Einzelbild herunterladen

1

sollen fest und unwiderruflich(bei einwand⸗

freier Dienstführung) angestellt werden. 2. Die Gehaltssätze würden bei der Zu⸗ grundelegung des preußischen Besoldungs⸗ gesetzentwurfs und bei 5jährigen Aufrük⸗ kungsfristen in 16 Dienstjahren betragen: bei einem Gottesdienst 600800 Mk., bei 2 Gottesdiensten 9001200 Mk., bei drei Gottesdiensten 12001600 Mk., dazu Teue⸗ rungszulagen in gleicher Höhe, so daß sich die Gesamtbeträge belaufen würden: bei einem Gottesdienst auf 12001600 Mk., bei zwei Gottesdiensten 1800 2400 Mk., bei drei Gottesdiensten 24003200 Mk. Der Landeskirchentag hat sich nach einer nach Form und Inhalt ausgezeichneten Rede des Geheimrats Petersen, deren wesentliche Aus⸗ führungen von Geheimrat Flöring noch⸗ mals unterstrichen wurden, im allgemeinen auf den Standpunkt des Erweiterten Ober⸗ konsistoriums gestellt und den von diesem ausgesprochenen Wunsch geteilt, daß es im Interesse der Kirchenmusikpflege gelingen möchte, durch beiderseits mit Besonnenheit geführte Verhandlungen überall zu einer Einigung zu kommen, hat aber, unter Ab⸗ lehnung eines weitergehenden Antrags des Abgeordneten Schmidt auf Antrag des Abg. Prof. Matthes dem Erweiterten Oberkonsi⸗ storium eine Erhöhung der Mindestsätze, die jedoch, wie ausdrücklich betont wurde, keine Bindung für die Gemeinden enthalten sollen, auf 500 Mk. bzw. 650 Mk. und ferner auch eine entsprechende Erhöhung der weiter, ins⸗ besondere für den Lesegottesdienst, vorge- sehenen Sätze empfohlen.

Etwas ausführlicher will ich den uns alle wohl am meisten interessierenden Gegenstand, die Verfassungsfrage, behandeln, über welche infolge der Anregung des Erweiterten Ober⸗ konsistoriums, einen besonderen Verfassungs⸗ ausschuß zu bilden, eingehender gesprochen wurde. Die Besprechung, bei welcher sich ebenso wie bei den anderen vom Landes⸗ kirchentag behandelten Gegenständen eine er⸗ freuliche Uebereinstimmung in allen wesent⸗ lichen Punkten ergab, fand in der Weise statt, daß für die beiden Gruppen der Linken und der Rechten je mehrere Redner, deren Auffassung wohl derjenigen der Mehrheit der Gruppenangehörigen entsprach, das Wort er⸗ griffen, ohne durch ihre Ausführungen die Gruppen in Einzelheiten festzulegen. Er⸗ öffnet wurde die Besprechung durch eine allgemeine, sehr beifällig aufgenommene Rede Professor Schians, deren wesentlicher Inhalt folgender war: Wir wollen keinen vollständigen Neubau, sondern unter Beibe⸗ haltung des bewährten Alten einen den Erfordernissen der neueren Zeit Rechnung tragenden Umbau im Sinne der Schaffung einer wahren Volkskirche, die möglichst allen Wünschen gerecht wird, d. h. einer Kirche, die allen dient und möglichst das ganze Volk umfaßt. Die Bekenntnisfrage darf nicht zum Gegenstand einer Debatte gemacht wer-

daß

14

den. An dem Rechtsbestand des Bekennt⸗ nisses soll nichts geändert werden. Doch kommen wir mit einem eng gefaßten Be⸗ kenntnisstandpunkt nicht aus. Das Bekennt⸗ nis muß vielmehr in weitherzigem Sinne genommen werden. Die Kirche muß selb⸗ ständig, frei vom Staate sein, Sinne einer Feindschaft gegen denselben, sondern in dem Sinne, daß sie sich nach ihren eigenen, ihr innewohnenden Gesetzen entwickelt. Diese Selbständigkeit wird wohl dahin führen, daß die Kirche ihren eigenen Aufgaben leichter gerecht werden kann. Für die Auseinandersetzung mit dem Staate kön⸗ nen zur Zeit noch keine ins Einzelne gehende Sätze aufgestellt werden, sie muß jedenfalls in Anlehnung an die Reichsverfassung er⸗ folgen. Mit der seitherigen Haltung der hessischen Regierung kann man einverstanden sein, so daß wir erwarten dürfen, daß auch die künftige Auseinandersetzung den kirch⸗ lichen Interessen Rechnung tragen wird. Die Kirche muß sich frei halten von aller Politik und den politischen Parteien gegen⸗ über neutral bleiben, wie es auch die seit⸗ herige Kirche hat sein wollen, wenn es ihr auch nicht immer geglückt ist. Einem Wunsche nach Schaffung eines besonderen Rechts für die Minderheiten wird man nach badischem Vorbild nicht widerstreben, zumal auch der Dresdener Kirchentag sich in diesem Sinne ausgesprochen hat. Doch muß die Einheitlichkeit in der Kirche jedenfalls ge⸗ wahrt bleiben und die Gesetzgebung in dieser Beziehung daher mit Vorsicht gehandhabt werden. Unser höchster Wunsch muß sein. daß die Meinungsverschiedenheiten sich in einer höheren Einheit, derjenigen des Evan⸗ geliums, wieder versöhnen. Auch auf die Gemeinschaftsbewegung muß Rücksicht ge⸗ nommen werden. Sollte sich die Lage so ge⸗ stalten, daß es zur Erhaltung des Friedens insbesondere zur Vermeidung des Gewissens⸗

zwanges notwendig wird, den sogenannten

Parochialzwang zu lockern, so können wir auch daran nicht vorübergehen. Wir hoffen, wir in Hessen eine selbständige und möglichst einheitliche Kirche haben werden, die dem gesamten hessischen Volke dient. (Fortsetzung folgt.)

Urgroßtantens Raritätenschrank. Von Helma Esselborn. (Fortsetzung.)

Heute abend wird Anis gemacht! das war die Losung zum Beginn. Wenn Mutter das verkündete, da strahlten wir alle, jung und alt. Jetzt wurde es ernst, und jeder be⸗ eilte sich doppelt mit Schularbeiten, um pünktlich zur Stelle zu sein und mitzuhelfen. Es gab drei Gruppen: die, die rühren muß⸗ ten, die, die ausdrücken und ausschneiden durften, und die, die eigentlich nichts durf⸗ ten. Und gerade diese Gruppe machte meiner Mutter am heißesten, und der Kampf um

nicht im

7

ein Stückchen viermal aus⸗ lich angetönt, weißen Guts und unerbitt und mir hin altes Gretche halten durft Daumen gar so oft abgele! wir hinwegg dacht hatte, Zum Ausdi unsre Hilfe unsrer Groß Tante Lui feierlich zum blieb dann n stigen Gewo und gab gu weit war, da gedrückt wer ihr Zimmer alte Holzforr hause stamn Augenblick f uns, die wo dürfen, die verschlossen uns geradesc leimte Wach baums. Tan dem Gesicht 55 Män ieblingsfor sie am größ Der Anis gern hörten erzählen, we auf ihn geb mit einem 7 diesen Hut gen Fracksck und korkzie! einem groß Zwergenfig; gehabt hat. Untertanen, brachte hau seiner Ersc In diesen ein frischer hatte die N lich behand Mann war tiger Lehre lehrte und ein, das w als Jugen lern wurde und stand der Reside Mitbürger ur ein Stich, da daß er die

.