Ausgabe 
1-30 (12.5.1914)
 
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nung derWert steigen muß,

nicht durch Verkauf,

Wöchentliche Beilage der Obethessischen Dolkszeltung

Nummet 19

Dienstag, den 12. Mai 1914

3. Jahrgang

Teures Brot, teure Wohunugen.

Von Julian Borchardt.

Es ist mit Recht von der Parteipresse darauf hingewiesen worden, daß die Herren, die die sogenannteinnere Koloni sation als ihr Steckenpferd betreiben, kürzlich zu Berlin über die teuren Preise des Gund und Bodens klagten, sich aber weislich hüteten, den Ursachen dieser Teuerung weiter nach zugehen. Ist es doch geradezu frappant, wie bei der Preis steigerung des ländlichen Bodens die Prophezeiungen wahr geworden sind, welche in den Jahren 1901 und 1902 die So zialdemokraten dem damals neuen Zolltarif mit auf den Weg gaben. Das, was man denWert des Grund und Bodens nennt, ist ja in Wirklichkeit nichts anderes als kapi talisierte Rente. Das bedeutet: wenn bei normaler Bearbei tung ein Grundstück einen Ertrag von, sagen wir, 1000 Mk. im Jahre liefert, dann nimmt der Besitzer, der etwa den Boden verkaufen will, sich diesen Betrag auf eine Reihe von Jahren vorweg. Er sagt sich z. B., wenn dieübliche Rente 5 Prozent beträgt, so brauche ich, um den gleichen Ertrag auf sonstigem Wege einzuheimsen, ein Kapital von 20 000 Mark. Wer das Grundstück kauft, erzielt seinerseits eine ebensolche Rente, wie von 20000 Mk. Kapital; er muß mir also meinerseits 20 000 Mk. geben, damit ich den gleichen Er trag, die gleiche Rente behalte: das Grundstück ist 20 000 Markwert.

Nun liegt auf der Hand, daß bei dieser Art der Berech sobald der Ertrag steigt. Liefert dasselbe Grundstück bei gleicher Bearbeitung(und lleichem Zinsfuß) 2000 Mk. Ertrag, so ist das Grundstück 0 000 Mk.wert usw. Dies war aber gerade der Zweck und auch der Erfolg der Agrarzölle, den Geldgewinn, der aus dem Boden gezogen wird, zu steigern. Damit leuchtet aber weiter ein, daß einen Vorteil davon nur diejenigen haben, die gerade im Moment der Zollsteigerung den Boden besitzen und ihn dauernd behalten. Nehmen wir an, der Er- trag jenes Grundstückes sei durch die Zölle von 1000 auf 2000 Mk. gesteigert worden, so bedeutet das für den der zeitigen Besitzer einfach eine Verdoppelung seiner Einnahmen. Verkauft er aber sein Grundstück und läßt sich 40 000 Mk. dafür zahlen, so sind für den neueren Besitzer die 2000 Mk., die er jährlich einnimmt, nur ebensoviel, wie für den ersten

Besitzer 1000 Mk. waren; denn er hat ja wirklich 40 000 Mk.

DieNot der Landwirtschaft ist für ihn also nur der Bodenpreis hat sich

hingegeben. dieselbe, die sie früher war; verdoppelt. 8 Das gleiche muß aber auch eintreten, wenn der Boden sondern durch Erbgang in anderen Besitz übergeht. Dem neuen Besitzer werden jetzt seine Lasten Steuern, Abfindungen an Geschwister usw. nach einem Vermögen von 40 000 Mk. angerechnet; er steht also tatsäch⸗ lich nicht besser da, als der erste Besitzer mit 20000 Mk. Das alles haben, wie erwähnt, die Sozialdemokraten bei der Be ratung des jetzt geltenden Zolltarifs vorausgesagt. Aber die Agrarier haben es auch ganz gut gewußt. Denn wie der be kannte Herr Kopp, Generaldirektor der Ostpreußischen Land schaft, in einer von ihm verfaßten Denkschrift im Jahre 1908 mitteilt, hat ein ostpreußischer Landwirt vor etwa 30 Jahren, zu Beginn der Schutzzollära, sie mit den Worten begrüßt: Das gibt reiche Väter und arme Söhne. Liegen somit die wahren Gründe der Bodenteuerung auf dem Lande klar zu Tage, so ist es nicht minder wichtig, guch

die Gründe der Bodenteuerung in den Städten aufzuhellen. Den einen verdanken wir das teure Brot, den anderen die teuren Wohnungen. Es ist das eine Kalamität, die wir vor läufig erst in den Großstädten haben. Aber einmal wohnt schon heute ein sehr beträchtlicher Teil der Bevölkerung Deutschlands fast 14 Millionen Menschen in den Groß⸗ städten; sodann gilt, wie wir alsbald sehen werden, das gleiche für alle Kommunen, welche im Wachsen begriffen sind. Wenn nämlich eine Gemeinde sich ausdehnt, wenn also in der wei teren Umgebung Grundstücke zum Wohnen gebraucht werden, die bis dahin landwirtschaftlich genutzt wurden, so sind mancherlei Vorarbeiten notwendig, ehe mit dem Bauen be gonnen werden kann. Die Grundstücke liegen nicht gerade so, wie man sie zum Bauen braucht. Da bleibt nichts übrig, als die aneinandergrenzenden Aecker und Wiesen vieler Be sitzer zusammen anzukaufen und ganz anders aufzuteilen, Straßen anzulegen, heutzutage gewöhnlich auch gleich den Anschluß an Kanalisation und Wasserleitung herzustellen, und dergleichen mehr. Wie man leicht einsieht, gehört dazu in der Regel ein riesiges Kapital. Zu diesem Zweck haben sich die Terraingesellschaften gebildet. In ihnen darf man also nicht nur, wie es oft irrtümlich geschieht, bloße Speku⸗ lanten erblicken, sondern ihre eigentliche Aufgabe ist oder sollte wenigstens eine wirklich wirtschaftliche, produktive sein: Die Herrichtung des Grund und Bodens für den Wohnungs bau. Jedoch wie sich unter der Herrschaft des Kapitalismus von selbst versteht, ist der Segen in Fluch umgeschlagen. Die privaten Terraingesellschaften betreiben ihr Geschäft einzig zu dem Zweck, Profit zu machen. Sie wollen den her gerichteten Boden möglichst teuer verkaufen. Und zu diesem

Terrainhandel ganz allgemein geübt wird, obgleich ihm der Stempel des Schwindels so deutlich an der Stirn steht, daß sich niemand darüber täuschen kann. Der Mechanismus dieses Schwindels ist der folgende:

Ist der Bodenbaureif geworden, so verkauft ihn die Terraingesellschaft. Aber während sonst überall in der Welt jedem Verkäufer daran gelegen ist, möglichst zahlungsfähige Käufer zu finden, geht es hier gerade umgekehrt zu: die Terraingesellschaften verkaufen mit Vorliebe manche be⸗ haupten sogar, sie verkaufen nur an mittellose Bau⸗ unternehmer. Warum? Weil diese jeden beliebigen, noch so hohen Preis bewilligen. Sie bezahlen ihn ja doch nicht! Die Terraingesellschaft ihrerseits verliert aber auch nichts, denn der nicht gezahlte Preis wird als erste Hypothek auf das Grundstück eingetragen. Tatsächlich bleibt also die Terraingesellschaft Eigentümerin des Grundstücks. Ja sie gibt sogar dem Bauunternehmer, der ja nichts hat, noch bares Geld dazu, damit er den Bau beginnen kann. Auch dieses Darlehen wird Hypothek, und zwar wird es zumeist gleich auf die erste Hypothek draufgeschlagen. Natürlich reicht das geliehene Geld nicht so weit, um den Bau fertig zu stellen; aber es reicht, um dem Bauunternehmer Kredit bei Hand⸗ werkern und Lieferanten zu verschaffen. Da der Unternehmer außerdem von dem Gelde auch lebt, kommt es regelmäßig nach entsprechender Zeit zum Bankrott. Dann fällt das Grundstück an den Besitzer der ersten Hypothek, das ist die Terraingesellschaft, zurück; diese hat jetzt ein Grundstück, das durch die darauf ausgeführten Arbeiten wirklich wertvoller geworden ist. Die Handwerker und Lieferanten aber ver⸗

lieren einen Teil ihrer Forderungen, denn ihnen ist nur der Bauunternehmer etwas schuldig, und der bat ja nichts.

Zweck haben sie ein System ersonnen, das heutzutage beim

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