Ausgabe 
24.9.1851
 
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ni iefpoſt geſchehen ſoll. Werden übrigens Briefe und Brief⸗ ſc en 9 Je e als 4 Loth in der Brieflade vorgefun⸗

den, ſo wird angenommen, daß der Abſender die Beförderung mittelft

Bri ſen Entrichtung der Briefportotaxe verlange. 11) Für dir iner pen 0 vereinsländiſcher Zeitungen und Journale wird eine gemeinſchaftliche Gebühr berechnet, welche ohne Rückſicht auf die Große der Verſendungsſtrecke a. fur politiſche Zeitungen(Blatter, welche für die Mittheilung politiſcher Neuigkeiten beſtimmt ſind, auch wenn dieſelben außerdem zu einem weiteren Zwecke, z. B. zur Verbreitung von Anzeigen, dienen ſollten) fünfzig Procent vom Nettopreiſe, d. h. von demjenigen Preiſe, zu welchem die ver⸗ ſendende Vereinspoſtſtelle eine Zeitung bezieht, jedoch a. bei Zeitun⸗ gen, welche wöchentlich ſechs⸗ oder ſiebenmal erſcheinen Gulden und hochſtens 10% Gulden rheiniſch; 5. bei ſolchen aber eiche ſel⸗ tener als ſechsmal in der Woche erſcheinen, wenigſtens Gulden und höchſtens 7 Gulden rheiniſch; b. für nicht politiſche Zeitungen und Journale(Amts- und Nachrichtsblätter, welche keine politiſche Neuigkeiten bringen, Journale wiſſenſchaftlichen, religiöſen commer⸗ ciellen oder belletriſtiſchen Inhalts) durchweg und ohne Veſchränkung auf ein Minimum oder Maximum fünfundzwanzig Procent des Netto⸗ preiſes betragen ſoll. Erwachſen für den Tranſit durch ein fremdes, zum Poſtvereine nicht gehöriges Poſtgebiet beſondere Gebühren, ſo werden dieſelben außer dem Anſchaffungspreiſe und der vereinsländi⸗ ſchen Speditionsgebühr den Abonnenten ebenfalls in Aufrechnung ge⸗ bracht. Auch die Gebühr für die Ablieferung der Zeitungen und Zeitſchriften in die Wohnungen der Abonnenten iſt in der Speditions⸗ gebühr nicht einbegriffen. 12) Verlangt ein Abonnent die Nachſen⸗ dung einer Zeitſchrift in einen andern als den Ort, für welchen er die Beſtellung gemacht hat, ſo erfolgt dieſelbe unter Anrechnung der für Kreuzbandſendungen feſtgeſetzten Gebührenbeträge. 130 Bei den Fahrpoſtſendungen wird das Porto für jede vom Aufgabe⸗ bis zum Beſtimmungsorte bei der Beförderung betheiligte Poſtverwaltung auf die für ihr Gebiet ſich ergebende Entfernung beſonders nach folgenden Taxbeſtimmungen berechnet: a. für jede Jahrpoſtſendung kommt ein Gewichtsporto, ein Werthporto jedoch nur dann zur Erhe⸗ bung, wenn auf der Sendung ein Werth declarirt iſt; b. das Ge⸗ wichtsporto beträgt für zedes Pfund(Heſſ. Gewicht) auf je 5 Meilen 2 Spf. oder ½ kr. C.⸗M. ½o kr. rhein. mindeſtens jedoch für ein Paket: bis 10 Meilen 1 Sgr. oder 3 kr. C⸗M. oder 4 kr. rhein. für ein Paket: über 10 bis 20 Meilen 2 Sgr. oder 6 kr. C.⸗M. oder 8 kr. rhein., über 20 Meilen 3 Sgr. oder 9 kr. C.⸗M. oder 11 kr. rhein. wobei überſchießende Lothe über die Pfunde gleich einem Pfunde gerechnet werden. e. An Werthporto iſt bis zur Entfernung von 50 Meilen für jede 100 Thaler 1 Sgr., für jede 100 Gulden C.⸗M. 2 kr. C.⸗M., für jede 100 Gulden rhein. 2 kr. rhein.; hei Entfernungen über 50 Meilen für jede 100 Thaler 2 Sgr., für 55 100 Gulden C.⸗M 4 kr. C.⸗M., für jede 100 Gulden rhein. 4 kr. rhein. zu entrichten, wobei für geringere Summen als Hundert der Betrag für das volle Hundert gerechnet wird. Dem Abſender bleibt es freigeſtellt, den Werth eines Gegenſtandes und damit zugleich die Grenzen der dafür verlangten Gebühr nach eigenem Ermeſſen zu beſtimmen. d. Wenn mehrere Pakete zu einer Adreſſe gehören, ſo wird für jedes einzelne Stück der Sendung die Gewichts⸗ und Werthtaxe ſelbſtſtändig berechnet. e. Adreßbriefe zur Fahrpoſt⸗ ſendungen werden nicht mit Porto belegt, ſofern ſie das Gewicht von 1 Loth nicht überſchreiten. Für ſchwerere Briefe dagegen iſt das Porto bis zum Gewichte von 4 Loth einſchließlich mit der unter pos. 5b. vorſtehend angegebenen Minimaltaxe nach der Briefgewichtspro⸗ greſſion für jede einzelne bei der Beförderung betheiligte Verwaltung zu berechnen. Ueber 4 Loth unterliegen die Adreßbriefe lediglich der Fahrpoſttaxe. t. Es iſt den Abſendern freigeſtellt, die Sendungen entweder unfrankirt aufzugeben oder vollſtändig bis zum Beſtimmungs⸗ orte zu frankiren. g. Zurückgehende und weitergehende Sendungen unterliegen dem Porto nach den auf dem Hinwege und dem Rückwege, beziehungsweiſe bei der Weiterſendung zurückzulegenden Transport⸗ ſtrecken. h. Ueber die der Berechnung des Porto für Fahrpoſtſendun⸗ gen zu Grunde zu legenden Entfernungsmaße wird von den Poſt⸗ ſtellen auf Verlangen Auskunft ertheilt. i. An Schein⸗ und Beſtell⸗ gebühren werden die bisherigen Sätze forterhoben. 14) Die Correſpondenz ſämmtlicher Mitglieder der Regentenfamilien der Poſt⸗ vereinsſtaaten unter ſich wird in dem ganzen Vereinsgebiete portofrei befördert. Ein Gleiches findet ſtatt bezüglich der Correſpondenz in reinen Staatsdienſtangelegenheiten von Staats⸗ und öffentlichen Be⸗ hörden des einen Poſtgebiets mit ſolchen Behörden eines anderen Poſtgebiets, wenn ſie in der Weiſe, wie es in dem Poſtbezirke der Aufgabe für die Berechtigung zur Portofreiheit vorgeſchrieben iſt, als Offizialſachen bezeichnet und mit dem Dienſtſiegel verſchloſſen find, auch auf der Adreſſe die abſendende Behörde angegeben iſt. An dem Portofreithum Großh. Dienſtſendungen auf den 111 des Großher⸗ zogthums, ſowie auf den Poſten der übrigen zänder, welche zum Fürſtlich Thurn⸗ und Taxisſchen Poſtverwaltungsbezirke gehören, wird mit dem Anſchluß des Großherzogthums an den Poſtverein nichts ge⸗ ändert. Dagegen hören mit dem oben angegebenen Tage der Aus⸗ führung des Poſtvereinsvertrags alle Portofreithümer auf, welche

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einzelnen Perſonen bisher auf den Grund des Poſtlehnsvertrags für

ich hinzu und rüttelte ihn mit innerem

ihre Privatcorreſpondenz zugeſtanden haben. Das Portofreithum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und der Glieder des Großherzoglichen Hauſes bleibt beſtehen und erſtreckt ſich nach wie vor auf ſämmtliche, jeweilen unter Fürſtlich Thurn⸗ und Taxisſcher Ver⸗ waltung ſtehende Poſten.

Aus dem Leben eines Vogelsbergers in Krieg und Frieden. Erzählung von W. O. v. Horn. (Fortſetzung.)

Herr, ich will's bekennen, daß ich von je vor Lei⸗ chen Schrecken hatte, und doch hatte ich nie mehr als eine geſehen! Da herum lagen ſie dutzendweis. Item man ge wöhnt ſich an Alles und ſo verliert auch das Furchtbare. Herr, wenn ich dran denke wie mir's

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ich die erſte Pfeife Tabak rauchte O! O! Meinte damals auch, Himmel und Erde tanzten einen Schottiſchen und ich hörte das Klingeln in den Ohren und der jüngſte Tag ſei da und nun iſt mir's das Liebſte, was ich kenne. So gehen die Gänge, ſagte der Müller der hatte nur einen, und der war nicht ſein; das iſt ſo

ein Vogelsberger Sprüchelchen, deſſen Wahrheit ich füh⸗ J aber bis zum Sattwerden

len lernte. Gegeſſen hatte ich, war ein weiter Weg. Als der Mond die Landſchaft be⸗ ſchieu, ſah ich nicht weit von mir einen Offizier liegen, der hatte einen guten Mantel an. Ganz ſachte ſchlich Beben. Maus⸗ todt! Nimm mir's nicht übel, ich, dein Mantel nützt dir nichts dieſer Nachtluft, und mein Mantel zog ich ihn ab, denn er war nur umgehängt und am Hals zugeknöpft, und legte meinen drüber. Er paßte mir in der Länge vollkommen. Hm! dachte ich, fühl''mal, ob er keine Pfeife hat? Ich that's. Richtig, da ſteckte eine und Tabak, ſelbſt Feuerzeug. O ich Glücklicher! Es war ja doch kein Raub! Er rauchte nicht mehr, und ich ſo gern. Noch eins that ich und das war vielleicht nicht recht ich gab ihm meinen Tſchako und nahm dafür ſeine Feldmütze. Nun aber ergriff mich auf einmal ein namenloſes Grauen. Ich lief, was ich laufen konnte. Der Mond verhüllte ſich wieder. fiel auf eine Leiche! Herr, das war ein Entſetzen ohne

mehr und mir viel in

iſt durchnaß. Sanft

Maaß. Mir kam's vor, als

rege er ſich und als ſollten die ſtarren eiskalten Ae

mich umſchlingen. Raſch raffte ich mich auf, um nach einer andern Richtung davon zu laufen abermals kam mir etwas unter die Beine. Es war ein Brodbeutel und alſo der Todte ein Preuße. Ich fühlte es war ein halbes Commisbrod drin. Ach, dachte ich, Gott wird dir's

vergeben! Der ißt ſo wenig mehr etwas, als der Offizier 8

dort Tabak raucht. Ich nahm's heraus und der Hunger überwand alle Schrecken des Todes, die mich umringten und mich eben faſt von Sinnen gebracht hatten. Wie das ſchmeckte! Aber es blieb nicht ſo viel übrig, als man im Auge leiden kann!

Neugeſtärkt wanderte ich weiter. Mein Torniſter drückte mich zwar, aber da war ein Hemd und Kleider drin, die ich, wenn ich ein Plätzchen fand, anziehen wollte, beſonders Schuhe und Gamaſchen. Das Gewehr ſteckte noch im Bache. Nur meinen kleinen Säbel hatte ich, und den wollte ich doch auch nicht gern miſſen. Ich wußte ja nicht, wie es ging.

So wanderte ich denn fort, ohne zu wiſſen wohin. Das nächſte brennende Dorf war mein Zielpunkt. Feinde waren dort nicht. Die brennende Pfeife im Munde ſchritt ich, geſättigt und friſch geſtärkt, voran.

Etwas entfernt von dem Dorf, und, da der Wind

Da ſtolperte ich und lieber Herr, ich ſag' Ihnen,

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