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Nr. 20.
Mitteldeutsche Sonutags⸗Zeitung.
Seite.
sinnigen juristischen Reflexton trat hier das große Pathos einer politischen Rede. Herr Trentlein⸗Moerdes hielt es für seine Pflicht, die Reichsgerichtsräte auf die„Notwendigkeit“ aufmerksam zu machen, das befreundete russische Reich gegen sozialdemokratische Umsturzbestrebungen zu schützen. In seinem Eifer der Umsturzbekämpfung ging der Reichs- anwalt sogar so weit, daß er nach der Manier seines großen Vorbildes Bernhard Bül o w mit den allerneuesten Zitaten aus der sozial⸗ demokratischen Literatur prunkte, wobei er frei⸗ lich ganz vergaß, daß das, was der Genosse Kautsky am 1. Mai 1905 veröffentlicht hat, so wenig es ihm auch gefallen mag, für das Schicksal der Königsberger Angeklagten doch ganz unmöglich von entscheidender Bedeutung sein könne. Nach längerer Verhandlung am Samstag erkannte das Reichsgericht auf Ver⸗ werfung sowohl der Revision des Staats⸗ anwalts wie derjenigen der Angeklagten. In der Urteils begründung wird betont, daß dem Deutschen Reiche in analogen Fällen die Gegen⸗ seitigkeit nicht verbürgt sei. Anderseits sei festgestellt worden, daß die Angeklagten Mit⸗ glieder einer„geheimen Verbindung“ waren, deren Dasein, Verfassung und Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden sollte und daß diese Verbindung bezweckt hat, Einfluß auf öffentliche Angelegenheiten zu gewinnen. Es bleibt also bei den s. Z. in Königsberg verhängten Strafen.(Damals wurden drei der Angeklagten zu je drei und drei zu je zwei Monaten Gefängnis wegen geheimer Verbindung verurteilt.) Moralisch bleibt der deutsche Russenkurs verurteilt, trotz dieses Reichsgerichtsurteils.
Ein Zuchthausurteil aufgeboben.
Das Oberkriegsgericht in Saarburg hat das Aufruhrurteil gegen neun Soldaten des 15. Ulanenregiments, von denen zwei zu je fünf Jahren Zuchthaus, andere zu mehr⸗ jährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, glatt aufgehoben und die Angeklagten freigesprochen. In der Urteilsbegründung heißt es, daß die Aussage des Hauptbelastungs⸗ zeugen durch Vernehmung neuer Zeugen wider⸗ legt worden sei. Wie erinnerlich, handelte es sich um einen Wirtshausstreit, der zwischen den angeheiterten Angeklagten und einer W nicht mehr ganz nüchternen Patrouille ausge⸗ brochen war. Nun hat es der glückliche Spruch eines einsichtsvollen menschlich fühlenden Ge⸗ richtshofes verhindert, das eine so lächerlich unbedeutende Angelegenheit zur Lebenstragödie ehrlicher junger Leute werde. Für die Rechts⸗ sicherheit der Soldaten wird durch diesen aus⸗ nahmsweise glücklichen Ausgang leider gar nichts bewiesen, viel eher ließe sich der umge⸗ kehrte Beweis führen. Der Abstand zwischen den Urteilen der beiden Instanzen ist so unge⸗ heuerlich und in die Augen springend, daß man sich fragen muß, wie die Vorinstanz, das Kriegs⸗ 45 6 zu seinem entsetzlichen Spruch gelangen onnte.
Pernerstorfer in Berlin.
Unser österreichische Genosse Engelbert Pernerstorfer, dem in Frankfurt a. M. die preußische Polizei und daraufhin in Offen⸗ bach die hessische Polizei das Reden verbot, hat am Sonntag abend in einem der größten Säle Berlins vor einem tausendköpfigen Ar⸗ beiterpublikum eine 5 gehalten. Die Freie Volksbühne hatte ihn als Festredner für ihre Schillerfeter gewonnen, und obwohl diese Tatsache in den Zeitungen bekannt gegeben war, fand es die Polizei nicht üngezeigt, ihre Frankfurter Manöver zu wieder⸗ zolen. Mit dem damaligen Redeverbot hatte ich die preußische und hessische Polizei fürchterlich blamiert und jedenfalls wollte man ich nicht noch ein zweites Mal der Lächerlich⸗ geit preisgeben.
Vom russisch⸗japanischen Kriege.
Vormarsch der Japaner. Vom Randschurischen Kriegsschauplatz wurde dieser Tage berichtet, daß sowohl der äußerste echte wie der äußerste linke Flügel Oyamas
anderthalbstündige Rede
beträchtlich vorgerückt sind. Nach den amt⸗ lichen fapanischen Depeschen ist die neue Offen⸗ sive Oyamas auch schon verschiedentlich von Erfolg begleitet gewesen.
Der erwartete Flotten⸗Zusamme n st oß hat jedoch noch nicht stattgefunden. Bisher soll sich die baltische Flotte noch in den(französischen) Gewässern Indochinas befunden haben, wogegen die japanische Regierung bei der französischen Einspruch erhob. Daraufhin wurde berichtet, daß die russische Flotte die Kamranhbucht ver⸗ lassen und in der Richtung nach den Philippinen⸗ Inseln gedampft sei. Fast scheint es, als ob es ihr gelungen sei, trotz der Wachsamkeit des japanischen Admirals Togo zu entkommen.
Kleine politische Nachrichten.
Einen schönen Wahlerfolg erzielten unsere Ge⸗ nossen bei den Wahlen zu dem Berliner Kaufmanns⸗ gericht. Sie brachten 2100 Stimmen auf und erhielten demzufolge 21 Beisitzer.— Auch bei den Großrats⸗ wahlen in dem schweizer Kanton Basel, die nach dem Proporttonalsystem stattfanden, erzielten unsere Genossen bedeutende Erfolge. Sie gewannen 16 Sitze, welche die Konservativen und Freisinnigen verloren.
Soziales, Gewerkschaftliches, Arbeiterbewegung.
Arbeiter⸗Verrat„christlicher Gewerk⸗ schaften“. In Rheinland und Westfalen ist bekanntlich ein erbitterter Kampf zwischen dem Brauereiring und der organisierten Arbeiterschaft entbrannt. Die Brauereigewaltigen sperrten die Hälfte der organisterten Brauereiarbeiter aus nichtiger Ursache aus, worauf die organisterten Arbeiter den Boykott über die Produkte der in Betracht kommenden Brauereien verhängten. Es handelt sich in diesem Kampfe in der Hauptsache um das Koalitions recht der Arbeiter, das Bestreben der Herren von Hopfen und Malz geht dahin, die Organisation der Brauereiarbeiter zu vernichten. Man sollte nun annehmen, daß in diesem Kampfe die organisterten Arbeiter wie ein Mann zusammen⸗ stehen würden, diesen Schlag zu parieren. Während sich nur die Hirsch⸗Dunckerschen mit den freien Gewerkschaften sofort solidarisch er⸗ klärten, stehen die Christlichen abseits, sie wollen sich neutral verhalten, weil, wie sie behaupten, ihre Mitglieder zu oft von den freien Gewerkschaften„terroristert“ würden. Das ist natürlich Schwindel und faule Ausrede. Am niederträchtigsten benehmen sich die Christlichen in Düssel dorf. Dort nahmen die christlichen Führer in einer öffentlichen Wirteversammlung Stellung für die Unternehmer und gegen die ausgesperrten Brauereiarbeiter. Zum Schluß wurde noch ein vom christlichen⸗ Gewerkschaftskartell herausgegebenes, auf Kosten der Unternehmer gedrucktes Flugblatt, das von Verleumdungen gegen die sozialdemokratische Partei und die freien Gewerkschaften strotzte, verteilt. Diesen Jumpeustreich möchten die Christlichen jetzt von sich abwälzen, das ist aber unmöglich, weil die Sa he zu klar liegt. Wenn sie jetzt behaupten, sie hätten mit dem Flugblatt nichts zu tun, so steht dieser Behaup⸗ tung die Tatsache entgegen, daß die bürgerlichen Zeitungen, denen das Flugblatt beigelegt wurde, auf dasselbe mit der Bemerkung aufmerksam machten, daß es sich um eine Bekanntmachung des christlichen Gewerkschaftskartells Düsseldorf, handle. Aus der Welt zu schaffen ist diese Verräterei der Christlichen nicht mehr.
Lohnkämpfe. Die Weißbinder, Maler und Lackierer in Offenbach sind in den Ausstand getreten, nachdem eine Eini⸗ gung mit den Arbeitgebern nicht zu Stande kam. Zuzug ist streng fern zu halten!— In Dresden streiken die Maler und Anstreicher ebenfalls.— Die Frankfurter Pflasterer traten am 1. Mai mit 164 Mann in den Streik, nachdem ihre Forderung von 60 Pfg. Stundenlohn abgelehnt worden war. Zwei Geschäfte haben bewilligt. Die Ledigen sind abgereist und es befinden sich noch 90 Mann im Streik.— Einen großen Erfolg haben die organisterten Bäckergesellen in Ham⸗ burg⸗Altona zu verzeichnen. Ihre Haupt⸗
forderung: Abschaffung von Kost und Logis im Hause des Meisters, wurde ohne Streik bewilligt.— Die Aussperrun auf den Werften der Aktiengesellschaft„Weser“ in Bremen ist beigelegt. Infolge der guten Organisation der Arbeiter sah sich die Gesell⸗ schaft zu Zugeständnissen genötigt, die bei den weiteren Verhandlungen zur Verständigung führten.
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3A Gemeindesteuer⸗Reform. Der Gemeindesteuer⸗Gesetzentwurfs⸗ Ausschuß der Zweiten Kammer hat nun doch, nachdem die Regierung sich mit einigen Aenderungen hinsichtlich der Bestimmungen des Artikels 11 des Entwurfs einverstanden erklärt hat, welcher die Ausnahmen in der Berechnung der Steuer für Anlage und Betriebskapttal bei der Gewerbe⸗ vermögenssteuer festlegt, die Einzelberatung der Vorlage fortgesetzt. Beim Artikel 1 präzisterte der Abg. Ulrich seinen von der Vorlage und der Mehrheitsauffassung des Ausschusses ab⸗ weichenden Standpunkt dadurch, daß er bean⸗ tragte, diesen Artikel derart zu fassen, daß wohl vom Einkommen und Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen Gemeindeumlagen erhoben würden, nicht aber auch vom Grundbesitz und Gewerbe ohne Schuldenabzug. Die Mehrheit stimmte diesem Antrag nicht zu.
Bei Art. 8 kam die Frage der Heranziehung der Konsumpereine zur Gemeindesteuer zur Erörterung und zeigten einige Ausschußmitglieder nicht wenig Lust, gerade die Arbeiterkonsum⸗ pereine zu belasten, weil sie offene Läden hätten. Ulrich trat dieser Neigung energisch entgegen. Zu einer äußerst lebhaften Debatte kam es darüber, ob die Rechtsanwälte zur Gewerbe⸗ betriebsvermögenssteuer herangezogen werden sollten. Als die Mehrheit sich dafür ent⸗ schied, erklärte der Referent, Dr. Gutfleisch, daß er sein Referat niederlege und den Ausschuß ersuche, sich einen anderen Referenten zu wählen, weil er sich als Rechtsanwalt nicht unter die Bewerbetreibenden zählen lasse. Das gab begreiflicherweise eine ziemliche Aufregung, die sich erst wieder legte, als— nachdem schon ein Mitglied des Ausschusses die Sitzung ver⸗ lassen hatte— der bezügliche Beschluß wieder umgestoßen wurde. Diese Empfindlichkeit des Rechtsanwalts ist doch ganz unangebracht und steht dem Volksvertreter nicht besonders gut. Denn ein solches Verfahren bedeutet zugleich eine Geringschätzung derjenigen Abgeordneten, die Gewerbetreibende sind. Schließlich ist es noch gelungen, die Bedenken der bürgerlichen Vertreter gegen die Vorlage zu beschwichtigen, ob es aber gelingt, dieselbe zu retten, ist fraglich.
Gießener Angelegenheiten.
— Wie das Oktroi wirkt. Daß die städtischen Zölle— das Oktrot— eine ganz ungerechte Kopfsteuer bedeuten, welche die Armen zu Gunsten der Reichen belasten, wies kürzlich unser Offenbacher Parteiblatt ziffern⸗ mäßig nach. Unsere Offenbacher Genossen im Stadtverordneten⸗Kollegtum wollten bekanntlich das Oktrot auf Schweinefleisch und Wurst zunächst abschaffen und den der Stadt dadurch entgehenden Verlust an Einnahmen von zirka 60000 Mark durch Erhöhung der direkten Steuern decken. Unser Offenbacher Parteiblatt rechnet nun:
Eine Familie, die wöchentlich drei Pfund Schweinefleisch in verschiedenen Zubereitungen, besonders auch als Wurst, verzehrt, zahlt jährlich dafür 9,36 Mark Steuer.
Dieselbe Familie hätte, wenn sie bisher 10 Mark Einkommensteuer entrichtete, beim Fortfall des Schweine⸗Oktrois 3 Prozent mehr zu zahlen gehabt, also 30 Pfg. mehr.
Ersparnts: 9,06 Mark!
Dagegen eine wohlhabende Familie hat bisher 2000 Mark Einkommensteuer entrichtet, bet ihr würde der Zuschlag von 3 Prozent bedeuten, daß sie künftig 2060 Mark bezahlt.
Angenommen, diese Famtlie habe bisher das Vierfache an Schweinefleisch konsumiert,


