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Sonntags gruß
Gemeindeblatt für die evangelische Kirchengemeinde Gießen
Nr. 29
Gießen, 8. Sonnt. n. Trinitatis, den 25. Juli 1920 9.
Jahrg.
Du und deine evangelische Kirche.
Offb. Joh. 3, 11: Halte, was du hast, daß niemand deine Krone nehme.
Seit den Tagen der deutschen Reforma⸗ tion— wir brauchen bloß an die Zwickauer „Propheten“ und die Witt nberger Schwarm⸗ geister des Jahres 1522 11 denken— finden sich immer wieder evangelische Christen, die ihrer Kirche die Treue aufkündigen und sich entweder der Glaubenslosigkeit oder einer schwärmerisch gerichteten Sekte in die Arme werfen. Mit großem Fanatismus— Fana⸗ tismus ist die Zähigkeit in der Verfolgung des Schädlichen, des Verderblichen— stür⸗ men diese Irregeleiteten gegen ihre Kirche an, lästern und verunglimpfen sie und suchen in nie ermüdendem Werben, andere dem gleichen Irrwahn zuzuführen. Daß d es unter denen, die die Wege der Sektierer gehen, auch solche gibt, die früher ihre Kirche von Herzen liebten und ihre Be⸗ deutung einzuschätzen wußten, gehört zu den Rätseln des menschlichen Seelenlebens.
Ist dir deine Kirche so wenig wert, daß du ihr kurz entschlossen den Rücken kehrst? Denke an deine Vorfahren, die im Glauben der evangelischen Kirche lebten und starben. die an Sonn⸗ und Feiertag. n im Gottes⸗ hause ihrer Heimat so viel Segen empfingen! Erinnere dich der Glaubenshelden, die für die evangelische Kirche, ihr Recht und ihre Freiheit, starben! Laß dir sagen, daß von dieser 3 so reiche Ströme eines innigen Glaubenslebens ausgingen und daß nicht
gemeinde sein.
dadurch nicht reicher, daß man ein kostbares Gut von sich wirft. Darum wollen wir unserer evangelischen Kirche die Treue hal⸗ ten und an das Wort Denen; Halte, was du hast, daß niemand deine Krone nehme!
Die verhandlungen des hessischenLandes⸗ kirchentages vom 4. bis 7. Mai 1920.
Referat, erstattet in der Sitzung des Gesamt⸗
kirchenvorstandes zu Gießen am 14. Mai
1920 von Landgerichtsrat Neuenhagen, Mit⸗ glied des Landeskirchentages.
(Fortsetzung.)
Im Anschluß an die Beratung des Vor⸗ anschlags wurde auch die Frage der Gehalts⸗ gerhiltniss der Lehrerorganisten besprochen.
5 bevorstehende Aufhebung des Artikels 51
8 Volksschu'gesetzes wird den Lehrern, mit 55 Schulstelle bisher Organistendienst verbunden war, und den Gemeinden An⸗ laß 1 einen freien Vertrag miteinander zu schließen. Die Regelung bleibt jeder Gemeinde übe erlassen. Um den Gemeinden beratend zur Seite zu stehen, beabsichtigt das Erweiterte Obe rkonsist lorium Richtli inien zu erlassen und vorläufige Mindestsätze vor⸗ zuschlagen, hat zu diesem Zwecke auch schon eine n Vertragsentwurf mitgeteilt. Verpflich⸗ tet zur Zahlung des erhöhten. gehaltes wird regelmäßig die betr. Kirchen⸗ Da in manchen Fällen die Fonds
politischen Gemeinden oder andere
zur Gehaltszahlung verpflichtet sind, so be⸗
t zeichnet das Erweiterte O
am wenigsten die Sekten von diesem Reich⸗
tum zehren, daß sie ohne
die Erbauungs⸗
bücher 1 die Gotteslieder der evangelis schen
Kirche religiös ganz verarmen würden! Ver⸗
giß 3 was für Segen die vielgeschmähte Kirche durch ihre Liebeswerke gestiftet hat und noch stiftet! Es ist doch etwas Großes um eine die Welt umspannende Organisation. Wohin du kommst auf der Erde, du in den evangelischen Gottes shäuse ern ein Stück deiner Heimat. Enden nicht viele Sekten in Finsternis und Irrwahn, in Zer⸗ splitterung und Streit? Wie oft befehden sich die einzelnen Richtungen der Sekten gegenseitig auf das heftigste!
Wir stellen nicht den Grundsatz auf, daß außerhalb unserer Kirche kein Heil zu finden sei, wir sind auch nicht blind gegen ihre
Fehler, aber wir sagen doch, daß der, der seiner Kirche die Treue bricht, gerade so handelt wie der, der in fremdem Lande
seinem Volkstum untreu wird. Man wird
berkonsistorium mit Recht die Uebernahme der Organistengehalte auf den Zentralkirchenfonds als nicht an⸗ gängig. Wegen der Mindestsätze hatte das Erweiterte Oberkonsistorium bemerlt: Als Mindestgehalt wäne etwa der Be trag von 450 Mk. bei einmaligem, von 600 Mk. bei zweimaligem Gottesdienst vorzusehen, ein
entsprechender Betrag bei einem Mehr oder da findest
Weniger an Dienstve e in beson⸗ deren Verhältnissen. Wo der Organist zu⸗ gleich den A abhalte, seien hier⸗
für 5 etwa je 2 Mark vorgese hen, für eine Trauung 5 Mk., für Leitung des Cho⸗ ralge sangs der Schul kinder am Grabe 6 Mk.
hatte den Landes⸗ zu diesen Mittei⸗
Das Oberkonsistorium kirchentag aufgefordert, lungen Stellung zu nehmen. Weiter hat der Vorstand des Organistenvereins sich mit einer Eingabe an den een ge⸗ wendet, in der u. a. folgende Beschlüsse der diesjährigen Hauptversamm! 9 mitge⸗ teilt waren: 1. Die Kirchenmusikbeamten


