Mitteldentsche Sonutags⸗Zeitung.
von Nah und Lern.
Arbeitswilliger, Patriot und— Zuchthäusler.
Das Landgericht Zwickau verurteilte den Fabrikarbeiter Rabe wegen Rückfalls diebstahls zu zwei Jahren neun Monaten Zuchthaus. Er hatte seinen Arbeitgeber Pfau in Leitelsheim bei Crimmitschau wiederholt bestohlen. Bei einer Festlichkeit vom Nationalen Unter⸗ stützungsverein in Rudelswalde nahm er einen 57 und Ueberzieher mit sich. Sehr interessant ist es, daß dieser Dieb in Rudelswalde eine sehr hübsche patriotische Rede vom Stapel gelassen und der großen deutschen Männer, wie Bismarcks, Moltkes und Waldersees gedachte. Der Vorsitzende vom Nationalen Arbeiterverein konnte es deshalb nicht unterlassen, im Namen des Vereins dem Redner den besten Dank dafür abzustatten. Man soll sich dabei noch mit dem Gedanken getragen haben, diesem die Ehren⸗ mitgliedschaft anzubieten. Und doch war dieser Mensch ein ganz geriebener Spitzbube, der allerdings würdig ist, in die Ehrentafel des Nationalen Arbeitervereins tief eingegraben zu werden.
Ibr laßt die Armen schuldig werden
Ein Jahr Zuchthaus wegen Entwen⸗ dung einiger Kohlen wollte der Staats⸗ anwalt Schaeffler in Bromberg von der dortigen Strafkammer einer 64 jährigen Wit we aufdiktiert wissen. Diese arme Frau hatte auf der Kohlenentladestelle des Bahnhofs Schwersenz auf dem Wege verstreut liegende Kohlen im Gewichte von etwa 25 Pfund aufgelesen. Ob der ungewöhnlichen Höhe des Strafantrages erfolgte zwischen dem Vorsttzenden Landgerichts⸗ direktor Myltus und dem Staatsanwalt folgende Auseinandersetzung: Es handelt sich um ein Diebstahlsobjekt im Werte von nur einigen Pfennigen, Sie beantragen 1 Jahr Zuchthaus? St.⸗A.: Die Angeklagte ist bereits zweimal wegen Diebstahls vorbestraft(mit 3 und 5 Tagen Gefängnis); sie befindet sich also im Rückfalle. Uebrigens kann ich die Strafen beantragen, wie ich will. Der Gerichtshof entschied wie folgt: Die geständige Angeklagte hat den Dieb⸗ stahl erwiesenermaßen aus Not begangen, weshalb ihr mildernde Umstände zugebilligt wurden und auf die gesetzlich niedrigste Strafe n Monaten Gefängnis erkannt wurde.
Schamlose Kellnerinnen⸗Ausbeutung
brachte kürzlich eine Gewerbegerichts-Verhand⸗ lung in München an den Tag. Die zehn dort in dem Café⸗Restaurant„Habs⸗ burg“, einem der besseren Münchener Cafés, beschäftigten Kellnerinnen erhalten, wie in den meisten feineren Cafés in München, keinen Pfennig Lohn, dagegen haben die Mädchen täglich folgende Beiträge am Buffet zu ent⸗ richten: 15„ Bruchgeld, trotzdem sie jeden einzelnen zerbrochenen Gegenstand extra be⸗ zahlen mußten, 20„ Putzgeld, 15. täglich —— für die Benutzung des Aborts, jeden fünften Tag eine Mark für den Ausgang und die vollständigen Invaliden⸗ und Kranken⸗ versicherungsbeiträge! Dazu kommt noch, daß die Mädchen keinerlei Kost bekommen und die Speisen nach der Karte und bei Menu⸗ Portionen sogar um 10 teuerer bezahlen mußten, als die Gäste. Drei Kellnerinnen verlangten die ihnen auf eine sonderbare Art abge- nommenen Beträge zurück und beanspruchte die erste V 60, die zweite M, 101 und die dritte, die nur 12 Tage die„feine“ Pfründe inne hatte,, 5,34. Der Gewerberichter meinte zur beklagten Restaurateursgattin, sie täte wohl am besten, dieses Geld, das auf eine höchst eigentümliche Art in ihren Besitz geflossen sei, vergleichsweise zurückzuerstatten, welchen Rat die Beklagte, wohl ahnend, wie das Urteil ausfallen würde, auch befolgte. Die Tatsache, daß die Kellne⸗ rinnen sogar für die Befriedigung eines natür⸗ lichen Bedürfnisses bezahlen mußten, spricht dafür, daß der Restaurateur zum Café Habs⸗ burg den Gipfel kapitalistischer Profitgter erreicht haben dürfte. Mit den oben ausgeführten Be⸗
trägen sind die Leistungen der Kellnerinnen aber
noch lange nicht erschöpft. Jede Kellnerin hat außer dem das ihr beigegebene Bier⸗ oder Wasser⸗ mädchen mit täglich 50% zu entlohnen, außer⸗ dem für die nötigen Zahnstocher, Streichhölzer aufzukommen und die für ihr Service not⸗ wendigen Zeitungen herbeizuschaffen. Dies alles haben sie aus ihrem Trinkgelderalmosen zu be⸗ streiten. Und da wundert man sich noch über die Zunahme der Prostitution.
Zensuren. Ein Kapitel aus der Schule von H. G.
(Schluß aus voriger Nr.)
Wie oft übrigens das fachliche Urteil des Pädagogen durch subjektwe Empfindungen, Vor⸗ urteile und Animosität getrübt ist, so daß er nicht selten nach Gunst und Ungunst Zensuren erteilt, wissen wohl alle, die Kinder in die Schule schicken. Da auch der polttische Gesichts⸗ punkt des Lehrers zuweilen mit hineingespielt — leider! müssen wir sagen!— so erhalten Kinder von Sozialdemokraten von irgend einem eifrigen antisemitischen Lehrer weit öfter Prügel oder schlechte Zensuren als andere Kinder. Glücklicherweise bilden letztere Fälle nur Aus⸗ nahmen, ste zeigen indessen, daß auf die absolute Richtigkeit der Zensuren kein Verlaß ist. Unter solchen Umständen erscheint es wirklich fraglich, ob den Zensuren überhaupt ein Wert beizu⸗ messen ist.
Dagegen dienen schlechte Zensuren auf die Dauer dem Lehrziel gar nicht, da in den mit solchen Zensuren bedachten Kinder die Schaffens⸗ lust und Selbstzuversicht gestört wird. Aner⸗ kennung! fordern wir, also auch Anerkennung als Tadel. Nicht aber vermag dauernder Tadel den innerlichen Menschen aufzurichten, denn wir sind nicht immer gut und nicht immer schlecht, wir haben allzumal unsere guten und schlechten„Momente“, wie man zu sagen pflegt und so hat selbst das verstandesschwache, inferiore (untergeordnete) Kind seine guten, wie ein begabtes, wohlorganisiertes seinen schlechten Tag. Dauern⸗ der Tadel drückt danieder, während ein gelegent⸗
licher Tadel Aulaß zu gesteigerter Leistung werden
kann.
Hierzu kommt jedoch noch eins, und diese
Beobachtung müssen viele Eltern machen. Da die Zensur 1 als abso lut gilt, so bildet diese das Ideal für alle weiteren Ziffern der Zensur⸗ reihe. Das Ideal wird indessen nur höchst selten erreicht und so kommen die Kinder selbst bei ihren besten Leistungen auf 2 oder 1 b und es eutsteht bei ihnen wie bei den Eltern der Verbacht, daß die„Eins“ wohl überhaupt nicht erteilt würde, d. h. man schiebt es der Lehr⸗ kraft in die Schuhe, wenn allgemein bloß Zen⸗ suren zweiten und dritten Grades erteilt werden.
Am fragwürdigsten erscheinen mir Zensuren wegen der Hausarbeiten. Wenn wir Eltern wenig zu beurteilen vermögen, wie sich das Kindermaterial und die Lehrkraft in der Schule zueinander verhalten, so kennen wir doch„unsere Jungen“ oder„unser Mädel“ und beobachten es bei der Hausarbeit. Wir wissen, was die Kinder zu leisten vermögen und was nicht. Wir beobachten daher aber auch, welcher Art und Umfangs die Hausaufgaben sind und bemerken mit Staunen die Unmasse von Schreib-, Rechnen⸗ und Memorieraufgaben und wir be⸗ dauern die Kinder, wenn sie all das„Zeugs“ zu Hause unter der„Kontrolle der Eltern“ lernen und arbeiten sollen. Doch ist dies vielen, besonders jüngeren Flachsmännern in der Pädagogik einerlei. Sie„geben auf“, was sie glauben aufgeben zu dürfen und ob das Kind übermüdet und abgespannt ist, ob es Vor⸗ und Nachmittags Schule hat, ob es mit zu Brote arbeiten muß, kleine Kinder zu warten, oder sonstige Aufgaben für die Eltern hat,— es zählt einfach nicht:„die Schularbeiten gehen vor!“
Das ist natürlich eine völlige Verkennung der Aufgaben der Schule, wie der Macht des Lehrers und Genosse Otto Rühle, selbst ein
Lehrer, hat völlig recht, wenn er in einem seiner
pädagogischen Schriftchen“ ausführt, daß die Schule auf Hausaufgaben überhaupt ver⸗ zichten sollte. Bei dem heutigen Stande der Methodik, meint er, bei der fortschreitenden Entwickelung des Lehrerstandes und bei der der Schule zugeteilten Zeit bedarf unsere Schul⸗ erziehung zu ihrer Unterstützung der Hausauf⸗ gaben nicht mehr. Die Begriffe: Arbeiten, Arbeitenlernen, Energieentfaltung, haben für einen großen Teil unserer Volksschüler in der gegenwärtigen Zeit schon früh genug eine so ernste Bedeutung, daß nicht auch noch die Schule mit Hausaufgaben zu kommen braucht, um das Kind an die Arbeit zu gewöhnen, ganz abge⸗ sehen von dem Widerstreit der Pflichten, in den die Kinder mitunter durch die Hausaufgaben gebracht werden.
Was diesen Widerstreit der Pflichten be⸗ trifft, welcher die soziale Seite der Hausauf⸗ gaben berührt, so hat seinerzeit der Lehrer
Schanze in Dresden, der die Hausaufgaben
verwirft, in einem Schriftchen ausgeführt:
Die wirtschaftlichen und häuslichen Ver⸗ hältnisse in der Familie sind— bei der Ueberzahl unserer Arbeiterfamilien angefangen — bis weit in die bürgerlichen Kreise hinein derart, daß Hausaufgaben als etwas recht Ueberflüssiges erscheinen, ja anderseits als etwas das Familienleben Störendes em⸗ pfunden werden. Die Licht⸗, Raum⸗, Wärme⸗ und sonstigen Verhältnisse sind ihnen ganz besonders da ungünstig, wo mehrere Kinder Schularbeiten zu fertigen haben. Es ist ganz unverantwortlich, daß die Kinder mit ihren Arbeiten in die Essenszeit hineinkommen, und es dürfte nicht allzu viele geben, denen ein anderer Platz als der Eßtisch zur Ver⸗ fügung steht. Wie bald kommt da ein Fett⸗ fleck ins Buch und wie schnell ist da eine schlechte Note(Zensur) in Ordnungsliebe verdient. Das willigste Kind kann unter ungünstigen Verhältnissen bald zum unsauberen und unordentlichen Schüler gemacht werden! Es kann auch beim Fertigen der Hausauf⸗ gaben meist nicht die nötige Aufmerksamkeit aufgewendet werden. Da stören kleinere Geschwister durch ihr Spiel, dort größere durch ihr Gespräch, häusliche Verrichtungen, Besuch und unzählige ungünstige Umstände aller Art beeinträchtigen die Schularbeit im Hause. Die Abschaffung der Hausaufgaben würde eine Erlösung für viele bedeuten. Die Schule büßte nichts ein und Eltern, Lehrern, Kindern würde ein Leid erspart.
Dieses Urteil des Dresdener Schulmannes ist nur zu unterschreiben. Es bestätigt übrigens unser Urteil über die Fragwürdigkeit von Zen⸗ suren. Derselbe Lehrer führt an anderer Stelle noch aus, daß infolge der Abhetzung bei der Anfertigung der zu vielen Aufgaben an Stelle der anfangs vielleicht ganz netten Handschrift des Schülers eine elende Schmiererei tritt; beim Ausrechnen vergaloppiert sich das Kind einmal über das andere, weil es durch die übermäßige geistige Anstrengung ermüdet; das Memorieren von Sprüchen wird zur qualvollen Marter des Gedächtnisses, die dem Schüler alle Lust und Liebe zum Lernen verekelt. So schlägt der erstrebte gute Zweck in sein Gegen⸗ teil um. g
Die Ueberlastung unserer Schuljugend ist eine alte Klage, zumal da die Auswahl der Lehrstoffe und die einseitige Hervorhebung des religiösen Memorierstoffes im Lehrplan der Volksschule jedem zum Selbst denken und Selbsturteil erzogenen Menschen anwidern muß. Wenn z. B. nach einer ministeriellen Verordnung vom Jahre 1877 im„Lande der Schulen“, dem Königreich Sachsen, nicht weniger denn 150 Bibelsprüche, 168 Gesongbuchstrophen, 140 biblische Geschichten, 35 Choralmelodien und die fünf Hauptstücke nach Luthers kleinem Katechismus vom Schulkinde zu lernen sind, so mag man sich eine Vorstellung von der Ver⸗ wüstung des Kindergehirns machen. Die dem Gedächtnis eingeprägten toten Memorierstoffe tragen einen großen Teil Schuld an der
*Die Volksschule wie sie sein soll, von Otto Rühle. Berlin 1908, Buchhandlung Vorwärts. Preis 30 Pfg. Ein lesenswertes Schriftchen.
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