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Intelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
len f im Allgemeinen,
4,. den Regierungsbezirk Friedberg
88 im Beſonderen.
zellen 8 1 j il. Mittwoch den 1. Jauuar 1851.
v. Horu.) 0
u lune Des„Intelligenz Blatt für die Provinz Oberheſſen“ wird im Jahre 1851, ebenſo wie im Jahre 1850, wöchentlich zweimal
lekkote.—(Mittwochs und Samſtags) ausgegeben.— Das„Intelligenz-Blatt“ wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachungen der Staats- und
Lokalbehörden mittheilen und Anzeigen und Inſerate jeglicher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen. ſein fenuen Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr lucktote 1 fl. 12 kr., für ½% Jahr 40 kr.— Bei allen Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr.
Semeſter 46 kr.
1 Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr. für die zweite 3 kr., für die dritte
eſſen und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.— Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche von dem Montag Morgen an bis den
Adern erlebt. Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.—
Friedberg. Die Expedition des Intelligenzblattes. rn erlebt dern gelebt Amtlicher Theil. Signalement des Michael Haas: i 4 2 Alter. Jahre. 74 e orales pee Fin ee „el, Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Haare: blond. in erfebt Friedberg ö gige en be n an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. 4— An. erlebt Betreffend: Die Sonntagsfeier, insbeſondere die Beobachtung der Naſe: gewöhnlich.
allerhöchſten Verordnung vom 2. April 1841. Mund: klein.
Es werden mehrfach Beſchwerden darüber gefuhrt, daß Kinn: rund. die Verordnung über die Sonntagsfeier vom 2. April 1841 Zähne: geſund.
in Nr. 12 des Regierungsblaͤtts nicht gehörig befolgt werde; Geſichtsform: länglich. wir beauftragen Sie daher, dieſe Verordnung wiederholt zu Geſichtsfarbe: bleich.
veröffentlichen, über den Befolg zu wachen und Contraven— r.
tionen zur Beſtrafung anzuzeigen n
lone e uzeigen. Ana Friedberg den 28. Dezember 1850. 70 blau baumwollener Wamms, mit weißen Punkten,
2) blau gewirfelte Hoſen
ht. 1 e
1 3) graue Sommerkappe, 2 7 4) weiße Strümpfe mit grauen Sohlen,
Die 0 elbe a 5) lederne Schuhe,
6) hellfarbiges Halstuch.
an die Großh. Bürgermeiſter resp. Beigeordneten und
Polizeicommiſſäre, ſowie die Gr. Gendarmen dieſes Regierungsbezirks.
Betreffend: Arretirung des Michael Haas von Habitzheim.
Eine eugliſche Spielerbande.
Nach den mündlichen Mittheilungen eines Londoner Pollzeibeamten.
Der unten ſignaliſirte Michael Haas von Habitz— heim, iſt eines am 177d. M. in der Nähe von Beſſungen verübten Raubes dringend verdächtig, bat ſich aber der Verhaftung durch die Flucht entzogen.
Sie haben auf denſelben genau zu fahnden und ihn, falls er betreten wird, zu arretiren und hierher abzuliefern.
Friedberg den 22. Dezember 1850.
SGi
Von Dr. W. Seyffarth.
Es kommt bei Erfüllung Ihres Wunſches wenig oder nichts darauf an, welcher Art die Veranlaſſung meines Eintritts in die Londoner Polizei geweſen iſt. Ich kann ſie kurz und nicht zu ſtreng mit dem Worte Thorheit be— zeichnen. Die Tage des Müßiggehens und der Verſchwen— dung waren für mich vorüber. Ich mußte etwas thun, etwas erwerben, um mich und meine Frau zu ernähren.
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