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zu beiden Seiten des Grabes und machten

.

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schon gesagt, daß sie aus Gründen der

über demselben den sogenannten Ehrengang Difsziplin in militärische Hand gelegt wurde.

mit den krummen Säbeln, während der

übrige Zug, der sich in einem Kreis um

das Grab aufgestellt hatte, das Lied:Ist einer unsrer Brüder abgeschieden usw. mit Musikbegleitung sangen. Darauf verließ der Zug den Friedhof und bewegte sich nach dem sogenannten Schießhaus, wo die Fackeln zusammengeworfen und das Lied:Gau deamus igitur juvenes dum sumus usw. gesungen wurde. Nach Erlöschen der Fackeln zog man in die Stadt zurück.

Nach dem Gießener Kirchenbuche soll Karl Siegfrieden am 12. März nachmittags um 2 Uhr gestorben sein. Diese Notiz beruht auf einem Schreibfehler, nach dem Grab⸗ steine und nach einer Notiz im Darmstädter Kirchenbuche bei dem Geburtseintrage des Genannten war der 10. März sein Sterbe⸗ tag. Daß das Begräbnis schon 5 Stunden nach dem Abscheiden erfolgt sein sollte, ist ja undenkbar. Der Bericht der in unserer Gegend einst sehr verbreiteten und hochan⸗ gesehenen FrankfurterDidaskalia erwähnt zwei Pfarrer, das Gießener Kirchenbuch nur einen. Dieser Widerspruch wird so zu er⸗ klären sein, daß wohl zwei Pfarrer im Leichenzuge mitgingen, daß aber nur Bon⸗ hard die Grabrede gehalten und die Be stattung vorgenommen hat.

Bilder aus dem Uriegsgefangenenlager Gießen.

Von Professor Dr. Fritz Schmoll, Hauptmann d. Res. a. D. (Fortsetzung.)

Disziplinarer Bestrafung unterliegt der Fluchtversuch, d. h. der Gefangene, welcher flieht, wird disziplinarisch bestraft, sobald er vor Erreichung seines eigenen Heeres wieder aufgegriffen wird. Dagegen ist eine Bestrafung nach gelungener Flucht völker⸗ rechtlich nicht zulässig, also etwa nach einer zweiten Gefangennahme nicht vorzunehmen. Die gewöhnliche Disziplinarstrafe für einen Fluchtversuch betrug im hiesigen Lager 814 Tage Mittelarrest. Sie wurde allein durch den Kommandanten verhängt, wie berhaupt die Disziplinar-Strafgewalt ge⸗ nauestens durch Vorschriften geregelt war. Es war also völlig ausgeschloͤssen, daß so gestraft wurde, wie man es mir aus fran⸗ zösischen Lagern erzählte: ein Unteroffizier

verhängt 5 Tageprison, der Leutnant verdoppelt sie auf 10, der Hauptmann auf

20 usw., bis der General vielleicht auf 60

Tage erkennt wegen irgend einer Lappalie. Wie gestaltet sich nun auf Grund dieser

Haager Bestimmungen, die wie man sieht,

geeignet und ausreichend sind, den Kriegs⸗

gefangenen ein erträgliches Los zu sichern,

. vorausgesetzt natürlich, daß sie ge⸗

wissenhaft beobachtet und erfüllt werden

as Leben in einem Lager?

Was die Bewachung betrifft, so wurde

Da die Liniensoldaten im Felde gebraucht

wurden, so mußte fast ausschließlich auf den Landsturm zur Beaufsichtigung und Be⸗ wachung der Kriegsgefangenen zurückge⸗ griffen werden, und so finden wir, wie fast überall, auch in Gießen ein aus Land⸗ sturmleuten bestehendesBewachungsbatail⸗ lon. Auch Verwundete und Kriegsbeschä⸗ digte kamen naturgemäß hinzu. Die über⸗ wiegende Mehrzahl des Bewachungsperso⸗ nals bestand aus älteren Leuten, teils ge⸗ dienten, teils ungedienten; auch das Offi⸗ zierkorps setzte sich aus solchen Offizieren zusammen, die vermöge ihres Alters oder Gesundheitszustandes oder infolge erlitte⸗ ner Verwundung für eine Feldverwendung nicht mehr in Frage kamen. Wenn man diese Umstände ins Auge faßt, vor allem auch daran denkt, daß manchen Landsturm⸗ mann die schwere Sorge um Haus und Hof, Beruf und Geschäft dauernd drückt, so wird man keine unbilligen Anforde⸗ rungen an das militärische Auftreten dieser schnell aufgestellten Truppen stellen dürfen, womit natürlich nicht gesagt werden soll, daßSchlappheit bei ihnen erwünscht ge⸗ wesen oder gefördert worden wäre. Im Gegenteil! Im Rahmen der Möglichkeit wurde ein strammes soldatisches Leben ein gerichtet und durchgeführt, und mancher 45⸗ jährige Landsturmmann, der viele Jahre hindurch dem militärischen Dienst ferne ge⸗ standen hatte, wurde wieder ein tadelloser Soldat, der es mit dem Jüngsten aufnahm. Aber die Hauptsarhe war: strengstes Pflicht⸗ gefühl und peinlichste Pflichterfüllung, und es darf wohl gesagt werden, daß der Land⸗ sturm seinen Aufgaben im ganzen voll ge⸗ wachsen war und sie treulich erfüllte. Und diese Aufgaben waren wahrlich nicht leicht! Sie stellten hohe Ansprüche an die körperliche und vor allem an die moralische Kraft. Jeder Gießener hat es sehen können alle die Jahre hindurch, wie die Tore des Lagers und seine Umgebung durch Posten bewacht wurden, und natürlich mußte auch im Innern der Barackenstadt ein Aufsichts⸗ und Bewachungsdienst eingerichtet werden. Während ein Teil des Bewachungsbataillons durch diesen äußeren Wachtdienst dauernd in Anspruch genommen wurde, war ein anderer Teil zu Dienstleistungen im Lager selbst kommandiert und trat infolgedessen unter die Disziplinargewalt von dessen Kom⸗ mandanten. In steigendem Maße mußten ferner aber auch die Landsturmleute als Kommandoführer der auswärtigen Arbeits⸗ kommandos verwandt werden, deren Zahl in der letzten Zeit vor dem Waffenstillstand auf über 2000 angeschwollen war. Dazu kamen die unzähligen Transporte, ein satt⸗ sam bekanntes Bild: eine Anzahl Kriegs⸗ gefangener mit Sack und Pack und da⸗ hinter ein Landsturmmann mit dem auf⸗