Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 23.
Grundvermögen hat; daß eine Malzhandlung mit 3 058 907 Mk. Betriebskapital ohne Ein⸗ kommen und Grundvermögen existtert und daß eine Maschinenfabrik mit 1380 099 Mk. Be⸗ triebskapital und 400 335 Mk. Grundkapital keinen Pfennig verdient haben will!
Für diese eigenartigen Gebilde— die übrigens nicht gerade künstlich gestaltet sein müssen— ist auch der Art. 15 bestimmt, welcher den Gemeinden das Recht gibt, durch Ortsstatut festzustellen, daß derartige Betriebe
nach dem Ertrag eines bestimmten Zeitraumes,
nach der Zahl der beschäftigten Hilfskräfte,
nach einer Verbindung von Ertrag, Hilfs⸗ kräften und Betriebskapital, oder
nach anderen Merkmalen für den Umfang
des Betriebes zur Gewerbebetriebsvermögenssteuer herange⸗ zogen werden.
Beim Kapitalvermögen bringt Art. 18 wieder die üblichen Befreiungen von dieser Steuer für die Mitglieder des Großh. Hauses, für die Religionsgemeinschaften und für Per⸗ sonen, die dem hessischen Staatsverbande nicht angehören und die im Großherzogtum eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung weder aus⸗ üben noch ausgeübt haben.
Das ist die berüchtigte Bestimmung, die den„ausländischen“ Rentner befreit von der Kapitalvermögenssteuer, während der„in⸗ ländische“ Rentner, der sich sonst in ganz gleichen Verhältnissen befindet, von dieser Steuer nicht befreit ist. Und diese famose Bestimmung wird noch erweitert durch den Artikel 35, wonach,„wenn besondere Verhältnisse der Ge⸗ meinden es rechtfertigen“, durch Ortsstatut be⸗ stimmt werden kann, daß derartige glückliche Fremde bis zur Dauer von 3 Jahren ganz oder teilweise von der Gemeinde⸗ Einkommensteuer befreit werden können.
Daß die Mehrheit des Ausschusses diese Bestimmungen gutgeheißen, kennzeichnet den Geist, der dieselbe beherrscht. Allein am schlagendsten trat dieser Geist in die Erscheinung, als der Art. 32 beraten wurde.
Dieser Artikel bestimmt,
daß die Gemeindesteuern vom Grundbesitz
und vom Gewerbebetrieb nach einheitlichem
und gleichmäßigem Satze für je 100 Mk. des auf volle hundert Mark nach unten ab⸗ gerundeten Wertes des dieser Steuer unter⸗ liegenden Grundbesitzes und Anlage⸗ und
Betriebskapitals und für je 200 Mk. des in
gleicher Weise ermittelten Kapitalvermögens erhoben werden; mit anderen Worten: das Kapitalvermögen hat nur halb so viel Steuern zu zahlen, als das Grundbesitz⸗ und Gewerbe⸗ betriebsvermögen!
Hier setzte die Mehrheit wieder ein und suchte die Steuer der Kapitalisten auf ein Drittel von dem herabzud rücken, was Grundbesitzer und Gewerbetreibende zu zahlen haben. Und als das zu heftigen Widerspruch bei der Minderheit fand, ließ man das Ver⸗ hältnis von 1 zu 2 bestehen, beschloß aber, die Pos. 5 des Art. 35 so zu fassen, daß durch Ortsstatut bestimmt werden könne,
daß das Kapitalvermögen mit einem geringeren
Werte, jedoch nicht unter einem Drittel der
Grundbesitz und Betriebssteuer herabgesetzt
werden könne.
Die armen Kapitalrentner noch mehr als um ein Drittel zu entlasten, geht also nicht an. Immerhin hat der Ausschuß in der Schonung der Kapitalisten mehr geleistet, als die Regierung sich zu leisten getraute, und zwar mit der ausdrücklichen Erklärung, daß sie den Landtag so eingeschätzt, daß er für eine weitergehende Entlastung der Kapitalvermögen als die Re⸗ gierung vorgesehen, nicht zu haben sein würde.
——
politische Nundschau. Gießen, den 1. Juni 1905.
Was kosten die Pa raden?
Die„Kaisertage“ in Mörchingen in Lothringen sollen nach der bürgerlichen Presse sehr erhebend verlaufen sein.
Man höre nur,
was der„Straßb. Bürgerztg.“ aus Mörchingen u. a. darüber geschrieben wird:
„... Für die bei dem einstündigen Ge⸗ fechte veranlaßten Flurbeschädigungen hat die Militärbehörde angeblich— man ist ja nie in der Lage, sich hierüber Gewißheit zu verschaffen und muß mit dem vorlieb nehmen, was als öffentliches Geheimnis in der Luft herumflattert also angeblich 40000 Mark ausgesetzt. Zu bezweifeln bleibt jedoch, ob diese enorme Summe ausreichen wird!? Herzzerreißend war es, zu sehen, wie sich das militärische Gefechtsspiel durch die blühenden Saaten wälzte. Mußte denn ein Gefecht gerade zur jetzigen Jahreszeit erprobt werden und welches ist der reelle, welches der moralische Wert solcher Ver⸗ 90 15 die man sich mit einem Federstrich 40 000 Mark aus dem Säckel der Steuerzahler kosten läßt? Man erinnert sich, wie außer⸗ ordentlich schwierig in einzelnen Gegenden besonders voriges Jahr infolge verunglückter Vermittelung durch die Arbeitsnachweiszentrale in Straßburg die Gewinnung von militärischen Arbeitskräften um die Erntezeit war! Hier in Mörchingen erlebten wir nun, daß die ganze Garnison zu Häuserausschmückungsarbeiten auf⸗ geboten war.... Bei den endlosen Reisen, die der Kaiser jahraus jahrein die Kreuz und die Quer durch Deutschland unternimmt, werden ungeheuere Summen an barem Geld wie an resultatloser Arbeitskraft vergeudet. Eine Statistik über Dekorationsgelder würde erschreckende Zahlen ergeben, man würde vor Summen stehen, mit denen in sozialer Hinsicht außerordentlich Gutes gewirkt werden könnte.“
Felder werden verwüstet, Ernten, die Frucht monatelangen Schweißes, vernichtet in einer Stunde! Warum? Nur glänzender Schauspiele wegen, deren Wertlosigkeit von Fachleuten ein⸗ dringlich genug gepredigt wird. Junge Männer, die zwei Jahre lang aus ihrer Wirksamkeit gerissen werden, um„zum Schutze des Vater⸗ landes“ das Waffenhandwerk zu erlernen, werden damit beschäftigt, Häuser zu dekorieren. Viel⸗ leicht gehört das auch zum Kriegshandwerk. — Wer aber zahlt die verstampften Saaten, die verwüsteten Fluren? Wer zahlt die praktisch wertlosen glänzenden Spiele des Militarismus? — Das arbeitende Volk!
Nutzlosigkeit des Parademarsches.
Unsere Genossen im Reichstage haben stets darauf hingewiesen, daß der Parademarsch auch vom militärischen Standpunkte vollkommen wertlos sei. Zu dieser Ansticht scheint sich jetzt auch der Kaiser bekehrt zu haben, denn er soll, wie Oberst a. D. Gädke im„Berl. Tagebl.“ erzählt, nach Abhaltung der Parade über das 145. Regiment im Kasino gesagt haben:
„Meine Herren! Der Parademarsch meines Regiments war nicht gerade berühmt; aber ich habe beide Augen zugedrückt, weil man mit dem Parademarsch nicht den Feind schlägt. Das haben die
Japaner gezeigt, die keine gute Parade
machen, aber gut marschieren und kämpfen.“
Wird man nun endlich aufhören, die Sol⸗ daten mit dem nutzlosen Parademarsch zu quälen?
Gewissenloses Spiel mit Menschenleben
trieb der Leutnant Hugo Moser vom 22. bayr. Infanterie⸗Regiment in Zweibrücken, der sich am Montag vor 8 Tagen vor dem Kriegs⸗ gericht in Land au zu verantworten hatte. Er ist der fahrlässigen Tötung des Infanteristen Karl Haager, Bergmanns aus Kirkel⸗Neu⸗ häusel, angeklagt. Die Verhandlung ergab folgenden Tatbestand: Die 6. Kompagnie des 22. Infanterie⸗Regiments hielt am Freitag, den 14. April, auf dem vorgenannten Schieß⸗ platz Schulschteßen ab. Da der Infanterist Haager schlechte Schießergebnisse erzielte, ging Leutnant Moser auf Haager zu und gab ihm Aufklärung über Anschlagübungen. Er stellte sich vor Haager, nahm ihm das Gewehr ab
und zielte auf Haager, worauf Haager
einen Schritt beiseite machte. Leutnant Moser
sagte, er solle stehen bleiben, es könne ihm
ja nichts passieren, da das Gewehr gestchert sei, was seitens des Haager nicht bestätigt wurde. Leutnant Moser soll nach der Aussage eines heute vernommenen Zeugen zu Haager gesagt haben:„Wenn ich Sie auch tot⸗ sebieße, so ist nicht viel verloren.“ Das nichtgesicherte Gewehr ging los, das Geschoß fuhr dem Haager unterhalb der Nase in den Kopf und ging am Hinterkopfe wieder heraus. Haager stürzte tot zu Boden. Nach Aussage des Oberstabsarztes war die Verletzung eine derartige, daß der Tod sofort eintreten mußte. Nachdem der Leutnant gesehen, was er angerichtet, packte er sich am Kopfe und rief aus:„Ach, was mach ich jetzt!“
Nach Aussage des Regiments⸗Büchsenmachers Franz war die Sicherung am Gewehre in ganz normalem Zustande, Leutnant Moser müsse den Fundh der Sicherung ohne Wissen bei der
andhabung am Gewehre herumgedreht haben. Sämtliche Zeugen sagen bestimmt aus, daß das Gewehr des Haager gesichert war. Die Annahme, daß das Gewehr durch Au⸗ streifen des Rockärmels an der Sicherung ent⸗ sichert worden set, ist vollständig ausgeschlossen. Der Angeklagte selbst kann über den Vorfall keinen Aufschluß geben, er verhält sich während der ganzen Verhandlung sehr passiv, der Ver⸗ treter der Anklage beantragte 1 Jahr 3 Monate Festungshaft, und stellte es dem Gerichte anheim, den Angeklagten aus dem Dienste zu entlassen. Das Gericht erkannte auf ganze 9g Monate Festungshaft, von der Dienstentlassung wurde abgesehen.
Eine milde Sühne für den Tod eines Menschen, und wenn es auch nur ein„Gemeiner“ ist. Es spricht ganze Bände über die„Höhe“ der Gesinnung des Offiziers, der gefühlsroh über den Tod eines„Kameraden“ meint:„Es ist nicht viel verloren!“ Bezeichnend ist es, daß das Gericht einen Mann solcher Denkungsart weiter des Offiziersranges für fähig hält, be⸗ zeichnend für den Militarismus, der die Klassen⸗ scheidung und Klassenjustiz ebenso übt, wie sein Vater, der Kapitalismus. 5
ö Verurteilung der saarabischen Willkürherrschaft.
Der„saarabische Prozeß“ hat mit der Ver⸗ urteilung des Bergmanns Krämer zu 200 Mk. Geldstrafe geendet. Das Gericht billigte ihm den Schutz des§ 193(Wahr⸗ nehmung berechtigter Interesser) zu. Das Urteil kommt tatsächlich einem Frei⸗ spruche gleich, es bedeutet eine eutschiedene Verurteilung des Systems der Hilger und Konsorten, der nationalliberalen Wahlterro⸗ risten. Der Staatsanwalt hatte selbst nur 300 Mk. beantragt.— Schon der Saarbrücker Prozeß hat der Welt das Saarsystem in seiner ganzen Nacktheit gezeigt, aber das Gericht nahm dort die Schilderungen skrupelloser Wahl⸗ beeinflussung als nicht erwiesen an. Anders die Strafkammer in Trier! Nur wegen for⸗ meller Beleidigung wurde auf eine Geldstrafe erkannt. Das Saarsystem ist somit also auch vor einem Gericht öffentlich verurteilt worden. Es wurde erwiesen, daß preußische Beamte die gesetzlich gewährleistete Wahlfreiheit annullierten und die Arbeiter mit der Hungerpeitsche zwangen, sich politisch zu prostituieren; es wurde ferner erwiesen,— wenigstens für die Oeffentlichkeit— daß dieses System brutaler Entrechtung der Arbeiter auch von oben Billigung fand. Selbst Beamte, welche sich nicht dazu hergeben wollten, den Arbeitern das Wahlrecht zu nehmen, mußten „fliegen“. Und dabei handelte es sich in der Mehrzahl nicht etwa um sozialdemokratische Arbeiter, sondern um Zentrumsanhänger.
Das Saarsystem ist das Wahlsystem nach dem Herzen unserer Reaktionäre! N
Der Bergmann Krämer hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Die Hamburger Wahlrechtsräuber waren vorige Woche an der Arbeit. Die Ver⸗
handlung am Mittwoch dauerte fünf Stunden.
Die meisten bürgerlichen Redner erklärten ihre
Zustimmung zu der Vorlage, die Soztaldemo⸗ kratie lehnte scharf ab und verlangte mindestens
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