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Wissenistsnacht
Wöchentliche Beilage der Oberhessischen Volkszeitung
Nummer 12
Dienstag, den 23. märz 1914
3. Jahrgang
Eigentum und Enteignung.
In einer Beilage des Berliner Tag, die dem Schutz der deutschen Grundbesitzerinteressen gewidmet ist, zieht der Oberlandesgerichtsrat Gusinde aus Hamm in der aller— schärfsten Weise gegen die Feinde der bestehenden Eigen— tumsordnung zu Felde. In heftigen Worten beschwert sich dieser hohe preußische Richter über„Angriffe auf das Privateigentum“, von denen er befürchtet, daß sie bald Schule machen würden. Das Schwert des Damokles, so ruft er, schwebe dauernd über den Grundbesitz. Langsam aber sicher, klagt er, gehe es dem Zukunftsstaat ent— gegen!
Also auf zum Kampf gegen die revolutionäre eigen— tumsfeindliche Sozialdemokratie! Das, meint man, müsse nun die unvermeidliche Schlußfolgerung des Herrn Gusinde sein. Aber fehlgeschossen! Von der Sozialdemokratie steht in seinem Artikel kein Wort. Der Hauptfeind des bürgerlichen Eigentums ist für Herrn Gusinde der preußische Staat, und die ihn in seinen eigentumsfeindlichen Be— strebungen am eifrigsten unterstützen, das sind die natio— nalliberalen und freikonservativen Abgeord— neten, die nach einem dem Reichstag zugegangenen Antrag Bassermann⸗Schröder bei Grundstücksveränderungen ein Vorkaufsrecht des Staates zu Zwecken der inneren Kolo— nisation einführen wollen. Der Angriff auf das Privat— eigentum, den Herr Gusinde meint, und von dem er be— fürchtet, daß er Schule machen werde, ist das im Jahre 1908 von der preußischen Regierung beantragte und von beiden Häusern des Landtags angenommene antipolnische Enteignungsgesetz. Herrn Gusinde sind die fort— währenden Bedrohungen des Privateigentums durch den preußischen Staat so unerträglich, daß er diesem Schrecken ohne Ende ein Ende mit Schrecken vorzieht und schreibt:
„Wenn Zweck und Ziel der inneren Kolonisation wirk— lich... so schwerwiegend sind, daß die Bodenverteilung und Wirtschaftsgestaltung dem freien Spiel der Kräfte im öffentlichen Interesse entzogen werden muß, dann lieber eine ehrliche, offene Enteignung und zwar für alle in Be⸗ tracht kommenden Flächen und mit einem Schlage, als das ungleichmäßig eintretende, ungleichmäßig behandelnde, zeitlich und räumlich nicht beschränkte und darum nur Ver— bitterung und Unsicherheit schaffende Vorkaufsrecht!“
Dieser Vertreter der Grundbesitzerinteressen findet also die Enteignung nach sozialdemokratischer Methode immer noch besser als die Enteignung nach preußisch-national⸗
liberalem Rezept. Und doch ist erst dieser Tage einem Ge—
meindeschöffen durch das preußische Oberverwaltungsgericht endgültig sein Amt aberkannt worden, weil er bei der Land— tagswahl sozialdemokratisch gewählt und damit zu erkennen gegeben habe, daß er„ein Feind der bestehenden Staats- und Rechtsordnung“ sei.
Der Staat bleibt bei der Bekämpfung der Sozialdemo— kratie noch immer bei der gedankenlosen alten Schablone, während sich die Welt ringsumher und nicht zum mindesten er selbst gründlich gewandelt hat. Als vor zwei Menschen⸗ altern der junge Sozialismus der bestehenden Eigentums- ordnung den Krieg erklärte, ging ein Schreckensschrei durch die ganze bürgerlich⸗besitzende Welt, alle Hände krampften sich um die Geldsäcke, und der frechrevolutionären Parole gegenüber, die das Eigentum für Diebstahl erklärte, wurde die Heiligkeit des Eigentums verkündet.
Man stellte sich die Sache damals ungefähr so vor, daß eines Tages eine wohlorganisierte sozialdemokratische Räuber— bande über alle Besitzenden herfallen, sie gründlich aus— plündern und dann die Beute unter sich verteilen wolle. Aehnlichen kindischen Unsinn kann man selbst heute noch in den Reichsverbandsschriften lesen, und in entlegenen Gegenden soll es sogar noch Leute geben, die diesen Unsinn glauben.
In Wirklichkeit will die Sozialdemokratie garnichts anderes, als was der preußische Staat mit seinen Enteig— nungsgesetzen auch will, nur in viel weiterem Umfang— was auch der Herr Oberlandesgerichtsrat Gusinde für viel praktischer hält— und zu ganz anderen Zwecken. Die So— zialdemokratie will nicht enteignen zum Schaden eines Volks stammes und zugunsten eines andern Volksstammes, sondern sie will enteignen im Interesse des ganzen Volkes„offen und ehrlich und mit einem Schlage“. Sie will den Reichtum, der sich in den Händen einer Minderheit angehäuft hat, in den Vesitz der Allgemeinheit überführen, es fällt ihr aber nicht im mindesten ein— etwa wie es in antisozialdemokratischen Räuberromanen geschildert wird— die Besitzenden rechtlos und nackt aus ihrem bisherigen Besitztum jagen zu wollen.
Die Enteignung ist ja überhaupt keine Erfindung der Sozialdemokratie. Enteignungen vollziehen sich alle Tage, sei es auf wirtschaftlichem Wege, sei es durch gesetzliche Be— stimmungen. Die häufigste Form der Enteignung ist die auf wirtschaftlichem Wege: durch den Konkurrenzkampf.
Indem ein Kapitalist einen schwächeren Kapitalisten niederkonkurriert, enteignet er ihn. Die Kartelle und Trusts der Gegenwart sind in Wahrheit nichts anderes als Verbände zur Enteignung der Außenseiter. Die Expropriateure wer— den expropriiert.
Jede neue technische Erfindung bezweckt eine Expro⸗ priation, eine Enteignung der Nutznießer älterer Methoden. Millionenvermögen können auf diesem Wege in kurzer Zeit auf Null reduziert werden.
Zu diesen rein wirtschaftlichen Enteignungsformen treten die halbpolitischen. Durch den Beschluß einer Gemeinde oder eines Staats, dem Verkehr neue Wege zu eröffnen, können Grundstücke und ganze Industrieansiedlungen ent wertet werden. Die bloße Verlegung eines Bahnhofs— um nur ein Beispiel zu gebrauchen— bedeutet den schwersten Vermögensverlust für alle Hoteliers, die sich in der Um⸗ gebung des alten angesiedelt haben.
Ebenso kann durch sozialpolitische Gesetze der Wert von industriellen Kapitalien erheblich eingeschränkt, unter Um— ständen— durch Verbot bestimmter Betriebsweisen— sogar vernichtet werden. Auch jede Steuer bedeutet den Ueber— gang von Stücken des Privateigentums in das Eigentum des Staates.
Dazu kommen dann schließlich die eigentlichen Ent eignungsgesetze, die den Staat berechtigen, Privateigentum gegen eine mehr oder minder hohe Entschädigung des Eigen⸗ tümers an sich zu ziehen.
Wir sehen also, daß das ganze wirtschaftlich-politische Getriebe immerzu Eigentum schafft und Eigentum zerstört, gleichwie die Meeresströmung an der Küste Land fort ⸗ schwemmt, um es auf der andern Seite anzuspülen. Inner⸗ halb der kapitalistischen Gesellschaftsordnung vollzieht sich dieser Prozeß aber so, daß unaufhörlich das Eigentum der Kleinen zerstört, das der Großen ins Riesenhafte vermehrt


