Ausgabe 
2.7.1905
 
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Nr. 27.

Mitteldentsche Sounutags⸗Zeitung.

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Menschen zaum diskutierbar sind und die mit Recht in dem Gedichte zurückgewiesen wurden. Die Verurteilung Linnekogels erfolgte wegen Beleidigung des Dresdener Schöffengerichts, das den russischen Fürsten Kotschubey, der einen Hotelportier halbtot getreten hatte, weil er ihm denSimplizisstmus aufs Zimmer brachte, nur zu 1000 Mk. Geldstrafe verurteilte. Dies Urteil hielt derSimpl. mit Recht, wie auch der Staatsanwalt zugibt für viel zu milde, er warf den Richtern vor, daß sie einen Ausländer vor einem Deutschen bevorzugt hätten, und veröffentlichte ihre Namen und Adressen. Die Folge war, daß den Richtern eine große Anzahl teils anonymer tadelnder Zuschriften zuging. Der Verteidiger unterzog das Dresdener Urteil einer scharfen Kritik. Es habe das Rechtsempfinden schwer verletzt. Ein Triumph für die Mucker und Lexheinze⸗ riche bedeutet der Prozeß keineswegs!

Deutsche Justiz gegen Streikende.

Die letzte Zimmererbewegung in Görlitz

führte den Zimmermann Bote vor die Gör⸗ litzer Strafkammer. Er soll als Streikender Arbeitswillige, die abends von der Ausstellung heimkehrten, belästigt haben. Der arbeitswillige Zimmerer Deutschmann beschwört, daß Bote ihn am Abend des 4. April an der Reichenberger Brücke beschimpft und durch Aufheben der Hand bedroht habe, weil er nicht mitstreikte. Deutschmann ließ sich nicht ab⸗ halten, weiter zu arbeiten. Es blieb also bei einem Versuche! Der Staatbanwalt beantragte einen Monat Gefängnis. Die Straf⸗ kammer erklärte es fürgeradezu gemein⸗ gefährlich, wenn Streikende durch Ehrverletz⸗ ungen Arbeitswillige von der Arbeit abhielten und ging über den Antrag des Staatsanwaltes weit hinaus. Bote wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Ein solches Urteil ist einfach unerhört. Und da wollen die Unternehmerverbände noch mehr Schutz für die Arbeitswilligen! Man will eben Exempel statuieren! Das soll der Zweck solcher aufreizenden Urteile sein. Der Erfolg wird aber ein anderer sein, als ihn die Klassenrichter sich ausmalen.

Noch ein anderer Fall zeigt die Klassenjustiz. Wegen Auflaufs, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Begünstigung wurden vom Lanogericht Freiberg der Zimmerer Neuber zu fünf, Maurer Börnert zu sechs, Maurer Nicolaus zu sechs und der Fabrik⸗ arbeiter Klembt zu zwei Monaten Ge⸗ fängnis verurteilt. Es handelt sich um Vorgänge gelegentlich des Transports von Arbettswilligen beim Maurerstreik.

Sind Studenten solcher Dinge angeklagt, kommen ste mit einer kleinen Geldstrafe davon. Sind's aber Arbeiter, dann setzt es schwere Gefängnisstrafen, ohne Rücksicht auf Fortkommen und Familie der Verurteilten!

Erinnerung an das Löbtauer Zuchthausurteil.

Als ein gemeiner Schuft ist jetzt der Kron⸗ zeuge im Löbtauer Prozeß entlarvt worden, auf dessen damalige Aussage sich die Anklage aufbaute, die zur Verurteilung einer Anzahl Löbtauer Bauarbeiter zu unerhört schweren Zuchthausstrafen führte. Der Mann, der in Löbtau allgemein unter dem NamenLügen⸗ schmidt bekannt war, wurde wegen Rach⸗ sucht erfolgter falscher Anschuldigung eines Löbtauer Arbeiters, den er wegen Straßen⸗ raub denunziert hatte, zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Die Opfer des Löb⸗ tauer Prozesses haben sämtlich ihre Strafen bereits verbüßt. Vor wenig Wochen wurde der letzte, Zwahr, vorläufig entlassen, obwohl er noch einige Jahre abzubüßen gehabt hätte. Nun zeigt sich, auf welcher verdächtigen Grund⸗ lage das Bluturteil beruhte!

Gewerkvereinsführer Dr. Max Hirsch

ist im Alter von 73 Jahren gestorben. Seit Jahrzehnten betätigte er sich in der deut⸗ schen Arbeiterbewegung, ohne dabei Erfolge zu erzielen. Die von ihm im Jahre 1869 ge⸗

gründetenHirsch⸗Dunker'schen Gewerkvereine sind bedeutungslos geblieben, erwiesen sich viel⸗ fach sogar als Hemmnis der proletarischen Gewerkschaftsorgauisation. Sie waren auch zu dem Zwecke gegründet, der sozialistischen Ar⸗ beiterbewegung entgegen zu wirken, doch konnten ste das gewaltige Anwachsen der letzteren nicht hindern. So lange die Hirsch-Dunker'schen Gewerkvereine sich im Sinne derHarmonie zwischen Kapital und Arbeit betätigten, die Hirsch und ihre andern Führer predigten, ließ das Unternehmertum ihnen Förderung ange⸗ deihen, sobald sie aber sich bemühten, Arbeiter⸗ interessen wirklich wahrzunehmen, war's mit derHarmonie vorbei. Hirsch war öfters Mitglied des Reichstags und zuletzt noch preußi⸗ scher Landtagsabgeordneter.

Russisch⸗japanischer Krieg.

Die Japaner rücken in der Mandschurei unaufhaltsam vor. 100 000 Mann unter General Hasagewa sollen sich auf dem Marsche nach Wladiwostok befinden.

Ein ganzes Regiment desertiert. Vom 67. russischen Ulanenregiment in Lublin, das nach der Mandschurei abgehen sollte, sind 160 Mann unter Führung des Ritt⸗ meisters Dumakowskt und noch zweier Offiziere in voller Ausrüstung zu Pferde bei Cieszanow über die galtzische Grenze gegangen, lieferten dort bei der österreich⸗ ischen Bezirkshauptmannschaft Waffen und Pferde ab und zerstreuten sich dann über Galizien. Drei Offtztere reisten nach Amerika weiter. Zwei Unteroffiziere sind in Lemberg angekommen und erklärten bei der Polizei, die Eskadron wollte sich nicht in den sicheren Tod nach der Mandschurei schicken lassen.

Bon Rah und Lern. Hessisches.

Die Gemeindesteuerreform im hes⸗ sischen Landtage. In der Sitzung der Zweiten Kammer pom vorigen Mittwoch, über die wir in letzter Nummer nur kurz berichten konnten, legte unser Genosse Ulrich nochmals seinen Standpunkt ausführlich dar und ant⸗ wortete auf die gegnerischen Angriffe. Er führte unter anderem aus, daß er den Schulden⸗ abzug als notwendig betont und gesagt habe, daß Zuschläge zur Einkommensteuer und Zu⸗ schläge auf die fundierten Einkommen aus Grundbesitz, Gewerbebetrieb und Kapitalver⸗ mögen zu erheben seien. Nach diesen Grund⸗ sätzen, führte Ulrich weiter aus, würde nicht maßgebend sein, was ein Mann für ein Be⸗ triebskapital hat, sondern was er daraus für ein Einkommen hat. Die Berufe der Aerzte und Rechtsanwälte sind heut⸗ zutage auch solche, die um ihr Brot arbeiten. Wenn der Gesetzentwurf diese Berufe nicht zur Gewerbesteuer heranzieht, kann ich das nicht gutheißen, auch dieses Einkommen ist ein fun⸗

diertes und ist zu besteuern. Wir sehen, daß

diese Geschäfte immer mehr als kauf män⸗ nische Geschäfte betrieben werden und man begreift es im Volke nicht, wenn diese Berufe nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden. Ar⸗ tikel 32 des Entwurfs entlastet die zinsenein⸗ steckenden Kapitalvermögen nur um die Hälfte dessen, was der Gewerbetreibende und kleine Grundbesitzer zu zahlen haben wird. Man sieht, daß der Kapitalbesitz sehr gut weg⸗ kommt, sodaß ich die Stellung der Herren vom Bauernbund nicht begreifen kann. Herr Mol⸗ than hielt es für notwendig, uns als Beschützer des Kapitals hinzustellen. Es ist schon wieder⸗ holt festgestellt worden, daß wir im Reichstag für das Wuchergesetz gestimmt haben und so⸗ gar für Verschärfungen eingetreten sind. Beim Börsengesetz haben wir gegen dasselbe gestimmt, weil es dem kleinen Manne nichts nützt und der Börse die Giftzähne nicht auszieht, das sieht man jetzt auch schon in weiten Kreisen der Landwirtschaft ein. Herr Windecker hat, wie er das schon immer getan, Herrn von Heyl als Sozialpolitiker und als

Steuerpolitiker herausgerissen. Die Stellung- nahme des Freiherrn von Heyl zum Berg⸗ arbeiterstreik war aber nur eine Folge der Tätigkeit des Herrn Kollegen Reinhart, der einen Nasenstüber erhalten sollte, ich hoffe, daß er sich diesen Nasenstüber nicht gefallen lassen hat. Herr von Heyl hat aus meiner Skala den Schluß gezogen, daß diearmen reichen Leute 118 Prozent Steuer zu zahlen hätten, und dadurch expropriert und ins Armenhaus geb racht würden. Er hat eine Lamento darüber angeschlagen, als die Progression in der Ein⸗ kommensteuer bis zu 5 Prozent festgesetzt wurde und hat eine Herabsetzung der Vermögenssteuer gewünscht. Lächerlich ist es, wenn man die Vermögenssteuer herabgesetzt sehen will, und wenn dann noch gesagt wird, Herr von Heyl sei dafür eingetreten, daß die Un be⸗ mittelten von der Steuer befreit würden!

In der Freitagssitzung wird die Beratung über den Entwurf fortgesetzt und die General⸗ debatte mit einer Rede des Berichterstatters Abg. Gutfleisch beendet, der die ver⸗ schiedenen Einwände, die in der Generaldebatte gegen die Vorlage und gegen die Fassung des Ausschusses gemacht wurden, zu enikräften sucht. Ee bittet zu bedenken, daß das Haus vor einer großen Aufgabe stehe und daß die Gemeinde⸗ steuergesetzgebung bedeutend schwieriger ist, als die Staatsstenergesetzgebung.

Nachdem ein Antrag des Abg. Schön⸗ berger, die Vorlage in der jetzigen Form abzulehnen, mit allen gegen 3 Stimmen verworfen wurde, beginnt die Einzelberatung.

In der Einzelberatung werden eine Reihe Verbesserungsanträge des Abg. Ulrich ab⸗ gelehnt. Unter anderem hatte Ulrich beantragt, den Absatz des Art. 3 zu streichen, wonach die zu Zwecken der Hofhaltung benützten Schlösser und Paläste des Großherzogs und die dazu gehörigen Gebäude, Gärten und An⸗ lagen, sowie das Hoftheater steuerfrei sein sollen. Ein weiterer Antrag wollte das Ver⸗ bot des Schuldenabzugs beseitigt wissen. In Art. 18 beantragte Ulrich die Streichung der Ziffern 1, 2 und 5, nach welchen von der Steuer vom Kapitalvermögen befreit sein sollen: 1. die Mitglieder des Großherzoglichen Hauses; 2. der Staat, sowie die staatlichen Anstalten mit selbständiger Rechtsfähigkeit ein⸗ schließlich der Invalidenversicherungsanstalt, die Provinzen, Kreise, Gemeinden, die evangelische und katholische Kirche, sowie die rechtsfähigen Religionsgemeinschaften hinsichtlich des Ver⸗ mögens, das zu Zwecken dieser Körperschaften dient oder bestimmt ist; 5. Personen, die dem hessischen Staatsverbande nicht an⸗ gehören und die im Großherzogtum eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung wed er ausüben noch ausgeübt haben.

Diese Anträge wurden sämtlich abgelehnt, trotzdem sie den Geboten der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprachen.

Am Samstag gab es über die Frage der Besteuerung der Konsumvereine eine längere Debatte. Der Zentrumsmann Mol⸗ than hat eine solche beantragt und zwar für solche Kousumvereine, welche offene Verkaufs- läden haben.

Gen. Adelung sagt dem Abg. Molthan, wenn er sich als Freund der Konsumvereine bezeichnet, hätte er konsequent auch für die Steuerbefreiung sein müssen. Das Genossen⸗ schaftsgesetz verbiete den Konsumvereinen, an Nichtmitglieder zu verkaufen, es treffe also nicht zu, daß sie offene Verkaufsstellen hätten und Gewerbebetriebe seien. Daß die Konsum⸗ vereine zur Vermögens- und Grundsteuer herangezogen würden, sei selbstverständlich, eine Heranziehung zur Gewerbesteuer aber sei ein großes Unrecht.

Gutfleisch erklärt sich gegen die Be⸗ steuerung der Konsumvereine. Präsident Haas hält die Besteuerung der Konsumvereine mit offenen Verkaufsläden nicht für berechtigt. Die Organisation der Konsumvereine, die noch eine sehr junge sei, sei eine sehr gut ge⸗ leitete und es wäre zu erwarten, daß dieser Zweig der Genossenschaftsbewegung auch in Zu⸗ kunft große Fortschritte machen werde.

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