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Gemeindeblatt für die evangelische Kirchengemeinde Gießen
Nr. 45 Gießen, 24. Sonnt. n. Trini
tatis, den I4. Novbr. 1920 9. Jahrg
Der Totengräber.
Hebr. 4, 9. Darum ist noch eine Ruhe vor⸗
handen dem Volke Gottes. Am F
Frühsommertage ging ich über den Friedhof einer deutschen Stadt. Hell leuch⸗ tete die Sonne, aber in dem Mittelweg war Schatten; denn die dichtbelaubten Bäume sind dort hoch emporgeschossen. In dichtem buntem Gerank breiteten sich auf den Grä bern die Blumen aus, und die Vögel sangen in der Morgenfrühe. Sonst war kein Laut zu hören. Doch, da hörte ich in regelmäßigen Zwischenräumen leise Schläge.-Ich ging dem Geräusche nach und fand den alten Toten⸗ gräber, der ein Grab grub. Man sah den Mann kaum, so tief war die Grube schon, er stand mitten in der Erde und hatte den Strohhut, der ihn vor der Sonne schützte, tief in die Stirn gezogen. Mit der Spitzhacke hatte er den Boden gelockert und warf nun die braune Erde heraus. Der alte gräber machte einen so ernsten Eindruck, seine Arbeit hatte etwas so Ehrwürdiges und Feierliches, es war die letzte Arbeit, die für Einem müden Pilger wurde das Bett bereitet. Wer es war, für den diese Arbeit getan wurde, wußte ich nicht, aber das offene, noch im Entstehen begriffene Grab hatte gar nichts Schreckhaftes an sich. Ich dachte, als ich es sah, an das schöne Wort in Paul Gerhardts Abendlied:„Es kommen Stund' und Zeiten, da man euch wird bereiten zur Ruh ein Bettlein in der Erd“, ich dachte auch an das Wort, das der Freiherr vom Stein in seinen letzten Lebensjahren oft aussprach: „Macht mir ein Bett, gar weich und schön; denn ich bin müde und will schlafen gehn.“ Das Grab, das einem Dahingeschiedenen gegraben wird, gibt dem müden Leib die Ruhe, und die Seele findet die Sabbatstille dort, wo sich das Volk Gottes in der ewigen Heimat vor Gottes Thron e
heschichten und Bilder aus Alt⸗Gießen.
26. Aus alten Anzeigeblättern. Von Heinrich Hochstätter sen. (Fortsetzung.)
Die Anzeigeblätter des Jahrganges 1840 unterscheiden sich nur wenig von denen aus 1834; Druck, Verlag und Ausgabezeit sind noch dieselben, nur der Titel hat sich ein wenig geändert, er heißt jetzt„Anzeigeblatt der Stadt Gießen“. Das kleine Format ist
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Toten⸗
wiesen. An erster Stelle stehen immer noch die polizeilich festgestellten Preise für Frucht und Viktualien, die an sich keine nennens⸗ werten Unterschiede gegen früher aufweisen. Unter den Bekanntmachungen der Behörde findet sich als bemerkenswert ein Erlaß des Kreisamtes vom 18. September 1840 über eine Frucht⸗Markt⸗Ordnung fürs die Stadt Gießen. Darnach findet jeden Donnerstag ein ordentlicher Fruchtmarkt mit freier Con⸗ currenz auf dem Brand statt zum feilen Verkauf für Halm- und Hülsenfrüchte, Mehl, Heu und Stroh. Die Märkte beginnen am 1. Oktober(1840) und dauern von 9 Uhr vormittags bis mittags um 1 Uhr, und es wird durch Aufstecken einer Fahne deren Zeit bekanntgegeben. Die Einfuhr der für den Markt bestimmten Früchte darf nur durch das Wallthor und Neuenwegerthor auf dem kürzesten Weg nach dem Brand bewerkstelligt werden. Die weiteren Bestim⸗ mungen sind die auch sonst bei Marktord⸗ nungen üblichen. Die Bekanntmachungen der Stadt Gießen sind jetzt von dem Großh. Bürgermeister Schneider unterzeichnet, dem⸗ nach hat sich beim Oberhaupt der Stadt ein Wechsel vollzogen.
Das Pfandhaus muß inzwischen seine Pforten den Bedrängten geöffnet haben, es erscheinen jetzt öfter Bekanntmachungen von bringt die Beilage vom
demselben. So 8. August 1840 ein Verzeichnis von verfalle⸗ men Pfändern, die am 17. zur Versteigerung kommen sollen. Es sind zumeist Taschen⸗ uhren, Uhrketten, Ringe und kleinere Schmucksachen, Gebrauchsgegenstände, wie zinnerne Teller und Schüsseln, Stoffe und Kleidungsstücke, besonders schwarze und blaue Frackröcke, Herren- und Frauenmäntel, Bett⸗ zeug, Kissenüberzüge u. dgl. Im Hauptblatt erscheint gleichzeitig das nachstehende Publi⸗ candum: Wer entbehrliche usw. Gegenstände verwerthet zu haben wünschen sollte, wird hiermit ersucht, solche mit Angabe des ge⸗ ringsten Preises und gehörig verzeichnet längstens bis zum 12. August hierher ab⸗ geben zu lassen, um sie der am 17. d. M. stattfindenden Versteigerung anreihen zu können. Uebrigens bemerken wir, daß nur solche Gegenstände angenommen werden können, welche einzeln überbracht, wenig⸗ stens einen Werth von einem Gulden haben müssen. Die Verwaltung der Pfand⸗ und Leihanstalt bestand aus den Herren Bieler und Pfeil. Bieler war gleichzeitig Besitzer des Alexander-Wellenbades an der Neu⸗
benfalls geblieben, doch haben sich eine, bis⸗ weilen auch zwei Beilagen als nötig er⸗
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mühle(jetzt Elektrizitätswerk); er war Veteran aus den Kriegen unter Napoleon,


