Ausgabe 
5.11.1905
 
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Nr. 48.

Witteldentsche Sonntags⸗Zeitung.

Seite 3.

bereits früher dem Landtage an, außerdem Drees bach, der leider unterlegen ist.

Menschenopfer für die Sandwüsten.

Die deutschen Gesamtverluste in dem jetzt 22 Monate währenden südwestafrikantschen Aufstande betragen nach Berichten bürgerlicher Blätter 1850 Mann. Wegen Krankheit heimgesandt, hierbei aber nicht berücksichtigt, sind etwa 750 Offiziere und Mannschaften, die genau genommen auch ein Verluste der Truppe sind. Der Gefechtsverlust der Truppen, d. h. der im Kampfe Gefallenen und Verwundeten beläuft sich insgesamt auf 1009 Mann, davon 110 Offtziere. Und alle diese Opfer wurden gebracht, um die Schwarzen dafür zustrafen, daß sie sich die infamen Drangsalierungen durch die Weißen nicht stillschweigend gefallen ließen! Und weitere Tausende von Opfern werden diesem erhabenen Zwecke auch weiter dargebracht wer den!

Für das allgemeine Wahlrecht

utfal ten auch unsere österreichischen Genossen eine energische Agitation. In Prag, Brünn und anderen Orten wurden bereits gewaltige Straßendemonstrationen, an denen sich zehn⸗ tausende von Menschen beteiligten, veranstaltet und die Forderung des allgemeinen Stimmrechts bei den Behörden erhoben. Auf dem diese Woche in Wien abgehaltenen Parteitag der österreichischen Sozialdemokraten forderte am Dienstag Dr. Elleübogen die Anwen⸗ dung des Massenstreiks zur Erzwingung des allgemeinen Wahlrechts. Es kam zu einer begeisterten Kundgebung für die russische Revolution. Redner verlaß ein Begrüß⸗ ungsschreiben des russischen sozialdemokratischen BlattesIskra und kritisierte den Zaren⸗ erlaß. Schu meier sagte, jetzt seien auch in Oesterreich der Worte genug gewechselt, man müsse zu Taten schreiten.Unser Platz ist jetzt auf der Straße. Hinaus auf den Ring bor die Burg! Die Sitzung wurde danach unterbrochen zur Beratung der Gesamtexekutive der Partei. Man beschlotz, abends eine Demon⸗ stration auf der Ringstraße abzuhalten, die unter riesiger Beteiligung verlief. Viele Tausende von Arbeitern zogen unter stür⸗ mischen Rufen:Hoch das allgemeine Wahl⸗ recht über die Ringstraße vor das Parlaments⸗ gebäude, vor dem Adler, Schumeter und Das zynsk! Ansprachen hielten, in denen sie den Sieg des russischen Proletartats feierten. Auch in er sei endlich die Zeit gekommen, dem Volke das allgemeine Wahlrecht zu geben. Die Sozialdemokratie werde nicht eher ruhen, bis diese Forderung erfüllt sei. Die Ausführungen wurden mit tausendstimmigen Hochrufen begleitet.

Ein Zarenmanifest.

Am Montag Abend erschien ein kaiser⸗ liches Manifest, das die Kapitulation der e e vor der Revolution bedeutet.

er frühere Finanzminister Witte, der auch die Frieden sverhandlung mit Japan führte, wird zum Ministerprästdenten ernannt. Nach einigen heuchlerischen Phrasen heißt es darin:Wir geben der Regierung die Pflicht auf: 1. Der Bevölkerung die unerschütterlichen Grundlagen der bürgerlichen Frei⸗ heit zu verleihen, die gegründet ist auf der wirklichen Unverletzlichkeit der Person und auf Freiheit des Gewissens, des Wortes, der Versammlungen und Vereinigungen; 2. ohne die früher angeordneten Wahlen für die Staats⸗ duma aufzuschieben, zur Teilnahme an der Duma jene Klassen der Bevölkerung zu berufen, welche jetzt Wahlrechte völlig entbehren; und 3. als unerschütterliche Regel aufzustellen, daß kein Gesetz in Kraft treten kann, ohne Genehmigung der Staats duma, und daß den Erwählten des Volkes die Möglichkeit einer wirklichen Teilnahme an der Ueber⸗ wachung der Gesetzlichkeit der Handlungen der von uns ernannten Behörden gewährleistet wird.

Hoffentlich läßt sich das Volk durch die schönen Versprechungen nicht täuschen, sondern beharrt auf seinen Forderungen. Es ist sehr leicht möglich, daß man das Volk jetzt einlullen

und die Bewegung besänftigen will, um dann desto teuflischer die Knute zu schwingen. Und daß diese Befürchtungen auch auf Seite der Revolutionäre bestehen, beweist eine Petersburger Meldung derTimes, in der es heißt:Es ist zweifelhaft, ob das Manifest die revo⸗ lutionären Führer befriedigen wird, die nichts weniger verlangten, als allgemeines Stimmrecht und eine konstituierende Versammlung. Es ist auch zweifelhaft, ob die Reformer von dem bureaukratischen Regime Konzessionen annehmen werden und ob die gezwungene Uebergabe der Regierung nicht das Signal sein wird zu weiteren Kämpfen. Im Uebrigen wird aus Warschau und Petersburg berichtet, daß das Manifest mit ungeheuerem Jubel aufge⸗ nommen worden sei. Man gab auch dem Be⸗ fremden darüber Ausdruck, daß keine Amnestie gewährt wurde.

Kleine politische Nachrichten.

Die Landtagswahl in Tuttlingen (Württbg.) brachte wie vorauszusehen war, den Liberalen den Sieg. Der Volksparteiler Storz⸗Heidenheim wurde mit 3089 gegen 2060 Stimmen für unseren Genossen Mattutat gewählt. Unsere Stimmenzahl zeigt eine erhebliche Zunahme.

Die Schweizer Nationalratswahlen fanden am Sonntag statt. Sie standen unter dem Zeichen der Bekämpfung der Sozialdemokratie durch die bürgerlichen Parteien. Unsere Genossen, die bisher sechs Sitze innehatten, haben nur einen Kandidaten durchgebracht; sie unterlagen in Zürich und Winterthur, den Brennpunkten des Wahlkampfes.

Die französische Kammer wurde am Dienstag wieder eröffnet und nahm die Amnestie⸗ Vorlage mit 541 gegen 5 Stimmen an, Infolge dies es Gesetzes können verschiedene vor Jahren ans Frankreich ausgewiesene Nationalisten zurückkehren.

Sozialistischer Wahlsieg in Frankreich. In Toulouse, wo unsere Genossen erst kürzlich einen glänzenden Gemeindewahlfieg erfochten haben, fand eine Nachwahl für den Gemeinderat an Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Serres statt. Gewählt wurde der Kan⸗ didat der geeinigten sozialistischen Part ei, Schriftsetzer Fakandry mit mehr als 12 000 Stim⸗ men. Dessen Sieg rief stürmischen Jubel iu der ganzen Stadt hervor.

Soziales, Gewerkschaftliches. Arbeiterbewegung.

Aus den Gewerkschaften. Der Hol z⸗ arbeiterverband zählte am Schlusse des zweiten Quartals 1905 Ende Juni 116,041 Mitglieder, das sind 8319 Mitglieder mehr als am Schlusse des ersten Quartals 1905, gegen über einer Mitgliederzunahme von nur 2336 im ersten Quartal dieses Jahres gewiß ein er⸗ freuliches Ergebnis. Tatsächlich hat der Holz⸗ arbeiterverband in dem zweiten Quartal eines Jahres noch niemals einen solchen Mitglieder⸗ zuwachs gehabt wie in dem diesjäherigen. Er⸗ freulich ist auch die fortgesetzte Steigerung der Zahl der weiblichen Mitglieder von 635 am Schlusse des Jahres 1904 auf 810 am Schlusse des ersten und auf 932 am Schlusse des zweiten Quartals 1905; damit ist die höchste Zahl weiblicher Mitglieder im Verband erreicht.

Bei den Gewerbegerichtswahlen in Darmstadt, die am Mittwoch voriger Woche vorgenommen wurden, stegte die Liste der freien Gewerkschaften mit 927 von 937 Stimmen. Es stimmten nur 12 Prozent der Wahlberechtigten ab. Eine gegnerische Liste kam trotz der eifrigen Bestrebungen einiger Christlichen undHirsch⸗Dunkerscher nicht zu Stande.

Lohnkämpfe. Beigelegt wurde der bereits zwei Monate währende Holzarbeiter⸗ Ausstand in Fürth, an dem anfangs 1500 Arbeiter beteiligt waren. Der Bürgermeister ließ sich die Vermittelung angelegen sein. Vom 1. April ab wird für drei Jahre eine wöchent⸗ liche Arbeitszeit von 54 Stunden gelten. Die Arbeiter bedangen sich ferner aus, daß sämtliche Streikenden wieder eingestellt werden. In der Berliner Wäscheindustrie kam es vor kurzem zum Ausstan d. Die kämpf⸗

enden Teile haben sich vor dem Gewerbegericht geeinigt. Der von diesem gefällte Schiedsspruch

bestimmt, daß in allen Wäschefabriken eine so⸗ fortige Lohnerhöhung von 6 Prozent für die Arbeiter und Arbeiterinnen der Fabrik- und der Heimindustrie eintreten soll. Eine zu wählende Schlichtungskommission, bestehend aus je steben Vertretern der Arbeiterorganisation und der Unternehmer, hat die Aufgabe, sämtliche Diffe⸗ renzen, die zu Kämpfen führen könnten, zu begleichen.

Non Nah und Fern.

Gießener Angelegenheiten.

Arbeiter⸗Ausschuß für die städtischen Betriebe. Für die städtischen Arbeiter soll, wie in der letzten Nr. bereits mitgeteilt wurde, ein Arbeiter⸗Ausschuß errichtet werden. Die wichtigsten Bestimmungen, des von der Stadtverordneten⸗Sitzung am letzten Don⸗ nerstag beschlossenen Statuts sind folgende:

§ 1. Für alle von der Stadt Gießen beschäfligten Taglohnarbeiter wird ein Arbeiterausschuß gebildet. Er soll den Arbeitern Gelegenheit geben, Wünsche und Be⸗ schwerden in Angelegenheiten vorzutragen die alle städ⸗ tischen Arbeiter oder sämtliche Arbeiter eines städtischen Betriebes berühren.

§ 2. Die Zahl der Ausschußmitglieder wird in der Weise bestimmt, daß auf je 30 sowie einen etwaigen Ueberschuß von mindestens 15 der von dem Gas- und Wasserwerk, von dem Elektrizitätswerk sowie aller übrigen von der Stadt beschäftigten Arbeiter ein Ausschuß mitglied entfällt. Jedoch muß jede der drei genannten Gruppen wenigstens durch ein Mitglied im Ausschuß ver⸗ treten sein.

Die sich hiernach ergebende Zahl der Ausschußmit⸗ glieder und ihre Verteilung auf die einzelnen Gruppen wird von dem Bürgermeister festgestellt und mit der Einladung zur Wahl den Arbeitern bekannt gegeben.

Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmann zu wählen.

5 3. Die Mitglieder des Ausschusses und die Er⸗ satzmänner werden durch geheime Wahl bestimmt.

Wahlberechtigt sind alle volljährigen Arbeiter, die sich am Wahltag im städtischen Dienst befinden, so⸗ weit sie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeiter, die am Wahltag mindestens 25 Jahre alt sind und min⸗ destens seit 3 Jahren ununterbrochen im städtischen Dienst stehen. Krankheiten sowie militärische Uebungen gelten hierbei nicht als Unterbrechungen.

§ 4. Die Wahl ersolgt getrennt nach den in 8 2 genannten Gruppen.

Zeit und Art der Wahl werden von dem Bürger⸗ meister festgesetzt und mindestens eine Woche vorher in geeigneter Weise bekannt gemacht. Die Wahlzeit ist so anzuordnen, daß jedem Arbeiter Gelegenheit gegeben ist, außerhalb seiner Arbeitszeit von seinem Wahlrecht Ge⸗ brauch zu machen.

§ 8. Verliert ein Mitglied oder ein Ersatzmann die Wählbarkeit oder die Eigenschaft als städtischer Arbeiter, so erlischt damit selbst seine Mitgliedschaft im Arbeiterausschuß oder seine Eigenschaft als Ersatzmann.

§ 9. In der ersten Sitzung wählen die Mitglieder mittels Stimmzetteln einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

5 11. Die Sitzungen des Ausschusses sollen regel⸗ mäßig in die Arbeitszeit gelegt werden. Lohnkürzungen für die versäumte Arbeitszeit finden nicht statt, ebenso⸗ wenig werden Entschädigungen für außerhalb der Ar⸗ beitszeit abgehaltene Sitzungen gewährt.

§ 12. Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Der Bürgermeister und die von ihm beauftragten Per⸗ sonen haben das Recht, der Sitzung mit beratender Stimme beizuwohnen und müssen jederzeit angehört werden. Die Beschlüsse erfolgen durch Stimmenmehr⸗ heit; bei Gleichheit der Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt. Die Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen, das der Bürgermeisterei auf Verlangen vor⸗ zulegen ist. Das für die Tätigkeit des Ausschusses er⸗ sorderliche Schreibwerk wird von dem Sekretariat der Bürgermeisterei besorgt.

Die 88 5, 6 und? enthalten wahltechnische Bestimmungen, deren Wiedergabe wir für über⸗ flüssig erachten.§ 10 handelt von Einberufung der Sitzungen. Manches an dem Statut ist zu bemängeln. So die bereits in der Stadt⸗ verordneten⸗Sitzung von Orbig bekämpfte Be⸗ stimmung, wonach nur in den Ausschuß ge⸗ wählt werden kann, wer seit 3 Jahren bei der Stadt beschäftigt ist. Die sozialpolitische Kommission motivierte diese Bestimmung da⸗ mit, es müsse vermieden werden, daßZug⸗ vögel, die bald hier bald da ein paar Wochen

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