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Mitteldentsche Sountags⸗Zeitung.
Nr. 24.
Von Nah und Lern. Hessisches.
— Die Zweite Kammer tritt Mittwoch wieder zusammen, voraussichtlich zur letzten Tagung dieses Landtags.
— Zum Gemeindesteuer⸗Entwurf. Der Bericht des Sonderausschusses der Zweiten Kammer für die Gemeindesteuer ist anfangs der Woche herausgekommen. Er stellt nebst den zahlreichen tabellarischen Anlagen einen stattlichen Band dar. Auf den Inhalt können wir nicht weiter eingehen, wir verweisen unsere
Leser vielmehr auf die Artikel, die wir über
diesen wichtigen Gegenstand brachten und die aus sachkundiger Feder stammen. Der Bericht ist vom Abg. Justizrat Gutfleisch erstattet.
Gießener Angelegenheiten.
— Fröhliche Pfingsten allen unsern Lesern und Parteigenossen! Man benutze auch die Feiertage des herrlichen Frühlingsfestes dazu, für unsere große Sache bei fröhlichem Zu⸗ sammensein zu arbeiten, dem heiligen Geiste der Menschenfreiheit und Menschenrechte immer mehr Eingang zu verschaffen! b — Ende des Schneiderstreiks. Die Anfangs der Woche in München zwischen dem Schneiderverbande und dem Arbeitgeber⸗ verbande stattgefundenen Verhandlungen haben zur Beseitigung der Differenzen geführt und am Mittwoch früh ist die Arbeit überall wieder aufgenommen worden. Für Gießen wurde vereinbart: f 1) In Gießen wird der erhöhte Tarif der Arbeitgeber gewerbegerichtlich festgelegt, der hiermit mit folgenden drei Aenderungen seitens des Zentralvorstandes des Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverbandes für das Schneidergewerbe und des Zentral vorstandes des Verbands der Schneider und Schneider⸗ innen anerkannt wird: a) Für die Hose mehr 20 Pfg. in der 2. Klasse. b) Für die schwarze Weste mehr 20 Pfg. in der 2. Klasse. c) Für die Stunde 35 Pfg. Bemerkungen: Bisher von einzelnen Firmen höher bezahlte Löhne werden aus⸗ nahmslos weiter bezahlt und festgelegt. 2) Der Verband der Schneider und Schneiderinnen hebt demgemäß den Streik in Gießen und sämtliche Solidaritätsstreiks auf; der Allgemeine Deutsche Arbeitgeber⸗ verband für das Schneider⸗Gewerbe beendigt die von ihm verfügten Aussperrungen gleich⸗ zeitig. Die beiderseitigen Reverse sind damit hinfällig. 3) Maßregelungen finden nicht statt. 4) Die Arbeit wird spätestens Mittwoch früh aufgenommen. 5) Mit Ausnahme abgereister Gehilfen sprechen die Gehilfen wieder bei der Firma vor, bei der sie vor der Bewegung beschäftigt waren. So ist der Kampf nun endlich vorüber, der 9177 zehn Wochen währte. Das Gteßener mtsblatt meint, daß dieser Ausgang einen Sieg der Arbeitgeber bedeute. Mit nichten. Wenn von einem vollen Erfolge der Arbeiter auch nicht gesprochen werden kann, so sind doch für Gießen diejenigen Tariferhöhungen erreicht worden, auf welche die Gehilfen das meiste Gewicht legten, von den Meistern aber am entschiedensten abgelehnt wurden. Am meisten fällt jedoch ins Gewicht, daß sich die Arbeitgeber vereinigung genötigt sah, mit der Organtsation der Arbeiter zu ver⸗ handeln, was sie vorher bestimmt ablehnte. Darin liegt ein nicht zu unterschätzender Er⸗ folg.— Die Gießener Schneider haben sich während des Kampfes recht tapfer gehalten, nur ein 1 wurde zum Streikbrecher. Sie haben den Wert einer guten Organisation kennen elernt und werden sie zu schätzen wissen. Sie lar gesehen, daß kein bürgerliches
latt für ihre Interessen eintrat, das tat einzig und allein nur die Arbeiterpressel
— Die Ortskrankenkasse hielt am Sams⸗
tag im Postkeller ihre General⸗Versammlung ab, welche
den Geschäfts⸗ und mehrere andere Berichte entgegen⸗ nahm. Das Statut wurde u. a. dahin geändert, daß bereits vom 1. Tage der Erkrankung an Krankengeld gezahlt wird.
— In eigener Sache. Im„Corre⸗ spondent“, dem Organ des Deutschen Buch⸗ druckerverbandes, befindet sich in der Nummer vom letzten Dienstag ein Bericht über eine Versammlung der Gießener Verbandsmitglieder, in dem folgende Sätze enthalten sind:
„Das Schmerzenskind am hiesigen Orte, die sozial⸗ demokratische„Mitteldeutsche Sonntagszeitung“(Heppeler und Meyer) stand auch wieder auf der Tagesordnung. Auf die fortwährenden Tarisverletzungen, welche sich obige Firma zu schulden kommen läßt und mit welchen sich unsere Versammlungen seit Jahren beschäftigen, hier näher einzugehen, würde zu weit führen“.
Dieser Satz ist dem betreffenden Bericht⸗ erstatter, wie er selbst und andere Buchdrucker zugeben, total verunglückt und geeignet, falsche Vorstellungen zu erwecken. Wir wüßten auch nicht, warum unserm Blatte die Rolle eines „Schmerzenskindes“ zugeteilt werden sollte, seine„Eltern“ können im Gegenteil mit Stolz auf ihr Kind und seine Entwickelung blicken. Auf die Einrichtungen und Verhältnisse in der Druckerei Heppeler& Meyer hat der Verlag der Mitteldeutschen Sonntags⸗Zeitung nicht den geringsten Einfluß; die geschäftlichen Verbin⸗ dungen zwischen beiden Teilen sind nicht andere als sonst zwischen privaten Geschäftsleuten. Und an diesem Verhältnisse hat der Verlag keine Veranlassung etwas zu ändern, so lange die Firma— gemäß des Vertrages— der Tarifgemeinschaft angehört.
* Wegen Beleidigung des Polizeidieners Fink in Rödgen bei Nauheim wurde am Donnerstag gegen Redakteur Vetters und 3 Rödgener Einwohner verhandest. Die Verhandlung dauerte bis ½9 Uhr Abends und wird Samstag noch fortgesetzt. Ausführ⸗ licher Bericht folgt.
Mordprozeß Hudde.
Am Montag begann vor dem Gießener Schwur⸗ gericht die Verhandluug gegen den Metzgergesellen Oskar Hudde aus Schalke wegen Ermordung des Pfarrers Thöbes in Heldenbergen, sowie wegen verschiedener Einbruchsdiebstähle, die er in Gemeinschaft mit dem Zuschneider Otto Walter, gegen den zu⸗ gleich mit verhandelt wird, ausgeführt haben soll. Vorsitzender ist Landgerichtsrat Prätorius; die Staats⸗ anwaltschaft vertreten Oberstaatsanwalt Theobald und Staatsanwalt Hooß; Verteidiger sind Rechtsanwalt Jung für Hudde, Rechtsanwalt Spohr für Walter.— Der ermordete Pfarrer Thöbes bewohnte das Erdgeschoß des Pfarrhauses in Heldenbergen, eine Treppe höher wohnte die Haushälterin Kath. Sulzbach. In der Nacht rom 11. zum 12. November v. J., etwa gegen 12½ Uhr Nachts, vernahm die Haushälterin einen unterdrückten Schrei. Sie sprang aus dem Bett und öffnete das Fenster. Da jedoch Alles ruhig war, begab sie sich wieder zu Bett. Am Morgen des 12. November klopfte vom Garten aus der Küster am Fenster des Schlafzimmers des Pfarrers; er hatte den Befehl, den Geistlichen zu wecken, damit er rechtzeitig zur Frühmesse erscheine. Allein wie sehr er auch klopfte, der Pfarrer gab keine Antwort. Inzwischen war die Haushälterin heruntergekommen. Ihr Schreck war kein geringer, als sie sah, daß alle Türen, die sie am Abend vorher gut verschlossen hatte, weit offen standen. Sie rief, das Schlimmste befürchtend, eine Frau herein, die gerade, auf dem Gange zur Frühmesse begriffen, vorüberging. Beide Frauen betraten mit einer schnell angezündeten Lampe das Schlafzimmer des Pfarrers. Dieser lag, nur mit dem Hemde bekleidet, entseelt, quer über dem Bette, mit dem Kopfe nach der Wand. Die Bettwäsche war mit Blut besudelt. Ein eiligst herbeigerufener Arzt stellte fest, daß der Pfarrer tot und zwar ermordet worden war. Die Leiche wies acht Stichverletzungen auf; eine davon ging in den Hals und war 4 Zenti⸗ meter lang in den rechten Lungenflügel eingedrungen. Fünf Stiche waren in die Brust gedrungen. Ein Stich hatte die große Schlagader getroffen, zwei die Lunge durchbohrt. Einen Stich hatte der Pfarrer in die rechte Wange und einen in die rechte Hand, die er ossenbar
zur Abwehr vorgestreckt hatte, erhalten. Die Stiche waren dem unglücklichen Pfarrer zweifellos mit einem großen Küchenmesser beigebracht worden, das der Mörder offenbar von der Küche in das Schlafzimmer mitge⸗ nommen hatte. Das Messer zeigte Streifen getrockneten Blutes, die den Eindruck machten, als sei das Blut mit den Fingern abgestrichen worden. Die Schränke des Schreibtisches waren aufgebrochen und die Schubladen herausgezogen. Auch alle anderen Kästen und Schub⸗ laden waren aufgebrochen. Es waren 200800 Mk.
baares Geld, eine goldene Anker⸗Remontoiruhr nebst
Kette, eine silberne Uhr mit sogenannter Peterskette, eln alter Revolver und einige Zigarren geraubt.
Von dem Mörder fehlte zunächst jede Spur. Erst später verstärkte sich der Verdacht gegen Hudde, der endlich in Aachen am 10. Januar d. Is. verhaftet wurde, nachdem er in der Zwischenzeit eine Reihe von Einbruchsdiebstählen ausgeführt hatte. Der Mitange⸗ klagte Walter, welcher früher mit Hudde zusammen „reiste“, war kurz vor der Heldenberger Mordtat ver⸗ haftet worden.— Hudde bestreitet bei seiner Verneh⸗ mung, den Pfarrer ermordet zu haben, gibt aber zu, bei dem Einbruchdiebstahl im Pfarrhause beteiligt ge⸗ wesen zu sein. Den Mord habe vielmehr einer namens „Willy“ ausgeführt, den er auf der Landstraße kennen gelernt habe und mit dem zusammen er kurz nach Mitternacht in das Pfarrhaus eingestiegen sei. Nach⸗ dem sie vergeblich alle Räume des Erdgeschosses nach Geld durchsucht hatten, habe„Willy“ gesagt:„Ohne Geld gehen wir nicht heraus. Wir müssen Geld haben, nun gehen wir in das Schlafzimmer.“ Er, Hudde, habe dort in einer Schublade des Schreibtisches Geld gefunden. Währenddessen habe„Willy“, mit dem Küchenmesser bewaffnet, vor dem im Bette liegenden Pfarrer gestanden, um ihm, wenn er aufwache,„bange zu machen“. Durch das durch die Wegnahme des Geldes verursachte Geräusch sei der Pfarrer wach ge⸗ worden. Er habe sich erhoben und einen Schrei von. sich gegeben. Er, Hudde, habe auf den Pfarrer zu⸗ springen wollen, um ihn zurückzudrücken. Ehe er aber dazu kam, hatte„Willy“ den Pfarrer ermordet. Als⸗ dann haben sie Uhren, Ketten und Alles, was sie vor⸗ fanden, geraubt, sich an Speise und Trank gütlich getan, eine Flasche Wein geleert und sich danach auf demselben Wege, auf dem sie gekommen waren, entfernt. Auf der Chaussee, wo die Straße nach Windecken und Büdes⸗ heim abzweigt, haben sie sich getrennt. Sie hatten ver⸗ abredet, sich am nächsten Vormittag am Hauptbahnhof in Frankfurt a. M. zu treffen, er habe aber den„Willy“, dessen Familiennamen er nicht wisse, nicht mehr gesehen. Die Existenz dieses„Willy“ wird von der Anklage⸗ behörde bezweifelt und auch aus den Zeugenaussagen sowie aus den im Garten vorgefundenen Fußspuren geht hervor, daß nur eine Person als Mörder in Frage kommen kann. Trotzdem besteht Hudde fest auf seinen Angaben. Fast 50 Zeugen werden vernommen. Ueber⸗ einstimmend bekunden die aus Heldenbergen, daß am
Tage vor dem Morde Hudde allein gesehen wurde,
niemand hat ihn mit einem Begleiter gesehen. Als
Zeugen treten u. a. auch mehrere Prostituierte aus Köln⸗ 8
auf, mit denen Hudde dort nach dem Morde verkehrte. Interessant sind die Darlegungen, die der Sachverständige
Gerichtschemiker Dr. Po pp⸗Frankfurt über seine Unter⸗ 1
suchungen der Fingerspuren macht. Diese weisen nur auf Hudde hin und Popp glaubt deshalb mit an Sicher⸗ hett grenzender Wahrscheinlichkeit zu schließen, daß Hudde als alleiniger Täter in Frage komme. Die Plaidoyers nehmen den ganzen Donnerstag in Anspruch. Der Oberstaatsanwalt tritt für Bejahung der bei Hudde auf Mord lautenden Schuldfrage ein, während Verteidiger Dr. Jung die vorgeführten Beweise für einen Schuldspruch nicht fur genügend hält. Die Gee⸗ schworenen sprechen jedoch Hudde des Mordes schuldig sowie des schweren Einbruchsdiebstahls in fünf Fällen. Hudde wird darauf zum Tode, 12 Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Walt er erhält 7 Jahre Zucht⸗ haus und Ehrverlust auf 10 Jahre. Hudde nahm das Todesurteil mit großer Ruhe entgegen.
Aus dem Nreise gießen.
r. Herr Leun auf Agitat on. Am Sonntag hielt Herr Landtagsabg. Leun eine Versammlung in Watzenborn bei Wirt Sommer ab. In seinem Vor⸗ trag über die Gemeindesteuer⸗Reform bemerkte er, daß er dabei als Mitglied des Ausschusses eine besondere Tätig⸗ keit entfaltet hätte,„um etwas Vorteilhaftes für die minderbemittelte Bevölkerung zu schaffen.“ Gen. Häuser wies in der Diskussion an Hand des ihm zur Verfügung stehenden Materials nach, daß an dem, was Herr Leun da habe schaffen helfen, nicht viel zu rühmen sei. Bei⸗
spieisweise habe er für die Befreiung der Rechts anwälte 1
von der Gewerbebetriebssteuer gestimmt.. Herr Leun gab zu, daß er hier nachgegeben habe, weil der Referent Abg. Gutfleisch gedroht habe, das Referat abzulehnen, wenn der Art. 8 im Ausschuß angenommen würde.
Häuser erwiderte ihm, daß er doch etwas mehr Rückgrat 3 d
habe zeigen sollen, für Gutfleisch wäre wohl noch Ersatz zu finden gewesen. daß er für die Befreiung ausländischer Rentner von der Kapitalvermögenssteuer gestimmt habe, weil man damit eine Lockspeise zur Hereinziehung von Rentnern nach Hessen habe, Demgegenüber bemerkte Häuser, dadurch habe man reichen Leuten Gelegenheit gegeben, sich drei Jahr von der Steuer zu drücken. Dies gab Herr Leun eben⸗ falls zu, doch suchte er die weitere Bemerkung Häusers
zu bestreiten, daß die Tendenz dieses Steuergesetzes dahin
ginge, die Reichen auf Kosten der Aermeren zu entlasten
Im Weiteren gab Herr Leun zu,
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