Einzelbild herunterladen

Versiegelung, die als das wichtigste Sakra⸗ ment bezeichnet wird.Versiegeln kann nur der Apostel, er legt dem, derver⸗ siegelt werden soll, die Hände auf und teilt ihm den heiligen Geist mit. DieVer⸗

siegelung wird schon an Kindern vorgenom⸗

men, aber auch Tote werden, indem ein Verwandter des 1 geschiedenen sich vor denApostel stellt,

könnenversiegelt

der ihm die Hände auflegt und nun dem

Toten den heiligen Geist gibt. Von Neuapostolischen wird auch das Zungen⸗ reden geübt, und es soll greulich sein wenn in ihren Versammlungen exaltierte Frauen oder Mädchen unar tikulierte Laute ausstoßen oder sich in unsinnigen, geistlof sen, immer wiederkehrenden Reden ergehen. In jedem Gottesdienste wird das Abendmahl gefeiert, das man auch kleinen Kindern reicht.

Aus diesen Bemerkungen dürfte hervor⸗ gehen, daß es sich hier um einen sehr finstern Wahn und nicht um lebendige Religiosität handelt. Aberglaube und Irrglaube reichen sich die Hand, und sicherlich gehören viele, die diese unbibl lischen Lehren verbreiten, in die Behandlung des Nervenarztes. Mit der Zudringlichkeit, die bei den Sekten zumeist zu beobachten ist, suchen die Neuapostolischen Glieder unserer Gemeinde zu sich herüber⸗ zuziehen, gerade diejenigen werden von ihnen belästigt und immer wie 55 zu den sammlungen eingeladen, die 8 zu ihrem d evangelischen Glauben halten Darum war⸗ nen wir unsere Gemeindeglieder Verführern und bitten auch darum, man auf Schwache und Schwankende, die Neigung bekunden, einmal mit in die Ver⸗ sammlung zu gehen, einwirkt, damit die Unerfahrenen nicht in das Netz höchst ge fährlicher Seelenfänger geraten.

Eine Gießener Ddoktorpromotion aus aus dem Jahre 1824.

Von Dr. Karl Esselborn.

Die Akten des Universitätsarchivs Promotionen aus früherer Zeit sind in mehrfacher Hinsicht beachtenswert. Einmal weil sie oft ausführliche Lebensläufe ent halten, worin die Bewerber um die Doktor⸗ würde ihren Lebens- und Bildungsgang mehr oder weniger ausführlich schildern, und sodann wegen 85 Abstimmung der Pro⸗ fessoren, deren Voten dadurch, daß sie einen Blick hinter die Kulissen gestatten, wertvolle kulturge schichtliche Züge überliefern, die ohne sie verloren gegangen wären. Als ein Bei spiel für viele seien die Akten Promotion des am 20. März 1857 als Geh. Oberbaurat verstorbenen Dr. Georg Lerch herausgegriffen, zu dessen bemerkens⸗ werten Bauten die katholische Kirche in Offenbach, das Gebäude des Gesel hafts⸗ vereins in Gießen, das A e in Darm stadt und der Umbau des Palais des Prin zen Christian Ständehaus gehören.

zum

den

Ver⸗

vor diesen

daß zuvor

über

über die

lassen

Lerch war am 11. August 1792 in stadt geboren, hatte sich

Darm⸗ nmamentl ich bei Moller in Darmstadt und bei Weinbrenner

in Karlsruhe, sowie durch eine zweiund⸗

einvierteljährige Reise in Italien während

der Jahre 1815 bis 1818 in der Baukunst ausgebildet und war nach seiner Rückkehr zum Baukonduktor und 1822 zum Lehrer der

Mathematik und Architektur an der neu gegründeten Realschule in Darmstadt er⸗ nannt worden. Am 24. Juni 1814 rich⸗

tete er an die Gießener philosophische Fa⸗

kultät die Bitte,ihm nach vorgenommener strenger Prüfung der anliegenden Abhand⸗ lung über Kirchenbaukunst die Würde als Doktor der Philosophie mit Erlassung der . der gebräuchlichen Gebühren hoch⸗ gefälligst zu erteilen. Die Abhandlung, nach heutigen Begriffen sowohl was In⸗ halt! und Umfang anlangt, ein feuilletonisti⸗ scher Aufsatz, umfaßt sechzehn geschriebene Foliose eiten mit je 26 Zeilen zu durch⸗ schnittlich 40 Buchstaben. Außerdem war der 90 ein Kupferstich von der 8 Paulskirche in Rom, der im Jahre 1822

nach einer Zeichnung Lerchs hergestellt 61 beigefügt.

Lerchs Gesuch übergab des Gefsuchstelle Lands zmann Liebig dem damaligen Dean

dem Professor der Beredtsamkeit und Dicht⸗ kunst Friedrich Karl Rumpf, der diesem gleich erklärte, daß der Gesuchsteller, wenn die beiliegende Abhandlung als Be⸗ weis seiner Würdigkeit der Fakultät genügte, Dispensation von dem Examen und der Disputation erwirken müsse. Am 29. Juni legte er die Sache der Fakultät zur Abstimmung vor.

Der Senior der Fakultät, und Nationalökonom August Friedrich Wilhelm Crome erklärte sich dahin: Die Bitte des Landbaumeisters Lerch finde ich nicht unbillig, wiewohl ich die Beurtei⸗ 1 seiner Probeschrift denjenigen meiner Herren Kollegen überlassen muß, die dar⸗ über kompetente Richter zu sein imstande sind. Ist deren Urteil günstig, so erlasse ich dem Supplikanten ein Drittel von dem, was mir zukommt. Denn ich finde es etwas unbescheiden, die Hälfte des Honorars er⸗ wollen zu haben, wenn nur in absentia promoviert und nicht arm ist. Den Kupferstich finde ich ganz artig und schön.

Der Mathematiker und Physiker Georg Gottlieb Schmidt, der Lerch als einen in seinem Fache gesch ickten und all⸗ gemein geachteten Mann kannte, stimmte unbedenklich für die Gewährung seiner Bitte und fügte diesem Votum noch die Bemer⸗ kung bei:Von dem schönen Kupfer hängt

der Statistiker

die Originalzeich nung in dem Museum zu

Darmstadt. In Hinsicht des Erlasses der Gebühren stimme ich der Majorität bei; es

ist gut, wenn darin eine gewisse Norm beobachtet wird. Der Geschichtsprofessor

Friedrich Wilhelm Daniel Snell

hatte g wenden bedenkli kers ur wig gende! halten jedem 7 mir eb Oberflä einen b Verfasse schreiben uns an die bei Seite Würden Majorit eines 2 deswille Zweifel die na höhung Anforde nicht zi Beme sophen folgende Abhand der Au; über sie Erteilun hin; es e Urteile fassung die schö treffend we rden in diese rede. D eine gr eine tre haupt, astische Dazu k vielseiti! werte 2 worben Erteilun laß ein Na Karl Beschluf schloß, Jurist 6. Juli den Fe nötigen der öffe Sein Lerch d Gießen, öffentlie kosten f Unterbr