemand glauben konnte, es werde je im Reichstage die geringste Aus⸗ stcht auf Annahme haben. Der Entwurf, das ist vom Ministertische selbst zugegeben worden, widerspricht aufs schärfste dem Reichs⸗ recht, ist nach Reichsrecht null und nichtig. Es widerspricht dem Grundgedanken der Ver⸗ fassung, nach der das Ziel des deutschen Reiches Pflege der Wohlfahrt aller Bürger sein soll, dem Freizügigkeitsgesetz, der Gewerbeordnung in vielen Punkten, dem Strafgesetzbuch, dem Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen zahllose Bestimmungen des bürger⸗ lichen Gesetzbuches. Oder ist es nicht der er⸗ bärmlichste und stinkendste Wucher, dem dieser Entwurf Vorschub leistet. Bis in die achtziger Jahre sind Reichsregierung, Konservative, Zent⸗ rum und preußisches Landwirtschaftsministerium vollkommen einig darüber gewesen, daß ein Partikulargesetz zur Erschwerung des Kontrakt⸗ bruches der von diesen Leuten beschworenen Verfassung widersprechen würde. Noch 1899 erklärten Herr v. Miquel und Herr v. Hammer⸗ stein, die ganze Frage sei eine der Reichsgesetz⸗ gebung. Genau 5 Jahre später apportierten die preuzischen Minister den von den übermütig auftrumpfenden Herren verlangten Gesetzentwurf. Wer kann denn glauben, daß einer der heutigen Minister nicht gewußt hat, daß er etwas Reichs⸗ gesetzwidriges tut, wenn man versucht, die Landarbeiter zu Bürgern 10. Klasse zu degra⸗ dieren. Offiziell haben die russtsche und italie⸗ nische Regierung, ebenso die Abgeordneten des galizischen Landtages davor gewarnt, daß ihre Landsleute nach Ostelbien gingen. Dort würden sie noch schlimmer betrogen und ausgebeutet als trotz der traurigsten Verhältnisse in ihrer Heimat. In den gröb⸗ lichsten Schimpfereien erblicken die Gerichte keine besondere Mißachtung. Trotzdem warne ich den ländlichen Arbeiter, dem gnädigen Herrn oder der gnädigen Frau solch liebenswürdige Kosung zu teil werden zu lassen.(Heiterkeit.) Aber noch viel schlimmer als nach dem Gesetz steht der Arbeiter nach dem Vertrage, den die Landwirtschaftskammern als Muster entworfen haben. Auf diese Verträge trifft vollkommen zu, was Prof. Sotmar über den ländlichen Arbeitsvertrag gesagt hat, er sei absoluter Despotismus des Grundbesitzers gemildert durch den Kontraktbruch. Noch schwerer als die elenden Löhne, die ungesunden Wohnungen, die verdorbenen Nahrungsmittel, die unwürdige soziale Stellung lastet die vollkommene Recht⸗ losigkeit auf den ländlichen Arbeitern. Hier⸗ für führt der Redner mehrere Gerichtserkennt⸗ nisse aus der neuesten Zeit an, welche tiefe Entrüstung in der Versammlung hervorrufen. Wir dürfen uns aber nicht damit begnügen, diesen Anschlag gegen den letzten Rest von Menschenwürde zu vereiteln, auch die anderen Schranken der Fretheit der Landarbeiter müssen fallen. Ein Gewerbegericht, Gewerbe⸗ inspektoren, die jahrzehntelang versprochene Kranken versicherung muß für die länd⸗ lichen Arbeiter erreicht werden, die Dienst⸗ und Gesindeordnungen müssen beseitigt werden. Wir müssen ferner den Landarbeitern die Notwendig⸗ keit der Sozialisterung der Gesellschaft klar machen. Wir müssen ste vertraut machen mit dem Gedanken einer endlichen Beseitigung der
*
bestehenden Gesellschaftsordnung und Vicht n
die schwere geistige Oede bringen, die heut auf
der Landbevölkerung lastet. Und wenn es auch
für die einzelnen Kämpfer der Aufklärung Wunden und Narben gibt, so darf uns das nicht abschrecken, weit mehr als bisher auf das
Land hinauszugehen und die Landarbeiter mehr
und mehr unter die Fahne des Sozialismus zu sammeln. Der Referent ersucht um An⸗ nahme folgender Resolution:
Der dem preußischen Abgeordnetenhause vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes betreffend die Erschwerung des Vertragsbruches landwirtschaftlicher Arbeiter und des Gesindes“ ist ein mit der Reichsgesetzgebung unvereinbares
neues Ausnahmegesetz gegen die Kleinbauern, die
ländlichen Arbeiter und das Gesinde. Dieser Gesetzent⸗ wurf sucht diese Arbeiterklasse zu Gunsten der Groß⸗ grundbesitzer vollends zu entrechten und auf die Stellung mittelalterlicher Höriger und Zwangsarbeiter herabzu⸗ drücken. Eine bis zur Unerträglichkeit gesteigerte Ver⸗
mehrung des Elends der Kleinbauern, der ländlichen
Arbeiter und des Gesindes, sowie eine Vermehrung der
Leutenot wäre die notwendige Folge eines solchen Aus⸗
nahmegesetzes. a
Gegen diesen Gesetzentwurf erhebt der preußische Parteitag den nachdrücklichsten Protest. Er fordert dagegen: 5
Die rechtliche Gleichstellung der ländlichen Arbeiter und des Gesindes mit den gewerblichen Ar⸗ beitern.
Beseitigung der gegen die ländlichen Arbeiter und gegen das Gesinde bestehenden Ausnahmegesetze, insbesondere des Gesetzes vom 24. April 1854 und der Gesindeordnungen. ö
Arbeiterschutz durch Reichsgesetz für die länd⸗ lichen Arbeiter und für das Gesinde und ein volles.
gesichertes Roalitions recht.
Die traurige wirtschaftliche und rechtliche Lage der f
ländlichen Arbeiterbevölkerung und das Bestreben der herrschenden Klasse, die ländliche erwerbstätige Bevölke⸗ rung vollends rechtlos zu machen, legt den Parteigenossen die dringende Pflicht auf, die ländliche Bevölkerung über die Miß achtung ihrer Rechte aufzuklären und ihnen die Notwendigkeit eines festen Zusa e nmenschlusses zum ge⸗ meinsamen Kampf gegen die Ausbeutung und Reaktion einzuprägen.
Der Parteitag fordert daher die Parteigenossen auf, mit allen Kräften die Organisation der Landarbeiter und des Gefindes zu betreiben, um die wirtschaftliche Notlage und die politische Unterdrückung des ländlichen Prole⸗ tartats wirksam zu bekämpfen. 1
Hierzu beantragt Reichstagsabgeordneter Ha a se⸗ Königsberg, hinter Ziffer 1 einzufügen: Errichtung von
Schiedsgerichten für die Streitigkeiten der Landarbeiter 1
———
und des Gesindes unter Mitwirkung von Richtern
welche von den Landarbeitern und dem Gesinde aus ihren Berufskreisen auf Grund des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Mahlrechts zu wählen sind. Auch an dieses Referat schloß sich eine ein⸗ gehende und sehr interessante Diskussion, von der wir natürlich nur besonders wichtige Einzel⸗ heiten hervorheben können.
daß der Jahreslohn eines ostpreußischen Landarbeiters einschließlich der Naturalien etwa 250 Mk. betrage. Kein Sklave im Alter⸗ tum habe schlechter gestanden, als der moderne Lohnarbeiter.— Tiefen Eindruck machten ferner die Ausführungen eines Landarbeiters, Schmidt⸗ Sonnenburg, auf den Parteitag. Dieser Ge⸗
nosse, der selbst das Landarbeiterelend durchge⸗
kostet har, führte unter anderem aus: Wir Schnitter waren empört, als wir von dem neuen Gesetz hörten. Wi fragen uns, was gibt den Herren das Recht zu solchem Gesetz? Die Schnitter müssen sich alles gefallen lassen. Wenn sie irgendwie zu widersprechen wagen, so wirft man den Mann hinaus und hält die Frau im Dienst fest. Als ich diesen Sommer auf der Insel Pöhl arbeitete, da bekamen wir Kartoffeln, aus denen es schon einen Meter lang herauswuchs, und einen Liter Schleu⸗ dermilch, die man den kleinen Ferkeln vor⸗ setzt. Ich habe auch die Wohnungsverhältnisse der Schnitter auf dem Gute des Prinzen Albert von Sachsen⸗Altenburg kennen gelernt. In Arnshagen waren die Gebäude sehr baufällig, daß man immer nach der Decke aufsah, wenn man durch das Tor ging. Schließlich wurden
Linde⸗Königsberg stellte an der Hand von Arbeitskontrakten fest,
——— ¶ͤ!—
die deutschen Schnitter aufsässig, wie man das
ho nennt. Jetzt hat man russische oder galizische Schnitter nach Mecklenburg gebracht, die schlafen auf der bloßen Erde und bringen ihr ganzes Geschirr im Taschentuch mit. Wir leugnen.
2JJ2SSßSSTCTTàͥͤ Vc ˙·
Fb ͤ ͤ ͤVVc/ TTT
—


